Kasse und Wechselgeld im Taxi
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Abhängig Beschäftigte brauchen keine Steuern auf ihr Trinkgeld zu entrichten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Das ist richtig aber darum geht es nicht.am hat geschrieben:Abhängig Beschäftigte brauchen keine Steuern auf ihr Trinkgeld zu entrichten.
Die Bonuszahlungen in nicht unerheblicher Höhe (30 bis 80 Euro jKopfgeld je nach Club) sind kein Trinkgeld.
PS
Was ist der Unterschied zwischen einem kopfgeldlauerndem in der Altstadt wartenden Taxifahrer und einem ***?
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Sascha1979 hat geschrieben: Wie werden diese eigentlich versteuert?
...oder als sonstige Bezüge bei der Steuererklärung.am hat geschrieben:Abhängig Beschäftigte brauchen keine Steuern auf ihr Trinkgeld zu entrichten.
Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind sie nur dann, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 16.06.2018, 14:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
So mache ich das auch.Taxi Georg hat geschrieben:Ich habe schon immer einen festen Betrag als Wechselgeld dabei.So konnte ich zum Feierabend immer feststellen, wieviel TG ich habe
X Euro Wechselgeld in der Geldbörse, so kann man wirklich feststellen wieviel TG angefallen ist.
Auf meinem privaten Zettel steht : Umsatz, Km, Anteil für Chef. Darunter ein Querstrich, über dem Strich mein Lohn, darüber was ich tatsächlich in der Börse hab, Rest ist Tipp.
Und ich gebe Sivas recht, dass manche gar nicht wissen was bzw wieviel sie in dem Geldbeutel haben. Die bezahlen alles aus der Taxibörse. Kaffee, Zeitungen etc.
Habe genau wie TMB 2 Geldbörsen dabei.
Die eine ist für Privatausgaben, Einkauf etc. Das andere ist mein Handwerkszeug.
Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Stellt sich die Frage:
Ist die von mir privat gestellte Geldbörse -die ich mit Wechselgeld in unbekannter Höhe gefüllt habe- ist dies die 'offene Kasse' des Taxiunternehmens, bei dem ich gerade fahre ?
Ein Kassensturz ist da wohl schlecht möglich bzw. nicht aussagekräftig.
Ich denke eher, dass Kasse und Kassenbuch in der Firma geführt werden. Einmal in der Woche werden sie aktualisiert.
Für alleinfahrende Einzelunternehmer mag das wohl anders aussehen, die fahren aber auch nur eine Schicht - eine lebenslange monatlich oder jährlich wird abgerechnet, einzig der Steuer wegen.
Ist die von mir privat gestellte Geldbörse -die ich mit Wechselgeld in unbekannter Höhe gefüllt habe- ist dies die 'offene Kasse' des Taxiunternehmens, bei dem ich gerade fahre ?
Ein Kassensturz ist da wohl schlecht möglich bzw. nicht aussagekräftig.
Ich denke eher, dass Kasse und Kassenbuch in der Firma geführt werden. Einmal in der Woche werden sie aktualisiert.
Für alleinfahrende Einzelunternehmer mag das wohl anders aussehen, die fahren aber auch nur eine Schicht - eine lebenslange monatlich oder jährlich wird abgerechnet, einzig der Steuer wegen.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Sascha1979 hat geschrieben:Wie werden diese eigentlich versteuert?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:.und eventuelle Bonuszahlungen von Clubs landen sowieso nicht in der Kasse
OH.am hat geschrieben:Abhängig Beschäftigte brauchen keine Steuern auf ihr Trinkgeld zu entrichten.
Das ist spannend.
Du sagst also, dass das, was Taxi-Fahrer von Clubs, Discotheken, etc. nach Ablieferung eines Fahrgastes erhalten, Trinkgeld ist, und angestellte Fahrer dies legal nicht versteuern brauchen?
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... 35177.htmlProblem: Die Zahlung der Provisionen ist zwar Förderung der Prostitution, aber nicht strafbar. Die Einnahmen, die die Taxler mit ihrem Nebengeschäft machen, müssen allerdings bei der Steuer angeben werden. Doch das zu kontrollieren, ist nicht die Sache der Sittenpolizei. job
Quelle: https://www.focus.de/regional/muenchen/ ... 42142.htmlDer Verband unterstütze solche Geschäftsbeziehungen zwischen den Taxlern und dem einschlägigen Milieu nicht. Es sei moralisch einfach nicht sauber. "Wir haben mit den Bordellen auch schon gesprochen, weil wir eine solche Zusammenarbeit nicht wollen", erklärt Bachmann. "Aber wir können nichts machen, da es nicht ungesetzlich ist. Und ob die Fahrer ihre Provision versteuern, können wir nicht nachprüfen." Das müsse jeder selbst mit seinem Gewissen vereinbaren.
Quelle: https://www.sz-online.de/nachrichten/st ... 07395.htmlHans-Peter Kunath (57), Vize-Chef der Taxi-Innung Dresden, sagt: „Das muss die Szene unter sich klären.“ Solche Provisionen seien üblich und aus seiner Sicht völlig legitim. Die Einnahmen aus ihrem Nebengeschäft müssten die Taxifahrer lediglich bei der Steuer angeben.
Quelle: https://www.taxiforum.de/forum/viewtopi ... 531#p80531reasoner hat geschrieben: Im Umsatz bzw Gewinn vor Steuern findest du diese Veränderungen in versteckter Form wieder. Und nicht vergessen. Provosion hin oder her - welcher Taxifahrer hat jemals "Einnahmen", die ihm vom Grüßaugust eines Etablissements zugesteckt wurden, als Einnahme versteuert? Denk doch bitte nicht nur von 12 bis mittags.
Gilt also nur für selbstständige Fahrer, sagst du?
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 16.06.2018, 16:41, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Die Frage ist auch, ob diese Etablissements für das herausgegebene Geld auch eine Quittung verlangen (sie wären schön blöd, wenn sie es nicht täten).
Da steht dann auch ein MwSt-Satz mit drauf >> 19 % ! Wer führt diese Steuer ab, der Geldgeber wird sie bestimmt verrechnen.
Benutzt der Fahrer dafür eine Firmenquittung, mit entsprechendem Stempel ? soll vorkommen ...
Meine Meinung ist die, dass jegliche Einnahmen Firmeneinnahmen sind, auch das Trinkgeld und sonstige Zahlungen. Dementsprechend sind sie auch steuerlich zu behandeln und sie sind zu dokumentieren ! in voller Höhe.
Durch eine (mündliche) Vereinbarung wird dem Arbeitnehmer zugestanden, dass über dem Taxameterfahrpreis liegende Zahlungen, dem Fahrer gehörendes Trinkgeld sind.
Da steht dann auch ein MwSt-Satz mit drauf >> 19 % ! Wer führt diese Steuer ab, der Geldgeber wird sie bestimmt verrechnen.
Benutzt der Fahrer dafür eine Firmenquittung, mit entsprechendem Stempel ? soll vorkommen ...
Meine Meinung ist die, dass jegliche Einnahmen Firmeneinnahmen sind, auch das Trinkgeld und sonstige Zahlungen. Dementsprechend sind sie auch steuerlich zu behandeln und sie sind zu dokumentieren ! in voller Höhe.
Durch eine (mündliche) Vereinbarung wird dem Arbeitnehmer zugestanden, dass über dem Taxameterfahrpreis liegende Zahlungen, dem Fahrer gehörendes Trinkgeld sind.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Ich habe diese Woche eine Wohnung an einen Etablissement-Betreiber vermietet.sivas hat geschrieben:Die Frage ist auch, ob diese Etablissements für das herausgegebene Geld auch eine Quittung verlangen (sie wären schön blöd, wenn sie es nicht täten).
Er hat 3 Monate im Voraus bar bezahlt, möchte aber 1 Jahr im Voraus in bar bezahlen und erwartet von mir einen guten Preis.
Er lässt abwechselnd seine rumänischen Frauen drin wohnen, jedoch explizit nicht zum Arbeiten. Das tun die in seinen Räumen.
Ich habe ihm mehrfach gesagt, dass ich jeden Euro bei der Steuer angebe. Egal ob er es bar bezahlt oder nicht. Und dass er den Mietvertrag / die Ausgaben auch steuerlich angeben kann.
Er hat mir mehrfach mitgeteilt, dass er nichts angibt und ich ihm einen guten Bar-Preis machen soll und wir keinerlei Verträge brauchen.
Ich habe sonst nicht zu viel mit diesem Bereich zu tun (schade eigentlich. Ich bin ihn.)
Aber ich habe nicht die geringsten Zweifel, dass hier noch mehr Steuerhinterziehung als im Taxi-Gewerbe abläuft.
Und ich habe noch weniger Zweifel, dass die "Provisionen" rein vom 040 Geld bezahlt werden.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Lass die Finger von diesen Luden, 1000-fach schlimmer als die Taxi-Mafia.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Sascha1979 hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben:Wie werden diese eigentlich versteuert?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:.und eventuelle Bonuszahlungen von Clubs landen sowieso nicht in der KasseOH.am hat geschrieben:Abhängig Beschäftigte brauchen keine Steuern auf ihr Trinkgeld zu entrichten.
Das ist spannend.
Du sagst also, dass das, was Taxi-Fahrer von Clubs, Discotheken, etc. nach Ablieferung eines Fahrgastes erhalten, Trinkgeld ist, und angestellte Fahrer dies legal nicht versteuern brauchen?
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... 35177.htmlProblem: Die Zahlung der Provisionen ist zwar Förderung der Prostitution, aber nicht strafbar. Die Einnahmen, die die Taxler mit ihrem Nebengeschäft machen, müssen allerdings bei der Steuer angeben werden. Doch das zu kontrollieren, ist nicht die Sache der Sittenpolizei. job
Quelle: https://www.focus.de/regional/muenchen/ ... 42142.htmlDer Verband unterstütze solche Geschäftsbeziehungen zwischen den Taxlern und dem einschlägigen Milieu nicht. Es sei moralisch einfach nicht sauber. "Wir haben mit den Bordellen auch schon gesprochen, weil wir eine solche Zusammenarbeit nicht wollen", erklärt Bachmann. "Aber wir können nichts machen, da es nicht ungesetzlich ist. Und ob die Fahrer ihre Provision versteuern, können wir nicht nachprüfen." Das müsse jeder selbst mit seinem Gewissen vereinbaren.
Quelle: https://www.sz-online.de/nachrichten/st ... 07395.htmlHans-Peter Kunath (57), Vize-Chef der Taxi-Innung Dresden, sagt: „Das muss die Szene unter sich klären.“ Solche Provisionen seien üblich und aus seiner Sicht völlig legitim. Die Einnahmen aus ihrem Nebengeschäft müssten die Taxifahrer lediglich bei der Steuer angeben.
Quelle: https://www.taxiforum.de/forum/viewtopi ... 531#p80531reasoner hat geschrieben: Im Umsatz bzw Gewinn vor Steuern findest du diese Veränderungen in versteckter Form wieder. Und nicht vergessen. Provosion hin oder her - welcher Taxifahrer hat jemals "Einnahmen", die ihm vom Grüßaugust eines Etablissements zugesteckt wurden, als Einnahme versteuert? Denk doch bitte nicht nur von 12 bis mittags.
Gilt also nur für selbstständige Fahrer, sagst du?
TMB hat es dir weiter oben erklärt. Solche Beträge, wie von Babsie genannt, gibt es hier beispielsweise schon ewig nicht mehr. Und ob wir bei 10€ ein Fass aufmachen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Es geht hier nicht um einzelne 10,- €.am hat geschrieben:
TMB hat es dir weiter oben erklärt. Solche Beträge, wie von Babsie genannt, gibt es hier beispielsweise schon ewig nicht mehr. Und ob wir bei 10€ ein Fass aufmachen?
Es geht hier dadrum, dass ich bei dir verstanden hatte, dass Provisions-Zahlungen von Clubs als "Trinkgeld" für angestellte Fahrer steuerfrei sind.
Und dabei geht es nicht um 1 x 10,- €, sondern ggf. regelmäßige Provisionszahlungen, häufig bis zu 120,- € und vieler Fahrer.
Hinzu kommt, dass das hier ein öffentliches Forum ist, wo tausende male mehr den Beitrag lesen als kommentieren.
Aus meiner Sicht wäre es da fatal gewesen den Eindruck stehen zu lassen, dass angestellte Taxi-Fahrer Provisions-Zahlungen von verschiedenen Etablissements nicht versteuern müssten.
Noch fataler wäre es gewesen, wenn dies einige angestellte Fahrer sogar vorsätzlich systematisch tun würden.
Achte deine Worte.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Natürlich sind sie NICHT steuerfrei, es sind steuerrechtlich „sonstige Bezüge“...und wer ansonsten auch steuerehrlich ist ( z.B. Pauschalbeträge nur angibt wenn sie auch anfallen) wird sie selbstverständlich auch bei der Erklärung angeben. Das Finanzamt wird sich aber schwertun diese Angaben auch restriktiv zu überprüfen, die haben genug mit der Unternehmensprüfung zu tun, dort ist tatsächlich ein Cashflow zu erwarten...ganz zu schweigen von halblegalen Auslandsanlageformen...
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
sivas hat geschrieben:...
Meine Meinung ist die, dass jegliche Einnahmen Firmeneinnahmen sind, auch das Trinkgeld und sonstige Zahlungen. Dementsprechend sind sie auch steuerlich zu behandeln und sie sind zu dokumentieren ! in voller Höhe.
Durch eine (mündliche) Vereinbarung wird dem Arbeitnehmer zugestanden, dass über dem Taxameterfahrpreis liegende Zahlungen, dem Fahrer gehörendes Trinkgeld sind.
Wie kommst Du denn darauf ? Würde das Trinkgeld zur Firmeneinnahme gehören wäre es Steuerpflichtig, das ist es aber ausdrücklich bei Angestellten nicht. Das ist keine wie auch immer getätigte Absprache zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sondern gesetzlich festgeschrieben.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Was für ein Theater hier.
Die Bonizahlung wird dem Chef mitgeteilt.
Dieser führt erstmal die 19% ab. Den Rest wird auf das Bruttogehalt aufgestockt und versteuert.
So einfach ist das!
Die Bonizahlung wird dem Chef mitgeteilt.
Dieser führt erstmal die 19% ab. Den Rest wird auf das Bruttogehalt aufgestockt und versteuert.
So einfach ist das!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
deine ahnungslosigkeit kennt keine grenzen, wa ?!Sascha1979 hat geschrieben:Es geht hier nicht um einzelne 10,- €.am hat geschrieben:
TMB hat es dir weiter oben erklärt. Solche Beträge, wie von Babsie genannt, gibt es hier beispielsweise schon ewig nicht mehr. Und ob wir bei 10€ ein Fass aufmachen?
Es geht hier dadrum, dass ich bei dir verstanden hatte, dass Provisions-Zahlungen von Clubs als "Trinkgeld" für angestellte Fahrer steuerfrei sind.
Und dabei geht es nicht um 1 x 10,- €, sondern ggf. regelmäßige Provisionszahlungen, häufig bis zu 120,- € und vieler Fahrer.
Hinzu kommt, dass das hier ein öffentliches Forum ist, wo tausende male mehr den Beitrag lesen als kommentieren.
Aus meiner Sicht wäre es da fatal gewesen den Eindruck stehen zu lassen, dass angestellte Taxi-Fahrer Provisions-Zahlungen von verschiedenen Etablissements nicht versteuern müssten.
Noch fataler wäre es gewesen, wenn dies einige angestellte Fahrer sogar vorsätzlich systematisch tun würden.
Achte deine Worte.
du solltest statt abendzeitung lesen lieber abendbier trinken.
nicht jeder ist zur abgabe einer steuererklärung verpflichtet.
allein diese tatsache,
bewegt jeden intelligenten menschen zum nachdenken.
wer muss stets eine erklärung abgeben ?
wer muss u.u. eine erklärung abgeben ?
wann sind die o.g. umstände anzeigepflichtig ?
ein hinweis, s.z. extra für dich,
arbeitnehmer sind von der abgabe grundsätzlich befreit.
denk mal darüber nach !
wobei,
lass es lieber sein !
Zuletzt geändert von taxipost am 17.06.2018, 07:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Was möchtest du mit deiner Steuererklärung sagen?
Habe ich dass jenals gesagt?
Oder willst du jetzt erklären, dasss Fahrer die etablissement provision nicht versteuern müssen, wenn sie vorher nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren?
Habe ich dass jenals gesagt?
Oder willst du jetzt erklären, dasss Fahrer die etablissement provision nicht versteuern müssen, wenn sie vorher nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren?
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
um eine steuerschuld zu begleichen bzw. die höhe dieser festzustellen
muss zuerst eine anzeige/erklärung bzgl. "einkünfte" erfolgen.
für AN gibt es keine generelle anzeigepflicht !
wenn es keine "immer"-pflicht gibt,
dann muss man sich zuerst fragen,
wann gibt es eine "jetzt"-pflicht !!
erst wenn die voraussetzungen für ein "jetzt"-pflicht gegeben sind,
muss etwas erklärt werden !!!
es ist sehr fraglich, quasi unmöglich,
im o.g. falle von einer provision zu sprechen.
verbietet das pbefg.
muss zuerst eine anzeige/erklärung bzgl. "einkünfte" erfolgen.
für AN gibt es keine generelle anzeigepflicht !
wenn es keine "immer"-pflicht gibt,
dann muss man sich zuerst fragen,
wann gibt es eine "jetzt"-pflicht !!
erst wenn die voraussetzungen für ein "jetzt"-pflicht gegeben sind,
muss etwas erklärt werden !!!
es ist sehr fraglich, quasi unmöglich,
im o.g. falle von einer provision zu sprechen.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Mal wieder einer Behauptung ohne Beleg.taxipost hat geschrieben: es ist sehr fraglich, quasi unmöglich,
im o.g. falle von einer provision zu sprechen.
verbietet das pbefg.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
Ich bin mir immer noch nicht sicher ob hier ernsthaft grade erklärt werden soll, dass Menschen (beispielsweise Taxi-Fahrer) steuerpflichtige Einkommen nicht versteuern müssen, weil sie grundlegend nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind????taxipost hat geschrieben:um eine steuerschuld zu begleichen bzw. die höhe dieser festzustellen
muss zuerst eine anzeige/erklärung bzgl. "einkünfte" erfolgen.
für AN gibt es keine generelle anzeigepflicht !
wenn es keine "immer"-pflicht gibt,
dann muss man sich zuerst fragen,
wann gibt es eine "jetzt"-pflicht !!
erst wenn die voraussetzungen für ein "jetzt"-pflicht gegeben sind,
muss etwas erklärt werden !!!
es ist sehr fraglich, quasi unmöglich,
im o.g. falle von einer provision zu sprechen.
verbietet das pbefg.
Wenn ich also in irgendeiner Form steuerpflichtige Einnahmen habe, und grundlegend nicht zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet bin, dann muss ich diese Einnahmen nicht versteuern?
Also ich lege jetzt Geld außerhalb Deutschlands auf ein Zinskonto. Bekomme Zinsen. Die nicht mit der Kapitalertragssteuer von der Bank versteuert werden.
Und ich muss diese Einkünfte nicht versteuern, wenn ich nicht grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin???
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi
das du wieder nicht mitkommst,KlareWorte hat geschrieben:Mal wieder einer Behauptung ohne Beleg.taxipost hat geschrieben: es ist sehr fraglich, quasi unmöglich,
im o.g. falle von einer provision zu sprechen.
verbietet das pbefg.
dass ist auch klar.
§47 pbefg
Sascha1979 spiel auf "sonstige einkünfte",(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen,
die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und
mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. ...
resp. auf einkünfte aus gelegentlicher vermittlung, an.
beim taxi wird aber nix vermittelt,
weil taxifahrer keinen einfluss auf das fahrziel hat !
siehe oben oder lerne einfach endlich dein bussiness !!
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