Alkohol: P-Schein weg nach Zeugenaussage

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jr
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Alkohol: P-Schein weg nach Zeugenaussage

Beitrag von jr » 22.08.2007, 04:36

Den Führerschein - und damit den P-Schein - kann ein Taxifahrer nach einem Urteil des OVG Lüneburg wegen Alkoholkonsums auch verlieren, ohne in eine Polizeikontrolle geraten zu sein.

In dem verhandelten Fall hatten Ehefrau und Sohn um polizeiliches Einschreiten gebeten, weil der Mann häufig Alkohol trinke und auch betrunken von der Arbeit heimkehre. Nach einem Bericht des Polizeikommissariats forderte die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung an. Da der Fahrer der Anordnung nicht nachkam, wurde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.

Weil die einschreitenden Polizeibeamten die Angaben der Ehefrau und des Sohnes des Antragstellers zu Recht für glaubhaft gehalten hätten, lehnte das Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes ab. Das OVG lehnte die Beschwerde gegen den Beschluss ab.

Wenn der Antragsteller häufig und fortlaufend dem Konflikt ausgesetzt sei, entweder seinen beruflichen Verpflichtungen nicht nachzukommen oder aber in - aufgrund vorhergehenden Alkoholkonsums - noch fahruntüchtigem Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen, bestehe berechtigter Anlass zur eingehenden Prüfung, ob er willens und in der Lage ist, stets von einem mit der Sicherheit des Straßenverkehrs unvereinbaren Konsum von Alkohol abzusehen.

Das Urteil des OVG Lüneburg: AZ 12 ME 416/06

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