Ich schätze Menschen mit klaren Aussagen. Herumlavierer sind mir ein Gräuel.taxistreng hat geschrieben:Als Befürworter der Liberalisierung, sprich "Deregulierung" des Taxiverkehrs interessiert mich Euere Meinung.
Warum darf nicht jeder, der die entsprechenden Voraussetzugen erfüllt, ein Taxi betreiben, es so anstreichen, wie er möchte, damit fahren wann er möchte, zu einem Preis, der ihm wirtschaftlich erscheint?
Nur, weil dann der Markt die Spreu vom Weizen trennt?
Kurz ein paar Worte zu mir. Ich habe das Taxigewerbe seit vielen Jahren in allen Facetten gelebt. Seit 10 Jahren hauptberuflicher Vorstand der WBT eG. Nebenher betreibe ich ein (kleines) Taxiunternehmen. Soweit die Zeit reicht, engagiere ich mich im Mittelfeld des BZP regional, z.B. in Ausschüssen.taxistreng hat geschrieben:Hallo, liebe Kollegen!
Mein Name ist Michael. Seit 15 Jahren betreibe ich einen Mehrwagen-Mischbetrieb mit Taxen, Mietwagen und Kleinbussen nach FreiVO.
Ebenso lange darf ich mich als Kreisdelegierter unserer Fachvereinigung mit allen möglichen Fragen und Antworten rund um unser spanendes Gewerbe beschäftigen.
Auf diese Forum bin ich zufällig gestossen und freue mich jetzt schon auf interessante Diskussionen und neue Perspektiven.
Manchmal wird man ja ein bisschen "betriebsblind"...
In diesem Sinne: Uhr an und allzeit gute Fahrt!
Quelle: http://www.cdu-kreisviersen.de/willich.htmDie Stadt Willich ist die zweitgrößte Stadt im Kreisgebiet mit einer Fläche von 67,8 qkm. Die Stadt hat knapp 44.700 Einwohner. Willich ist eine Stadt mit viel Geschichte und wurde 1137 erstmals erwähnt. Zur Stadt Willich gehören die Stadtteile Anrath, Neersen, Schiefbahn und Willich.
Hier sieht man sehr schnell die unterschiedlichen Biotope, in denen wir beide uns bewegen.
Nun zum Thema.
Die von Michael ganz oben aufgeworfene Frage ist genau genommen nicht die, ob das Taxigewerbe bessere Chancen hätte, wenn man die eine oder andere Regelung lockert, sondern stellt den Gelegenheitsverkehr mit Taxis gemäß § 47 PBefG zur Disposition. In Realita (hallo Jörn...) bedeutete dies die Zusammenführung der Verkehre "Taxi" und "Mietwagen" zum Nachteil des Taxis mit dem ermäßigten USt-Satz.
Nun gut, Michael müsste m.E. seinen eigenen Angaben zufolge Platzhirsch in seiner Gemeinde sein. Betriebspflicht und Tarifbindung finden auf dem flachen Land nicht die Bedeutung, wie in Hamburg, München oder Berlin. Das wissen auch die zuständigen Behörden, und nehmen es mit ihrer Aufsichtspflicht folgerichtig nicht so genau. Ein Taxiunternehmer hat in Menzenschwand, Plankenfels oder Brodowin ganz sicher Probleme, eine wie auch immer geartete Betriebspflicht als Taxi zu erfüllen, wenn gerade einer seiner Dialysepatienten verstorben ist.
Vertreter in örtlichen Gebieten sind über die Genehmigung, Verlängerung, Prüfung hinaus oft auch für das Kopfsteinpflaster der Dorfstraße verantwortlich. Sie kennen die Bestimmungen oft nicht bis ins letzte Details. Von daher ist Michaels Wunsch nach Abschaffung des ganzen Kokolores in seinem Umfeld nachvollziehbar.
Bekanntermaßen sind PBefG, BOKraft, FeV, PBZugV und mehr nun aber Bundesgesetze. Die Uhren ticken nicht überall gleich.
Wenn die Verkehrsarten "Taxi" und "Mietwagen" weiterhin ihre Berechtigung haben sollen, gilt es vielmehr, die Rahmenbedingungen für "Taxi" aufrecht zu erhalten, sie zu kontrollieren, und endlich auch den Sektor Mietwagen in diese Überlegungen mit einzubeziehen.
Mietwagen erfreuen sich mehr und mehr eines überwachungsfreien Daseins, wohingegen beim Taxi Fiskaltaxameter, Registrierkassen und Doppel von Quittungen gefordert werden. Vielleicht wird bei Kontrollen demnächst noch der Wasserstand der Scheibenwaschanlage dokumentiert.
Deregulierung heißt, Gelegenheitsverkehre unlauteren Kaufleuten zu überlassen. Das müsste auch einem e.K. klar sein!?
rea