Die Klarstellung des Finanzministerium von 11.April dürfte bei Taxlern und Mietwagenunternehmern die sich auf Behindertentranspote spezialisiert haben, für Erleichterung sorgen! Nunmehr stellt das BMF eindeutig klar, das Personenbeförderungen von Behinderten mit speziell dafür ausgestatteten Fahrzeugen von jeglicher Umsatzsteuerzahlung befreit sind! Und zwar auch dann, wenn sich das eingesetzte Fahrzeug mit ein paar Handgriffen zu einen "normalen" Transporter zurück umrüsten läßt! Entscheidend ist, das das Fahrzeug geeignet ist, durch Vorrichtungen wie einer Rollstuhlrampe Behinderte zu befördern!
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf
Wie kompliziert die Materie vor der Klarstellung des BMF war zeigt dieses Beispiel:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=11284
Behindertentransporte v. der UST befreit!
Witzig finde ich das sämtliche Internetpräsenzen der Taxi-und Mietwagen-und Verkehrsgewerbeverbände die Einsicht in diese wichtige Klarstellung, nur nach der Eingabe des Paßwortes genehmigen, obwohl man die Klarstellung jederzeit von der Internetseite des BMF als PDF downloaden kann! Diese von den Verbänden gerne ausgübte Praxis der Geheimniskrämerei ist einfach nur lächerlich...! Letztendlich sind diese News ja auch nur abgekupfert!
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... s/017.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... s/017.html
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UST-freie Behinterntransporte
Anzumerken ist, dass anteilig ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist und man so ne Art Fahrtenbuch wohl führen müßte, sofern man das Fahrzeug auch zu anderen Fahrten nutz. Sprich die Rollstuhlrampe im Taxi hat.