Kasse und Wechselgeld im Taxi

Rechtliche und technische Entwicklung.
Sascha1979
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Sascha1979 » 17.06.2018, 21:40

Zwischen dir und mir liegt ein erheblicher Intelligenz-Unterschied, lieber taxipost.

Und ich gebe zu, dass ich mir wirklich schwer fällt zu glauben ob du unglaublich dumm bist, oder ich es von uns beiden bin.

Du sprichst für mich in Rätseln.
Ich weiß nicht was du alles erzählen möchtest. Ob du überhaupt im richtigen Thread bist.

Kannst du in ganz einfachen Worten und Sätzen darlegen, wie deine Gesamt-Meinung zur Versteuerung von Einnahmen ist, welche (angestellte) Taxi-Fahrer von Etablissements, beispielsweise Puffs, für die Ablieferung von Fahrgästen ist?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Taxi Georg
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Taxi Georg » 17.06.2018, 23:30

Sascha1979 hat geschrieben:Ich weiß nicht was du alles erzählen möchtest. Ob du überhaupt im richtigen Thread bist.
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich es auch nicht verstanden habe!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Poorboy » 18.06.2018, 02:41

Er hat - wie immer - keine Ahnung!

Diese Zahlungen sind kein Trinkgeld sondern Provisionen. Es müssen also 19 % Umsatzsteuer gezahlt werden. Der Rest unterliegt der Einkommensteuer und bei Selbständigen auch noch der Gewerbesteuer!

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.06.2018, 02:49

Aus dem Finanztip (Hervorhebung von mir):
"Sonstige Einkünfte aus Leistungen
Der § 22 EStG ist keine Auffangvorschrift, die sozusagen alle anderen sonstigen Einkünfte erfasst. Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können sie zu den so genannten "Einkünften aus sonstigen Leistungen" gehören. Diese Regelung ist jedoch eng auszulegen. Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen gehören zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände."

Quelle: https://www.finanztip.de/sonstige-einkuenfte/

Mehr zum §22 mit dem Freibetrag für sonstige Einnahmen, auch aus gelegentlicher Vermittlung, in Höhe von 600€/Jahr gibt es hier:

https://www.steuerklassen.com/einkommen ... inkuenfte/

Das dürfte alle Fragen beantworten.
Für ganz genaue, unterhalb von 600€ pro Jahr keine Steuerpflicht.
Ab 600€ Steuerpflicht.
Angeben sollte man sie bei einer Steuererklärung, soweit man Steuerehrlich ist.
Wer keine Steuererklärung abgibt und weniger als 600€ erzielt braucht sich auch keine Gedanken zu machen...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 18.06.2018, 02:57, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.06.2018, 05:00

Ich berichtige, die 600€ gelten bei Grundstücksverkäufen.
Für alle anderen Einkünfte aus dem §22, also auch gelegentliche Vermittlungen gilt ein Freibetrag von 256€.
Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... 3026200006
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 18.06.2018, 05:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von sivas » 18.06.2018, 09:30

Bei der Bezeichnung 'jährliche Freibeträge' handelt es sich doch um Summen von Einzelwerten.
Wie wird festgestellt, wann diese Summen den Freibetrag übersteigen ?

Genaugenommen müsste nach der Schicht das eingenommene Geld gezählt werden. Die Differenz zu den Fahrpreissummen ist das Trinkgeld. Dieses verbleibt i.d.R. beim Fahrer.
Diese Einzelwerte sollten aber irgendwo festgehalten werden ... um beim Aufsummieren das Überschreiten der Freibeträge zu erkennen.
____________________

Bei mir ums Eck ist eine Speisegaststätte. Der Laden brummt, weil das Essen so reichhaltig, gut und preiswert ist.
Die Bedienkräfte bekommen das Trinkgeld nicht durchgereicht. Der Chef ist Herr der Geldbörsen und sagt: "Die Leute kommen des Essens wegen hier her, sie zahlen mehr, weil meine Leistung stimmt. Warum soll ich als derjenige, der für diese Leistung bestimmend ist, das 'Trinkgeld', welches freiwillig dazugezahlt wird, mit Euch teilen ? Ihr werdet bei mir doch bereits überdurchschnittlich bezahlt."
Recht hat er.

Für mich ist jegliches Geld, welches in die Firmenkasse gegeben wird Firmeneinnahme. Der Chef hat darüber zu bestimmen, was damit geschieht.

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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.06.2018, 14:33

sivas hat geschrieben:...Genaugenommen müsste nach der Schicht das eingenommene Geld gezählt werden. Die Differenz zu den Fahrpreissummen ist das Trinkgeld. Dieses verbleibt i.d.R. beim Fahrer.
Diese Einzelwerte sollten aber irgendwo festgehalten werden ... um beim Aufsummieren das Überschreiten der Freibeträge zu erkennen...
Nein Sivas, das Trinkgeld unterliegt keinem Freibetrag...es ist Steuerfrei.
Der Freibetrag gilt für "sonstige Einnahmen" wie z.B. gelegentliche Vermittlungsprämien (um die es übrigens in dieser Diskussion geht)...und ja, der steuerehrliche Taxifahrer vermerkt sich selbstverständlich was er bekommen hat, um zu wissen wann er den Freibetrag überschritten und Steuern abzuführen hat.
Das kann er auch ganz einfach bei der Steuererklärung machen, welche in diesem Falle auch verpflichtend ist.
Das Finanzamt zählt da selbstverständlich auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler und wird erst dann kontrollierend tätig, wenn zu viele Provisionsquittungen von einer Person von den Clubs eingereicht werden....es sei denn man hat mehr mit den großen Fischen im Teich der Steuervermeider und -hinterzieher zu tun...
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.06.2018, 14:47

sivas hat geschrieben:...Die Bedienkräfte bekommen das Trinkgeld nicht durchgereicht. Der Chef ist Herr der Geldbörsen und sagt: "Die Leute kommen des Essens wegen hier her, sie zahlen mehr, weil meine Leistung stimmt. Warum soll ich als derjenige, der für diese Leistung bestimmend ist, das 'Trinkgeld', welches freiwillig dazugezahlt wird, mit Euch teilen ? Ihr werdet bei mir doch bereits überdurchschnittlich bezahlt."
Recht hat er...
Nein, er hat nicht Recht.
Abgesehen davon das er hier kein Personal mehr finden würde das seine Gäste bedient und ihm dann natürlich das Trinkgeld zustände wenn er es selber macht.
Trinkgelder ist keine Arbeitgeberleistungen und daher nicht Bestandteil des Arbeitslohns.
Das freiwillig gezahlte Trinkgeld ist eine Schenkung des Gastes an die Bedienung nach § 516 Abs. 1 BGB
Auch im Steuerrecht gibt es dazu erhellendes.
§ 3 Nr. 51 EStG
"Danach werden Trinkgelder anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist (§ 3 Nr. 51 EStG). Trinkgeld ist nach der Rechtsprechung des BFH das „einem Arbeitnehmer oder sonstigen Dienstleistenden anlässlich einer Dienstleistung über die hierfür zu beanspruchende Vergütung hinaus freiwillig gewährte Entgelt“.[14] Dem Begriff des Trinkgeldes sei dem BFH zufolge als Zeichen der besonderen Honorierung einer Dienstleistung über das vereinbarte Entgelt hinaus ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldnehmer grundsätzlich immanent. Charakteristisch dafür sei, dass in einem nicht unbedingt rechtlichen, jedenfalls aber tatsächlichen Sinne Geldfluss und honorierte Leistung korrespondierend einander gegenüberstehen. Das Trinkgeld und die damit „belohnte“ Dienstleistung kommen dem Arbeitnehmer und dem Kunden unmittelbar zugute. Der Trinkgeldempfänger stehe faktisch in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhalte entsprechend dazu auch doppeltes Entgelt, nämlich das Arbeitsentgelt seitens seines Arbeitgebers und das Trinkgeld seitens des Kunden."

Trinkgelder sind bei Angestellten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,[16] unterliegen jedoch nicht dem Lohnsteuerabzugsverfahren"
Quelle: Wikipedia
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 18.06.2018, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von sivas » 18.06.2018, 21:49

Wie ist Trinkgeld definiert ?
Gewerbeordnung § 107 hat geschrieben:Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
hier wird die Steuerfreiheit von Leistungen definiert:
EStG § 3 hat geschrieben:Steuerfrei sind
51. Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
Wie Du selbst zitiert hast, erweitert der BFH den Kreis der Trinkgelempfänger auf 'sonstige Dienstleistende':
BFH hat geschrieben:einem Arbeitnehmer oder sonstigen Dienstleistenden anlässlich einer Dienstleistung über die hierfür zu beanspruchende Vergütung hinaus freiwillig gewährte Entgelt.
Keiner kennt die Beweggründe, die einen Kunden veranlassen, einen über das geschuldete Entgelt hinausgehenden Betrag zu zahlen.
Es wird vermutet, dass dies der, die Dienstleistung erbringenden Person zufallen soll.
Wer aber ist das ? der Fahrer ? die Disponentin ? weitere Personen in der Zentrale ? womöglich sogar der Chef, der die gepflegte Limousine bereitstellt ?

Ich meine, die Entscheidung, wie das Trinkgeld intern aufzuteilen ist, hat der Chef zu bestimmen.
Er kann es auch selbst einstreichen und dem AN dafür einen höheren (anteilsmässig steuerfreien) Lohn zahlen.
Dies ist wohl die fiskalisch sauberste Behandlung des Trinkgeldes, auch weil der Fahrer es beim Empfang 'mitquittiert'.

Was anderes liegt vor, wenn eine Zuwendung nach Abschluss des Bezahlvorganges geleistet wird. So wie der Dialysepatient, der allen Fahrern 50 Cent zusteckt. Der sagt aber auch dazu: "das ist für Sie !".

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.06.2018, 03:17

sivas hat geschrieben:...Ich meine, die Entscheidung, wie das Trinkgeld intern aufzuteilen ist, hat der Chef zu bestimmen.
Er kann es auch selbst einstreichen und dem AN dafür einen höheren (anteilsmässig steuerfreien) Lohn zahlen.
Dies ist wohl die fiskalisch sauberste Behandlung des Trinkgeldes, auch weil der Fahrer es beim Empfang 'mitquittiert'...
Mir ist durchaus bewusst das es vor allem in der Gastronomie und Hotellerie Trinkgeldregelungen gibt welche alle Mitarbeiter (auch die im Hintergrund) miteinbeziehen.
Allerdings ist in allen Fällen der Unternehmer als Empfänger ausgeschlossen.
Per Definition ist es eine Schenkung an den jeweiligen Dienstleister.
Außer das er mir das Auto stellt sowie das Waschen bezahlt tut der Unternehmer nicht viel nichts für das Wohlbefinden des Kunden.
Ich putze das Auto, ich halte die Tür auf, ich bin behilflich beim ein- und aussteigen, ich trage Taschen, Koffer und sonstigen Hausrat und last but not least unterhalte ich mich mit dem Fahrgast.
Ich gehe auf seine Wünsche ein und spiele wenn nötig den Psychologen, Seelsorger, Berater, Aufmunterer, Tröster oder Sozialarbeiter.
Ich rede ihm nach dem Mund oder diskutiere kontrovers, ich versuche auch bei Verlust der Muttersprache seine Adresse zu eruieren, ich sorge dafür das er wenn nötig auch heil in die Haustür kommt oder klingel den Partner wach.
Ich warte an der Zieladresse bis die Dame im Hausflur ist.
Es sind genau diese Dienste die mit dem Trinkgeld honoriert werden und nicht der Kauf eines Taxis...das macht jeder Unternehmer in Gewinnabsicht und ich sorge dafür das er diesen Gewinn auch bekommt.
Alles andere gehört dem Dienstleister.

By the way, man muß ja das Trinkgeld nicht quittieren, man kann auch die Taxameterzahlen auf die Quittung schreiben...mit einer kurzen Erklärung wird jeder Kunde dafür Verständnis haben...Rhetorik gehört auch zu den bevorzugten Eigenschaften eines guten Dienstleisters...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 19.06.2018, 03:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Sascha1979 » 19.06.2018, 06:52

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Außer das er mir das Auto stellt sowie das Waschen bezahlt tut der Unternehmer nicht viel nichts für das Wohlbefinden des Kunden.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Ich putze das Auto, ich halte die Tür auf, ich bin behilflich beim ein- und aussteigen, ich trage Taschen, Koffer und sonstigen Hausrat und last but not least unterhalte ich mich mit dem Fahrgast.
Für ALL dies wirst du - jede Minute, die du das tust - vom Unternehmer bezahlt!
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von taxipost » 19.06.2018, 07:11

Sascha1979 hat geschrieben:Zwischen dir und mir liegt ein erheblicher Intelligenz-Unterschied, lieber taxipost.

Und ich gebe zu, dass ich mir wirklich schwer fällt zu glauben ob du unglaublich dumm bist, oder ich es von uns beiden bin.

Du sprichst für mich in Rätseln.
intelligente menschen lösen ihre rätsel selbst.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von taxipost » 19.06.2018, 07:14

Poorboy hat geschrieben:Er hat - wie immer - keine Ahnung!

Diese Zahlungen sind kein Trinkgeld sondern Provisionen. Es müssen also 19 % Umsatzsteuer gezahlt werden.

Poorboy
deine ahnung...
wie soll ein arbeitnehmer 19% umsatzsteuer abführen und überhaupt wieso ?!

ohne worte...
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von sivas » 19.06.2018, 08:06

Unser Groß-Etablissement rückt 10 € / Gast nur raus, wenn wir den Empfang des Geldes schriftlich quittieren. Dabei achten sie drauf, dass die MwSt mit 19 % ausgewiesen wird.

Auch erwarten Gäste allgemein, dass der quittierte Gelbetrag den gesamten Zahlbetrag wiedergibt, einschliesslich des Schenkungsbetrages, Trinkgeld genannt.
Was also tun ? Statt sich auf Diskussionen einzulassen, wird der einfachste Weg gewählt > es wird auch das Trinkgeld quittiert ... mit 7 %.

Ich kann daraus nur den Schluss ziehen: sowie der Trinkgeldempfang mit dem Gelderhalt für die erbrachte Leistung 'mit'quittiert wird, ist es zwar auch eine Schenkung, allerdings an das Unternehmen.
Dann entscheidet der Chef, wie damit umzugehen ist.
Genaugenommen haben die 50 Cent des Dialysepatienten auch nichts in der 'Firmengeldbörse = Kasse' zu suchen, die wandern direkt in meinen Privatgeldbeutel.
Vielleicht wäre das der Hinweis, wie das Trinkgeld eizuordnen ist ? Es mir aus der Kasse entnehmen darf ich nicht ! Keine Geldentnahme ohne Beleg.

Schenkungen unterliegen erst ab einem Betrag > 20.000 € der Steuerpflicht. Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer und beziehen sich auf die Person des Schenkenden. Pro Schenker in 10 Jahren 20 K €... usw.
Wenn das Trinkgeld allerdings eine Schenkung ist ... warum soll dann der Chef als Beschenkter Steuern drauf entrichten, wenn er selbst fährt ?
Zuletzt geändert von sivas am 19.06.2018, 08:43, insgesamt 4-mal geändert.

Untoter :shock:

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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von KlareWorte » 19.06.2018, 08:55

taxipost hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: es ist sehr fraglich, quasi unmöglich,
im o.g. falle von einer provision zu sprechen.
verbietet das pbefg.
Mal wieder einer Behauptung ohne Beleg.
das du wieder nicht mitkommst,
dass ist auch klar.

§47 pbefg
(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen,
die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und

mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. ...
ich sag es immer wieder, du laberst viel und meist nur unnützes. Das Pbefg verbietet keinerlei Provisionszahlungen weder in die eine noch in die andere Richtung. Das war deine Behauptung. und das der Fahrgast das Ziel der Fahrt bestimmt ändert daran gar nichts.Die Zahlung von/an (durch/an) Nicht-Fahrgästen/Dritte ist kein Trinkgeld sofern eine Provision.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 19.06.2018, 08:56, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Sascha1979 » 19.06.2018, 09:55

sivas hat geschrieben:Unser Groß-Etablissement rückt 10 € / Gast nur raus, wenn wir den Empfang des Geldes schriftlich quittieren. Dabei achten sie drauf, dass die MwSt mit 19 % ausgewiesen wird.

Auch erwarten Gäste allgemein, dass der quittierte Gelbetrag den gesamten Zahlbetrag wiedergibt, einschliesslich des Schenkungsbetrages, Trinkgeld genannt.
Was also tun ? Statt sich auf Diskussionen einzulassen, wird der einfachste Weg gewählt > es wird auch das Trinkgeld quittiert ... mit 7 %.

Ich kann daraus nur den Schluss ziehen: sowie der Trinkgeldempfang mit dem Gelderhalt für die erbrachte Leistung 'mit'quittiert wird, ist es zwar auch eine Schenkung, allerdings an das Unternehmen.
Dann entscheidet der Chef, wie damit umzugehen ist.
Genaugenommen haben die 50 Cent des Dialysepatienten auch nichts in der 'Firmengeldbörse = Kasse' zu suchen, die wandern direkt in meinen Privatgeldbeutel.
Vielleicht wäre das der Hinweis, wie das Trinkgeld eizuordnen ist ? Es mir aus der Kasse entnehmen darf ich nicht ! Keine Geldentnahme ohne Beleg.

Schenkungen unterliegen erst ab einem Betrag > 20.000 € der Steuerpflicht. Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer und beziehen sich auf die Person des Schenkenden. Pro Schenker in 10 Jahren 20 K €... usw.
Wenn das Trinkgeld allerdings eine Schenkung ist ... warum soll dann der Chef als Beschenkter Steuern drauf entrichten, wenn er selbst fährt ?
Ich kann sicher auf viele Hunderte Taxi Fahrten zurück schauen, vermutlich sogar auf eine 4 Stellage Anzahl.

Und ich glaube in meinem gesamten Leben als Taxi Kunde gab es einmal einen einzigen Fahrer, der das Trinkgeld korrekt separat ausgewiesen hat und nicht falsch in den gesamt Bettag inkl. MwSt berechnete ht.

Sogar mytaxi rechnungen, egal ob selbstständiger oder Angestellter, weisen das Trinkgeld inkludiert inkl. MwSt aus.

Warum Angestellte Fahrer das machen ist natürlich glasklar.
Weder der selbstständige Taxi Kunde und erst recht kein Angestellter würde noch Trinkgeld geben, wenn er es steuerlich nicht geltend machen könnte.

Ganz viele Reisekosten Abrechnungsstellen weigern sich nämlich partout das Trinkgeld zu erstatten.

Steuerlich ist das Ausstellen einer Quittung mit 19% ausgewiesener Umsatzsteuer, welche dann nicht als Vorsteuer ans Finanzamt abgeführt wird, nicht mehr und nicht weniger als steuerhinterziehung.


Aus diesem Grunde gehören diese blanko Quittungsblöcke ohne Durchschrift der Taxi Fahrer verboten.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von sivas » 19.06.2018, 10:45

Wie sieht das bei gastronomischen Belegen aus ?
Die Servicekraft legt mir einen Zettel vor, oben steht 'Rechnung' drauf, drunter stehen alle konsumierten Speisen/Getränke mit der Gesamtsumme.
Wenn ich jetzt sage: "Ich hätte gern noch einen Beleg für die Firma/das Finanzamt, aber bitte mit dem Betrag, den ich Ihnen gegeben habe", welcher Betrag steht dann auf der Quittung ?

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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Sascha1979 » 19.06.2018, 13:54

sivas hat geschrieben:Wie sieht das bei gastronomischen Belegen aus ?
Die Servicekraft legt mir einen Zettel vor, oben steht 'Rechnung' drauf, drunter stehen alle konsumierten Speisen/Getränke mit der Gesamtsumme.
Wenn ich jetzt sage: "Ich hätte gern noch einen Beleg für die Firma/das Finanzamt, aber bitte mit dem Betrag, den ich Ihnen gegeben habe", welcher Betrag steht dann auf der Quittung ?
Ich. Bekomme bei gastronomischen Bewirtundbelegen zu 99% einen normalen Kassen Zettel wo ich das Trinkgeld selbst Eintrage und zwar separat als Trinkgeld.

gsnz ganz wenige tragen das Trinkgeld maschinell auf dem Beleg ein.
Aber wenn, dan zu99,99% separat als Trinkgeld deklariert und ohne MwSt.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.06.2018, 13:58

Bei allen Bargeldlosen Zahlungen (egal ob Kredit-, Ec-Karte oder App-Payment) wird bei uns das Trinkgeld separat (und ohne Mehrwertsteuer) aufgeführt.
Es hat weder von den Geschäftsleuten noch von den Privatkunden jemals irgendeine Kritik daran gegeben, geschweige denn das die Zahlungen mit diesen weniger geworden wären.
Im Gegenteil, der ePaymentanteil erreicht inzwischen den der Kartenzahlung.
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Re: Kasse und Wechselgeld im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.06.2018, 14:05

Sascha1979 hat geschrieben: Für ALL dies wirst du - jede Minute, die du das tust - vom Unternehmer bezahlt!
Nein Sascha, ich werde dafür bezahlt Kunden komfortabel von A nach B zu bringen.
Außerdem ist das Trinkgeld einer der großer Bestandteile meines Nettoeinkommens, weshalb ich mich auch vehement dagegen wehre daran noch andere wie den Unternehmer oder mT oder gar den Staat zu beteiligen.
Vom Mindestlohn und eventuellen Bonizahlungen kann keiner wirklich leben.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 19.06.2018, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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