Ausschluss von Funkvermittlung rechtswidrig!

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TAXI
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Ausschluss von Funkvermittlung rechtswidrig!

Beitrag von TAXI » 05.11.2004, 07:13

Pressemitteilung des Taxiverband Deutschland (TVD)
Ausschluss ‚farbiger’ Taxis von der Funkvermittlung durch Taxizentralen rechtswidrig!


Berlin, 04.11.2004

Das Landgericht Saarbrücken hat am 26.10.2004 ein wegweisendes Urteil für das deutsche Taxigewerbe gesprochen: Taxizentralen dürfen die Funkvermittlungnicht auf Fahrzeuge einheitlicher Farbgebung wie Hellelfenbein beschränken. Taxis, die nicht in Hellelfenbein (RAL 1015) lackiert sind, dürfen nicht von der Funkvermittlung ausgeschlossen werden. (Landgericht Saarbrücken, Urteil v. 26.10.2004,
AZ:10 O 269/03 – 265/03 – 73/04)


Mehrere Taxiunternehmer in Saarbrücken hatten von der zuständigen Behörde, dem Wirtschaftsministerium, Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz ihrer Taxis in anderen Farben als der noch weithin verbreiteten, bisherigen Einheitslackierung Hellelfenbein (RAL 1015) erhalten. Die Taxi Saarbrücken eG versuchte dieser fortschreitenden Entwicklung im Taxigewerbe entgegenzuwirken und nahm einen Passus in ihre Betriebsordnung auf, wonach nur Taxen an der Funkvermittlung teilnehmen dürften, die eine hellelfenbeinfarbige Lackierung (bzw. Folierung) haben. Zwei Taxiunternehmer wurden mit ihren Taxis, die eine andere Farbe aufwiesen, im September 2003 von der Funkvermittlung ausgeschlossen. Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung musste die Taxi Saarbrücken eG die Taxis dieser Unternehmer zunächst weiter am Funk vermitteln. Dem anschließenden Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken, schloss sich noch eine weitere Taxiunternehmerin mit zwei ‚farbigen’ Taxis an. Nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken am 15.10.2004 erging am 26.10.2004 das erstrebte Urteil. Damit ist festgestellt, dass das Verhalten der Taxi Saarbrücken eG rechtswidrig war und, dass die Funkvermittlung nicht auf Taxis lediglich einer einheitlichen Farbe beschränken werden darf. Das Landgericht Saarbrücken stellte überzeugend fest, dass es dem Förderzweck einerTaxigenossenschaft diametral entgegensteht, wenn diese den einzelnen Mitgliedern eine bestimmte Farbe für ihre Fahrzeuge vorschreiben will (wie auch bestimmte Fahrzeugtypen nichtvorgeschrieben werden dürfen) - obwohl diese Fahrzeuge die Voraussetzungen zum Betrieb eines Taxiunternehmens erfüllen - und sie damit von Leistungen ‚ihrer’ Genossenschaft ausschließt. Der Beschluss der Taxi Saarbrücken eG zum Ausschluss andersfarbiger Taxis von der Funkvermittlung verstößt als unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gegen § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und ist deshalb nichtig. Nach § 1 GWB sind Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen verboten, die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bewirken. Diese unzulässige Wettbewerbsbeschränkung zu Lasten der eigenen Genossenschaftsmitglieder hat das Landgericht Saarbrücken hier zutreffend festgestellt.

Mit dieser wegweisenden Entscheidung dürfte den Bestrebungen einzelner Taxigenossenschaften und Zentralen, die gewerbepolitische Diskussion zu beeinflussen und Entwicklungen hin zu weiteren ‚Farbfreigaben’ (gerade nach der Entscheidung des Bundesrates vom 8.11.2003) zu bremsen, Einhalt zu gebieten sein.

Nachdem der Feldversuch zur Farbfreigabe in Stuttgart sehr erfolgreich verläuft (bei Neuzulassungen überwiegen ‚farbige’ Taxis), ist mit dem Urteil des LG Saarbrücken das Signal für Fortschritt und Innovation auch bei Taxigenossenschaften auf Grün gestellt. Viele Taxiunternehmer, nicht nur in Saarbrücken, hatten auf den erfolgreichen Abschluss dieses ‚Pilotverfahrens’ gewartet. Das Klageverfahren wurde vom Taxiverband Deutschland e.V. – TVD unterstützt. Einer der Kläger wurde von RA Michael Bauer – München (auch Taxiunternehmer und stellv. Vorsitzender des TVD) vor dem Landgericht Saarbrücken vertreten.

ViSdP:
Peter Kristan
1. Vorsitzender
Taxiverband Deutschland e.V. – TVD


Rückfragen richten Sie bitte an:
RA Michael Bauer,
stellv. Vorsitzender TVD

fon: +49 (0)89 – 51 55 69 30
fax: +49 (0)89 – 51 55 69 55
Zuletzt geändert von TAXI am 05.11.2004, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 05.11.2004, 07:50

Halt ! :roll:

Seit Monaten ist doch bekannt, dass das Saarland als einziges Bundesland nicht mehr >HELLELFENBEIN< als Taxifarbe vorschreibt.
:!: :idea: :wink:

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Beitrag von Freeman » 06.11.2004, 15:17

:D :D
Zuletzt geändert von Freeman am 23.04.2005, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von MichaelBauer » 21.11.2004, 22:59

Hallo "Freeman" und "Taxidriver4",

nur zur Info: bei dem Saarbrücker Urteil ging es nicht um die Farbfreigabe an sich (oder um die auch in Saarbrücken dazu notwendigen Ausnahmegenehmigungen), sondern um das Verhalten der Taxigenossenschaft und Funkvermittlung dort. Noch ein Hinweis dazu (vor allem an "Taxidriver4"): Wer erst liest und versucht zu verstehen ist klar im Vorteil und muss nicht sinnlose Kommentare abgeben (das spart u.a. Klickzeit an der Tastatur und anderen Nerven beim Lesen der Beiträge).

Wenn Ihr in Hamburg farbig fahren wollt, dann müsst ihr Euch eben darum kümmern und (massenhaft?) Ausnahmegenehmigungen beantragen und dann klagen, falls die verweigert werden. Oder ihr wollt weiterhin RAL1015 fahren, dann ist's für Euch ja auch ok. Manch einer Behörde muss halt erst beigebracht werden, was Sache ist. Jammern alleine hilft nicht.

Gruß aus dem Süden.

Michael Bauer
(der sich nicht hinter Pseudonym verstecken muss)

Jörn

Beitrag von Jörn » 26.11.2004, 21:06

Beim Hansa-Funk hier in Hamburg, der immer vehement gegen eine Freigabe der Farbe gekämpft hat, würde man da die bekannte, bewehrte und probate Lösung finden: Ausschluß wegen genossenschaftsschädlichen Verhaltens!

Das ist ein dehnbarer Begriff, wie viele es schon am eigenen Leibe (gerichtlich bestätigt) erfahren mußten, wie Martin Bernd etc.

In der Begründung für den Rausschmiß wird natürlich NICHT die Farbe der Taxe genannt. Da geht man viel subtiler vor!
Man hat da erkleckliche Übung!

Man 'empfiehlt' halt eben den Genossen die Farbe Hellelfenbein! So geht das dort!
Und natürlich auch bei anderen Zentralen wie Rhein Taxi etc.!

P.S. In Niedersachsen ist die Farbe inzwischen auch freigegeben! Ob noch in anderen Ländern, weiß ich leider nicht!

TAXI
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Beitrag von TAXI » 06.02.2005, 18:53

In der "Weltstadt Hamburg" unmöglich:
http://www.medienhandbuch.de/prchannel/ ... ex&id=1955

Zwischenzeitlich wurden nun auch in Schleswig Holstein (Bad Oldesloe) und Niedersachsen (u.a. Tötensen und Lüneburg) Ausnahmegenehmigungen auf Farbfreigabe erteilt.

Einen interessanten Bericht zur Farbfreigabe und sehr gutes Gegenbeispiel zum angeblichen "Corporate Identity" der Farbe RAL 1015 findet man hier: INNENSPIEGEL
(Die Photos lassen sich durch anklicken vergrößern) :shock:

Jörn

Beitrag von Jörn » 06.02.2005, 20:51

Sieht doch gut aus!

Bin allerdings nicht sicher, ob 'Checker Taxi' (das IST eine Firma und kein Standart-Ami-Taxi!) diese Farbgebung erlauben würde, wenn man das wüßte, es sei denn, man zahlt Lizens-Gebühren!

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