Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Wir freuen uns für Dich. Dann haben wir es jetzt ja alles beisammen.
Die Umsetzung ist Ländersache.
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freundlichst
Stefan Kehren
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Dann bin ich ja beruhigt.
Ich dachte schon, die Umsetzung des Geschäfts ist TDeG-sache!
Machst Du die Werbung auch ehrenamtlich?
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Ein definiertes Fiskaltaxameter (außer den in HH wegen der Förderung so bezeichneten) gibt es derzeit nicht - insofern kann es auch keine Pflicht geben, ein solches Gerät einzusetzen. Möglicherweise werden ab November nur noch Taxameter, die die aktuelle Messgerätenorm erfüllen, geeicht. Die sieht jedoch definitiv weder eine Verschlüsselung, noch eine interne Speicherung von Einzeldaten vor. Lediglich eine nicht näher definierte Schnittstelle muss vorhanden sein.Pirat hat geschrieben:Also was denn nun??
Die TDeG in ihrem Sonderschreiben:
Die Zeit läuft: 31. Oktober 2016 „Fiskaltaxameter“!!!
Handeln Sie jetzt!!!
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Am 31.10.2016 muss Ihr Fahrzeug mit einem „Fiskaltaxameter“ ausgestattet sein.
Die TDeG muss es doch wohl besser wissen, oder???
Wie man die ab 2017 geltenden Buchführungspflichten erfüllt, muss jeder selber entscheiden. Der Steuerprüfer wird dann bei einer Prüfung den Daumen heben oder senken. Ich würde vermuten, dass auch eine Lösung, wie die von RaimundHH vorgestellte bei kleineren Taxenbetrieben reichen würde. Aber das Finanzamt lässt sich alle Möglichkeiten offen.
Mich würde interessieren, wie die derzeit als "fiskaltauglich" bezeichneten Geräte die ab 2017 geltenden Vorschriften zur Buchführung von Bargeschäften erfüllen könnten. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jede Bareinnahme unmittelbar nach dem Empfang des Geldes mit einem Kassensystem unveränderbar maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Das ist aber mit den als "fiskaltauglich" propagierten Systemen meines Wissens mangels vernünftiger Eingabemöglichkeit gar nicht möglich.
Der Unternehmer hat, wenn er selber fährt, seine Gesamtbareinnahmen aufzuzeichnen - also inklusive Tipp. Außerdem alle bar bezahlten Botenfahrten und Personenfahrten ohne Uhr.Im Gegenzug müssten unbar bezahlte Fahrten sofort als solche markiert werden, denn sonst wären sie falsch verbucht.
Ich würde die ab 2017 geltende Rechtslage so interpretieren, dass ein Taxameter nur eine Quelle für das geforderte Kassensystem sein kann. Erforderlich wäre eigentlich eine Registrierkasse mir manueller Eingabemöglichkeit für sämtliche Bareinnahmen.
Es müsste dann doch eigentlich die Maßgaben erfüllen, eine Kleinstregistrierkasse mit festem Speicher für die Buchung der Bareinnahmen zu nutzen und die Schichtspeicher des Taxameters mit einem anderen (Cey) System zu sichern.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Also, wir können hier nicht wieder die System erklären. Jetzt muss aber jeder wissen, wie INSIKA funktioniert.
Welche Werbung mache ich denn hier?
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2016, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Di wirbst dafür zu glauben, dass das was Dein Touremmakler sagt/schreibt, stimmen muss, weil ebender es gesagt/geschrieben hat.
Und jetzt streite das nicht ab, sonst zitiere ich Dich noch.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Das kann eigentlich nicht sein, weil ich dieses Schreiben noch nie gelesen habe. Ich habe es nur veröffentlicht.
Ich werbe nie für etwas.
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2016, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Das ist allerdings ebenfalls ein Irrtum, wenngleich weit ab vom Thema. Wenn Du es diskutieren willst, mach gerne ein Thema dazu auf.KehrenTAXI hat geschrieben:Niedersachsen ist nicht NRW. Das ist Ländersache.
Und wenn NRW morgen beschließt, das wir die Taxis nur noch mit hellgrünen Motorhauben und lila aufgemalten Blümchen fahren dürfen, dann ist das halt so.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Tjaaaa... so nach und nach kommen wir da hin, was ich die ganze Zeit sage.....
Grundlegende Massgabe für jegliche Kassenerfassung ist 10 Jahre sichere Aufbewahrung und jederzeitige digitale Abrufbarkeit! Das gilt für jede Kasse.
Eine Kasse ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den zu zahlenden Betrag ausweist. Jede weitere Bearbeitung und ähnliches ist lediglich ein zusätzliches Gimmick.
Ein Taxameter weist den zu zahlenden Betrag aus. Somit ist das Taxameter eine Kasse. Eine Kasse ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass unten eine Schublade mit Wechselgeld aufgeht. Ausser beim Kaufladen spielen vonne Kinners... Und die Schublade im übertragenen Sinne ist das Taxiportemonnaie.
Kommen wir also zu den grundlegenden Bedingungen. 10 Jahre Aufbewahrung? Geht so nicht, da von Aussen beeinflussbar. Jederzeit digital abrufbar? Geht im Auto auch nicht. Daher werden die Daten ausgelagert, um diese Bedingungen zu erfüllen. Ein Anbieter dieser "Auslagerung" ist Insika.
Und was die digitale Abrufbarkeit anbelangt, dies kann von Papierbelegen nicht erfüllt werden.
Offenkundig wird hierbei, wo die Probleme liegen. Eine fest installierte Kasse im Restaurant ist da wesentlich einfacher zu handhaben. Trotzdem muss die Taxameterkasse die gleichen Bedingungen erfüllen.
Aber hier wird wieder so lange geredet, bis alle wieder Recht haben, und die Dinge sich dann entgegen den Wünschen entwickeln.
Grundlegende Massgabe für jegliche Kassenerfassung ist 10 Jahre sichere Aufbewahrung und jederzeitige digitale Abrufbarkeit! Das gilt für jede Kasse.
Eine Kasse ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den zu zahlenden Betrag ausweist. Jede weitere Bearbeitung und ähnliches ist lediglich ein zusätzliches Gimmick.
Ein Taxameter weist den zu zahlenden Betrag aus. Somit ist das Taxameter eine Kasse. Eine Kasse ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass unten eine Schublade mit Wechselgeld aufgeht. Ausser beim Kaufladen spielen vonne Kinners... Und die Schublade im übertragenen Sinne ist das Taxiportemonnaie.
Kommen wir also zu den grundlegenden Bedingungen. 10 Jahre Aufbewahrung? Geht so nicht, da von Aussen beeinflussbar. Jederzeit digital abrufbar? Geht im Auto auch nicht. Daher werden die Daten ausgelagert, um diese Bedingungen zu erfüllen. Ein Anbieter dieser "Auslagerung" ist Insika.
Und was die digitale Abrufbarkeit anbelangt, dies kann von Papierbelegen nicht erfüllt werden.
Offenkundig wird hierbei, wo die Probleme liegen. Eine fest installierte Kasse im Restaurant ist da wesentlich einfacher zu handhaben. Trotzdem muss die Taxameterkasse die gleichen Bedingungen erfüllen.
Aber hier wird wieder so lange geredet, bis alle wieder Recht haben, und die Dinge sich dann entgegen den Wünschen entwickeln.
Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Zitat: Im Schnitt steht das Finanzamt bei sogenannten Kleinbetrieben mit mehr als 170.000 Euro Umsatz und/oder 36.000 Euro Gewinn nur alle 30 Jahre auf der Matte, bei Kleinstbetrieben unterhalb dieser Gewinn- und Umsatzgrenzen sogar nur alle 100 Jahre!Marvin hat geschrieben:Der Steuerprüfer wird dann bei einer Prüfung den Daumen heben oder senken.
Mit Realität lässt sich leider kein Geschäft machen, mit Angst aber schon.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Das Geschäft mit der vollen Hose!
Wer immer „die Kirsche im Dorf gelassen hat“, muss kein Finanzamt fürchten!
Selbst dann nicht, wenn weder Bücher noch Taxameter vorhanden sind.
In dem Fall muss das Finanzamt schätzen – und dann gilt Leitsätze BFH:
1. Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein.
2. Zweifel an einer zutreffenden Reingewinnschätzung können auch Zweifel an der Schätzung der Umsätze bewirken.
Wer bei den Angaben von Umsatz/Kosten/Gewinn dem Finanzamt keinen Bären aufbinden will, bekommt als Kleinunternehmer in der Regel keine Prüfung.
Warum?, es lohnt sich fürs Finanzamt einfach nicht.
Wer sich allerdings für schlauer als das Finanzamt hält, dem kann auch kein Steuerberater/Anwalt mehr helfen.
Wer immer „die Kirsche im Dorf gelassen hat“, muss kein Finanzamt fürchten!
Selbst dann nicht, wenn weder Bücher noch Taxameter vorhanden sind.
In dem Fall muss das Finanzamt schätzen – und dann gilt Leitsätze BFH:
1. Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein.
2. Zweifel an einer zutreffenden Reingewinnschätzung können auch Zweifel an der Schätzung der Umsätze bewirken.
Wer bei den Angaben von Umsatz/Kosten/Gewinn dem Finanzamt keinen Bären aufbinden will, bekommt als Kleinunternehmer in der Regel keine Prüfung.
Warum?, es lohnt sich fürs Finanzamt einfach nicht.
Wer sich allerdings für schlauer als das Finanzamt hält, dem kann auch kein Steuerberater/Anwalt mehr helfen.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Hallo,
nun mal aus User-Sicht, Angestellter eines sauber geführten Betriebs, letzte Nacht die dritte Schicht mit INSIKA gefahren.
Ich find es eine Erleichterung, ich brauch keine Arbeitszeitnachweise mehr auszufüllen, und demnächst werde ich wohl auch auf meine Excel-Tabellen verzichten, mit denen ICH kontrolliere, ob der Unternehmer meine Umsätze auch korrekt
übernimmt!
Ich geb einfach die Daten in mein Smartphone ein, und am Ende der Schicht zeigt es mir an, was ich dem Unternehmer an Geld in den Tresor werfen muss.
Und am Ende des Monats kontrolliere ich die Daten mit der Abrechnung.
Soweit einfach genial, aber leider verlangt das Finanzamt vom Unternehmer und damit auch von mir als Fahrer, das ich immer noch den Schichtzettel ausfüllen muss.
Völliger Schwachsinn, aber eben Bürokratie. Wenn das noch wegfällt, find ich das System gut.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
p.s. Ich bei kein Smartphone-Jünger, der ohne dieses gar nicht mehr kann, ich bin 56 Jahre alt, aber Neuem immer noch aufgeschlossen!
nun mal aus User-Sicht, Angestellter eines sauber geführten Betriebs, letzte Nacht die dritte Schicht mit INSIKA gefahren.
Ich find es eine Erleichterung, ich brauch keine Arbeitszeitnachweise mehr auszufüllen, und demnächst werde ich wohl auch auf meine Excel-Tabellen verzichten, mit denen ICH kontrolliere, ob der Unternehmer meine Umsätze auch korrekt
übernimmt!
Ich geb einfach die Daten in mein Smartphone ein, und am Ende der Schicht zeigt es mir an, was ich dem Unternehmer an Geld in den Tresor werfen muss.
Und am Ende des Monats kontrolliere ich die Daten mit der Abrechnung.
Soweit einfach genial, aber leider verlangt das Finanzamt vom Unternehmer und damit auch von mir als Fahrer, das ich immer noch den Schichtzettel ausfüllen muss.
Völliger Schwachsinn, aber eben Bürokratie. Wenn das noch wegfällt, find ich das System gut.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
p.s. Ich bei kein Smartphone-Jünger, der ohne dieses gar nicht mehr kann, ich bin 56 Jahre alt, aber Neuem immer noch aufgeschlossen!
Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Aus User-Sicht - jeder Betrieb kann behaupten - sauber geführt zu sein!TWG hat geschrieben:Hallo,
nun mal aus User-Sicht, Angestellter eines sauber geführten Betriebs, letzte Nacht die dritte Schicht mit INSIKA gefahren.
Ein paar Zeilen genügen, wie man sieht.
An Taxifahrern lässt sich leichter Geld verdienen, als mit Taxifahren!
D'dorf ist ein schönes Beispiel.
Problem ist nicht Smartphone oder Fiskaltaxameter, sondern ist derjenige, der davor sitzt und die Geräte füttert/bedient.Ich geb einfach die Daten in mein Smartphone ein, und am Ende der Schicht zeigt es mir an, was ich dem Unternehmer an Geld in den Tresor werfen muss.
Und am Ende des Monats kontrolliere ich die Daten mit der Abrechnung.
Und meines Wissens nach, sind Schreib- u. Bedienungsfehler nicht strafbar.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
genau richtig.Marvin hat geschrieben:...
Wie man die ab 2017 geltenden Buchführungspflichten erfüllt, muss jeder selber entscheiden. Der Steuerprüfer wird dann bei einer Prüfung den Daumen heben oder senken. Ich würde vermuten, dass auch eine Lösung, wie die von RaimundHH vorgestellte bei kleineren Taxenbetrieben reichen würde. Aber das Finanzamt lässt sich alle Möglichkeiten offen.
...
erscheinen den prüfer bei einer bt, vorausgesetzt diese gibt es überhaut (s.Pirat's statistik),
die ausgewiesenen umsätze als plausibel, dann eird nichts beanstandet und der nachweis ist nicht notwendig.
einfach so gibt es hinzuschätzung nicht, weil sie immer begründet/gerichtsfest sein muss.
aufzeichnungspflichts-/aufbewahrungs-/masch.auswertungspflicht für daten die mit DV-system(taxameter) erstellt worden sind.Marvin hat geschrieben:...
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jede Bareinnahme unmittelbar nach dem Empfang des Geldes mit einem Kassensystem unveränderbar maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Das ist aber mit den als "fiskaltauglich" propagierten Systemen meines Wissens mangels vernünftiger Eingabemöglichkeit gar nicht möglich.
Der Unternehmer hat, wenn er selber fährt, seine Gesamtbareinnahmen aufzuzeichnen - also inklusive Tipp. Außerdem alle bar bezahlten Botenfahrten und Personenfahrten ohne Uhr...
bei ohne taxameter 》 quittungskopie - die hier dann eine rechnung ist -, ohne quittung wird an dein gewissen appelliert.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 10:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
nicht 24h am tag und nicht durch jedermann!Wikinger hat geschrieben:...
Jederzeit digital abrufbar? ...
du hast aus
1. jederzeit verfügbar,
2. unverzüglich lesbar und
3. maschninell auswertbar aufbewahren
jederzeit digital abrufbar gemacht. das ist nicht das gleiche.
verfügbar heisst = du musst die daten in deiner gewalt haben, sie müssen s.z. bei dir sein
unverzüglich lesbar = so schnell wie es nur möglich ist, hast du sie für das menschliche auge erkennbar machen,
maschinell auswertbar = ist nicht auf ein bestimmtes digitales format beschränkt, microfilm oder papierzettel die maschinell auswertbar (zb. barcode) sind möglich.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 10:51, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Moin,Marvin hat geschrieben:
Mich würde interessieren, wie die derzeit als "fiskaltauglich" bezeichneten Geräte die ab 2017 geltenden Vorschriften zur Buchführung von Bargeschäften erfüllen könnten. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jede Bareinnahme unmittelbar nach dem Empfang des Geldes mit einem Kassensystem unveränderbar maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Das ist aber mit den als "fiskaltauglich" propagierten Systemen meines Wissens mangels vernünftiger Eingabemöglichkeit gar nicht möglich.
das Problem ist ja, daß ein Taxameter eben keine Registrierkasse ist, sondern ein Fahrpreisanzeiger, der
ohne Rücksicht auf Bezahlart (bar/unbar), Zahlungseingang (Fehltouren/Trinkgeld), Mehrwertsteuersatz, etc. einen
Fahrpreis ermittelt und anzeigt.
Am Ende einer Schicht wird deshalb auch kein Kassen-/oder Einnahmensaldo angezeigt, sondern die Summe der
angezeigten Fahrpreise.
Die eigentliche "Registrierkasse" ist das "analoge" Taxenportemonnaie und der Taxametersaldo kann als
Einnahmebeleg zur Emittlung der Einnahmen verwendet werden.
Blöd nur, daß das BmF aus Unwissenheit?/Bequemlichkeit?/Versehen? den Taxameter zur fiskalischen Registrierkasse
"befördert" hat.
Grüße
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Zitat:
Das ist nicht richtig! Ab HALE MT05 kann jeder Fahrer am Ende seiner Schicht sich sämtliche aufgezeichneten Einzelschichtfahrten ausdrucken lassen.
Die Funktion nutzt nur keiner, weil die originalen Druckerrollen sehr teuer sind und niemand den 30 cm langen Beleg wirklich sehen möchte.
Aber, es geht schon lange!
- "das Problem ist ja, daß ein Taxameter eben keine Registrierkasse ist, sondern ein Fahrpreisanzeiger, der
ohne Rücksicht auf Bezahlart (bar/unbar), Zahlungseingang (Fehltouren/Trinkgeld), Mehrwertsteuersatz, etc. einen
Fahrpreis ermittelt und anzeigt."
Das ist nicht richtig! Ab HALE MT05 kann jeder Fahrer am Ende seiner Schicht sich sämtliche aufgezeichneten Einzelschichtfahrten ausdrucken lassen.
Die Funktion nutzt nur keiner, weil die originalen Druckerrollen sehr teuer sind und niemand den 30 cm langen Beleg wirklich sehen möchte.
Aber, es geht schon lange!
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 20.02.2016, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Einspruch, ich kenne einige Unternehmer (vor allem die großen) bei RT die diese Funktion (plus der Fahrerapp von Isika) seit langem nutzen.KehrenTAXI hat geschrieben: ...Ab HALE MT05 kann jeder Fahrer am Ende seiner Schicht sich sämtliche aufgezeichneten Einzelschichtfahrten ausdrucken lassen.
Die Funktion nutzt nur keiner, weil die originalen Druckerrollen sehr teuer sind und niemand den 30 cm langen Beleg wirklich sehen möchte.
Aber, es geht schon lange!
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 20.02.2016, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
OK, dann muss ich mich verbessern auf "fast kein Unternehmer". Habe das aber tatsächlich noch nie bei einem Fahrer gehört. Da sehr viele das Cey-System oder/und INSIKA nutzen, ist diese Funktion ja eigentlich nicht nötig.
freundlichst
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
diese info mit MT-05 ist mir neu.
was steht auf dem ausdruck denn drauf?
zb. der fahrer hat um 8:00 angefangen und 16:00 den knopf "beleg drucken" gedrückt.
damit das einfach bleibt, er hatte nur 2 fahrten, 9:00 für 20,- und 12:00 für 15,-.
was steht auf dem ausdruck denn drauf?
und das macht MT-05 + drucker, keine zusätzliche hardware sonst notwendig?
was steht auf dem ausdruck denn drauf?
zb. der fahrer hat um 8:00 angefangen und 16:00 den knopf "beleg drucken" gedrückt.
damit das einfach bleibt, er hatte nur 2 fahrten, 9:00 für 20,- und 12:00 für 15,-.
was steht auf dem ausdruck denn drauf?
und das macht MT-05 + drucker, keine zusätzliche hardware sonst notwendig?
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 17:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Das Du mal etwas nicht weißt, ist mir jetzt aber mal neu.
Aber, ich helfe gerne und zeige Dir gleich, was alles möglich ist mit dem Ausdruck. Du brauchst ausser dem Drucker keine weitere Hard- oder Software.
Es müssen lediglich die Taxameter-Parameter verändert werden. Dazu brauchst Du den Unternehmer-Code des Taxameters. Diesen haben die meisten Unternehmer noch nicht verändert, so dass er sicher noch auf Werkseinstellung steht. Unbedingt ändern!
Die Anleitung ist zwar vom HALE MT06, ist aber, soweit ich weiß, absolut identisch mit der MT05.
Aber, ich helfe gerne und zeige Dir gleich, was alles möglich ist mit dem Ausdruck. Du brauchst ausser dem Drucker keine weitere Hard- oder Software.
Es müssen lediglich die Taxameter-Parameter verändert werden. Dazu brauchst Du den Unternehmer-Code des Taxameters. Diesen haben die meisten Unternehmer noch nicht verändert, so dass er sicher noch auf Werkseinstellung steht. Unbedingt ändern!
Die Anleitung ist zwar vom HALE MT06, ist aber, soweit ich weiß, absolut identisch mit der MT05.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 20.02.2016, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
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