Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG Hamburg, Beschluss v. 7. März 2006, Az. 3 Bf 392/05) hat entschieden, dass das Abschleppen eines unberechtigt auf einer als Taxenstand ausgewiesenen Verkehrsfläche geparkten Fahrzeugs auch ohne konkrete Beeinträchtigung des Taxiverkehrs verhältnismäßig ist.
Kompletter Bericht:
http://www.taxipress.de/taxipress/artikel.php?id=167
Abschleppen aus Taxistand ist auch ohne konkrete Behinderung
Abschleppen aus Taxistand ist auch ohne konkrete Behinderung
Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
Taxi-recht.de