Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Rechtliche und technische Entwicklung.
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Taxi Georg
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Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Taxi Georg » 07.02.2016, 13:35

Ach? Altgeräte braucht man nicht zu wechseln?
Ich hatte das so verstanden, dass man auf jeden Fall den Taxameter zum Nov. 2016 wechseln muss!
Bis Oktober 2016 gilt noch eine Übergangsfrist, ab November 2016 treten die neuen Regeln der europäischen Messgeräterichtlinie (für Taxis die MI 007) zwingend auch in Deutschland in Kraft.
Dann müssen neu in den Verkehr gebrachte Taxameter die verschärften Kriterien für moderne, fälschungssichere Taxameter erfüllen.
Bereits im Fahrzeug eingesetzte Altgeräte können aber unbegrenzt weiter eingesetzt werden.
:arrow: http://is.gd/sHS1EP

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von am » 07.02.2016, 15:01

Bestandsschutz, wie so oft bei neuen Gesetzen. Da aber allem Anschein nach noch in kaum einer Behörde der Umgang mit dem FT geregelt ist und Schäuble sich den Forderungen der Länder nach einer einheitlichen Regelung entgegenstellt, dürfte, außer in Hamburg, noch viel Zeit ins Land gehen, bis es seine Wirkung im Gewerbe wird entfalten können.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 07.02.2016, 15:53

Keine Wechselpflicht.


Neugerät ab Herbst 2016 müssen die Messgeräterichtlinie erfüllen - zB Kienzle T21 oder Hale SPT-02

Ob und wie ein Zwangs-Upgrade auf sowas wie INSIKA kommen wird, soll im Sommer 2016 bekannt gemacht werden.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von am » 07.02.2016, 18:35

Wobei man wahrscheinlich durch das Konformitätgesetz an natürliche Grenzen stößt. Ein aktuell verbautes nicht fiskaltaugliches Taxameter wird man lediglich während der Restlaufzeit des Taxis verwenden und nicht in ein anderes einbauen dürfen.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 07.02.2016, 19:22

am hat geschrieben:Wobei man wahrscheinlich durch das Konformitätgesetz an natürliche Grenzen stößt. Ein aktuell verbautes nicht fiskaltaugliches Taxameter wird man lediglich während der Restlaufzeit des Taxis verwenden und nicht in ein anderes einbauen dürfen.

Richtig, ein erstmaliger Einbau in ein Fahrzeug (egal ob Neu oder Gebrauchtfahrzeug) ist ab 01.11.16 nur noch mit Mid-Geräten möglich. Damit geht aber nicht automatisch INSIKA einher.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 07.02.2016, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 08.02.2016, 09:52

das ist richtig, weil INSIKA nicht auf der MID 007 aufbaut,
sondern auf §147 AO.

die MID 007 kommt now.2016 und
übergangsfrist zu §147 AO, s. BMF 11-2010, läuft zum 31.12.2016 aus.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

spätestens am 01.01.2017 muss ein taxameter, neu sowie alt, §147 AO erfüllen, d.h.
daten maschinell auswertbar speichern.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von am » 08.02.2016, 12:07

Dann wäre INSIKA ja genau richtig. Es wird aber anscheinend von irgendwelchen Stellen blockiert und zwar auf höchster Ebene. Die Ländern fordern es ja unisono, Schäuble sperrt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 08.02.2016, 13:08

taxipost hat geschrieben:
spätestens am 01.01.2017 muss ein taxameter, neu sowie alt, §147 AO erfüllen, d.h.
daten maschinell auswertbar speichern.

da das wie ab 1.1. noch nicht gesetz gegossen wurde, wird man sehen was kommt. sieht eher nach einer schmalspurlösung aus mit übergangsfristen. die zettelwirtschaft wird weitergehen. auch alleine deshalb, weil wir hier primär über fahrten mit uhr sprechen. also je weniger der uhranteil ist, desto weniger hilft auch eine insikia-lösung. das durfte jetzt einer der verantwortlichen Herren der ofd Niedersachsen auch einräumen. also etwas was ich schon vor Jahren sagte.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 08.02.2016, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von alsterblick » 08.02.2016, 15:13

"Poorboy" hat es auch bereits und treffend in einem Satz gesagt: "Der Fiskaltaxameter ist keine Kasse".
Ohnehin absurd, dieses Gewerbe überhaupt weiter drangsalieren zu wollen.
Der Staat kann froh sein, dass man es unternehmer-fahrerseitig überhaupt macht und schafft „klarzukommen“.
Alleine, das Ansinnen eines Fiskaltaxameters in diesem Prekärgewerbe bringt mich innerlich noch mehr auf Distanz unserer Politik heute.
"Ohne Not" ist es ein Würgegriff an die Substanz nach ganz unten. :idea:
Zuletzt geändert von alsterblick am 08.02.2016, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von eichi » 08.02.2016, 19:50

"Poorboy" hat es auch bereits und treffend in einem Satz gesagt:
"Der Fiskaltaxameter ist keine Kasse".
Das FA betrachtet sehr wohl das FiskalTaxameter als
Registrierkasse, es sieht uns hier in einer Reihe mit dem
Gaststättengewerbe. Auch ein Bargeld-orientiertes Gewerbe.
Dumm nur, dass nicht alle Geschäftsvorfälle zwingend übers
FT laufen müssen, dafür gibt es zu viele legale Ausnahmen.

Aber für die breite Masse des Tagesgeschäfts
wird der gewünschte Effekt erreicht.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von alsterblick » 08.02.2016, 20:18

Schon klar, wie das FA es betrachtet und natürlich wird da schon etwas (mehr) Kohle für die bei rumkommen.
Da nutzt man einfach neuerliche technische Möglichkeiten und versucht sich dort in der Masse zu bedienen und ohne Not mit Hilfe von Angst im Prekärgewerbe dazuzugewinnen.

:arrow: Dazu fällt mir jedoch ein: „Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“ 8)
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von eichi » 09.02.2016, 01:05

Zitat von: (Karl Theodor Körner) :lol:
Zuletzt geändert von eichi am 09.02.2016, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 09.02.2016, 07:35

KlareWorte hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
spätestens am 01.01.2017 muss ein taxameter, neu sowie alt, §147 AO erfüllen, d.h.
daten maschinell auswertbar speichern.

da das wie ab 1.1. noch nicht gesetz gegossen wurde, wird man sehen was kommt. sieht eher nach einer schmalspurlösung aus mit übergangsfristen. die zettelwirtschaft wird weitergehen. auch alleine deshalb, weil wir hier primär über fahrten mit uhr sprechen. also je weniger der uhranteil ist, desto weniger hilft auch eine insikia-lösung. das durfte jetzt einer der verantwortlichen Herren der ofd Niedersachsen auch einräumen. also etwas was ich schon vor Jahren sagte.
also, gesetz ist es schon seit 2002 und
bis 31.12.2016 lässt BMF eine übergangslösung zu.

ich teile deine zuversicht nicht,
aber ab 01.01.2017 es muss kein INSIKA sein.
AO schreibt nur eine maschinell auswertbare datenspeicherung vor,
eine übertragung auf irgendwelche server wird nicht gefordert.

key system=ausreichend.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Taxi Georg » 09.02.2016, 16:34

ab 01.01.2017 es muss kein INSIKA sein.
AO schreibt nur eine maschinell auswertbare datenspeicherung vor,
eine übertragung auf irgendwelche server wird nicht gefordert.

key system=ausreichend.
Danke

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Poorboy » 09.02.2016, 18:10

Die Daten sind ab Abgabe der Steuererklärung 10 Jahre !!!!! jederzeit verfügbar zu speichern!

Auf einem Aldi-PC ?????

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von TomsTaxi » 09.02.2016, 18:27

Die Online-Speicherung ist nirgends zwingend vorgeschrieben, sondern wird nur gerne als "die Lösung" verkauft. Ist ja klar, da können Dritte mal wieder mitverdienen. Pikant finde ich allerdings die Tatsache, dass der Geschäftsführer von Tesymex identisch mit dem Geschäftsführer von L&K ist - ein Schelm, wer Böses dabei denkt... ;-)

Die Speicherung der Taxameter-Daten auf dem "Aldi-PC" würde die vorgeschriebene Form erfüllen. Allerdings ist ein regelmäßiges Backup der Daten dringend empfohlen. Sonst könnte es richtig Ärger mit dem Finanzamt geben.
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von alsterblick » 09.02.2016, 18:35

Poorboy hat geschrieben: Auf einem Aldi-PC ?????
Wer als Taxler auf`m Aldi PC speichert, ist immer fein raus. 8)
Da ist sowieso nix mehr zu holen, denn der Taxler hatte nicht mehr Kohle oder hat Sie bereits und besser ausgegeben. :D
Wer jedoch auf einen MC/Apple speichert, ist verdächtig (AfA Aufstellung verrät ihn bereits :mrgreen: ) , weil wovon hat er den bezahlt und vor allem wovon hat er dann auch noch leben können. :shock: :mrgreen:
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 09.02.2016, 23:41

taxipost hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
spätestens am 01.01.2017 muss ein taxameter, neu sowie alt, §147 AO erfüllen, d.h.
daten maschinell auswertbar speichern.

da das wie ab 1.1. noch nicht gesetz gegossen wurde, wird man sehen was kommt. sieht eher nach einer schmalspurlösung aus mit übergangsfristen. die zettelwirtschaft wird weitergehen. auch alleine deshalb, weil wir hier primär über fahrten mit uhr sprechen. also je weniger der uhranteil ist, desto weniger hilft auch eine insikia-lösung. das durfte jetzt einer der verantwortlichen Herren der ofd Niedersachsen auch einräumen. also etwas was ich schon vor Jahren sagte.
also, gesetz ist es schon seit 2002 und
bis 31.12.2016 lässt BMF eine übergangslösung zu.

ich teile deine zuversicht nicht,
aber ab 01.01.2017 es muss kein INSIKA sein.
AO schreibt nur eine maschinell auswertbare datenspeicherung vor,
eine übertragung auf irgendwelche server wird nicht gefordert.

key system=ausreichend.
Das Key-System ist nicht ausreichend (da nicht vor Manipulation geschützt) - heißt Zettelwirtschaft ist gleichwertig zum Key-System. Aussagen OFD Niedersachen. Zettelwirtschaft darf weiter gehen, eben weil keine gesetzliche Regelung gefunden wurde.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 09.02.2016, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von alsterblick » 09.02.2016, 23:45

Hat sich die Taxibehörde jetzt etwas verzettelt :?: :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 09.02.2016, 23:51

Unsere IHK hatte vor kurzem eine Info-Veranstaltung mit einem Gastredner von der OFD Niedersachsen.

Klare Aussage - keine Pflicht nach dem derzeitigen Rechtslage für einen FT (MID-Taxameter) ab 1.1.. Erst wenn der gesetzliche Rahmen fixiert ist, kann man konkrete Aussagen machen, wie und wann.
Key-System ist nutzlos. Sprich wer keinen MID-Taxameter hat, wird tendenziell verdächtig sein, ob Zettel und/oder Key-System ist dabei egal, aber eine Wechselpflicht zum MID gibt es nicht - derzeit. Was im Sommer veröffentlicht wird, kann alles wieder abändern. Aber INSIKA wird nicht als Pflicht kommen, gegen den Wunsch der Länder.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 09.02.2016, 23:54, insgesamt 3-mal geändert.

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