AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Datenerfassung im Taxigewerbe.
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sivas
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AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von sivas » 15.01.2014, 15:45

Hallo miteinander,
ich hatte je einen Bußgeldbescheid bekommen, bei dem als Beweismittel "Daten aus der Zentrale" angegeben waren. Bei der Ladung zur Hauptverhandlung war dann als Zeuge unser 1. Vorsitzender angegeben! Neben den Einspruch gegen den Bescheid habe ich mich auch bei der Datenschutzaufsicht beschwert, dass jemand unzulässig Daten aus unserem GPS-basierten Vermittlungssystem nach aussen trägt.

hier nun die Antwort des hessischen Datenschutzbeauftragten:
Sehr geehrter Herr xxx,

meine Prüfung im Fall der Übermittlung Ihrer Daten an das Bürger- und Ordnungsamt xxx durch die Taxi Funk xxx ist abgeschlossen. Ich gehe in diesem Fall von einer unzulässigen Datenweitergabe aus und habe die Taxi Funk xxx aufgefordert, künftig auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu achten und derartige Praxis einzustellen. Im Wiederholungsfalle wird die Angelegenheit an unsere Bußgeldabteilung weitergeleitet.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse am Datenschutz und verbleibe


mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx

---------------------

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Verkehr, Daseinsvorsorge, Umwelt, Landwirtschaft, Forsten, Bauen, Wohnen, Geodaten
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Zuletzt geändert von sivas am 15.01.2014, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.

eichi
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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von eichi » 15.01.2014, 16:34

Du erzählst uns dann sicher auch, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich war?

Interessant.
P.S.
"BUNDESdatenschutzgesetz", also auch außerhalb Hessens gültig!
Zuletzt geändert von eichi am 15.01.2014, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Dschungeltaxi
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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Dschungeltaxi » 15.01.2014, 17:08

wenn es unzulässige beweismittel bzw. nicht rechtmässig erworbene daten sind. ist das verfahren (mit großer wahrscheinlichkeit) sowieso hinfällig,
stichwort: Verfahrensfehler.

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von SindSieFrei? » 15.01.2014, 17:14

eichi hat geschrieben:...Interessant.
P.S.
"BUNDESdatenschutzgesetz", also auch außerhalb Hessens gültig!
BUNDESgesetze halt...:mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von scarda » 15.01.2014, 19:58

Ein Verkehrsverstoß nachgewiesen auf illegalem Weg? Möglicherweise sogar mit illegal (Stichwort: zu lange) gespeicherter Daten? Kinderkram gegen Google-Nest. Aber interessant. Was darf ein Tourenvermittler wie lange zu welchem Zweck aufbewahren? Ab wann vermischen sich vermittlungsrelevante mit steuerrelevanten Daten und können die Aufbewahrungsfristen kollidieren - zum Beispiel im Falle von Barzahlungen einer mytaxi-versteigerten Tour mit anschließender Prozentabrechnung (mit dem Driver) und Quittungsversand (an den Fahrgast) aufgrund der bei der Abwicklung der Tour entstandenen Daten (Stichwort: Nest-Krake)? Ist dann überhaupt noch sauber zu trennen - und wer bekommt dann möglicherweise welches Bußgeld für was? Vielleicht läßt die Nest-krake sich am Ende noch insika-zertifizieren - und kauft die Bundesbank ... Ich sehe schon, demnächst richtet das weiße Haus eine Bußgeldstelle ein und die NSA verschickt imNamen von Google und Tourenvermittler Bescheide per Airmail ... 8)

Aber mal im Ernst: Ab wann vermischen sich vermittlungsrelevante mit steuerrelevanten Daten und können die Aufbewahrungsfristen kollidieren???
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Wattwurm » 15.01.2014, 20:08

Wobei mich sehr interessieren würde ob generell keine GPS-Daten von der Zentrale herausgerückt werden dürfen. Oder ob in bestimmten Fällen wie z.B. Steuerhinterziehung es doch erlaubt ist diese Daten an die jeweilige Ermittlungsbehörde weiter zu geben. Für mich macht das schon einen Unterschied ob es sich, wie in diesem Fall geschildert, um ein bußgeldbewehrtes Bagatelldilekt handelt oder um eine Straftat!

Da wo eine Straftat beginnt, hört für mich der Datenschutz auf!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 15.01.2014, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von foxit » 15.01.2014, 20:32

Aber irgendwie lese ich aus dem Brief des Datenschutzbeauftragten nirgends heraus, dass es sich in dem Fall um GPS Informationen gehandelt hätte..
D.h. was wirklich weitergegeben worden ist, ist aus den obigen Infos nicht erkennbar.
Zuletzt geändert von foxit am 15.01.2014, 20:34, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 15.01.2014, 20:40

Wattwurm hat geschrieben:Wobei mich sehr interessieren würde ob generell keine GPS-Daten von der Zentrale herausgerückt werden dürfen. Oder ob in bestimmten Fällen wie z.B. Steuerhinterziehung es doch erlaubt ist diese Daten an die jeweilige Ermittlungsbehörde weiter zu geben. Für mich macht das schon einen Unterschied ob es sich, wie in diesem Fall geschildert, um ein bußgeldbewehrtes Bagatelldilekt handelt oder um eine Straftat!

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von sivas » 15.01.2014, 21:05

eichi hat geschrieben:Du erzählst uns dann sicher auch, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich war?
ja Eichi,

das Ganze ist etwas komplizierter abgelaufen.

Ich hatte ja meinen Chef von Anfang an über die Sache informiert. Ein Gespräch von ihm mit dem Vorsitzenden endete damit, dass mir nahegelegt wurde, das Bußgeld zu bezahlen, auch, weil bereits vorher mehrere gleichgelagerte Fälle im Sinne des Vorsitzenden gerichtlich entschieden wurden. Damit war ich aber nicht einverstanden und hatte meine Gründe. Ich erklärte meinem Chef, dass entweder er mir den Bußgeldbetrag ersetzen möge oder der Vorsitzende die Anzeige zurückziehen soll, worauf er nicht einging. Erst als die Chefin von der Sache erfuhr, ging es ganz schnell: ich bekam das Geld, habe bezahlt und der Gerichtstermin wurde abgesagt - so sind sie, die Frauen, immer einen Tick klüger ...

Trotzdem lief die Sache bei der Datenschutzaufsicht weiter, ... und bei der Kommunalaufsicht auch ... aber das steht in einem anderen Thema: http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 00#p175236
Zuletzt geändert von sivas am 15.01.2014, 22:57, insgesamt 8-mal geändert.

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Pirat » 15.01.2014, 23:14

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Bei jeder Straftat kann ein Richter eine Verfügung erlassen, dann müssen alle Daten herausgegeben werden und sind gerichtlich verwertbar.
Unsinn!
Die Richter am BFH haben in der letzten Instanz Taxi Essen aufgetragen, die herausgegebenen Daten lesbar zu machen.
Nichts ist passiert.
Die nicht Herausgabe oder das nicht lesbar machen ist keine Straftat.
Eine richterliche Verfügung kann einen Taxifahrer beeindrucken, aber doch keinen Vorstand.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von reasoner » 16.01.2014, 00:49

Völlig überflüssig zu erwähnen, dass hier ausnahmslos die Unschuldigen vom Lande posten. :shock:
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 16.01.2014, 03:19

Pirat hat geschrieben:
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Bei jeder Straftat kann ein Richter eine Verfügung erlassen, dann müssen alle Daten herausgegeben werden und sind gerichtlich verwertbar.
Unsinn!
Die Richter am BFH haben in der letzten Instanz Taxi Essen aufgetragen, die herausgegebenen Daten lesbar zu machen.
Nichts ist passiert.
Die nicht Herausgabe oder das nicht lesbar machen ist keine Straftat.
Eine richterliche Verfügung kann einen Taxifahrer beeindrucken, aber doch keinen Vorstand.
Lieber Pirat, bitte erst einmal lesen...dann erst reagieren.
Es ging darum, wann grundsätzlich Daten gerichtsfest weitergegeben werden dürfen.
Das hat mit eurem Fall relativ wenig zu tun.
Inwieweit richterliche Verfügungen durchgesetzt werde ist ein anderes Thema.
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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Pirat » 16.01.2014, 08:43

Entschuldige bitte Thomas.
Ich konnte mir die Chance nicht entgehen lassen.
Beweise die einen belasten würden, gibt keiner freiwillig raus.
Beugehaft gibt’s in solch einem Fall nicht.
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Thomas-Michael Blinten
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Re: AUS! für Datenschnüffler in der Zentrale

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 16.01.2014, 16:23

Muss er auch nicht, wenn sie ihn belasten können.
Wenn Du eine Blackbox oder Kamera im Auto hast, kann auch keiner verlangen das Du die Daten herausgibst wenn Du schuld am Unfall hast.
Niemand muss sich selber belasten.

edit: ist auch eine nicht unwichtige Form des Datenschutzes.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 16.01.2014, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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