Fiskaltaxameter

Rechtliche und technische Entwicklung.
Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Fiskaltaxameter

Beitrag von Wattwurm » 31.01.2013, 23:19

Welche Taxameter kann man bereits heute als Fiskaltaxameter bezeichnen und erfüllen die Bedingungen?

Ganz sicher:
Hale: Microtax-06, Spiegeltaxameter SPT-02
Kienzle: T21

Hier fehlen mir die Infos:
Semitron: P6C, P6L, P6S ( Spiegeltaxameter) ????
Taxitronic: TX 50, TX52 ?????
Halda: ???? ( Gibt´s die überhaupt noch )?
Digitax: F3 Plus, M1 ( Spiegeltaxameter ) ????

Deichkind
User
Beiträge: 57
Registriert: 28.10.2012, 18:42
Wohnort: Kiel

Fiskaltaxameter

Beitrag von Deichkind » 01.02.2013, 02:53

Ich habe mich mit dieser Thematik zwar noch nicht richtig beschäftigt, aber ich stelle mir immer wieder eine etwas andere Frage: Das Fiskaltaxameter soll doch die einzelnen Fahrten über das Internet an einen Anbieter übermitteln, richtig ?

Jedes Taxameter kann jedoch an einen Drucker oder Key-System angeschlossen werden und die Informationen ausgedruckt werden. Welche rechtliche Bedeutung haben derartige Ausdrucke als Beweismaterial/steuerlicher Nachweis ? Sind nicht Unternehmer, die diese Daten ausdrucken "könnten" auch verpflichtet, diese auszudrucken und bei den Geschäftsunterlagen aufzubewahren ? Hale05+06 sind zweifelsfrei dafür ausgelegt. Darüber habe ich bisher nichts gelesen. Vielleicht deshalb, weil das Thema/diese Lösung viel zu heiss ist ? Dann könnte jeder Finanzbeamte sehen, an welche Fahrte wielange, wieweit und welche Leer-, besetzt-km und Umsätze getätigt wurden. Ebenso, wieviele km zwischen einer Tour gefahren wurden (Thematik: ohne Uhr=Schwarzgeld).

Jeder Registrierkasse eines Bäckers kann Verkäufe ausdrucken; Taxiunternehmer mit ihren Taxametern auch. Nur im Gegensatz zum Bäcker, der eine Rolle Papier in der Registrierkasse hat, tuen Unternehmer so, als ob sie kein Papier hätten. Dabei könnten sie es wie der Bäcker machen. Sie bräuchten lediglich einen Drucker oder ein Key-System an ihre Taxameter anschließen und dann etwas Papier.

Dann könnte man sich auch die unnötigen und teuren externen Anbieter a la Linne+ & Krause sparen.

Pittlepuk
User
Beiträge: 142
Registriert: 14.08.2011, 21:19
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Pittlepuk » 01.02.2013, 04:30

Watti mach dir keine Sorgen, bis 2017 is noch lange hin!

Bis dahin wird sich noch einiges tun in technischer Hinsicht, dass dann auch so ein alter Vogel an Taxameter das lernt, oder es gibt noch bessere Systeme im Auto, wo du auch gleich deine UNkosten mit Rechnungsscanner mit eingeben kannst. Dass deine Buchhaltung immer auf den neuesten Stand ist.

Nach meiner Auffassung ist die derzeitige Hysterie um das Fiskaltaxameter reine Angstmacherei.

Ein Anbiederer bietet für viel Geld den service, dass deine paar Daten unverfälscht gespeichert werden. Klasse! Und was ist mit den Touren ohne Uhr? Rechnungsfahrten, etc.? Bisher ....... still ruht der See.

Und so sind eine Menge anderer Fragen ungeklärt!

Was ist mit Datenschutz?

Was passiert mit den Daten, insbesondere die Bewegungsdaten, das was das Finanzamt zunächst nicht interessiert?

Werden die nachträglich an interessierte Institutionen meistbietend weiterverscherbelt? So an Zentralen, könnte ich mir jedenfalls vorstellen!

Sämtliche Bewegungsdaten von 2012 von Taxen in Hamburg wäre in meinen Augen ein marktgängiges Produkt!

Bei all dem Bohei der hier veranstaltet wird, uns etwas vorzugaukeln, alles würde besser wenn das Fiskaltaxameter endlich käme und alles wäre chico, ist für mich reine Augenwischerei!

Fragt euch doch bitte mal selbst, warum die Gebietskörperschaft Finanzamt nicht selbst bundesweit Datensafes einrichtet, um all den Betrug ein Ende zu bereiten. Stattdessen kommen die und berichten zaghaft, dass sie es wünschen, dass die einzelnen Rechnungslegungsdaten knapp in unveränderbarer Weise, sofort und verfälschungssicher nicht bei sich SELBST, sondern bei einem Anbiederer simultan auflaufen sollen. Und ihr steht alle stramm und sagt, jawoll!!!

Ja so einen Anbiederer, der mich und meine Familie in 2011 um ca. 1500€
bei Strom und Gas beschissen hat, da war ich nicht der einzige ca. 700.000 Kunden waren betroffen, weil er u.a. meine Vorauszahlungen dazu nutzte bei eben derselben "Finanzbehörde, Zoll in Köln" Geld einzahlen konnte um seine Stromabgabenschulden zu bezahlen, und diese Fa. Teldafax konnte seine Kunden weiter umgarnen und Vorauszahlungen kassieren. Ich weiß nicht wieviel zig Milliarden die Verantwortlichen dadurch beiseite schaffen konnten?

Aber das alles geht uns nichts an, wichtig ist, dass wir unser über die Jahre zurechtgestutztes Recht auf informative Selbstbestimmung nutzen und so einem Schindluder wie Fiskaltaxameter Schranken setzen.

Das Finanzamt hat ein Recht auf korrekte Rechnungslegung, da gibt's gar kein vertun. Nur sollte dann auch die Finanzverwaltung den Mut aufbringen und selbst Verantwortung für die Sache und die Realität zeigen und eigenständig Erfassungszentren installieren, damit Datenschutz nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich gewährleistet ist. Damit hätte ich überhaupt kein Problem.

Mit Anbiederern jedoch werde ich keine Verhandlungen aufnehmen.

LG Pittlepuk

Is mir zu unseriös!

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Beitrag von RaimundHH » 01.02.2013, 13:53

Moin,

ich wiederhole mich ja ungern, aber maßgebend für den
"Fiskaltaxameter" ist das Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums
vom 26.11.2010 bezüglich der Aufbewahrung digitaler Unterlagen
bei Bargeschäften.

Dabei geht es um die Erfaßung der Einnahmen aufgelistet
in Einzelsummen (Geschäftsfälle).

Außerdem geht es um die unveränderbare Speicherung und Auslesbarkeit
der Einnahmen über die Dauer der gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Erstmal wird die Speicherung im Gerät vorausgesetzt!

Und nur wenn die Speicherung im Gerät technisch nicht möglich ist,
müssen die Daten extern gespeichert werden.

Jetzt stellt sich die Frage, warum die Daten bis jetzt noch nicht im
Gerät gespeichert werden können?! Technisch sicher machbar. Hier
sollten vielleicht mal unserer sogenannten "Gewerbevertreter" den
Taxameterherstellern auf die Füße treten, da diese ja bis 2017
sämtlichen Taxiunternehmern neue Geräte verkaufen sollen/wollen.

Bei einer externen Speicherung wurde bis jetzt nocht nicht
offiziell erklärt, welche Art der Speicherung als unveränderbar
und sicher gilt, womöglich reichen ja schon die aktuellen
Auslese- und Speicherungsverfahren mittels Key oder USB?!

Als ich letztes Jahr bei einem Taxameterhersteller nachfragte,
bekam ich die unverbindliche Antwort, daß es bis jetzt noch
keine bundesweite Regelung gibt und daß einige Bundesländer die
aktuellen Key-Systeme anerkennen.

Solange es keine Rechtssicherheit bzgl. der Geräte und Speicherungsart
gibt, kann es auch keinen Zwang geben, ein bestimmtes System
zu installieren.

Das "Tesymex-System" ist sicher für Unternehmer interessant, die
mehrere Wagen und Fahrer haben, die sie so verwalten können, wird
aber in diesem Umfang vom Finanzministerium nicht gefordert.

GRüße

Hinkefuss
Vielschreiber
Beiträge: 398
Registriert: 20.01.2012, 20:31
Wohnort: Vorne links

Beitrag von Hinkefuss » 01.02.2013, 14:31

RaimundHH hat geschrieben:Moin,

Und nur wenn die Speicherung im Gerät technisch nicht möglich ist,
müssen die Daten extern gespeichert werden.

Jetzt stellt sich die Frage, warum die Daten bis jetzt noch nicht im
Gerät gespeichert werden können?! Technisch sicher machbar. Hier
sollten vielleicht mal unserer sogenannten "Gewerbevertreter" den
Taxameterherstellern auf die Füße treten, da diese ja bis 2017
sämtlichen Taxiunternehmern neue Geräte verkaufen sollen/wollen.

GRüße

Aber wo sind die gespeicherten Daten im falle eines Fahrzeugdiebstahls, wenn die Daten "im Gerät" gespeichert sind.
das sollte deine frage beantworten
Eine diskusion ist sinnlos mit jemandem der meint die Wahrheit nicht zu suchen, sondern sie zu kennen!: meint hinkefuss

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Beitrag von eichi » 01.02.2013, 18:21

Das sollte sich der Unternehmer fragen! Hier ist vom Grundsatz her
eine Datensicherung erforderlich, aber durch das Insika-Verfahren
nachweisbar nicht manipuliert und sicher verwahrt.
Ein Kfz. als sicherer Aufbewahrungsort für betrieblich relevante
Daten ist nur als Joke zu sehen (10 Jahre aufbewahren, hihi)!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 01.02.2013, 20:01

Bislang ist nicht 100%ig klar, was genau mit dem Kunstwort 'Fiskaltaxameter' gemeint und gewollt ist. Neben dem ominösen BMF-Schreiben kommt vor Allem eine MiD-Richtlinie, die 2017 umgesetzt sein muss, zum Tragen.

Hier im ersten Beitrag sind die relevanten Schreiben verlinkt.

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=5641
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Beitrag von RaimundHH » 02.02.2013, 13:08

eichi hat geschrieben: Ein Kfz. als sicherer Aufbewahrungsort für betrieblich relevante
Daten ist nur als Joke zu sehen (10 Jahre aufbewahren, hihi)!
Moin,

nicht das KFZ, sondern der Taxameter. Also ich benutze meinen
aktuellen Taxameter jetzt schon 16 Jahre in 4 verschiedenen Autos.

In der Zeit ist mir schon ein Computer geklaut worden (Wohnungseinbruch),
und einer abgestürzt, außerdem ist einmal der Keller, wo ich
einen Teil meiner Unterlagen lagere abgesoffen.

Im Vergleich dazu ist mein Taxameter sicher wie Fort Knox. :wink:

Wieviele Taxis wurden denn in den lezten 10 Jahren geklaut?!

Und wer garantiert mir, daß die "Tesymex-Datencloud" nicht abstürzt.

Leute, wir reden hier von den gespeicherten Einnahmen "kleiner" und
mittelgroßer Taxiunternehmen und nicht von den Bilanzen großer
Aktienunternehmen. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

Grüße

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Re: Fiskaltaxameter

Beitrag von Wattwurm » 02.02.2013, 13:28

Deichkind hat geschrieben:
Jedes Taxameter kann jedoch an einen Drucker oder Key-System angeschlossen werden und die Informationen ausgedruckt werden. Welche rechtliche Bedeutung haben derartige Ausdrucke als Beweismaterial/steuerlicher Nachweis ? Sind nicht Unternehmer, die diese Daten ausdrucken "könnten" auch verpflichtet, diese auszudrucken und bei den Geschäftsunterlagen aufzubewahren ?
1. Solche Ausdrucke erfolgen auf Thermopapier. Lege mal Thermopapier in eine halbe Stunde in die Sonne. Dann ist das Papier schwarz. Auch ohne das Thermopapier in die Sonne zu legen, verfärbt sich das Papier in Laufe der Zeit!

2. Das was im Taxameter gespeichert ist, kann man mittels Unternehmer Cey und der entsprechenden Software auf dem PC übertragen und bei Bedarf oder Anforderung durch die Behörden auf Normalpapier ausdrucken! Taxameter die über ein entsprechendes Cey-System und der dazu gehörigen Abrechnungssoftware verfügen, sind bereits jetzt dazu verpflichtet diese digitalen Unterlagen aufzubewahren!

Das betrifft auch Taxameter die noch nicht als Fiskaltaxameter anerkannt sind, weil sie noch nicht für INSIKA-Verfahren geeignet sind! Taxameter die über kein Cey-System verfügen betrifft das bis zum 1.1.2017 nicht! Ab dem 1.1.17 gibt es dann keine Ausreden mehr....!

3. Eine Verpflichtung Taxameterdaten bei Vorhandensein eines Druckers auch auszudrucken und den Geschäftsunterlagen beizufügen, falls kein Cey-System vorhanden ist, existiert meines Wissens nicht! Doumentenecht wären solche Ausdrucke auf Dauer jedenfalls nicht, weil sie sich verfärben im Laufe der Zeit!

4. Für einen Unternehmer wäre ein Abgleich des Ausdruckes mit dem Schichtzettel zur Kontrolle der Fahrer aber durchaus nicht uninteressant! Aber man kann die entsprechenden Parameter am Taxameter auch manuell ohne Ausdruck jederzeit abrufen. Wie das funktioniert steht in der Unternehmergebrauchsanweisung des Taxameterherstellers, die für den Fahrer unbedingt Tabu sein sollte!

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 02.02.2013, 13:41

Für mich wird das demnächst fällige Urteil des EuGH von großer Bedeutung sein! Dort hat ein deutscher Mietwagenunternehmer eine Klage eingereicht, um feststellen zu lassen, ob bei Patientenfahrten ein Mietwagenunternehmer vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Rahmen gleicher Wettbewerbsbedingungen ebenfalls Gebrauch machen kann, oder ob das ausschließlich ein Privileg der Taxen bleibt!

Fällt das Urteil zu Gunsten der Mietwagenunternehmer aus, dann wird spätestens, wenn nicht sogar früher, mit Stichtag 01.01.2017 "ausgeflaggt"! Dann wandel ich meine Taxikonzession in eine Mietwagenkonzession um und die Hungerleuchte verschwindet vom Dach! Für mich sind Patientenfahrten von existenzieller Bedeutung! Gibt es nach dem EuGH-Urteil keine Unterschiede mehr bei der Besteuerung von Patientenfahrten und wird das Taxiprivileg gekippt, dann werde ich daraus die Konsequenzen ziehen!

Als Taxiunternehmer wird man von den Behörden behandelt und entsprechend vorverurteilt wie ein Mafiosi der Organisierten Kriminalität und den Mietwagenunternehmern läßt man alles durchgehen!? Gut, dann wechsel ich eben die Seiten und alle können mir mal im Mondschein begegnen und den Buckel runterrutschen!

Taxi12
User
Beiträge: 125
Registriert: 02.09.2009, 13:13
Wohnort: Gießen

Beitrag von Taxi12 » 02.02.2013, 13:49

Ist der steuerliche Vorteil der einzige Grund, warum Du ein Taxi und keinen Mietwagen betreibst?
38 Jahre im Gewerbe und immer noch nicht genug davon :)

Hauke
Vielschreiber
Beiträge: 1326
Registriert: 16.11.2010, 08:42
Wohnort: Cuxhaven

Beitrag von Hauke » 02.02.2013, 13:52

Wattwurm hat geschrieben:Fällt das Urteil zu Gunsten der Mietwagenunternehmer aus, dann wird mit Stichtag 01.01.2017 "ausgeflaggt"! Dann wandel ich meine Taxikonzession in eine Mietwagenkonzession um und die Hungerleuchte verschwindet vom Dach!
Machs wie ich, betreibe beides ;)

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter

Beitrag von RaimundHH » 02.02.2013, 13:53

Wattwurm hat geschrieben:
Das betrifft auch Taxameter die noch nicht als Fiskaltaxameter anerkannt sind, weil sie noch nicht für INSIKA-Verfahren geeignet sind! Taxameter die über kein Cey-System verfügen betrifft das bis zum 1.1.2017 nicht! Ab dem 1.1.17 gibt es dann keine Ausreden mehr....!
Moin,

und welche Taxameter wurden von wem als
Fiskaltaxameter anerkannt???

Das ist doch der Punkt, es gibt noch keine von den Finanzbehörden
anerkannte, bzw. geforderte "Fiskaltaxameter(-Systeme).

Gesucht wird noch die "Fiskaltaxameter-Prüfnorm" mit Nummer und Siegel.:wink:



Grüße

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 02.02.2013, 13:58

Taxi12 hat geschrieben:Ist der steuerliche Vorteil der einzige Grund, warum Du ein Taxi und keinen Mietwagen betreibst?
Möchtest Du ein eindeutige Antwort? JA!!

Da ich die meisten Touren sowieso von zu Hause aus fahre, ist das Privileg mich an einem Taxistand bereit halten zu dürfen, eine Größe die bei mir nur eine untergeordnete Rolle spielt! Wenn ich ( Graupe) mich jetzt am Bahnhof anstelle, dann kann ich Dir genau sagen was dann passiert: Nach einer Stunde habe ich mich an Position 1, den Platz an der Sonne vorgekämpft, ich höre schon die Bremsen vom ICE und dann unter Garantie kommt ein Anruf rein...! Hallo, hier Praxis Dr. ..... Frau .... kann abgeholt werden....! Dankeschön in 8 Minuten bin ich da...!

Dann bleib´ich lieber gleich zu Hause, schreib´ein bißchen oder bei Bedarf auch ganz viel Müll ins Forum und muß mich dann nicht ärgern, wenn ich vom Platz an der Sonne weggerufen werde...! Das tue ich nämlich...! Also die Rückkehrpflicht praktiziere ich jetzt schon! Und das als Taxi!

Wenn ich mich mal am Bahnhof blicken lasse, werde ich meistens angeglotzt wie ein Marsmensch! Wenn ich ehrlich bin kenne ich auch viele neue Kollegen gar nicht. Nur die alten Kämpen von früher....! Und die werden immer weniger...!

Taxi12
User
Beiträge: 125
Registriert: 02.09.2009, 13:13
Wohnort: Gießen

Beitrag von Taxi12 » 02.02.2013, 14:31

Irgendwie schade, dass Du es nur aus diesem Blickwinkel siehst. Aber jeder hat seine Sicht der Dinge. Ich denke mehr könnte man in einer anderen Rubrik schreiben, es wäre hier OT.
38 Jahre im Gewerbe und immer noch nicht genug davon :)

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 12.05.2013, 09:18

Mir hat noch keiner erklärt wie das Fiskaltaxameter bei Fahrten auf Rechnung der Krankenkassen funktioniert!

Mir hat noch keiner erklärt wie das Fiskaltaxameter bei Besorgungs-/Kurierfahrten zum Pauschalpreis funktioniert!

Mir hat noch keiner erklärt wie das Fiskaltaxameter funktioniert, wenn mein Einsteiger am Zielort nicht bezahlen kann oder mir stiften geht!

Wenn sich das Fiskaltaxameter automatisch einschaltet und ich eine frei ausgehandelte Fernfahrt antrete, wonach berechnet sich der Steuersatz?

Wie funktioniert der Nachweis gegenüber dem Finanzamt bei einer Privatfahrt?

Ich befürchte eine Lawine von "Pauschalfahrten ohne Taxameter" die dann die Anschaffung eines Fiskaltaxameter ad absurdum führen wird!

Welchem Steuersatz unterliegt überhaupt eine "Pauschalfahrt ohne Taxameter"?

Wißt Ihr was? Ich befürchte das MIT Fiskaltaxameter das Finanzamt noch mehr besch..... wird als ohne Fiskaltaxameter...... :mrgreen:

Und von der Einbindung der Minicar ist schon lange nicht mehr die Rede! Das steht nicht mehr auf der Agenda, das Thema wurde vertagt, man wartet gespannt auf das Minicar-Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der ungleichen Behandlung der Besteuerung von Krankenfahrten in Mietwagen und Taxen!

Das kann noch lustig werden, wenn der Mietwagen-Kläger tatsächlich Recht bekommt und der ermäßigte Steuersatz auf Krankenfahrten mit dem Mietwagen anzuwenden ist! Dann haben wir echt ein Problem! Nämlich das Problem das immer mehr Taxen, hauptsächlich auf dem flachen Land, deren Haupterwerbszweig ebengerade die Krankenfahrten sind, ihre Taxi in Mietwagen umflaggen! Also auf das Urteil bin ich gespannt wie ein Flitzebogen. Wenn das Urteil so ausfällt wie ich fast schon befürchte, dann reiße ich am nächsten Tag die schwarz-gelbe Hungerleuchte vom Dach und es wird umgeflaggt!

Benutzeravatar
PS-Taxi
Vielschreiber
Beiträge: 874
Registriert: 04.02.2013, 19:11
Wohnort: Berlin

Beitrag von PS-Taxi » 12.05.2013, 12:36

Wieso automatisch einschalten? Sitzkontakte sind keine Vorschrift. Also man will bei dem Gebrauch nur ehrliche Zahlen haben von Umsatz und Kilometer. Das wird nie funktionieren denn wer nicht nachbucht der hat auch keine ehrlichen Zahlen. Viel Aufwand für noch mehr Schwachsinn.

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 12.05.2013, 13:20

PS-Taxi hat geschrieben:Wieso automatisch einschalten? Sitzkontakte sind keine Vorschrift. Also man will bei dem Gebrauch nur ehrliche Zahlen haben von Umsatz und Kilometer. Das wird nie funktionieren denn wer nicht nachbucht der hat auch keine ehrlichen Zahlen. Viel Aufwand für noch mehr Schwachsinn.
Leider hat hier von FT-Fahrer bisher nicht mal ein Muster eingestellt bzw. gelistet, was tatsächlich unver#ndlerich und fälschungssicher gespeichert wird. Warum sollte man etwas nachbuchen?
Tatsache ist, ich bilanziere und gebe für mein gesamtes Unternehmen eine Steurerklärung ab und nicht für eine einzelne Wirtschaftseinheit. Als MWU mit 2-stelligem Fahrzeugpark erstelle ich ja keine Stuererklräung für jedes Fahrzeug einzeln. Ich erfasse für jedes Fahrzeug natürlich die Barumsätze, die Rechnunsgfahrten jeglicher Art jedoch nur für mein Unternehmen, denn das Unternehmen erbringt die Dienstleistung, ist Vertragspartner und Rechnungssteller, nicht das Fahrzeug xyz. Sprich je geringer der Bargeldumsatz und umso größer das Unternehmen, desto weniger relevant ist der FT.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 12.05.2013, 13:25

Wattwurm, wo is das Problem? Du kannst, entgegen mancher Gerüchte, die Daten, die aus einem Fiskaltaxameters kommen, nachträglich ändern. Taxameter am Anfang der Tour an und bei Pauschalfahrten oder Fahrkosten-Prellern hinterher Daten korrigieren.

Der Unterschied zu heute ist: Die nachträglichen Änderungen werden durch ein PC-Prüfprogramm in kürzester Zeit offensichtlich. Die Richtigkeit der Änderungen musst Du also schon belegen oder sonstwie plausibel machen. Abhauer alle paar Jahre? Nicht unplausibel. Krankenkassen-Pauschalfahrt? Belegbar durch Rechnung an Krankenkasse.

Fiskaltaxameter heisst nur: Daten können nicht so verfälscht und hingebogen werden, dass es nicht auffällt. Und unbedingt die 10jährige Aufbewahrungsfrist für die Taxameterdaten beachten. Wer in dem Zusammenhang nicht weiß, was "Strukturdaten" sind, sollte sich dringend dafür einen Dienstleister holen, der die Daten auf verteilten Rechenzentren langjährig speichert und bei Bedarf (z.B. Konzessionsverlängerung, Steuerprüfer etc.) zur Verfügung stellt. Sowas macht z.B. die Hamburger Firma "Tesymex", bei reiner Datenhaltung für überschaubares Geld.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 12.05.2013, 13:47

Anna Chronismus hat geschrieben:Wattwurm, wo is das Problem? Du kannst, entgegen mancher Gerüchte, die Daten, die aus einem Fiskaltaxameters kommen, nachträglich ändern. .
Ja welche Daten stellt der FT automatisch denn zur Verfügung?? Das hat hier noch keiner beantwortet.

Antworten