Keine Haftung des Taxifahrers bei Fehlverhalten des Fahrgastes
Einem Taxifahrer ist keine Schuld anzulasten, wenn ein Fahrgast das im Stau stehende Taxi verläßt und mit einem vorbeifahrenden Radfahrer zusammenstößt. Bei diesem Vorkommnis wurde der Radfahrer verletzt. Eine Pflicht von seitens des Taxifahrers die Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten zu belehren besteht nicht. Ein Taxifahrer kann darauf vertrauen, daß sich seine Fahrgäste auch verkehrsgerecht Verhalten und Pflichten, welche sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben beachten.
OLG Hamm Az.: 9 U 9/99
Keine Haftung des Taxifahrers bei Fehlverhalten des Fahrgast
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