Erfahrungen mit Fiskaltaxameter !?

Rechtliche und technische Entwicklung.
Hauke
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Beitrag von Hauke » 13.03.2013, 12:28

IK hat geschrieben: Ich bin kein 1%-Regelung Fachmann und ich weiß nicht, wer was nachweisen muss. Aber, wenn das Finazamt den Verdacht schöpft, dass damit die Schwarzfahrten produziert werden, können sie einem Auflage erteilen jede einzelne Privatfahrt schriftlich festzuhalten.
Na das wäre ja lustig... Wenn das Finanzamt wie in meinem Fall kein Fahrtenbuch zulässt sondern auf die 1% Regelung besteht weil ich kein Privatwagen habe und das FA mir unterstellt meinen BMW X3 für private Fahrten zu nutzen statt den Mini meiner Frau (sie haben ja auch Recht :) ) geht das natürlich so in Ordnung. Wenn das FA nun irgendqwann der Meinung ist das ich die 1% Regelung missbrauche, können sie mir mit anderer Argumentation die Einzelfahrtabrechnung überholzen? So ganz nach Gusto wie es ihnen gerade in den Kram passt und dem Fiskus mehr Geld ins Säckel spült?

Bislang ist es so, das sich das FA um die Km des BMW gar nicht kümmert eben wegen der 1% Regelung. 540€ monatliches Einkommen anrechnen lassen ist auch irgendwie genug. Die bekommen mit schöner Regelmässigkeit Tankbeläge aus Bayern mit ins Kassenbuch. Soll mal einer was dagegen haben das ich mit der 1% Kiste in den Kurzurlaub fahre.

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IK
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Beitrag von IK » 13.03.2013, 13:42

@ Hauke

Ist dein BMW als Taxe zugelassen?
Wenn nicht, dann stellt sich in diesem Kontext die Problematik nicht.

Sicherlich hat das FA was dagegen, dass die Taxifahrer sich auf 1%-Regelung berufend Fahrten ohne den Taxameter durchführen. Einerseits Gäste entgeltlich befördern und andererseits diese Fahrten als Privatfahrten a al 1%-Regelung deklarieren ist nicht erlaubt.

Wenn das FA vermutet, dass die 1%-R missbraucht wird, können sie sicherlich eine Auflage erteilen, einen Fahrtenbuch zu führen. Das letztere ist nur meine Meinung, da ich die entsprechenden Vorschriften nicht kenne.

Und wie wird man verdächtig?
In Zeiten des FT wird es "Fingerabdrücke" geben.
Auf Betriebstyp und die Region passend gemacht.
Weicht man von der Norm stark ab, wird man unter die Lupe genommen.

Da das Auswerten der Daten eine einfache Aufgabe sein sollte, würden sich das FA und die Taxibehörde lächerlich machen, würden sie es nicht nutzen. Das Auswertungsprogramm über die Daten laufen lassen und 15 Sekunden später hat man eine Gesprächsgrundlage. Im guten wie im bösen Sinne.

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Beitrag von Hauke » 13.03.2013, 13:50

IK hat geschrieben:@ Hauke

Ist dein BMW als Taxe zugelassen?
Das Auto hat eine Mietwagenlizens und wird vornehmlich für Auswärtstouren verwendet. immer dann, wenn bei dem Taxi die 19% zuschlagen würden oder es in der Stadt besser läuft als man mit einer Auswärtstour erreichen könnte. Also ganz gezielter Einsatz... So kommt es natürlich auch mal vor, das mit diesem Wagen mehr private Km zurück gelegt werden als Geschäftliche Km. Sprit und sonstige Kosten gehen aufgrund der 1% Regel natürlich voll ins Kassenbuch.

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Beitrag von Anna Chronismus » 13.03.2013, 13:53

IK hat geschrieben:Da das Auswerten der Daten eine einfache Aufgabe sein sollte, würden sich das FA und die Taxibehörde lächerlich machen, würden sie es nicht nutzen.
Nicht nur lächerlich, sondern auch dienstrechtlich, schlimmstenfalls strafrechtlich in Gefahr begeben, mindestens die Leitenden.
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Beitrag von Hauke » 13.03.2013, 14:00

IK hat geschrieben: Wenn das FA vermutet, dass die 1%-R missbraucht wird, können sie sicherlich eine Auflage erteilen, einen Fahrtenbuch zu führen. Das letztere ist nur meine Meinung, da ich die entsprechenden Vorschriften nicht kenne.
Nein nein, wir sind ja nicht bei "Wünsch dir was" Um die 1% Regel zu bekommen oder vom FA übergebügelt zu bekommen (sie ist eine einfache aber kostenträchtige Variante der Versteuerung) müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. So ist z.B. ein Kriterium das wenn es kein Privatfahrzeug gibt, das teuerste oder hochwertigste Fahrzeug in der Flotte in die 1% Regelung fällt.

So ist mein 8 Jahre alter BMW X3 in diese Regel gefallen obwohl es ein neueres Fahrzeug in der Flotte gibt welches aber einen geringeren Bruttolistenpreis hat und auch insgesamt nicht so Hochwertig ist.

Da beisst die Maus keinen Faden mehr von ab. Ausnahme gäbe es wenn ich nachweisen könnte das ich ein gleichwertiges Privatfahrzeug habe, das ich vieles mit dem Motorrad erledige oder wenn ich nachweisen könnte das der BMW wirklich überwiegend geschäftlich genutzt wird.

Nun kann das Finanzamt natürlich nicht bei gehen und behaupten das ihnen der Umsatz mit dem Wagen zu gering ist und mich nur weil es ihnen so beliebt, aus der 1% Regelung werfen. Ich hätte es ja gern das sie mich raus werfen weil ich mit Fahrtenbuch günstiger bei weg kommen würde aber sie werfen mich nicht raus.

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Beitrag von am » 13.03.2013, 14:54

Hauke hat geschrieben:So kommt es natürlich auch mal vor, das mit diesem Wagen mehr private Km zurück gelegt werden als Geschäftliche Km. Sprit und sonstige Kosten gehen aufgrund der 1% Regel natürlich voll ins Kassenbuch.

Naja, vermutlich sind hier die Jahreswerte entscheidend. Denn Bedingung für die 1% Regelung ist m.W., dass mehr als 50% der dienstlichen Nutzung unterliegen müssen.

Demnach kann es prinzipiell keine nachprüfbaren "Auffälligkeiten" geben, solange man bei einer privaten Nutzung von unter 50% bleibt. Die Regelung ist glaube ich aus Sicht überlasteter Finanzbeamter eine bequeme Form der Veranlagung von Taxiunternehmen.

Eigentlich ist diese Dienstwagenregelung für Taxis absolut ungeeignet, da es sich um ein Arbeitsgerät handelt, mit dem direkt Geld verdient wird und nicht um ein profanes Transportmittel, welches einzig für denTransport eines Mitarbeiters von A nach B oder von der Wohnung zur Arbeit gedacht ist.
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Beitrag von IK » 13.03.2013, 14:56

@ Hauke
Hauke hat geschrieben:Das Auto hat eine Mietwagenlizens und wird vornehmlich für Auswärtstouren verwendet. immer dann, wenn bei dem Taxi die 19% zuschlagen würden oder es in der Stadt besser läuft als man mit einer Auswärtstour erreichen könnte. Also ganz gezielter Einsatz... So kommt es natürlich auch mal vor, das mit diesem Wagen mehr private Km zurück gelegt werden als Geschäftliche Km. Sprit und sonstige Kosten gehen aufgrund der 1% Regel natürlich voll ins Kassenbuch.
Bei dir vermischen sich Mietwagen- und Taxifahrten mit der privaten Benutzung. In einem Hamburger Taxibetrieb ist die Sachlage viel einfacher.
Man hat eine Taxe und man muss Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung anwenden. Wenn die "ungünstige" 1%R freiwillig angewandt wird - das machen offenbar viele EWU in HH - muss man sich fragen, was die Ursache dafür ist?

Als Erklärung drängelt sich die Möglichkeit auf, die Touren ohne den Taxameter fahren zu können. Sonst würde man zu dem "günstigen" Fahrtenbuch zurückgreifen. Das tun die Unternahmer aber nicht, oder laut einer zuverlässigen Quelle, nur wenige.

Und an dieser Stelle kommt das FT und der elektronische Fingerabdruck ins Spiel. Wer ein FT hat und Touren ohne dieses generiert, erzeugt einen Nutzungsprofil. Dieses Profil ist leich zu ermitteln und auf seine Plausibilität zu prüfen. Hat man mit seinem Profil die schlafenden Hunde geweckt, hat man ein Problem.

Ich beschränke mich in meinen Ausführungen in aller Regel auf Hamburg und seinen Taximarkt. Vom Mietwagengeschäft habe ich keine Ahnung und möchte mich da lieber raushalten. Allerdings eine Art FT für die Mietwagen halte ich für sinnvoll, da diese den Taxen Konkurenz machen, was aus deiner Ausführung klar und deutlich wird.

Gruß

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Beitrag von reasoner » 13.03.2013, 15:32

Hauke hat geschrieben:So kommt es natürlich auch mal vor, das mit diesem Wagen mehr private Km zurück gelegt werden als Geschäftliche Km. Sprit und sonstige Kosten gehen aufgrund der 1% Regel natürlich voll ins Kassenbuch.
Obacht! (Soll nur ein Hinweis sein)
Liegt die betriebliche Nutzung bei über 50%, gehört der Pkw zum sog. notwendigen Betriebsvermögen, liegt die betriebliche Nutzung unter 10% gehört der Pkw zum sog. notwendigen Privatvermögen. Bei einer Nutzung zwischen 10% und 50% hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Er kann den Pkw seinem Privatvermögen oder seinem Betriebsvermögen zuordnen. Der Pkw gehört dann zum gewillkürten Betriebsvermögen. (Umsatzsteuerlich kann die Zuordnung zum Unternehmensvermögen abweichen).
Für den Ansatz als gewillkürtes Betriebsvermögen müssen Aufzeichnungen erstellt werden um die Nutzung glaubhaft zu machen. Das können z. B. Einträge in Terminkalendern, Abrechnungen gefahrener Kilometer gegenüber Kunden oder Reisekostenaufstellungen sein. Es können auch Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten geführt werden. Hier hilft dem Unternehmer ein Urteil des Finanzgerichts München. Demnach ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht zwangsweise vorzulegen. Es reichen auch Angaben über die betrieblichen Fahrten mit dem jeweiligen Anlass, der zurück gelegten Strecke und den Kilometerständen zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraums aus.
Quelle: http://tinyurl.com/ya2tjkf
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Beitrag von nightrider » 14.03.2013, 02:58

ImmerMitDerRuhe hat geschrieben: Es ist ja nicht so, das dann garnichts mehr geprüft wird, die gehen ja nicht alle nach Hause deshalb. Es werden lediglich die Schrauben enger bzw. Abweichungen sehr viel feiner erkannt.

Das bereitet mir unbehagen.

ImdR
Genau das ist auch die „Krux” an der Sache. Ich glaube einfach nicht, dass es „den Taxifahrer, oder Unternehmer” gibt, der als Herr/Frau Mustermann dargestellt werden kann.

Wenn ich nur die ca 100 Taxler bei uns anschaue, da ist und fährt jeder etwas anders, der Eine macht während einer „Schicht” 3 - 4 x Pausen und fährt in diesen Pausen auch privat. der Andere fährt knallhart 12 Stunden durch. Der Nächste macht 2 freie Tage in der Woche, wieder ein Anderer gar Keinen. Einige haben viele feste Fahrten, Dialysen usw, Andere fahren wie es kommt.

Wie will man da einen realistischen „Schnitt” errechnen? Wer, oder was ist den der „Durchschnittstaxler”?
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Beitrag von PS-Taxi » 14.03.2013, 08:23

Kann es sein das ihr euch die Finger umsonst wundt schreibt? Wer will denn die Daten aus den Taxametern kontrollieren? Für die FA ist es doch nur ein gutes Gefühl wenn sie Daten verarbeiten können die ein bisschen nach offiziell riechen.

Wer will denn den sogenannten Fingerabdruck erstellen, und wie will man diesen auf andere Unternehmer anwenden. Was für ein Blödsinn. Jeder Unternehmer hat seine Eigenheiten und auch unterschiedliche Kundschaft meist auf Grund seines Wohnortes. Ich kenne Unternehmer die bei 0,60 Euro Kilometerschnitt liegen aber 4500-5000 Euro einfahren. Auch kenne ich die welche 3000-3500 Euro einfahren bei 1 Euro Kilometerschnitt. Hier in Berlin bei 7500 Taxen kann keiner irgendwas überprüfen. Man will dies auch gar nicht denn dazu müßte man an Personal nachrüsten wofür gar kein Geld da ist.

Wir selbst haben eine Taxe und einen Privat PKW, und da will ich mal sehen wie das Finanzamt mir Privattouren beweisen will. Beide Fahrzeuge sind mit Fahrtenbuch ausgestattet.

Ich glaube der FT ist nur eine Luftnummer die das Gewerbe nicht unbedingt bereinigen wird denn wie heißt es so schön für jedes Ding gibt es ein Gegending.

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Beitrag von am » 14.03.2013, 09:41

Die Daten dürften wohl digital verarbeitet werden. Die Prüfsoftware spuckt dann auffällige Datensätze aus. Ein Personalproblem sehe ich da nicht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von PS-Taxi » 14.03.2013, 09:51

Selbst wenn sie digital verarbeitet werden, wer will denn wem was unterstellen. Jeder Taxiunternehmer fährt anders. Man kann aus der Verarbeitungssoftware keine DIN Norm machen wonach alle nach dem gleichen Schema abrechnen?

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 14.03.2013, 11:08

Wir nehmen mal ein ganz simples Beispiel:


Wir haben 1000 Taxenunternehmer, die fahren 20,- € / Std mit einem Schnitt von -,80 €/km.
Dann haben wir 1000 Taxenunternehmer, die fahren 10,- / Std mit einem Km Schnitt von 1,20 €.
Wenn jetzt diese Daten alle in einem Topf sind und ausgewertet werden, dann ist als statistisches Ergebnis festzustellen:
Der ø km-Schnitt beträgt 1,- €, und der Std Umsatz beträgt 15,- €.
Wir nehmen das erstmal so als "Wirklichkeit" hin.


Jetzt kommt Taxiunternehmer Nr. 5 und möchte seine Konz. verlängern.
Er gehört in die Abteilung viele km, dafür mehr Umsatz.
Er fährt mal angenommen einen Km Schnitt von -,85 € und einen Std. Umsatz von 18,- €.


Er liegt also mit seinen Kilometern etwa 15% unter dem Durschschnitt, und mit 18,- € die Stunde etwa 20 % über dem Durchschnitt. Er weicht also von der Norm recht deutlich ab.
Nun kommt es darauf an, wen hat er vor sich bei der Beurteilung seiner persönlichen Auswertung. Wenn da einer Sitz, der vom Taxengewerbe keine Ahnung hat oder "haben will", und/oder der politische Ziele verfolgt wie zum Beispiel die Anzahl der Konzessionen zu vermindern, dann wird er ein Problem bekommen - garantiert.

Er müßte also - notfalls auch vor Gericht - beweisen können, das er sich trotz der relativ großen Abweichungen vom Durchschnitt in einer "normalen" Spannbreite bewegt. Und da helfen bestimmt nicht Heinzi und Kalle als Zeugen, die genauso fahren....

Er müßte schon an die gesamten Daten herankommen können, was ihm 100% tig verwehrt bleibt. Aber selbst dann, wäre es eine riesen Arbeit.
Ein Richter, der normalerweise auch keine Detail Einblicke in unser Gewerbe hat ( ala : bei Regens läuft`s doch wohl besonders gut.... )
der wird die statistische Größe von 2000 Taxen mit Sicherheit als aussagekräftiger und "richtiger" ansehen als von einem Einzelnen.

Also ich glaube noch nicht, das das für uns alle im Endergebnis ein Segen sein wird, wenn alle mit so einem FT rumfahren.... bin da noch sehr skeptisch.

ImdR

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Beitrag von PS-Taxi » 14.03.2013, 12:59

Trotzdem wer will denn die Daten so genau auswerten? Und was ist den Behörden wichtiger? Ein Unternehmer der trotz niedrigerem Durchschnitt davon leben kann oder ein 1,25 Unternehmer der Zuschüsse kassieren wird.

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Beitrag von IK » 14.03.2013, 13:43

PS-Taxi hat geschrieben:Selbst wenn sie digital verarbeitet werden, wer will denn wem was unterstellen. Jeder Taxiunternehmer fährt anders. Man kann aus der Verarbeitungssoftware keine DIN Norm machen wonach alle nach dem gleichen Schema abrechnen?
Deine Haltung, sein mir nicht böse, ist für mich ein bischen naiv. So individuell, wie du dir das vorstellst, ist keiner von uns. Für coole Programmierer sind solche Datenberge gefundenes Fressen. Ich möchte an dieser Stelle nicht darüber schreiben, wie man einen Fingerabdruck erstellt. Das man aber einen erstellen kann, ist für mich ein Fakt.

Ich denke, dass das FT Vieles möglich machen wird.
Der Eine oder der Andere wird sich schon wundern.

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Beitrag von nightrider » 14.03.2013, 13:45

IK hat geschrieben:
P.S.
Ich möchte nicht missverstanden werden. Ich behaupte nicht, dass du persönlich die Regelung missbrauchst. Aber die Möglichkeit dazu hast du.

Gruß
Ich habe auch potenziell die Möglichkeit jemanden umzubringen, Überfälle zu tätigen und viele Andere. Aber bin ich schon ein Verbrecher nur weil ich grundsätzlich die Möglichkeit hätte?
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Beitrag von Poorboy » 14.03.2013, 14:56

Schuldig der Vergewaltigung, denn Sie haben das Gerät dafür!

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Beitrag von Dschungeltaxi » 14.03.2013, 15:36

Die Finanzämter wollen doch die Unternehmer kriegen die von ihrer monatlichen Brutto Einnahme partu erstmal 1000 abziehen bevor Daten zum Steuerberater gehen. In vielleicht 20 Jahren wird man sich die Daten genauer ansehen.

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 15.03.2013, 15:48

am hat geschrieben:Die Daten dürften wohl digital verarbeitet werden. Die Prüfsoftware spuckt dann auffällige Datensätze aus. Ein Personalproblem sehe ich da nicht.
Richtig. Mittels Prüfsoftware lassen sich ganz andere Datenmengen von wenigen Behördenmitarbeitern bewältigen als beim konventionellen Auswerten von Schichtzetteln und anderen Belegen.

Und spätestens, wenn sich die Prüfsoftware mit der Zahlenverteilung in Umsatz-Aufstellungen und Steuererklärungen beschäftigt (Stichwort: Bendfordsches Gesetz), werden faule Auseden wie "Jeder Taxiunternehmer fährt anders" (PS-Taxi) nicht mehr greifen.
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Beitrag von eichi » 15.03.2013, 16:16

...und dann kann man die "Begleiterscheinungen" der auffälligen Datensätze näher beleuchten,
Belege auf der Ausstellerseite gegenchecken usw., so könnte z.B. eine verloren
gegangene Rechnung plötzlich ein anderes Gewicht bekommen.

Nennt man auch=>Data-Mining
Ich hatte mich früher mal gefragt, warum ein Personalchef einen Doktor in Statistik gemacht hat,
markst Müüs?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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