ich hatte je einen Bußgeldbescheid bekommen, bei dem als Beweismittel "Daten aus der Zentrale" angegeben waren. Bei der Ladung zur Hauptverhandlung war dann als Zeuge unser 1. Vorsitzender angegeben! Neben den Einspruch gegen den Bescheid habe ich mich auch bei der Datenschutzaufsicht beschwert, dass jemand unzulässig Daten aus unserem GPS-basierten Vermittlungssystem nach aussen trägt.
hier nun die Antwort des hessischen Datenschutzbeauftragten:
Sehr geehrter Herr xxx,
meine Prüfung im Fall der Übermittlung Ihrer Daten an das Bürger- und Ordnungsamt xxx durch die Taxi Funk xxx ist abgeschlossen. Ich gehe in diesem Fall von einer unzulässigen Datenweitergabe aus und habe die Taxi Funk xxx aufgefordert, künftig auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu achten und derartige Praxis einzustellen. Im Wiederholungsfalle wird die Angelegenheit an unsere Bußgeldabteilung weitergeleitet.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse am Datenschutz und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
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Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Verkehr, Daseinsvorsorge, Umwelt, Landwirtschaft, Forsten, Bauen, Wohnen, Geodaten
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden