Eltern müssen nicht die Reinigung eines Taxis bezahlen, wenn sich ihr Kind plötzlich darin übergibt.
Wie das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschied,
gibt es für Eltern keine sogenannte Gefährdungshaftung -
nur bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht hätten die Eltern zahlen müssen.
Damit bleibt der Taxifahrer auf einem Schaden von fast tausend Euro sitzen (Az 155 C 16937/09).
Quelle
[§§§] Gefährdungshaftung
- Taxi Georg
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Das war aber doch schon lange klar. Habe selber den Schaden an einer Motorhaube meines geparkten Wagens zahlen müssen auf den ein kleines Kind mit Fahrrad aufgefahren war.
Wie man allerdings auf ca. 1000.- € Reinigungskosten kommt finde ich überraschend. Hier sind die professionellen Reiniger doch "etwas" günstiger.
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„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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