Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Rechtliche und technische Entwicklung.
KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2016, 14:42

Wir freuen uns für Dich. Dann haben wir es jetzt ja alles beisammen.

Die Umsetzung ist Ländersache.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Pirat » 19.02.2016, 15:07

Dann bin ich ja beruhigt.

Ich dachte schon, die Umsetzung des Geschäfts ist TDeG-sache!

Machst Du die Werbung auch ehrenamtlich?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Benutzeravatar
Marvin
Vielschreiber
Beiträge: 508
Registriert: 08.01.2012, 02:30
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Marvin » 19.02.2016, 15:42

Pirat hat geschrieben:Also was denn nun??

Die TDeG in ihrem Sonderschreiben:
Die Zeit läuft: 31. Oktober 2016 „Fiskaltaxameter“!!!
Handeln Sie jetzt!!!

----------
Am 31.10.2016 muss Ihr Fahrzeug mit einem „Fiskaltaxameter“ ausgestattet sein.

Die TDeG muss es doch wohl besser wissen, oder???
Ein definiertes Fiskaltaxameter (außer den in HH wegen der Förderung so bezeichneten) gibt es derzeit nicht - insofern kann es auch keine Pflicht geben, ein solches Gerät einzusetzen. Möglicherweise werden ab November nur noch Taxameter, die die aktuelle Messgerätenorm erfüllen, geeicht. Die sieht jedoch definitiv weder eine Verschlüsselung, noch eine interne Speicherung von Einzeldaten vor. Lediglich eine nicht näher definierte Schnittstelle muss vorhanden sein.

Wie man die ab 2017 geltenden Buchführungspflichten erfüllt, muss jeder selber entscheiden. Der Steuerprüfer wird dann bei einer Prüfung den Daumen heben oder senken. Ich würde vermuten, dass auch eine Lösung, wie die von RaimundHH vorgestellte bei kleineren Taxenbetrieben reichen würde. Aber das Finanzamt lässt sich alle Möglichkeiten offen.

Mich würde interessieren, wie die derzeit als "fiskaltauglich" bezeichneten Geräte die ab 2017 geltenden Vorschriften zur Buchführung von Bargeschäften erfüllen könnten. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jede Bareinnahme unmittelbar nach dem Empfang des Geldes mit einem Kassensystem unveränderbar maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Das ist aber mit den als "fiskaltauglich" propagierten Systemen meines Wissens mangels vernünftiger Eingabemöglichkeit gar nicht möglich.

Der Unternehmer hat, wenn er selber fährt, seine Gesamtbareinnahmen aufzuzeichnen - also inklusive Tipp. Außerdem alle bar bezahlten Botenfahrten und Personenfahrten ohne Uhr.Im Gegenzug müssten unbar bezahlte Fahrten sofort als solche markiert werden, denn sonst wären sie falsch verbucht.

Ich würde die ab 2017 geltende Rechtslage so interpretieren, dass ein Taxameter nur eine Quelle für das geforderte Kassensystem sein kann. Erforderlich wäre eigentlich eine Registrierkasse mir manueller Eingabemöglichkeit für sämtliche Bareinnahmen.

Es müsste dann doch eigentlich die Maßgaben erfüllen, eine Kleinstregistrierkasse mit festem Speicher für die Buchung der Bareinnahmen zu nutzen und die Schichtspeicher des Taxameters mit einem anderen (Cey) System zu sichern.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2016, 16:44

Also, wir können hier nicht wieder die System erklären. Jetzt muss aber jeder wissen, wie INSIKA funktioniert.

Welche Werbung mache ich denn hier?
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2016, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Guter_Kollege » 19.02.2016, 18:51

Di wirbst dafür zu glauben, dass das was Dein Touremmakler sagt/schreibt, stimmen muss, weil ebender es gesagt/geschrieben hat.
Und jetzt streite das nicht ab, sonst zitiere ich Dich noch.

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2016, 19:11

Das kann eigentlich nicht sein, weil ich dieses Schreiben noch nie gelesen habe. Ich habe es nur veröffentlicht.

Ich werbe nie für etwas.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2016, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von am » 19.02.2016, 20:45

KehrenTAXI hat geschrieben:Niedersachsen ist nicht NRW. Das ist Ländersache.

Und wenn NRW morgen beschließt, das wir die Taxis nur noch mit hellgrünen Motorhauben und lila aufgemalten Blümchen fahren dürfen, dann ist das halt so.
Das ist allerdings ebenfalls ein Irrtum, wenngleich weit ab vom Thema. Wenn Du es diskutieren willst, mach gerne ein Thema dazu auf.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
Wikinger
Vielschreiber
Beiträge: 642
Registriert: 27.08.2004, 00:53
Wohnort: Thule

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Wikinger » 19.02.2016, 21:15

Tjaaaa... so nach und nach kommen wir da hin, was ich die ganze Zeit sage.....

Grundlegende Massgabe für jegliche Kassenerfassung ist 10 Jahre sichere Aufbewahrung und jederzeitige digitale Abrufbarkeit! Das gilt für jede Kasse.

Eine Kasse ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den zu zahlenden Betrag ausweist. Jede weitere Bearbeitung und ähnliches ist lediglich ein zusätzliches Gimmick.

Ein Taxameter weist den zu zahlenden Betrag aus. Somit ist das Taxameter eine Kasse. Eine Kasse ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass unten eine Schublade mit Wechselgeld aufgeht. Ausser beim Kaufladen spielen vonne Kinners... Und die Schublade im übertragenen Sinne ist das Taxiportemonnaie.

Kommen wir also zu den grundlegenden Bedingungen. 10 Jahre Aufbewahrung? Geht so nicht, da von Aussen beeinflussbar. Jederzeit digital abrufbar? Geht im Auto auch nicht. Daher werden die Daten ausgelagert, um diese Bedingungen zu erfüllen. Ein Anbieter dieser "Auslagerung" ist Insika.

Und was die digitale Abrufbarkeit anbelangt, dies kann von Papierbelegen nicht erfüllt werden.

Offenkundig wird hierbei, wo die Probleme liegen. Eine fest installierte Kasse im Restaurant ist da wesentlich einfacher zu handhaben. Trotzdem muss die Taxameterkasse die gleichen Bedingungen erfüllen.

Aber hier wird wieder so lange geredet, bis alle wieder Recht haben, und die Dinge sich dann entgegen den Wünschen entwickeln.

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Pirat » 19.02.2016, 23:33

Marvin hat geschrieben:Der Steuerprüfer wird dann bei einer Prüfung den Daumen heben oder senken.
Zitat: Im Schnitt steht das Finanzamt bei sogenannten Kleinbetrieben mit mehr als 170.000 Euro Umsatz und/oder 36.000 Euro Gewinn nur alle 30 Jahre auf der Matte, bei Kleinstbetrieben unterhalb dieser Gewinn- und Umsatzgrenzen sogar nur alle 100 Jahre!

Mit Realität lässt sich leider kein Geschäft machen, mit Angst aber schon.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Pirat » 20.02.2016, 00:28

Das Geschäft mit der vollen Hose!


Wer immer „die Kirsche im Dorf gelassen hat“, muss kein Finanzamt fürchten!
Selbst dann nicht, wenn weder Bücher noch Taxameter vorhanden sind.
In dem Fall muss das Finanzamt schätzen – und dann gilt Leitsätze BFH:
1. Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein.
2. Zweifel an einer zutreffenden Reingewinnschätzung können auch Zweifel an der Schätzung der Umsätze bewirken.


Wer bei den Angaben von Umsatz/Kosten/Gewinn dem Finanzamt keinen Bären aufbinden will, bekommt als Kleinunternehmer in der Regel keine Prüfung.
Warum?, es lohnt sich fürs Finanzamt einfach nicht.

Wer sich allerdings für schlauer als das Finanzamt hält, dem kann auch kein Steuerberater/Anwalt mehr helfen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

TWG
Vielschreiber
Beiträge: 632
Registriert: 09.08.2012, 01:59
Wohnort: Düsseldorf

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von TWG » 20.02.2016, 08:19

Hallo,

nun mal aus User-Sicht, Angestellter eines sauber geführten Betriebs, letzte Nacht die dritte Schicht mit INSIKA gefahren.

Ich find es eine Erleichterung, ich brauch keine Arbeitszeitnachweise mehr auszufüllen, und demnächst werde ich wohl auch auf meine Excel-Tabellen verzichten, mit denen ICH kontrolliere, ob der Unternehmer meine Umsätze auch korrekt
übernimmt!
Ich geb einfach die Daten in mein Smartphone ein, und am Ende der Schicht zeigt es mir an, was ich dem Unternehmer an Geld in den Tresor werfen muss.
Und am Ende des Monats kontrolliere ich die Daten mit der Abrechnung.
Soweit einfach genial, aber leider verlangt das Finanzamt vom Unternehmer und damit auch von mir als Fahrer, das ich immer noch den Schichtzettel ausfüllen muss.
Völliger Schwachsinn, aber eben Bürokratie. Wenn das noch wegfällt, find ich das System gut.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

p.s. Ich bei kein Smartphone-Jünger, der ohne dieses gar nicht mehr kann, ich bin 56 Jahre alt, aber Neuem immer noch aufgeschlossen!

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Pirat » 20.02.2016, 09:52

TWG hat geschrieben:Hallo,

nun mal aus User-Sicht, Angestellter eines sauber geführten Betriebs, letzte Nacht die dritte Schicht mit INSIKA gefahren.
Aus User-Sicht - jeder Betrieb kann behaupten - sauber geführt zu sein!
Ein paar Zeilen genügen, wie man sieht.

An Taxifahrern lässt sich leichter Geld verdienen, als mit Taxifahren!
D'dorf ist ein schönes Beispiel.
Ich geb einfach die Daten in mein Smartphone ein, und am Ende der Schicht zeigt es mir an, was ich dem Unternehmer an Geld in den Tresor werfen muss.
Und am Ende des Monats kontrolliere ich die Daten mit der Abrechnung.
Problem ist nicht Smartphone oder Fiskaltaxameter, sondern ist derjenige, der davor sitzt und die Geräte füttert/bedient.
Und meines Wissens nach, sind Schreib- u. Bedienungsfehler nicht strafbar.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 20.02.2016, 10:26

Marvin hat geschrieben:...
Wie man die ab 2017 geltenden Buchführungspflichten erfüllt, muss jeder selber entscheiden. Der Steuerprüfer wird dann bei einer Prüfung den Daumen heben oder senken. Ich würde vermuten, dass auch eine Lösung, wie die von RaimundHH vorgestellte bei kleineren Taxenbetrieben reichen würde. Aber das Finanzamt lässt sich alle Möglichkeiten offen.
...
genau richtig.
erscheinen den prüfer bei einer bt, vorausgesetzt diese gibt es überhaut (s.Pirat's statistik),
die ausgewiesenen umsätze als plausibel, dann eird nichts beanstandet und der nachweis ist nicht notwendig.
einfach so gibt es hinzuschätzung nicht, weil sie immer begründet/gerichtsfest sein muss.
Marvin hat geschrieben:...
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jede Bareinnahme unmittelbar nach dem Empfang des Geldes mit einem Kassensystem unveränderbar maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Das ist aber mit den als "fiskaltauglich" propagierten Systemen meines Wissens mangels vernünftiger Eingabemöglichkeit gar nicht möglich.

Der Unternehmer hat, wenn er selber fährt, seine Gesamtbareinnahmen aufzuzeichnen - also inklusive Tipp. Außerdem alle bar bezahlten Botenfahrten und Personenfahrten ohne Uhr...
aufzeichnungspflichts-/aufbewahrungs-/masch.auswertungspflicht für daten die mit DV-system(taxameter) erstellt worden sind.
bei ohne taxameter 》 quittungskopie - die hier dann eine rechnung ist -, ohne quittung wird an dein gewissen appelliert.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 10:27, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 20.02.2016, 10:47

Wikinger hat geschrieben:...
Jederzeit digital abrufbar? ...
nicht 24h am tag und nicht durch jedermann!

du hast aus

1. jederzeit verfügbar,
2. unverzüglich lesbar und
3. maschninell auswertbar aufbewahren

jederzeit digital abrufbar gemacht. das ist nicht das gleiche.

verfügbar heisst = du musst die daten in deiner gewalt haben, sie müssen s.z. bei dir sein
unverzüglich lesbar = so schnell wie es nur möglich ist, hast du sie für das menschliche auge erkennbar machen,
maschinell auswertbar = ist nicht auf ein bestimmtes digitales format beschränkt, microfilm oder papierzettel die maschinell auswertbar (zb. barcode) sind möglich.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 10:51, insgesamt 4-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von RaimundHH » 20.02.2016, 14:45

Marvin hat geschrieben:

Mich würde interessieren, wie die derzeit als "fiskaltauglich" bezeichneten Geräte die ab 2017 geltenden Vorschriften zur Buchführung von Bargeschäften erfüllen könnten. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss jede Bareinnahme unmittelbar nach dem Empfang des Geldes mit einem Kassensystem unveränderbar maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Das ist aber mit den als "fiskaltauglich" propagierten Systemen meines Wissens mangels vernünftiger Eingabemöglichkeit gar nicht möglich.
Moin,

das Problem ist ja, daß ein Taxameter eben keine Registrierkasse ist, sondern ein Fahrpreisanzeiger, der
ohne Rücksicht auf Bezahlart (bar/unbar), Zahlungseingang (Fehltouren/Trinkgeld), Mehrwertsteuersatz, etc. einen
Fahrpreis ermittelt und anzeigt.

Am Ende einer Schicht wird deshalb auch kein Kassen-/oder Einnahmensaldo angezeigt, sondern die Summe der
angezeigten Fahrpreise.

Die eigentliche "Registrierkasse" ist das "analoge" Taxenportemonnaie :D und der Taxametersaldo kann als
Einnahmebeleg zur Emittlung der Einnahmen verwendet werden.

Blöd nur, daß das BmF aus Unwissenheit?/Bequemlichkeit?/Versehen? den Taxameter zur fiskalischen Registrierkasse
"befördert" hat.

Grüße

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 20.02.2016, 15:34

Zitat:

  • "das Problem ist ja, daß ein Taxameter eben keine Registrierkasse ist, sondern ein Fahrpreisanzeiger, der
    ohne Rücksicht auf Bezahlart (bar/unbar), Zahlungseingang (Fehltouren/Trinkgeld), Mehrwertsteuersatz, etc. einen
    Fahrpreis ermittelt und anzeigt."


Das ist nicht richtig! Ab HALE MT05 kann jeder Fahrer am Ende seiner Schicht sich sämtliche aufgezeichneten Einzelschichtfahrten ausdrucken lassen.

Die Funktion nutzt nur keiner, weil die originalen Druckerrollen sehr teuer sind und niemand den 30 cm langen Beleg wirklich sehen möchte.

Aber, es geht schon lange!
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 20.02.2016, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 20.02.2016, 15:37

KehrenTAXI hat geschrieben: ...Ab HALE MT05 kann jeder Fahrer am Ende seiner Schicht sich sämtliche aufgezeichneten Einzelschichtfahrten ausdrucken lassen.

Die Funktion nutzt nur keiner, weil die originalen Druckerrollen sehr teuer sind und niemand den 30 cm langen Beleg wirklich sehen möchte.

Aber, es geht schon lange!
Einspruch, ich kenne einige Unternehmer (vor allem die großen) bei RT die diese Funktion (plus der Fahrerapp von Isika) seit langem nutzen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 20.02.2016, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 20.02.2016, 15:41

OK, dann muss ich mich verbessern auf "fast kein Unternehmer". Habe das aber tatsächlich noch nie bei einem Fahrer gehört. Da sehr viele das Cey-System oder/und INSIKA nutzen, ist diese Funktion ja eigentlich nicht nötig.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 20.02.2016, 17:29

diese info mit MT-05 ist mir neu.
was steht auf dem ausdruck denn drauf?

zb. der fahrer hat um 8:00 angefangen und 16:00 den knopf "beleg drucken" gedrückt.
damit das einfach bleibt, er hatte nur 2 fahrten, 9:00 für 20,- und 12:00 für 15,-.

was steht auf dem ausdruck denn drauf?

und das macht MT-05 + drucker, keine zusätzliche hardware sonst notwendig?
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 17:30, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 20.02.2016, 18:52

Das Du mal etwas nicht weißt, ist mir jetzt aber mal neu.

Aber, ich helfe gerne und zeige Dir gleich, was alles möglich ist mit dem Ausdruck. Du brauchst ausser dem Drucker keine weitere Hard- oder Software.

Es müssen lediglich die Taxameter-Parameter verändert werden. Dazu brauchst Du den Unternehmer-Code des Taxameters. Diesen haben die meisten Unternehmer noch nicht verändert, so dass er sicher noch auf Werkseinstellung steht. Unbedingt ändern!

Die Anleitung ist zwar vom HALE MT06, ist aber, soweit ich weiß, absolut identisch mit der MT05.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 20.02.2016, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Gesperrt