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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 24.06.2018, 09:26
von taxipost
KlareWorte hat geschrieben: ...
Für Fahrten die nicht im pflichtfahrgebiet beginnen oder enden, darf man mit Sonderpreisen werben wie man will. Was du hier wieder verarbeitest und erfindest ist einfach falsch. Taxi darf auch Linienverkehr im pflichtfahrgebiet durchführen und mit linienpreisen werben, sofern die Genehmigung vorliegt.
na dann denk mal darüber nach,
was du hier schreibst, s.dein letzter satz.

eine entsprechende genehmigung ist notwendig !
eine zusätzliche !!!

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 24.06.2018, 09:40
von taxipost
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Das machen doch auch genügend Unternehmen und bewerben Fernfahrten zu Festpreisen...warum sollte das verboten sein.
weil taxen "nur" eine genehm. nach §47 haben und
damit die betriebspflicht gem. §21
den verkehr nach §47 zu erbringen.

sie sollen den pflichtfahrbereich zur verfügen stehen
- sich in diesem bereithalten - und
nicht mit zusammengesuchten fernfahrten sich dieser pflicht entziehen.

die gemeinde erteilt soviele genehm.,
wie für die entsp. versorgung notwendig.
die genehm.inhaber haben dann ihre pflicht zu erfüllen.
dafür werden sie von der gemeinde eben durch die genehm. geschützt,
nur taxi darf sich "überall" hinstellen und um kudschaft "werben".

einerseits pflicht - andererseits das "monopol".

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 24.06.2018, 22:17
von am
Es gibt kein Taximonopol!

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 24.06.2018, 22:23
von am
§37(3) BoKraft schreibt die freie Preisvereinbarung bei Fahrten nach ausserhalb des Pflichtfahrgebietes quasi vor. In diesem Bereich ist der Wettbewerb vom Gesetzgeber also auch bei Taxen durchaus gewollt. In Ermangelung eines entsprechenden Verbotes, kann es keine andere Deutung geben, als dass es Taxen für Auswärtfahrten grundsätzlich erlaubt ist, zu werben.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 19.07.2018, 07:39
von taxipost
du bist ja gut, ;-).
ein "explizite" verbote sind nicht immer notwendig.

bsp., achtung fangfrage

- ist das abbiegen nach rechts vom mittleren fahrstreifen bei

a) fahrbahn mit 3 markierten fahrstreifen für eine richtung
b) alle fahrstreifen ohne "pfeile"

erlaubt oder verboten ?

§37 bokraft legst du falsch aus.
er enthält nur vorschriften/pflichten,
die ein taxifahrer erfüllen muss,
wenn er an die tarifpflicht ausnahmsweise nicht gebunden ist.

das eintreten der ausnahme bestimmt ausschliesslich der fahrgast.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 19.07.2018, 08:00
von am
Nö, du legst falsch aus, obgleich es darum gar nicht ging.

Der Fahrer hat (muss!) den Fahrgast vor Fahrtantritt darauf hinweisen, dass der Fahrpreis für die ganze Fahrt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist (nicht kann, sondern vorzugsweise soll!). Wenn keine Einigung zustande kommt, wird der Tarif angewendet.

Ja, am Ende entscheidet der Fahrgast zwischen Tarif oder Festpreis. Als Fahrer handelst du jedoch bereits ordnungswidrig, wenn du den entsprechenden Fahrgast nicht darauf hinweist.

Das ist eindeutig und nicht auslegungswürdig, auch dann, wenn die Lebensrealität hier wiederum ihre eigenen Gesetze schreibt.

Üblicherweise funktioniert das Spiel dann so, dass der Dienstleister einen Preis nennt, auf den der Kunde einsteigen kann, oder eben verhandelt. Wenn der Gesetzgeber hier also Wettbewerb ausdrücklich gewollt hat, ist dieser auch in Form von Werbung für aussertarifliche Fahrten möglich. Es ließe sich darüber streiten, ob es des Zusatzes „Angebot“ oder „Verhandlunsbasis“ bedarf.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 19.07.2018, 11:44
von E. G. Engel
Mmmhhhhhh. Wenn keine Einigung zustande kommt? Mmmhhhhhh. Dann würde ich sagen kommt kein Beförderungsvertrag zustande und man geht ergebnislos auseinander. Also keine Tour im gegenseitigen Einvernehmen.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 19.07.2018, 17:39
von am
BoKraft hat geschrieben:Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 19.07.2018, 23:20
von E. G. Engel
Uuuppsss. :oops:

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 21.07.2018, 07:25
von taxipost
am hat geschrieben:...
Üblicherweise funktioniert das Spiel dann so, dass der Dienstleister einen Preis nennt, auf den der Kunde einsteigen kann, oder eben verhandelt. Wenn der Gesetzgeber hier also Wettbewerb ausdrücklich gewollt hat, ist dieser auch in Form von Werbung für aussertarifliche Fahrten möglich. Es ließe sich darüber streiten, ob es des Zusatzes „Angebot“ oder „Verhandlunsbasis“ bedarf.
nein, am.

der gesetzgeber hat hier kein wettbewerb gewollt.
ich schieb bereits, die preisnennung ist eine reaktion !

der fahrer muss auf den fahrgastwunsch reagieren und den entsprechendenpreis nennen.

reagieren !!! und nicht schon vor dem wunsch handeln.
im übrigen,
§37 setzt voraus, dass eine einigung darüber besteht,
dass taxi zum nicht pflichtfahrbereich-ziel fahren will.

taxi hat betriebspflicht und
damit beförderungspflicht innerhalb des tarifs.

ein taxi könnte mit "sondrpreisen" für abholungen vom "fremden" flughafen werben,
dadurch so hohe nachfrage generieren.
dass das taxi niemals in der eigenen gemeinde zur verfügung stünde.

damit wäre das taxi zwar 24h unterwegs, "in betrieb", und
trotzdem wäre die betriebspflicht gem.§47 unterlaufen.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 21.07.2018, 08:36
von am
Ich schrieb bereits, wie es auszulegen ist.

Ich muss auf jeden Fall agieren, da ich derjenige bin, der die für mich geltenden Vorschriften anzuwenden hat. Der Kunde darf sich darauf verlassen können.

Die von dir befürchteten Folgen kämen erst zum tragen, würden wir die Preise von Flixbus oder Bahn unterbieten. Und selbst dann müsste es mehr Nachfrage nach Fahrten nach ausserhalb denn nach Beförderung im Pflichtfahrgebiet geben. Also eine vollkommen theoretische, lebensfremde Annahme.

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 21.07.2018, 10:39
von sivas
taxipost hat geschrieben:... dass das taxi niemals in der eigenen gemeinde zur verfügung stünde.
damit wäre das taxi zwar 24h unterwegs, "in betrieb", und
trotzdem wäre die betriebspflicht gem.§47 unterlaufen.
Dieser Sachverhalt liegt doch bei vielen Krankentransporten vor.

Dumm, dass dieser Umsatz dem Taxiverkehr zugrechnet wird, obwohl sich die anderen Taxen an den Halteplätzen die Räder eckig stehen ...
Krankentransporte sind klassischer Mietwagenverkehr. Das sieht man auch daran, dass aufgrund des Preisdruckes viele Fahrten gebündelt werden.
Krankentransporte und Pauschalfahrten sollten bei der Erstellung von Gutachten keine Berücksichtigung finden !

Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Verfasst: 21.07.2018, 19:48
von am
Krankentransporte sind ganz normale, im Rahmen des erlaubten rabattierte Personenbeförderungen mit Taxen.