Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Moin Leute,
ich habe mir mittlerweile sehr viele Beiträge zum Thema Fiskaltaxameter durchgelesen. Dabei handelt es sich überwiegend um Hamburger Taxen.
Ich komme allerdings aus einer ländlichen Region und da läuft der Taxenverkehr vollkommen anders. Fahrten nach dem normalen Taxitarif, also mit Taxameter, machen nur einen kleinen Prozentsatz unserer Touren aus. 80 % meiner Fahrten rechne ich mit Krankenkassen ab. Diese Krankenbeförderungen werden zu ganz anderen Km-Preisen und natürlich ohne laufenden Taxameter gefahren.
Ich habe manchmal tagelang kein Bargeld.
Bargeld-Touren sind meistens Pauschalpreise, also aus dem Pflichtfahrgebiet heraus. (z.B HH Airport) Auch hier ohne Taxameter.
Außerdem gibt es bei uns noch das Anrufsammeltaxi und Schülerbeförderungen. Alles ohne Taxameter.
Dann kommen in meinem Fall auch noch die Privatkilometer dazu. ( EWU mit 1% Regelung)
Besetzt km laut Taxameter sind bei mir vielleicht 5 %.
Das ganze hat überhaupt nichts mit Steuerhinterziehung bzw. Schwarzgeld zu tun. Ich zahle eher verhältnissmäßig viel ESt und GewSt. Meinetwegen kann das FT kommen.
Aber: Wie soll man das unter einen Hut kriegen.
Wie soll man das einem Steuerprüfer erklären ???
Muß ich jetzt Fahrtenbuch führen ?
Fragen über Fragen
Gruß Casi
ich habe mir mittlerweile sehr viele Beiträge zum Thema Fiskaltaxameter durchgelesen. Dabei handelt es sich überwiegend um Hamburger Taxen.
Ich komme allerdings aus einer ländlichen Region und da läuft der Taxenverkehr vollkommen anders. Fahrten nach dem normalen Taxitarif, also mit Taxameter, machen nur einen kleinen Prozentsatz unserer Touren aus. 80 % meiner Fahrten rechne ich mit Krankenkassen ab. Diese Krankenbeförderungen werden zu ganz anderen Km-Preisen und natürlich ohne laufenden Taxameter gefahren.
Ich habe manchmal tagelang kein Bargeld.
Bargeld-Touren sind meistens Pauschalpreise, also aus dem Pflichtfahrgebiet heraus. (z.B HH Airport) Auch hier ohne Taxameter.
Außerdem gibt es bei uns noch das Anrufsammeltaxi und Schülerbeförderungen. Alles ohne Taxameter.
Dann kommen in meinem Fall auch noch die Privatkilometer dazu. ( EWU mit 1% Regelung)
Besetzt km laut Taxameter sind bei mir vielleicht 5 %.
Das ganze hat überhaupt nichts mit Steuerhinterziehung bzw. Schwarzgeld zu tun. Ich zahle eher verhältnissmäßig viel ESt und GewSt. Meinetwegen kann das FT kommen.
Aber: Wie soll man das unter einen Hut kriegen.
Wie soll man das einem Steuerprüfer erklären ???
Muß ich jetzt Fahrtenbuch führen ?
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Gruß Casi
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Nun, das meiste lässt sich über die Ebenen Pauschalfahrt oder Privatfahrt in den Taxameter eingeben.
Bei den Krankenfahrten muss man dann nur vorher wissen mit wie viel Euro sie abgerechnet werden.
Bei den Krankenfahrten muss man dann nur vorher wissen mit wie viel Euro sie abgerechnet werden.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- oldstrolch
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Bei den Krankenfahrten muss man dann nur vorher wissen mit wie viel Euro sie abgerechnet werden.
wenn das wirklich so funktioniert, muss also der unternehmer gegenüber seinem personal die hosen runter lassen?seine kalkulation offen legen.....
angestellte an die macht! der unternehmer wird zum kasper degradiert.noch drei schritte weiter und wir führen den sozialismus wieder ein....
Zuletzt geändert von oldstrolch am 26.05.2014, 07:16, insgesamt 1-mal geändert.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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- Otto126
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Oh ja, endlich wieder verbeamtete Taxifahrer wie früher bei euch im Osten.oldstrolch hat geschrieben:wenn das wirklich so funktioniert, muss also der unternehmer gegenüber seinem personal die hosen runter lassen?seine kalkulation offen legen.....Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Bei den Krankenfahrten muss man dann nur vorher wissen mit wie viel Euro sie abgerechnet werden.
angestellte an die macht! der unternehmer wird zum kasper degradiert.noch drei schritte weiter und wir führen den sozialismus wieder ein....
Ganz im Ernst: nach zwanzig Jahren im Gewerbe kann ich nur vor Taxiunternehmen warnen, grundsätzlich.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Nun mach mal halblang Strolch, bei jeder Festpreisfahrt (egal ob außerhalb des Tarifgebietes oder Botenfahrten) muss es Absprachen zwischen Unternehmer und Fahrer geben.oldstrolch hat geschrieben:.....
angestellte an die macht! der unternehmer wird zum kasper degradiert.noch drei schritte weiter und wir führen den sozialismus wieder ein....
Das hat nun gar nichts mit Hose runter lassen (das verbitte ich mir übrigens ausdrücklich), Kasper oder Sozialismus zu tun.
Vielleicht sollte man endlich zu einem ehrlicheren Umgang miteinander finden, das erleichtert das Überleben des Unternehmens ungemein
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- Thomas-Michael Blinten
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Re:
Kann ich so allgemein nicht unterschreiben, es gibt auch die wirklich guten.....sonst wäre ich schon lange nicht mehr dabeiOtto126 hat geschrieben:...Ganz im Ernst: nach zwanzig Jahren im Gewerbe kann ich nur vor Taxiunternehmen warnen, grundsätzlich.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Moin,
@Casi
die Hamburger "Fiskaltaxameter-Hysterie" liegrt wohl daran, daß in Hamburg verschiedene
Parteien aus unterschiedlichen Motiven der Meinung sind, daß ab 2017 eine allgemeine
"Fiskaltaxameterpflicht" besteht, ohne jedoch bisher auf ein Gesetz, einen Paragraphen oder
eine Verordnung zu verweisen, die das regelt.
Definitv ändert sich ab 2017 die Erfassung und Speicherung von Bareinnahmen, die mit einem
elektronischen Gerät (z.B. Taxameter) ermittelt wurden. Wie genau diese Erfassung und Speicherung
erfolgen soll, ist (noch) nicht geregelt.
Um die neuen Abgabenordnung zu erfüllen reicht es also, die per Taxameter ermittelten Bareinnahmen digital
zu erfassen und abzuspeichern. Alle andere Einnahmen wie z.b. Krankenfahrten, Pauschalfahrten,etc. die nicht
über das Taxameter laufen werden auch weiterhin anhand Deiner Buchhaltung/Gewinnermittlung erfasst und
gespeichert.
Ich weiß ja nicht, ob dein aktueller Taxameter elektronisch auslesbar ist , wenn ja, genügt er möglicherweise jetzt
schon der ab 2017 geltenden Abgabenordnung.
Frag doch einfach mal bei der zuständigen Genehmigungsbehörde und beim Finanzamt nach.
Grüße
@Casi
die Hamburger "Fiskaltaxameter-Hysterie" liegrt wohl daran, daß in Hamburg verschiedene
Parteien aus unterschiedlichen Motiven der Meinung sind, daß ab 2017 eine allgemeine
"Fiskaltaxameterpflicht" besteht, ohne jedoch bisher auf ein Gesetz, einen Paragraphen oder
eine Verordnung zu verweisen, die das regelt.
Definitv ändert sich ab 2017 die Erfassung und Speicherung von Bareinnahmen, die mit einem
elektronischen Gerät (z.B. Taxameter) ermittelt wurden. Wie genau diese Erfassung und Speicherung
erfolgen soll, ist (noch) nicht geregelt.
Um die neuen Abgabenordnung zu erfüllen reicht es also, die per Taxameter ermittelten Bareinnahmen digital
zu erfassen und abzuspeichern. Alle andere Einnahmen wie z.b. Krankenfahrten, Pauschalfahrten,etc. die nicht
über das Taxameter laufen werden auch weiterhin anhand Deiner Buchhaltung/Gewinnermittlung erfasst und
gespeichert.
Ich weiß ja nicht, ob dein aktueller Taxameter elektronisch auslesbar ist , wenn ja, genügt er möglicherweise jetzt
schon der ab 2017 geltenden Abgabenordnung.
Frag doch einfach mal bei der zuständigen Genehmigungsbehörde und beim Finanzamt nach.
Grüße
- oldstrolch
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
bin ich ganz deiner meinung! fangen wir damit an Das angestellte fahrer nicht mehr an das märchen glauben das sich der unternehmer eine goldene nase am fahrer verdient...Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Vielleicht sollte man endlich zu einem ehrlicheren Umgang miteinander finden, das erleichtert das Überleben des Unternehmens ungemein
edit.... EINIGE ANGESTELLTE FAHRER
Zuletzt geändert von oldstrolch am 27.05.2014, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Hören wir doch einfach mit Verallgemeinerungen auf
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- oldstrolch
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
schon passiert .. sorry...
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- oldstrolch
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
betonung liegt auf BAREINNAHMEN! ....RaimundHH hat geschrieben:
Um die neuen Abgabenordnung zu erfüllen reicht es also, die per Taxameter ermittelten Bareinnahmen digital
zu erfassen und abzuspeichern.
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Ich weiß nicht wo das Problem ist, dass der Angestellte weiß welche Summe ein Arbeitgeber seinen Kunden für eine Dienstleistung in Rechnung stellt? Nahezu jeder Angestellter in einem Dienstlesitungsberuf weiß um die Beträge. Wenn ich ein Brot kaufe weiß der Verkäufer welchen Preis der Unternehmer für die Ware will, wenn ich zum Frisör gehe weiß die Angestellte auch um den Preis der Dienstleistung usw.oldstrolch hat geschrieben:Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Bei den Krankenfahrten muss man dann nur vorher wissen mit wie viel Euro sie abgerechnet werden.
wenn das wirklich so funktioniert, muss also der unternehmer gegenüber seinem personal die hosen runter lassen?seine kalkulation offen legen.....
angestellte an die macht! der unternehmer wird zum kasper degradiert.noch drei schritte weiter und wir führen den sozialismus wieder ein....
Was ist so total Schlimm daran, dass ein angestellter Taxifahrer den Preis weiß, den ein Unternehmer einem Kunden in Rechnung stellt? Was macht diesen Taxifahrer so besonders gegenüber anderen Angestellten, dass er dies nicht wissen darf?
Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
RaimundHH hat geschrieben: .....
Definitv ändert sich ab 2017 die Erfassung und Speicherung von Bareinnahmen, die mit einem
elektronischen Gerät (z.B. Taxameter) ermittelt wurden. Wie genau diese Erfassung und Speicherung
erfolgen soll, ist (noch) nicht geregelt.
Um die neuen Abgabenordnung zu erfüllen reicht es also, die per Taxameter ermittelten Bareinnahmen digital
zu erfassen und abzuspeichern. Alle andere Einnahmen wie z.b. Krankenfahrten, Pauschalfahrten,etc. die nicht
über das Taxameter laufen werden auch weiterhin anhand Deiner Buchhaltung/Gewinnermittlung erfasst und
gespeichert.
.....
Vielen Dank RaimundHH. Eine super Erklärung.
Allerdings ergeben sich für mich daraus wieder neue Fragen
- Muß ich dem Taxameter, bei Fahrten ohne Taxameter, irgendwie mitteilen, dass nun eine Kranken- oder Pauschalfahrt statt findet ?
- Was ist mit Privat-km während einer Schicht ? Oder gibt es Privat-km nur zwischen den Schichten ?
- Muß ich Kranken- oder Pauschalfahrten trotz Fiskaltaxameter schriftlich dokumentieren ? ( Weiterhin Schichtaufzeichnungen ? )
Gruß Casi
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Wenn du Unternehmer bist, führst du ein Auftragseingangsbuch, in dem alle Krankenfahrten aufgelistet sind. Dann noch täglich die Taxameterdaten dazu, dann ist auch für das Finanzamt ablesbar, was gefahren wurde.
- oldstrolch
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
LRKN hat geschrieben:oldstrolch hat geschrieben: Was ist so total Schlimm daran, dass ein angestellter Taxifahrer den Preis weiß, den ein Unternehmer einem Kunden in Rechnung stellt? Was macht diesen Taxifahrer so besonders gegenüber anderen Angestellten, dass er dies nicht wissen darf?
ich arbeite im moment nicht im taxigewerbe.was mein chef seinen kunden berechnet weiss ich auch nicht.und das ist in vielen gewerken so.was macht also den angestellten taxifahrer(der stundenlohn bekommt) so besonders das er die kalkulation des chefs wissen möchte/darf?....
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Moin,
@casi
wenn überhaupt teilt der Taxameter dir was mit und nicht umgekehrt
Der Taxameter ist keine Registrierkasse und keine "Arbeitszeitstempeluhr" sondern ein Fahrpreisanzeiger, auf dessen Grundlage
ein Teil deiner Einnahmen (z.b. Fahrten im Pflichtfahrgebiet, für die Tarifpflicht gilt) ermittelt
werden, die spätestens ab 2017 digital erfaßt und gespeichert werden müssen.
Alle andere Einnahmen werden von Dir in Deiner Gewinnermittlung erfaßt und gespeichert
("Zettelwirtschaft", per EDV , Steuerberater, etc.).
Bei der 1%-Regelung mußt Du aus steuerlichen Gründen kein Fahrtenbuch führen und somit auch
nicht Deine Privatfahrten dokumentieren, möglicherweise verlangt jedoch die Genehmigungsbehörde
eine Dokumentation deiner betrieblichen Kilometer ("plausibler Kilometerschnitt?!)
Sowohl aus steuerlichen Gründen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer), als auch
als Nachweis Deiner Angaben, würde ich Dir zum Fahrtenbuch raten und
dann kannst du auch zu jeder Tageszeit privat fahren.
GRüße
@casi
wenn überhaupt teilt der Taxameter dir was mit und nicht umgekehrt
Der Taxameter ist keine Registrierkasse und keine "Arbeitszeitstempeluhr" sondern ein Fahrpreisanzeiger, auf dessen Grundlage
ein Teil deiner Einnahmen (z.b. Fahrten im Pflichtfahrgebiet, für die Tarifpflicht gilt) ermittelt
werden, die spätestens ab 2017 digital erfaßt und gespeichert werden müssen.
Alle andere Einnahmen werden von Dir in Deiner Gewinnermittlung erfaßt und gespeichert
("Zettelwirtschaft", per EDV , Steuerberater, etc.).
Bei der 1%-Regelung mußt Du aus steuerlichen Gründen kein Fahrtenbuch führen und somit auch
nicht Deine Privatfahrten dokumentieren, möglicherweise verlangt jedoch die Genehmigungsbehörde
eine Dokumentation deiner betrieblichen Kilometer ("plausibler Kilometerschnitt?!)
Sowohl aus steuerlichen Gründen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer), als auch
als Nachweis Deiner Angaben, würde ich Dir zum Fahrtenbuch raten und
dann kannst du auch zu jeder Tageszeit privat fahren.
GRüße
Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Ok wenn du z.B. bei MAN LKW-Achsen einbaust dann weißt du nicht unbedingt was MAN seinen (Groß-)Kunden berechnet.oldstrolch hat geschrieben:LRKN hat geschrieben:oldstrolch hat geschrieben: Was ist so total Schlimm daran, dass ein angestellter Taxifahrer den Preis weiß, den ein Unternehmer einem Kunden in Rechnung stellt? Was macht diesen Taxifahrer so besonders gegenüber anderen Angestellten, dass er dies nicht wissen darf?
ich arbeite im moment nicht im taxigewerbe.was mein chef seinen kunden berechnet weiss ich auch nicht.und das ist in vielen gewerken so.was macht also den angestellten taxifahrer(der stundenlohn bekommt) so besonders das er die kalkulation des chefs wissen möchte/darf?....
Aber in jedem Beruf, wo du stellvertretend für dein Chef Verträge mit Endkunden schließt, direkten Kontakt mit den Kunden hast und entsprechend die Dienstleistung ausführst kennst du zu 99% auch die Preise. Das alles trifft auf Bäcker, Frisöre, Busfahrer, Designer, Handwerker, Immobilienmakler, Verkäufer, Kindergärtner, Anwälte und auch für Taxifahrer zu.
Nenne mir bitte einen Beruf wo du von einem Angestellten eine Dienstleistung erhältst und wenn es ums Bezahlen geht, sagt dir der Angestellte "Den Preis darf ich nicht wissen, da muß ich den Chef holen."
Was ist daran so schlimm wenn ich als angestellter Taxifahrer weiß, das ich für Krankenfahrt X 82,67€ verrechnen soll? Meinst du ich renne mit der Info zum nächsten Unternehmer und verrate ihm das mein Unternehmer diesen Preis berechnet und der andere Unternehmer dann ein Angebot für 82,12€ bei der Krankenkasse abgibt?
Sorry aber jeder, der Probleme damit hat, seine Preiskalkulation gegenüber den Angestellten und Steuerbehörden offenzulegen, ist mir grundsätzlich Suspekt. Ich glaube das hinter diesem Verstecken der Preiskalkulation ganz andere Motive stehen.
- oldstrolch
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
schön das du solch ein beispiel selber angibst.....und es gibt noch diverse andere gründe!... glaub mir,innerhalb meiner vergangenen unternehmertätigkeit hab ich noch ganz andere sachen erlebt und gelernt das angestellte nicht alles wissen sollten!LRKN hat geschrieben:Meinst du ich renne mit der Info zum nächsten Unternehmer und verrate ihm das mein Unternehmer diesen Preis berechnet und der andere Unternehmer dann ein Angebot für 82,12€ bei der Krankenkasse abgibt?
Zuletzt geändert von oldstrolch am 28.05.2014, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
oldstrolch hat geschrieben: ich arbeite im moment nicht im taxigewerbe.was mein chef seinen kunden berechnet weiss ich auch nicht.und das ist in vielen gewerken so.was macht also den angestellten taxifahrer(der stundenlohn bekommt) so besonders das er die kalkulation des chefs wissen möchte/darf?....
Du wirst auch nicht nach Umsatz bezahlt und musst dich entgegen Deiner bisherigen Fahrer an Lenk- und Ruhezeiten halten.
LRKN hat geschrieben:Was ist daran so schlimm wenn ich als angestellter Taxifahrer weiß, das ich für Krankenfahrt X 82,67€ verrechnen soll? Meinst du ich renne mit der Info zum nächsten Unternehmer und verrate ihm das mein Unternehmer diesen Preis berechnet und der andere Unternehmer dann ein Angebot für 82,12€ bei der Krankenkasse abgibt?
Sorry aber jeder, der Probleme damit hat, seine Preiskalkulation gegenüber den Angestellten und Steuerbehörden offenzulegen, ist mir grundsätzlich Suspekt. Ich glaube das hinter diesem Verstecken der Preiskalkulation ganz andere Motive stehen.
Sowas (Fett) kommt aber leider vor. Da handelt eine Zentrale mal einen ordentlichen Preis aus, von dem Fahrer, die nach Umsatzlohn bezahlt werden, überdurchschnittlich profitieren und es wird am Bahnhof breitgetreten, Schwupps, fährt die nächste Zentrale es für 50 Cent weniger, was immer noch gut ist.
Nur irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fiskaltaxameter in ländlichen Regionen ?
Nun, das versteigern von Patientfahrten zu einem für den Konkurrenten unsichtbaren Preis ist nicht ganz neu.am hat geschrieben:Sowas (Fett) kommt aber leider vor. Da handelt eine Zentrale mal einen ordentlichen Preis aus, von dem Fahrer, die nach Umsatzlohn bezahlt werden, überdurchschnittlich profitieren und es wird am Bahnhof breitgetreten, Schwupps, fährt die nächste Zentrale es für 50 Cent weniger, was immer noch gut ist.LRKN hat geschrieben:Was ist daran so schlimm wenn ich als angestellter Taxifahrer weiß, das ich für Krankenfahrt X 82,67€ verrechnen soll? Meinst du ich renne mit der Info zum nächsten Unternehmer und verrate ihm das mein Unternehmer diesen Preis berechnet und der andere Unternehmer dann ein Angebot für 82,12€ bei der Krankenkasse abgibt?
Sorry aber jeder, der Probleme damit hat, seine Preiskalkulation gegenüber den Angestellten und Steuerbehörden offenzulegen, ist mir grundsätzlich Suspekt. Ich glaube das hinter diesem Verstecken der Preiskalkulation ganz andere Motive stehen.
Siehe Internetvergabe der Barmer und der Novitas BKK.
Mir ist eh nicht ganz klar in welchem rechtlichen Rahmen dieses myTaxi Modell einiger KKs sich bewegt.
Ich hätte gemeint das deren Preisgestaltung nach PBefG von vorneherein feststehen müsste und genehmigungspflichtig ist.
Jedenfalls nicht einem Unterbietungswettbewerb anheimgestellt ist. Oder gibt es dafür so'ne Art Freibrief?