Im Ggensatz zu den Pressemeldungen werden hier die
Chipkarte abgelehnt und
Sitzkontakte nicht erwähnt.
- Mitführungspflicht des Personalausweises, keine "Chipkarte"
Aktionsprogramm Seite 4 hat geschrieben:...Denn damit die FKS ihre Kontrollfunktion ausüben kann, muss sie die Identität der Beschäftigten feststellen können. Die Einführung einer Chipkarte zur Identifikation ist dazu allerdings nicht notwendig. Die Feststellung der Identität anhand eines amtlichen Ausweises reicht nämlich aus, um z.B. den Anmeldestatus bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen.
- Unternehmerhaftung für "Mitführungspflicht"
Aktionsprogramm Seite 4 hat geschrieben:Die Sanktion eines Verstoßes gegen die Mitführungspflicht trifft die Arbeitnehmer. Auch die Arbeitgeber oder ihre Beauftragten sollten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die Mitführungspflicht beachten. Deshalb sollte auch eine bußgeldbewehrte Überprüfungsverpflichtung der Arbeitgeber gesetzlich verankert werden; soweit diese insbesondere wegen fortlaufend wechselnder Einsatzorte der Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, ist ein schriftlicher Hinweis ausreichend.
- Mitführen von Soz.Vers.Ausweis entfällt
Aktionsprogramm Seite 4 hat geschrieben:...Mit der Einführung der Mitführungspflicht für Ausweisdokumente kann auf die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises in den Branchen, in denen heute die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises mit Lichtbild besteht (§ 18h SGB IV), verzichtet werden.
- Sofortmeldung bei den Sozialkassen bei Beginn der Beschäftigung
Aktionsprogramm Seite 5 hat geschrieben:Um dem Anliegen einer effektiven Kontrolle nachzukommen, wird die Einführung einer Sofortmeldung (Personendaten des Beschäftigten, Angabe des Arbeitgebers, Datum der Beschäftigungsaufnahme) in den Branchen vorgeschlagen, in denen eine Pflicht zur Mitführung der Personaldokumente eingeführt werden soll,
- Dauerhafte Speicherung der Taxameterdaten (Fiskaltaxameter)
Aktionsprogramm Seite 6 hat geschrieben:Die Bundesregierung beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine kryptographische Sicherung der Buchungen in elektronischen Registrierkassen sowie Waagen, Taxametern und Wegstreckenzählern mit Registrierkassenfunktion mittels einer Smart Card einzuführen, damit Manipulationen erkennbar werden.
- in diesem Zusammenhang ist eine BoKraft Änderung geplant
Aktionsprogramm Seite 7 hat geschrieben:Um klarzustellen, dass die unter c) genannten Maßnahmen auch für Taxameter und Wegstreckenzähler, soweit diese über eine Registrierkassenfunktion verfügen, Anwendung finden und um damit auch deren Beachtung im Taxi- und Mietwagengewerbe zu fördern, sollen im Personenbeförderungsrecht die Vorschriften über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entsprechend ergänzt werden.
- in diesem Zusammenhang ist eine BoKraft Änderung geplant
- Einführung einer "Kassennachschau" samt Bußgeld
Aktionsprogramm Seite 6 hat geschrieben:Flankiert werden soll dies durch die Einführung einer Kassen-Nachschau sowie der Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht.
- Bei der Betriebsprüfung durch die DRV werden auch die BG Daten geprüft
Aktionsprogramm Seite 9 hat geschrieben:Ab dem Jahr 2010 führt der Prüfdienst der DRV auch die Betriebsprüfungen für die Unfallversicherung durch.
- Jahresmeldungen an die BG in Zukunft "personenbezogen (pro Mitarbeiter)"
Aktionsprogramm Seite 9 hat geschrieben:Aufgrund der künftig personenbezogenen Meldungen der Lohnsummen zur Unfallversicherung.....
- Erweiterung der Rechte der FKS ähnlich der Steuerfahndung
Aktionsprogramm Seite 11 hat geschrieben:Es solle erwogen werden, die Verfolgungskompetenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auszubauen und sie mit Zuständigkeiten wie Finanzbehörden bei Steuervergehen (§ 386 Abgabenordnung) auszustatten, damit sie Ermittlungsverfahren wie eine Staatsanwaltschaft führen, bei Gericht den Erlass von Strafbefehlen beantragen, Bußgeldbescheide ohne Vorbefassung durch die Staatsanwaltschaft erlassen und Verfahren selbst einstellen könne. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich der Empfehlung des Bundesrechnungshofes angeschlossen.
- Vollstreckung auch im Ausland
Aktionsprogramm Seite 15 hat geschrieben:Nach dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sollen jedoch in einem EU-Mitgliedstaat verhängte Geldstrafen und Geldbußen europaweit gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden. Die Mitgliedstaaten haben diesen Rahmenbeschluss in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung des Rahmenbeschlusses vorbereitet.