Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Rechtliche und technische Entwicklung.
Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5148
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Poorboy » 17.02.2016, 01:40

Gibt es irgendwo eine Liste der Taxameter, die den "gesetzlichen Anforderungen" in Sachen AO genügen????

Ich kenne keine!!!

Poorboy

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 08:56

ilkoep 1++
am hat geschrieben:Genau drum geht es beim Fiskaltaxameter.

Ich frage erneut, warum hier über Buchungen diskutiert wird, wenn die Frage lautet, ob ein Taxiunternehmer auf Fiskaltaxameter umstellen muss oder nicht?
hier wird nicht über die buchungen diskutiert,
sondern ich habe darauf hingewiesen,
dass die fiskaltaxameterpflicht aus der buchhaltung folgt und
nicht aus der MID 007!

MID 007 - 31.10.2016
FT - 31.12.2016

wenn der FT durch die MID 007 vorgeschrieben wird,
kannst du mir erklären,
warum wird FT erst 2 monate später pflicht?
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2016, 09:25, insgesamt 4-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 10:01

nachtrag zu oben:

für die o.g. frage gibt es nur eine richtige antwort.
wenn du die richtige antwort hast,
dann wirst du auch feststellen,
dass die FT pflicht im grundsatz bereit seit 2002 gilt.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 823
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 17.02.2016, 10:58

Taxipost du redest Unsinn- es gibt weder eine Pflicht zum ft ab 1.1. noch muss man eine Quittung ausdrucken

Aus dem pdf haste auch nix kapiert

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 11:04

nun du warst bei dem vortag "...Ordnungsmäßigkeit der Buchführung".

ohne jetzt auf die pflicht oder nicht pflicht einzugehen,
beantworte bitte,

worauf basiert das datum 01.01.2017 !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2016, 11:23, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3835
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 17.02.2016, 12:05

INSIKA Taxameter

HALE MT06, SP02

Semitron Geräte (dort auch ein Spiegeltaxameter)

KIENZLE Argo T21
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 17.02.2016, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von RaimundHH » 17.02.2016, 13:18

ilkoep hat geschrieben:
Der Gesetzgeber möchte jede einzelne Fahrt einzeln erfasst und gebucht haben.
MOin,

dreht ihr jetzt völlig am Rad! Erfaßt ja, gebucht sicher nicht.
Das würde bei mir als EWU bedeuten, daß ich pro Jahr ca. 4000 Einnahmebuchungen hätte!!
Ein Kollege hat hier mal Buchhaltungskosten von 1,50€/Buchung erwähnt also 6000€ an
Buchhaltungskosten nur für die Einnahmen!!!

Es reicht doch wenn die digital einzeln erfaßten Einnahmen im Saldo als Tages-/Wochen- oder Monatsumsätze
gebucht werden. Was glaubt ihr was das Finanzamt als Referenz überprüft?! den Jahresumsatz!!

Und das alles nur, weil in der AO das Wort unveränderbar steht, ohne diese Unveränderbarkeit näher zu erläutern.
Oder hat irgendjemand in der AO etwas von Verschlüsselung, digitaler Signatur, etc. gelesen?!

Solange keine weiteren gesetzlichen Erläuterungen dazu folgen, kann jeder Steuerpflichtige nach bestem Wissen und Gewissen
seine Daten "unveränderbar" erfassen und speichern.

Ich behaupte ja immer noch, daß ein cey-System mit z.B. Kontrollausdruck am Taxameter zum Nachweis der Unveränderbarkeit reicht.

Grüße

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 13:55

die feststellungslast beim steuerpflichtigen.

damit kann deine unveränderbarkeit anerkannt werden.
du bisg in der pflicht nachzuweisen,
dass auf dem weg vom taxameter bis in die bücher keine möglichkeit bestand,
die aufzeichnungen zu manipulieren (manipulieren ist nicht= ändern).

die buchungen können auch nach dem z-bon erfasst werden.
z-bon listet dann alle einzelnen umsätze auf.
damit ist jeder einzelne umsatz überprüfbar, nur darum geht es.
RaimundHH hat geschrieben:...
Oder hat irgendjemand in der AO etwas von Verschlüsselung, digitaler Signatur, etc. gelesen?!
...
es muss nicht verschüsselt werden, auch nicht signiert. es kann zb. auf einem fiskalspeicher erfasst werden.
wie ist egal. nur maschinell auswertbar muss es immer sein.
ein papierbeleg mit einem bar-code ist maschinell auswertbar, aber nicht sicher.
ein papierbeleg mit einem bar-code der zusätzlich eine signatur enthält schon.

es gibt viele signaturen, INSIKA ist eine davon.
aber wenn mit ekner signatur gearbeitet wird,
dann muss diese ummittelbar nach dem taxameter erfolgen.

eine signatur ist nicht vorgeschrieben, daher auch kein INSIKA.
du kannst auch einen fiskalspeicher nutzen.

du musst auch nicht mit den gespeicherten oder signierten daten arbeiten.
du kannst auch weiterhin mit den cey-daten arbeiten.
du musst nur bei bedarf nachweisen, dass die in der buchhaltung aufgezeichneten umsätze mit den echten daten übereinstimmen.
du hast dann s.z. alles doppelt,
cey (arbeitsdaten für dich) + fiskal (sichere daten für die prüfung).
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2016, 14:16, insgesamt 8-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 14:29

ähnlich arbeitet zb. taxiwin i.v.m. INSIKA signatur.

preis 6,- für server/datenspeicher + 2,60 für d2 SIM karte, netto/monat.

dafür bekommst du einen webzugang,
wo deine daten anschauen kann und/oder gleich

a) eine csv-datei für die buchhaltung
b) die signierte, und für dich nicht lesbare (wg.format), datei für bt

downloaden kannst.
ob du mit daten vom webzugang oder mit der csv arbeitest, deine sache.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2016, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
Marvin
Vielschreiber
Beiträge: 508
Registriert: 08.01.2012, 02:30
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Marvin » 17.02.2016, 15:27

KehrenTAXI hat geschrieben:INSIKA Taxameter

HALE MT06, SP02

Semitron Geräte (dort auch ein Spiegeltaxameter)

KIENZLE Argo T21
Kennst Du irgend eine Aussage der Finanzbehörden zugunsten irgend eines Gerätes oder Vefahrens? Oder denkst Du nur, wer aus vorauseilendem Gehorsam alles erdenkliche an Daten speichert - unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung - und möglichst viel für die externe Speicherung zahlt, sei auf der sicheren Seite?

Die Finanzbehörden sind aus Eigeninteresse völlig vage in ihren Aussagen. Die Messgeräterichtlinie (Anhang 007 - Taxi) sagt lediglich aus, dass, wie bisher, akkumulierende Speicher vorhanden sein müssen, diese aber mit einer Schnittstelle zur Weiterverarbeitung mit externen Geräten zur Verfügung gestellt werden sollen. Verschlüsselung oder Speicherung von Einzeldaten ist nicht vorgesehen.

Es gibt überhaupt kein Fiskaltaxameter. Das ist bestenfalls ein Werbename um die in HH geförderten und wegen der Förderung genau definierten Systeme zu bezeichnen. Es gibt nur eine neue Norm für Messgeräte, deren Übergangsfrist Ende Dezember ausläuft und strengere steuerliche Pflichten für Kleinunternehmer deren Übergangsfrist Anfang Januar 2017 endet.

Warum die Finanzbehörden ein Gerät als Kasse bezeichnen, das nur etwa 5 Prozent der Barumsätze - nämlich die bar bezahlten Personenfahrten im Pflichtfahrgebiet, bei denen kein Trinkgeld gezahlt wurde - korrekt darstellt, ist mir ein Rätsel.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 17:15

Marvin hat geschrieben:...
Die Finanzbehörden sind aus Eigeninteresse völlig vage in ihren Aussagen. Die Messgeräterichtlinie (Anhang 007 - Taxi) sagt lediglich aus, dass, wie bisher, akkumulierende Speicher vorhanden sein müssen, diese aber mit einer Schnittstelle zur Weiterverarbeitung mit externen Geräten zur Verfügung gestellt werden sollen. Verschlüsselung oder Speicherung von Einzeldaten ist nicht vorgesehen.
endlich einer der es versreht.

allerding ist das
Marvin hat geschrieben:... Es gibt nur eine neue Norm für Messgeräte, deren Übergangsfrist Ende Dezember ausläuft
...
falsch, weil ende Oktober

und
Marvin hat geschrieben:... und strengere steuerliche Pflichten für Kleinunternehmer deren Übergangsfrist Anfang Januar 2017 endet.
...
für alle unternehmer, nicht nur kleinunternehmer und
nicht Anfang Januar 2017, sonder 31.12.2016 ;-).
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2016, 17:16, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3835
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 17.02.2016, 17:36

Sehr amüsant hier. Besser als fernsehen.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Guter_Kollege » 17.02.2016, 20:01

taxipost hat geschrieben:
Marvin hat geschrieben:...
Die Finanzbehörden sind aus Eigeninteresse völlig vage in ihren Aussagen. Die Messgeräterichtlinie (Anhang 007 - Taxi) sagt lediglich aus, dass, wie bisher, akkumulierende Speicher vorhanden sein müssen, diese aber mit einer Schnittstelle zur Weiterverarbeitung mit externen Geräten zur Verfügung gestellt werden sollen. Verschlüsselung oder Speicherung von Einzeldaten ist nicht vorgesehen.
endlich einer der es versreht.
Meinst, nur weil nur weil nicht jeder Lust hast hier ins Detail einzusteigen, hätte er keine Ahnung?
Und diese wäre alleine Dir und gnädigerweise demjenigen, der einen Ritterschlag von Dir erhält, vorbehalten?
Du bist mir vielleicht so'n Vogel ... :roll:

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 823
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 17.02.2016, 20:15

taxipost hat geschrieben: es muss nicht verschüsselt werden, auch nicht signiert. es kann zb. auf einem fiskalspeicher erfasst werden.
wie ist egal. nur maschinell auswertbar muss es immer sein.
ein papierbeleg mit einem bar-code ist maschinell auswertbar, aber nicht sicher.
ein papierbeleg mit einem bar-code der zusätzlich eine signatur enthält schon.
.

Dieser geistige Dünnpfiff ist ein echtes Sahneschnittchen. Fern jeglicher Realität und Logik. Vollkommen falsch. Aber eben nur die Spitze der falschen Darstellungen von taxipost.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 823
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 17.02.2016, 20:18

RaimundHH hat geschrieben:
Ich behaupte ja immer noch, daß ein cey-System mit z.B. Kontrollausdruck am Taxameter zum Nachweis der Unveränderbarkeit reicht.

Grüße

Bei einem Nicht-MID-Taxameter ist das schlicht falsch. Bei einem Mid-Taxameter bist du nur weniger verdächtig, würdest aber die Wünsche aus dem Schreiben des BMF von 2010 auch nicht erfüllen.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Guter_Kollege » 17.02.2016, 20:58

KlareWorte hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: ein papierbeleg mit einem bar-code der zusätzlich eine signatur enthält schon.
Dieser geistige Dünnpfiff ist ein echtes Sahneschnittchen. Fern jeglicher Realität und Logik. Vollkommen falsch. Aber eben nur die Spitze der falschen Darstellungen von taxipost.
Vermutlich meint er mit Signatur seine Unterschrift. :lol:

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3835
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 17.02.2016, 20:59

Der Begriff "Fiskalspeicher" ist schon richtig lustig.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Benutzeravatar
Wikinger
Vielschreiber
Beiträge: 642
Registriert: 27.08.2004, 00:53
Wohnort: Thule

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Wikinger » 17.02.2016, 23:41

Ich weiss, ich raff es ja nicht...,

Aber... ist mir egal!

Die eigentliche Übergangsfrist zum Fiskaltaxameter Musste am 1.1.12 erfüllt sein. Dies ist "verschlafen" worden. Daher wurde eine Gnadenfrist von weiteren 5 Jahren eingeräumt. Also ab 1.1.17 MUSS eine digitale Erfassung, landläufig auch Fiskaltaxameter, vorhanden sein.

Dies gilt adäquat nicht nur für das Taxigewerbe, sondern auch für z.B. das Gaststättengewerbe, die dann auch eine "Fiskalkasse" haben müssen.

Hierbei handelt es sich um ein EU- Gesetz, dass entsprechend in jedem Land umgesetzt werden muss. In den anderen EU- Ländern ist dies bereits geschehen.

Massgabe ist, dass die Umsätze, wie auch immer, insgesamt erfasst werden, und unveränderbar hinterlegt werden. Daher eine "Direktleitung" zur Datenübertragung nach Schichtende. Dass diese bei einem "Aufbereiter" zwischengespeichert wird, dient der Vereinfachung fürs Finanzamt, bzw. irgendjemand möchte immer etwas mitverdienen. Alternativ zu Insika bietet Hale das Gleiche an, und der Unternehmer kann als Ersatz für das Cey-System online auf seine gespeicherten Daten zugreifen. Diese können also weiter verarbeitet werden, aber nicht bearbeitet. Der Unternehmer sieht also die einzelnen Umsätze, und kann selbst feststellen, wer denn etwas fleissiger war... er kann aber nicht die Daten verändern, also Einnahme 150 Euro bleibt 150 Euro. Kommt dann der Fahrer und sagt, habe ich aber nicht, dann hat der Fahrer bzw. der Unternehmer eben Pech gehabt. Siehe Cey- System. Nur dass die Daten bereits ausgelagert sind.

Bis hierhin ist eigentlich alles chic, aber dann kam jemand mit dem obligatorischen Aaabääär........., und es wurde in Frage gestellt, ob dieses System denn auch wirklich die ultima ratio darstellt. Wie es immer so ist. Leider läuft aber die Zeit davon, und der Stichtag ist der 31.12.16, danach kostet es den Staat richtig Geld. Strafzahlung wegen Nichtumsetzung einer Vorlage. Daher ist es jetzt so, dass mit der heissen Nadel schnell etwas gestrickt werden muss, dass trotzdem allen Anforderungen genügt.

Wie immer, die Wirtschaft reagiert, aber die Taxifahrer warten immer ab, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Eines Tages wird das Kind ertrinken!

Es ist übrigens so, dass bereits ab Januar so geprüft wird, als wenn das FT bereits vorhanden ist. Ich muss also in einem alten Fahrzeug kein FT einbauen, aber beraube mich dann meines einzigen Beweismittels. Oder natürlich auch Belastungsmittels. Ergo bedeutet dies, kann ich alles belegen, kann mir keiner ans Bein pinkeln. Und entsprechend im Umkehrschluss. Daher kann Kollege Kehren z.B. ruhig schlafen. Er kann natürlich auch nix mehr verhumsen.

Das ist die Entscheidung, die jetzt bald jeder selbst treffen muss. Ehrlich oder Risiko.
Zuletzt geändert von Wikinger am 17.02.2016, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3835
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 18.02.2016, 00:48

"Dass diese bei einem "Aufbereiter" zwischengespeichert wird, dient der Vereinfachung fürs Finanzamt, bzw. irgendjemand möchte immer etwas mitverdienen"

Empfohlen wird ein zertifizierter Datenspeicheranbieter. Das kannst aber jeder Unternehmer auch selber irgendwie selber sichern/speichern. Das Finanzamt hat auf keine Daten einen Zugriff!

"Alternativ zu Insika bietet Hale das Gleiche an, und der Unternehmer kann als Ersatz für das Cey-System online auf seine gespeicherten Daten zugreifen. Diese können also weiter verarbeitet werden, aber nicht bearbeitet. "

Nein, die zu einem Datencenter übertragenen Taxameterdaten kann der Unternehmer online über jeden Browser auf der Welt einsehen und beliebig ändern/korrigieren. Man kann Umsätze auch komplett löschen oder dazubuchen. Die Betriebsnachweise werden auch automatisch geführt, können aber auch alle geändert werden. Allerdings werden alle Änderungen registriert/protokolliert, sodass man ggf. Rechenschaft darüber geben muss.

"es wurde in Frage gestellt, ob dieses System denn auch wirklich die ultima ratio darstellt."

Ja. Aber, INSIKA ist bisher das sicherste und einzige in der Praxis getestete Verfahren. Die Entwicklung anderer Systeme ist denkbar, die werden wegen der hohen Entwicklungskosten aber nicht umgesetzt werden.

"Daher kann Kollege Kehren z.B. ruhig schlafen. Er kann natürlich auch nix mehr verhumsen."

Ganz genau. Ist aber auch gar nicht nötig. Dank der weiterführenden Fahrerlohnberechnungssoftware einiger INSIKA-Datenverarbeiter, in meinem Fall "Starksoft", kann ich den Mindestlohn locker zahlen. Da das dem Fahrern jedoch in der Regel nicht reicht, zahle ich zusätzlich noch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, sowie Aufwendungen zur Mehrverpflegung, eine Fehlgeldentschädigung, sowie Fahrtkostenzuschüsse. Diese Zuschläge sind Steuer- und Sozialabgabenfrei.

Der Vorteil für den Unternehmer liegt klar auf der Hand. Alle Aufwenungen an den Fahrer sind Betriebskosten. Die Kassenbücher stimmen immer. Die Fahrer werden auskömmlich versorgt.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Benutzeravatar
Wikinger
Vielschreiber
Beiträge: 642
Registriert: 27.08.2004, 00:53
Wohnort: Thule

Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Wikinger » 18.02.2016, 01:31

@Kehren
Es geht genau darum, die Daten nicht selbst zu speichern. Das machst du auch mit Schichtzetteln, diese wären nicht manipulierbar, müsstest du diese nach jeder Schicht beim Finanzamt in den Briefkasten schmeissen...

...Also können die Daten ausgewertet werden, aber nicht verändert! Deine Ursprungsdaten bleiben erhalten, du darfst sie "auswerten". Auch wenn du sie löschst, bleiben deine Ursprungsdaten unveränderbar. Du kannst sie sozusagen "kommentieren". Also z.B. Uhr angedrückt, aber Kunde ist nicht gekommen. Also 4,70 oder was auch immer bitte löschen. Also sagt dein elektronischer Umsatzzettel, du hast 48. Oktember eine Fahrt um 28:79 Uhr in Höhe von 4,70 gehabt. Diese war aber keine, sondern eine Fehlfahrt. Zu erkennen an 0Km zurückgelegter Strecke. Also nachvollziehbar. Schreibst du allerdings 20 solcher Dinger, wirst du wohl erneut in Erklärungsnot kommen. Hier, bzw. in der Bearbeitbarkeit, liegt die eigentliche Nachverhandlung begründet, und ebenfalls die Problematik des Mietwagens. Da müsste unter Umständen jede Fahrt nachverhandelt werden, ein viel zu großer Aufwand. Hier liegt dann auch Schwierigkeit, die sich das Gewerbe mit der Nichtfreigabe der Konzessionen selbst eingehandelt hat. Gäbe es nur Taxen, gäbe es diese Problematik nicht. Gäbe es aber keine Mietwagen und nur Taxen, aber diese kontigentiert, wäre dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz, und somit vor keinem Gericht mehr aufrecht zu erhalten. Schon die erste Instanz muß hier dann direkt eine Freigabe erteilen. Jedes Ding hat eben seine 2 Seiten.

... Natürlich hat das Finanzamt Zugriff. Sonst müsste bei der nächsten Prüfung der Prüfer wieder abziehen, denn wenn ich elektronisch und ordnungsgemäß erfasse, das Finanzamt aber keinen Zugriff hat, und für wen sollten die Daten denn dann erfasst werden? Für den Staatsminister von Lampukistan? Im Gegenteil, z.B. kann der Herr Kollege Kehren ja genau deswegen ruhig schlafen, weil er seine Daten ja offenbart. Und weil die Herrschaften vom FA sehen, dass dem so ist, haben die auch gar keine Lust mehr, ihre Zeit beim Herrn Kehren zu vertändeln. Da gibt es genug andere Baustellen...

... Es ist hierbei unerheblich, wie schön deine Löhne sind. Du kannst deinem Fahrer trotz einem Umsatz von 3000 Euro auch einen Lohn von 4000 zahlen, deine unternehmerische Freiheit. Hauptsache, du kannst "existieren".

Ungeachtet dessen musst du natürlich den Lohn zahlen, der mindestens den Anforderungen entspricht, basierend auf der Grundlage deiner Angaben, die du durch das "Fiskaltaxameter" "abgibst". Hier ist übrigens der zweite Knackpunkt, denn es ist noch nicht eindeutig geregelt, ob lediglich die Erfassung deiner Umsätze erfolgt bzw. gemeldet wird, oder auch ein Zeitstempel mit Fahrererfassung erfolgt. Selbst ohne kannst du natürlich niemandem erzählen, dass du 7 Tage die Woche rund um die Uhr, und womöglich auch noch mit 4 Autos unterwegs bist...

Langer Rede kurzer Sinn: es geht um einen substantiierten Belegnachweis, der sich deiner Manipulation entzieht. Dies ist derzeit nur mit dem Insikaverfahren grundlegend möglich, aber auch dieses ist noch nicht der Weisheit letzter Schluß. Solange nichts anderes da ist, oder beschlossen worden ist, gilt dieses also als ultima ratio. Vorläufig. Natürlich können jetzt alle eine Kerze aufstellen, dass im Entscheidungsgremium wieder einer Blähungen hat. Wohin das dann führt, kann niemand abschätzen, aber die Rahmenbedingungen sind von der EU vorgegeben. Und immerhin funtioniert es ja in anderen Ländern. Dort würde man wohl sagen: Jaja, die Deutschen halt wieder.....

Gesperrt