Taxameter-Verwaltungserlass

Rechtliche und technische Entwicklung.
Antworten
KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Taxameter-Verwaltungserlass

Beitrag von KehrenTAXI » 10.12.2010, 20:27

10. Dezember 2010, 13:01 Uhr von Jürgen Hartmann (jh)

Fiskaltaxameter durch die Hintertür

Mit Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber den Finanzämtern die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften definiert und dabei auch die Anforderungen an Taxameter und Wegstreckenzähler konkretisiert.

Demnach müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Dies gelte auch für die mit Hilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen. Diese müssten in einem auswertbaren Datenformat vorliegen. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form sei nicht ausreichend.

Sofern die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten innerhalb eines Taxameters oder Wegstreckenzählers nicht möglich sei, müssten sie unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger aufbewahrt werden.

Allerdings räumt das Schreiben auch ein, dass Taxameter und Wegstreckenzähler bis längstens Ende 2016 ohne Beanstandung eingesetzt werden dürfen, sofern diese den genannten gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

Das Schreiben ist ein Verwaltungserlass an die Finanzämter und für diese bindend.


Abonnenten von taxi heute senden wir auf Wunsch den Originalwortlaut des Schreibens als PDF zu. Anforderungen bitte unter redaktion@taxi-heute.de .
>> Quelle <<

Wie bewahrt man denn elektronische Daten auf, die nicht verändert werden können?
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 10.12.2010, 23:29

Der nette Kollege vom Nachbardorf hat den offiziellen Link vom BMF gefunden (danke dafür), deshalb auch hier für Nicht-Abonnenten:

BMF: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Die ersten Absätze erinnern sehr an die Anforderungen für Buchhaltungsprogramme. Das ist in diesem Bereich nicht neu.

Da 1.) das BFH-Urteil aus 2004 zitiert wird, welches sich über die Anforderungen an Schichtzettel, also aufsummierte Einnahmenursprungsaufzeichnungen, äußert -dies steht im Widerspruch zur 100%igen Speicherung-, und 2.) die EU-Richtlinie MID => http://www.ptb.de/de/dienstleistungen/m ... d/_mid.htm erwähnt wird, und hier besonders auf die Übergangsfrist bis 2016 hingewiesen wird, kann ich dem ganzen Schreiben nicht viel Neues entnehmen.

Da es im allerbesten Beamten-Kauderwelsch geschrieben ist, kann ich mich auch irren.

Zur Zeit kursieren hartnäckige Gerüchte, dass sich die OFD mächtig für ein Fiskaltaxameter ins Zeug legt, sei es unter Berücksichtigung der Mietwagen oder eben ohne.

Benutzeravatar
oldstrolch
Vielschreiber
Beiträge: 3843
Registriert: 25.07.2010, 02:16
Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)

Beitrag von oldstrolch » 03.02.2011, 14:45

doppelpost
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

Antworten