Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG, Beschluss v. 28. Juli 2006, Az. 12 ME 121/06) hat entschieden, dass bei mehreren Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg der Personenbeförderungsschein nicht mehr zu verlängern ist.
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Hoher Punktestand in Flensburg gefährdet Taxischein. - 29.10
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