Die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ( FG Düsseldorf, 16.06.2010 - 4 K 904/10 AO) berechtigt, von einer Taxizentrale die in der EDV-Anlage erfassten Daten zu den An- und Abmeldungen der Fahrer, zu den zugehörigen Taxiunternehmen und zu den erteilten Fahraufträgen zu verlangen.
http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/sc ... lle-320342