Abschleppen aus Taxistand ist auch ohne konkrete Behinderung

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Holzbein
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Abschleppen aus Taxistand ist auch ohne konkrete Behinderung

Beitrag von Holzbein » 01.11.2006, 01:05

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG Hamburg, Beschluss v. 7. März 2006, Az. 3 Bf 392/05) hat entschieden, dass das Abschleppen eines unberechtigt auf einer als Taxenstand ausgewiesenen Verkehrsfläche geparkten Fahrzeugs auch ohne konkrete Beeinträchtigung des Taxiverkehrs verhältnismäßig ist.


Kompletter Bericht:

http://www.taxipress.de/taxipress/artikel.php?id=167
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