das Thema Fiskaltaxameter ist keineswegs vom Tisch, ganz im Gegenteil - besonders in Berlin und Hamburg. Eine Tatsache, die wahrscheinlich so recht niemanden überrascht.
In Berlin und Hamburg sollen sehr bald Feldversuche beginnen, die ungeahnte Auswirkungen auf das Taxi- und Mietwagengewerbe in ganz Deutschland hinterlassen könnten.
Unbeachtet den Tatsachen, dass nicht mit dem Taxameter zu erbringende Leistungen (Krankenkassenvereinbarungen, Sondertarife, Materialfahrten, Fahrten zum Festpreis außerhalb des Pflichtfahrgebietes), und dass Mietwagen gleich ganz außen vor sind, sollen zunächst 5 Taxis, aber keine Mietwagen, mit Sondertaxametern ausgestattet werden, die ihren Inhalt kryptographisch verschlüsseln, und die diesen Inhalt per Datenträger oder gleich online an einen Datenbankserver übermitteln (in Planung für den Testlauf: Tesymex UG).
Dieses an sich hehre Ansinnen, für ein sauberes Gewerbe zu sorgen, hat gleich mehrere Pferdefüße.
1. Es werden nicht alle zu versteuernden Umsätze vom Messinstrument 'Taxameter' erfasst. Auf dem flachen Land beträgt diese Quote leicht über 50%.
2. Das Taxigewerbe wird öffentlich unter Generalverdacht gestellt, Umsätze nicht zu versteuern.
3. Die tatsächlich schwarzen Schafe werden sich sehr rasch in das weitaus weniger im Fokus der Finanz- und Zollämter stehende Mietwagengewerbe verabschieden. Diese Verlagerung ist bereits voll im Gang. Eventuell gibt es durch diesen Effekt bald tatsächlich weniger dem Ö(PN)V zuzurechnende Fahrzeuge für den Gelegenheitsverkehr, sprich: Taxen.
4. Heutige Taxameter erfüllen die Verschlüsselungstechniken nur mithilfe von Zusatzgeräten.
5. Bereits im Jahre 2004 wurde von der EU eine Messgeräte-Richtlinie erlassen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Diese Richtlinie gilt für Wasserzähler, Wärmezähler, Waagen usw., aber auch für Taxameter ab dem Jahr 2006 mit einer 10-jährigen Übergangsfrist. Wir befinden uns also im Jahre 2016.
Es ist also denkbar, dass uns die Behörden sehr schnell ein Fiskaltaxameter verordnen, das 2016 den Anforderungen der EU-Richtlinie (MID) bereits nicht mehr entspricht.
Holzauge sei wachsam. Wir haben alleine im Taxigewerbe 50.000 Fahrzeuge in Deutschland (Stand: Dez. 08). Wenn man den Protagonisten der fiskalischen Sauberkeit Glauben schenkt, werden auch die Mietwagen nicht ungeschoren davonkommen (ich frage mich nur, wie.....?). Das wären noch einmal 30.000 Fahrzeuge (Stand: Dez. 08).
Zusammen gerechnet unterhalten wir uns also über 80.000 Fahrzeug-Einheiten von neuen Taxametern und Wegstreckenzählern, alleine in Deutschland! Wir reden demnach über Summen, von denen zumindest ich keine Ahnung mehr habe, weil sie außerhalb meiner Vorstellungskraft liegen.
Für das Zwischenspeichern von verschlüsselten Daten, auf die das Finanzamt und der Unternehmer gleichermaßen Zugriff bekommen soll, fließen EU-Fördermittel. Nur gut, dass sich dieses Geld herbeizaubert, und von niemandem bezahlt werden muss. Oder sollte ich mich etwa irren?
Zur Einstimmung setze ich 2 Links, die ein wenig Hintergrundwissen vermitteln, was 2016 taxametertechnisch über die EU hereinbricht oder hereinbrechen könnte.
=> Link 1
Dieser Link liefert vergleichsweise leicht verdauliches Material, ist aber auch nicht nebenbei zu lesen, wie so viele Verordnungen.
=> Link 2
Link 2 liefert mehr spaßeshalber noch die gesamte Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) nur für Genießer.
Ein kleiner, interessanter Auszug aus dem Anhang dieser Richtlinie:
TAXAMETER
Die maßgeblichen Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen
des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren
gelten für Taxameter.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Taxameter
Ein Taxameter ist ein Gerät, das zusammen mit einem Signalgeber (1) betrieben
wird und mit diesem ein Messgerät bildet.
Dieses Gerät misst die Fahrtdauer und errechnet die Wegstrecke auf der Grundlage
eines von einem Wegstreckensignalgeber übermittelten Signals. Außerdem
errechnet es den für eine Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis auf der Grundlage der
errechneten Wegstrecke und/oder der gemessenen Fahrtdauer und zeigt diesen
Preis an.