Dann frage ich mich, warum du dir noch nicht eine dieser Dinger angeschafft hast.roter stern hat geschrieben:Reine Gelddruckmaschinen diese Dienste.
Fiskaltaxameter bei Neukonzession Pflicht?
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Naja, was da zu allgemein formuliert sein soll, kann ich jetzt nicht so richtig nachvollziehen. Dass die BWVI für die Förderung noch zusätzliche Anforderungen stellt und stellen kann, dürfte ja klar sein, da sie fördert und Kohle rausrückt.RaimundHH hat geschrieben:Der Hamburger "Fiskaltaxameter-Alleingang" ist nicht rechtsbindend, solange vom Finanzministerium die rechtlichen
Grundlagen zur Aufbewahrung von digital erfaßten Bareinnahmen nicht
präzisiert wurden. Und nein, daß ominöse Schreiben des BMFs vom
Oktober 2010 ist viel zu allgemein formuliert, als daß sich daraus eine
Rechtspflicht zum "Hamburger Fiskaltaxameter" ableiten lassen würde.
GRüße
Zu Rechtsverbindlichkeit von BMF-Schreiben im allgemeinen, hab ich folgendes gefunden: Kleine Bundestagsanfrage
Ein paar kurze Zitate hieraus:
Das fragliche BMF-Schreiben ist mittlerweile im Bundessteuerblatt eingetragen:1. Welche Rechtsnatur hat ein BMF-Schreiben?
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2, 85 Abs. 3 GG dar. Sie dienen – wie allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Artikel 108 Abs. 7 GG – der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern.
6. Was kann in einem BMF-Schreiben geregelt werden?
Aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen, die regelmäßig thematisch begrenzt sind.
8. Für wen ist ein BMF-Schreiben rechtsverbindlich?
BMF-Schreiben werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Sie spiegeln den Willen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wider und sind von der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten.
9. Gibt es eine faktische Bindungswirkung von BMF-Schreiben?
Die Steuerpflichtigen richten sich in aller Regel ebenfalls nach den BMF-Schreiben, weil sie grundsätzlich von einer korrespondierenden Auffassung der Finanzverwaltung ausgehen können.
26.11.2010
IV A 4 - S 0316/08/10004-07
BStBl I 2010 Seite 1342
Gruß
Arne
Ich finde es in dieser Diskussion sowieso ziemlich bezeichnend, dass sich wohl offensichtlich diejenigen, die immer mit dem Finger auf andere zeigen, ein sehr zweispältiges Verhältnis zum Fiskaltaxameter zu haben scheinen. Angesichts der Kosten für die lfd. Datenspeicherung ist das Fiskaltaxameter ganz bestimmt kein herausragendes Geschäft aber ein Verlustgeschäft ist es im Falle der Steuerehrlichkeit in keinem Fall.
Es ist vor allem eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Behörde: Je mehr offendsichtlich weisse Schafe die Herde hat (in Bezug auf die Steuerehrlichkeit), desto intensiver kann sich die Behörde um die restlichen Schafe kümmern.
Gruß
Arne
Es ist vor allem eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Behörde: Je mehr offendsichtlich weisse Schafe die Herde hat (in Bezug auf die Steuerehrlichkeit), desto intensiver kann sich die Behörde um die restlichen Schafe kümmern.
Gruß
Arne
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Und zwar mit richtigen Zahlen der weißen Schafe. Da wird nichts mehr geschätzt und gewichtet ... Statt weniger Hundert Wagen im Gutachten-Panel ist es voraussichtlich zum Jahreswechsel eine deutliche Mehrheit der Hamburger Taxen. Solch Zahlenwerk dürfte gerichtsfest seinarne13 hat geschrieben:Je mehr offendsichtlich weisse Schafe die Herde hat (in Bezug auf die Steuerehrlichkeit), desto intensiver kann sich die Behörde um die restlichen Schafe kümmern.
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Innerhalb 7 tagen krieg icb die genehmigung?mario hat geschrieben:@parlox
Fiskaltaxameter Bedienung Halle MCT06 = Halle 05
Es heißt nur FiskalT wegen der Signiereinheit die irgendwo im taxi verbaut ist und die du nie zu sehen bekommst. Für die Bedienung ändert sich NIX, alles bleibt beim alten!!!
Frag bei der Behörde nach, die sind bei der Förderung richtig kooperativ.
Die Genehmigungen werden 1 X die Woche erteilt, also du wartest max. 7 Tage. Der Rest erklärt die Reuss oder Taxiplus
Du kannst jetzt Halle 06 einbauen, bekommst Genehmiegung von der Behörde, dann baust du die Siegniereinheit später ein, dann bezahlt die Behörde deine Auslagen ohne wenn und aber bis max. 1500,-€.
Ich habe Geld für Halle 06 erhalten obwohl schon 2 Jahe vorher eingebaut. Lass dich bei Behörde beraten.
Wie baut man denn die signiereinheit später ein? Was ist das überhaupt....
Wenn sein muss kannst du sofort bei z.B. Fa. Reuss Fiskaltaugliches Taxameter also z.B. Hale MCT06 einbauen lassen, mit der Bitte er möge alles für Fiskaltaxameter vorbereiten. Geh dann doch zu Behörde, mach mal Antrag, bis 7 Tage bekommst du Genehmigung. Mit dieser G. kannst du (musst du aber immer noch nicht!!!) bis 31.12.2013 den Rest einbauen lassen (ca. 1Std bei Reuss weil er vorher alles soweit Vorbereitet hat ) und du bekommst bis max 1500,- zurück. MwSt. muss man wie immer selber bezahlen (=Vorsteuer also Wurscht).
Dann zahlst du nur die monatlichen FT-Beiträge z.B. hier : http://www.insikacenter.de/
http://www.tesymex.de/index.php
http://www.hale.at/de/loesungen/fiskall ... hland.html
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Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
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Die Signiereinheit ist eine Ergänzung zum Taxameter, welche die einzelnen Daten (z.B. Tourlänge,-dauer-, preis sowie Anfangs- und Endzeit, Schichtanmeldung usw.) mit einer Prüfsumme versehen. Dadurch wird es unmöglich gemacht, unentdeckt z.B. einzelne Tourdaten zu verändern oder gar zu löschen. Ein Prüfprogramm findet das ganz schnell heraus.parlox hat geschrieben:Wie baut man denn die signiereinheit später ein? Was ist das überhaupt....
Grundsätzlich sind nachträgliche Änderungen nicht verboten. Hattest Du eine Fehlfahrt nach Tourbestellung, kannst Du nachträglich die Buchung korrigieren (weil Du ja real nichts eingenommen hast). Änderungen müssen aber nachvollziehbar und plausibel sein, sonst droht Ärger.
Einbauen tut das die gleiche Firma, die auch den Taxameter einbaut. Für Einzelheiten wende Dich an den "Uhrmacher" Deines Vertrauens.
Ein bißchen Hintergrund-Infos kann Dir noch dieser Artikel* vermitteln.
* Wer einen weiteren Beleg für eine frühe Verknüpfung der Themen "Konzession" und "Arbeitnemerschutzgesetze" sucht, wird ebenfalls in dem Artikel fündig, im 11. Absatz von oben = 4. Absatz von unten: "Insbesondere bei der heute von den Behörden vermuteten systematischen Verletzung des "Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)", das Arbeitszeiten von regelmäßig höchstens acht Stunden pro Werktag vorschreibt, wird die Taxenbehörde künftig nicht mehr weggucken können, wenn ihr erst elektronische Schichtzettel-Daten vorliegen. (...) Extrembeispiele wie 30-Stunden-Schichten eines Mitarbeiters eines bekannten Hamburger Taxen- und Busunternehmers könnten künftig die Konzessionen gefährden, sobald die behördliche Taxenaufsicht mit den neuen Taxameter-Daten ihre bisher auf fiskalische Tatbestände verengte Sicht auf das Hamburger Taxengewerbe aufgibt."
Der Artikel stammt aus dem Mai 2011.
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MOin,
@Arne13
In dem Schreiben des BMFs geht es verkürzt um die
unveränderbare und maschinell auslesbare Erfassung und Speicherung
der Einnahmen.
Welche Formen der Erfassung und Speicherung gelten als
unveränderbar/maschinell auslesbar und wer entscheidet darüber???
Die Hamburger Taxenbehörde? Wohl kaum, da es sich hier um eine
bundesweite Regelung handelt.
Solange hierzu keine eindeutige Regelung/Rechtssicherheit besteht,
kann es auch nicht seitens der Zulassungsbehörden einen Zwang
zu einer bestimmten Form der Einnahmenaufzeichung/-speicherung geben.
Interessant ist doch, daß seit über zwei Jahren diese offensichtliche
"Rechtsunsicherheit" für alle Taxiunternehmen besteht und noch kein
Verband/Gewerbevertretung, hier "anwesende" eingeschlossen,
auf die Idee kam, im Interesse seiner Mitglieder, bei den zuständigen
Finanzbehörden diesbezüglich nachzufragen.
Stattdessen betreibt man hier kostenlose "Werbung" für
privaten Dienstleister.
Grüße
@Arne13
In dem Schreiben des BMFs geht es verkürzt um die
unveränderbare und maschinell auslesbare Erfassung und Speicherung
der Einnahmen.
Welche Formen der Erfassung und Speicherung gelten als
unveränderbar/maschinell auslesbar und wer entscheidet darüber???
Die Hamburger Taxenbehörde? Wohl kaum, da es sich hier um eine
bundesweite Regelung handelt.
Solange hierzu keine eindeutige Regelung/Rechtssicherheit besteht,
kann es auch nicht seitens der Zulassungsbehörden einen Zwang
zu einer bestimmten Form der Einnahmenaufzeichung/-speicherung geben.
Interessant ist doch, daß seit über zwei Jahren diese offensichtliche
"Rechtsunsicherheit" für alle Taxiunternehmen besteht und noch kein
Verband/Gewerbevertretung, hier "anwesende" eingeschlossen,
auf die Idee kam, im Interesse seiner Mitglieder, bei den zuständigen
Finanzbehörden diesbezüglich nachzufragen.
Stattdessen betreibt man hier kostenlose "Werbung" für
privaten Dienstleister.
Grüße
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
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- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Ich denke, formaljuristisch ist dir zuzustimmen, Raimund. Meine Einschätzung ist, das das FT als "minimaler Konsens" zur Verbesserung der Situation im Taxigewerbe gesehen wird, daher wahrscheinlich auch kein Interesse der Verbände, genauestens nachzufragen. Wer ein FT beantragt hat, hat so eine Art "erweiterten behördlichen Ablaßhandel" betrieben, der zweifelsohne nicht zu kritisieren ist!!! Es ist ein guter Schritt, den es zu würdigen gilt! Ein Schritt hin zu mehr Ehrlichkeit. Der "sanfte" Druck der Behörde scheucht auf und wäre sicherlich rechtlich hinterfragbar. Aber wem würde das nutzen? Diese Frage stelle ich mir dabei.
Das allerdings das FT nicht der alleinige Heilsbringer sein kann, dürfte jedem klar sein. Viele weitere Schritte sind von Nöten, um unser Gewerbe auf "gesunde" Füße zu stellen. Diese sind hier jedoch nicht das Thema.
LG
Das allerdings das FT nicht der alleinige Heilsbringer sein kann, dürfte jedem klar sein. Viele weitere Schritte sind von Nöten, um unser Gewerbe auf "gesunde" Füße zu stellen. Diese sind hier jedoch nicht das Thema.
LG
Dura lex, sed lex.
Frage, wem hat es genutzt?SindSieFrei? hat geschrieben:. Aber wem würde das nutzen? Diese Frage stelle ich mir dabei.
LG
Vielleicht Herrn Kause? Stellt als Gutachter einen Bedarf fest, entwickelt eine Lösung. Allerdings vier Jahre vor Stichtag, was irre wäre. Aber es gab ja Steuergelder!
Der Mitbewerb wartet ab, schließlich ist vor 2017 kein Geschäft zu erwarten.
Vier Jahre ohne Einnahme sind auch für Herrn Krause eine unschöne Aussicht.
Was für eine glückliche Fügung, dass ihm per "sanften Druck" weit vor der Zeit Zwangskunden zugetrieben werden. Zu einen Zeitpunkt als Tesymex noch ein Monopol auf diese "Dienstleistung" hatte!!
Immer zum Wohle aller natürlich, da bleibt dann schon mal zu wenig Zeit, tatsächlich gültige Gesetze zu exekutieren !
Poorboy
Das INSIKA-Verfahren erfüllt wohl sämtliche Anforderungen der Behörden, auch des Finanzamtes. Ansonsten würde kein Taxameterhersteller Geld in die Hand nehmen und entsprechende Hardware samt Software entwickeln, eine Förderung durch die Stadt Hamburg würde es ebenfalls nicht geben. Dort, wo du "mangelnde Rechtssicherheit" vermutest, fehlen dir lediglich Informationen.RaimundHH hat geschrieben:MOin,
@Arne13
In dem Schreiben des BMFs geht es verkürzt um die
unveränderbare und maschinell auslesbare Erfassung und Speicherung
der Einnahmen.
Welche Formen der Erfassung und Speicherung gelten als
unveränderbar/maschinell auslesbar und wer entscheidet darüber???
....
Solange hierzu keine eindeutige Regelung/Rechtssicherheit besteht,
kann es auch nicht seitens der Zulassungsbehörden einen Zwang
zu einer bestimmten Form der Einnahmenaufzeichung/-speicherung geben.
....
Einen Zwang durch die Behörden kann ich im übrigen auch nicht erkennen. Meines Wissens wurde vereinzelt, bei merkwürdig niedrigen Umsätzen Druck ausgeübt, ein Fiskaltaxameter einzubauen, was für mich auch völlig okay ist. Man munkelt, dass mit Einbau eines Fiskaltaxameters die Geschäfte i.d.R. dann deutlich besser gelaufen sind.
Gruß
Arne
P.S.
Dieser Tesymex-Quark ist nun wirklich völlig überholt. Es gibt mittlerweile mit HALE selbst und INSIKACENTER.de zwei völlig unverdächtige Anbieter.
RaimundHH hatte da mal ne Frage:
als Fachbehörde für das Eichwesen und das "Finanzamt" als Empfänger des Outputs, der
ihren Ansprüchen genügen muss.
Für Hard- und Software die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig)Welche Formen der Erfassung und Speicherung gelten als
unveränderbar/maschinell auslesbar und wer entscheidet darüber???
als Fachbehörde für das Eichwesen und das "Finanzamt" als Empfänger des Outputs, der
ihren Ansprüchen genügen muss.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- Anna Chronismus
- Vielschreiber
- Beiträge: 2583
- Registriert: 24.09.2009, 12:15
- Wohnort: Hamburg
Man kann und man darf kritisieren, wenn staatlicherseits Gesetze nicht oder nicht in einem befriedigenden Umfang exekutiert werden (fundamentalpolitischer Ansatz). Man darf sich aber auch (realpolitischer Absatz) freuen, wenn immer mehr Gesetze durch die Arbeit der Kontrollbehörden mit Leben gefüllt werden, zumal vor dem Hintergrund einer deutlichen Unterbesetzung bei den zuständigen Behörden.Poorboy hat geschrieben:Immer zum Wohle aller natürlich, da bleibt dann schon mal zu wenig Zeit, tatsächlich gültige Gesetze zu exekutieren !
Ich bin für Glas halbvoll.
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Moin,
@Arne
das INSIKA-Verfahren erfüllt auch die Vorgaben der
Finanzbehörden, aber wird es dadurch rechtlich
bindend?
http://www.insika.de/index.php/de/news/ ... igstellung
wohl eher nicht!!
Natürlich bevorzugen auch die Taxameterhersteller das System, welches einen Geräteneukauf erfordert, aber aus
wirtschaftlichen Interessen läßt sich doch keine gesetzliche Notwendigkeit
ableiten!!
@ Eichi
also wenn ich auf die PTB-Seite gehe, kann ich da keine
"Fiskaltaxameter-Zulassungswelle" erkennen, sondern
sehe auf der Liste der zugelassenen Geräte nur die "alten Verdächtigen".
http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/a ... meter.html
Und weder die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG noch § 145 Abs 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO http://dejure.org/gesetze/AO/145.html lassen
auf eine rechtsverbindliche Verwendung eines "INSIKA-Taxameters"
schließen.
Soweit zur "Rechtssicherheit".
Grüße
@Arne
das INSIKA-Verfahren erfüllt auch die Vorgaben der
Finanzbehörden, aber wird es dadurch rechtlich
bindend?
http://www.insika.de/index.php/de/news/ ... igstellung
wohl eher nicht!!
Natürlich bevorzugen auch die Taxameterhersteller das System, welches einen Geräteneukauf erfordert, aber aus
wirtschaftlichen Interessen läßt sich doch keine gesetzliche Notwendigkeit
ableiten!!
@ Eichi
also wenn ich auf die PTB-Seite gehe, kann ich da keine
"Fiskaltaxameter-Zulassungswelle" erkennen, sondern
sehe auf der Liste der zugelassenen Geräte nur die "alten Verdächtigen".
http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/a ... meter.html
Und weder die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG noch § 145 Abs 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO http://dejure.org/gesetze/AO/145.html lassen
auf eine rechtsverbindliche Verwendung eines "INSIKA-Taxameters"
schließen.
Soweit zur "Rechtssicherheit".
Grüße
PTB schreibt (als Fußnote)
Wikipedia/ Insika
Die haben wohl auch noch anderes zu tun als ihren Web-Auftritt aktuell zu halten.© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2011-10-31,
Wikipedia/ Insika
Und zum WeiterlesenFür die INSIKA-Lösung werden im Wesentlichen nur Transaktionsdaten gespeichert, zu deren Aufbewahrung Steuerpflichtige spätestens aufgrund des BMF-Schreibens vom 26. November 2010[2] ohnehin bereits verpflichtet sind. Neu ist dabei nur die Signatur.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
@Eichi
und nirgends konnte ich eine gesetzliche Verpflichtung zur
Nutzung des INSIKA-Systems finden.
Nochmal, das INSIKA-Sysem ist eine Möglichkeit, die von den
Finanzbehörden geforderten Aufzeichungspflichten zu erfüllen.
Doch ist es die einzige Möglichkeit?
Und wer überprüft, ob der Steuerpflichtige seinen Aufzeichungspflichten
nachkommt? Die Taxenbehörde? oder vielleicht doch, die für
Steuerangelegenheiten zuständige Behörde, das Finanzamt?!
Am Ende geht es doch darum, daß der Steuerpflichtige sich gegenüber
dem Finanzamt bzgl. seiner Aufzeichungspflicht zu rechtfertigen hat und
nicht gegenüber der Taxenbehörde.
KLeiner Nachtrag:
Ich hatte 2011 eine Betriebsprüfung für das Jahr 2009 und obwohl
seit 2002 eine "digitale" Aufzeichungspflicht für alle EDV-erstellten Steuerunterlagen
(, Buchungsjournale, BWAs, Summen- und
Saldenliste, Einnahmenüberschußrechungen, etc.) besteht,mußte
ich keinen digitale Datenträger vorlegen.
Grüße
und nirgends konnte ich eine gesetzliche Verpflichtung zur
Nutzung des INSIKA-Systems finden.
Nochmal, das INSIKA-Sysem ist eine Möglichkeit, die von den
Finanzbehörden geforderten Aufzeichungspflichten zu erfüllen.
Doch ist es die einzige Möglichkeit?
Und wer überprüft, ob der Steuerpflichtige seinen Aufzeichungspflichten
nachkommt? Die Taxenbehörde? oder vielleicht doch, die für
Steuerangelegenheiten zuständige Behörde, das Finanzamt?!
Am Ende geht es doch darum, daß der Steuerpflichtige sich gegenüber
dem Finanzamt bzgl. seiner Aufzeichungspflicht zu rechtfertigen hat und
nicht gegenüber der Taxenbehörde.
KLeiner Nachtrag:
Ich hatte 2011 eine Betriebsprüfung für das Jahr 2009 und obwohl
seit 2002 eine "digitale" Aufzeichungspflicht für alle EDV-erstellten Steuerunterlagen
(, Buchungsjournale, BWAs, Summen- und
Saldenliste, Einnahmenüberschußrechungen, etc.) besteht,mußte
ich keinen digitale Datenträger vorlegen.
Grüße
Das Insikaverfahren genügt den Ansprüchen des FA an die Aufzeichnungs- und Verwahrungspflicht.
Punkt
Gibt es was Vergleichbares? Dann benutze es doch.
Wenn nicht, kommst du um Insika-FT kaum herum.
Die Verkehrsgewerbeaufsicht prüft nur "die Zuverlässigkeit" anhand versch. Kriterien.
Punkt
Gibt es was Vergleichbares? Dann benutze es doch.
Wenn nicht, kommst du um Insika-FT kaum herum.
Die Verkehrsgewerbeaufsicht prüft nur "die Zuverlässigkeit" anhand versch. Kriterien.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- Anna Chronismus
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- Beiträge: 2583
- Registriert: 24.09.2009, 12:15
- Wohnort: Hamburg
Ausrufezeicheneichi hat geschrieben:Das Insikaverfahren genügt den Ansprüchen des FA an die Aufzeichnungs- und Verwahrungspflicht.
Punkt
Gibt es was Vergleichbares? Dann benutze es doch.
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