Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Rechtliche und technische Entwicklung.
taxipost
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 18.02.2016, 08:37

KlareWorte hat geschrieben:
RaimundHH hat geschrieben:
Ich behaupte ja immer noch, daß ein cey-System mit z.B. Kontrollausdruck am Taxameter zum Nachweis der Unveränderbarkeit reicht.

Grüße

Bei einem Nicht-MID-Taxameter ist das schlicht falsch. Bei einem Mid-Taxameter bist du nur weniger verdächtig, würdest aber die Wünsche aus dem Schreiben des BMF von 2010 auch nicht erfüllen.
das ist ein so ein quark. so dünnflüssig, dass...

weil du dich auf den BZP berufen hast,

zitat newsletter wbt eg vom 10.02.16
"...
Laut dem BZP-Geschäftsführer ist die Rechtslage eigentlich klar , die Einführung des Fiskaltaxameters könne höchstens noch verschoben werden. Wenn noch eine Gesetzesvorschrift kommen werde, was derzeit noch unklar sei, dann erfordere das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wohl noch mehr Zeit als bis zum November 2016.
"
wenn eine gesetzesvorschrift kommt,
dann kann verschoben werden.
wenn keine gesetzesvorschift kommt,
dann wird gilt 1.1.2017 !
und nicht umgekehrt, wie die es meinst !!!
KlareWorte hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: es muss nicht verschüsselt werden, auch nicht signiert. es kann zb. auf einem fiskalspeicher erfasst werden.
wie ist egal. nur maschinell auswertbar muss es immer sein.
ein papierbeleg mit einem bar-code ist maschinell auswertbar, aber nicht sicher.
ein papierbeleg mit einem bar-code der zusätzlich eine signatur enthält schon.
.

Dieser geistige Dünnpfiff ist ein echtes Sahneschnittchen. Fern jeglicher Realität und Logik. Vollkommen falsch. Aber eben nur die Spitze der falschen Darstellungen von taxipost.
komisch in östereich ist es kein dünnpfiff:
http://www.hale.at/de/produkte/fiskallo ... esterreich
lösung im überblick : microtax 06, stp 02 + sei 03 + drucker.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 18.02.2016, 09:10

zitat INSIKA www.insika.de/de/faq

"
Q: Warum ist eine Belegausgabepflicht erforderlich?

A: Jedes sichere Kassensystem erfordert, dass alle Daten erfasst werden. Dies kann nur über Kontrollen sichergestellt werden. Diese Kontrollen sind nur praktikabel, wenn die Ausgabe eines Belegs erfolgt und dieser geprüft werden kann. Das INSIKA-System verlangt darüber hinaus, dass der Belege eine Signatur enthält. Durch diese kann geprüft werden, dass der Beleg wie vorgeschrieben vom TIM verarbeitet wurde. Ein Beleg muss dabei von der Technik her nicht zwangsläufig auf Papier gedruckt sein, auch elektronische Belege sind möglich (z.B. genügen nach Auffassung einiger Länderbehörden die beim Taxameter-Einsatz online übertragenen Daten der Belegfunktion).
"
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Wikinger » 18.02.2016, 09:23

Und darum stellt das, nennen wir es der Einfachheit halber Fiskaltaxameter, eine Vereinfachung dar. Ansonsten eben Belegpflicht. Viel Spaß.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 18.02.2016, 09:40

Ach taxipost, die Rechtslage in Österreich ist eine andere als bei uns, du als Experte solltest das doch wissen. Aber wie immer hier - wenig Substanz und Hausaufgaben nicht gemacht. Deswegen liege ich richtig und du wiederholt falsch.

Ich habe mich auf aktuelle Äußerung aus der ofd Niedersachsen bezogen, der Mann ist etwas näher an der Materie als die Pfeifen des bzp!

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 18.02.2016, 09:44

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Beleges.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 18.02.2016, 12:13

und wo habe ich behauptet, dass es ekne belegpflicht gibt?!
du willst nur die zusammenhänge nicht verstehen.

nach 31.12.2016 gilt:

1. jeder geschäftsvorgang muss einzeln erfasst/aufgezeichnet werden.
wie du das bewerkstelligst, deine sache. zb. cey-system.

2. die "sicherheit/echtheit" muss überprüfbar sein.
wie du das bewerkstelligst, deine sache. zb. mit einem signierten z-bon. (INSIKA+drucker)

grundsätzlich gibt es nur zwei unterschiedliche methoden:
a) fiskalspeicher
b) signatur, zb. INSIKA
welche du wählst, deine sache.

problem beim fiskalspeicher ist,
es gibt keinen für taxameter.
fiskalspeicher ist, mit einfachen worten, ein festplatte,
die in den taxameter eingebaut wird,
alles speichert und die gespeicherten daten dann nur noch gelesen werden können.
der speicher muss festverbaut sein und ohne ihm funktioniet das taxameter nicht.
problem dabei ist, dass durch den einbau der festplatte,
der taxameter seine zulassung verliert und
eine neue, neues baumuster, zulassung erfolgen muss.

INSIKA ist kein fiskalspeicher.
der server bzw. webzugang ist auch kein fiskalspeicher.
es nur eine service für dich.
denn, wenn du die taxameter daten signiert hast, zb mit INSIKA,
dann hast du sie noch nirgends gespeichert/aufgezeichnet.
daher gibts es den zusätzlichen service - signierte daten werden via mobilfunk übertragen - auf irdendwelchen servern gespeichert.
entscheidest du dich dafür die sinierten daten selber weiter zu verarbeiten,
dann brauchst du den webzugang, fremde server nicht.
die aufbewahrungspflicht bleibt immer bei dir, egal wo oder wer für dich "speichert".
so dass du, im falle des falles, dich nicht darauf berufen kann,
dass ein dritter die daten fpr die aufbewahren sollte und das ggf. nicht richtig tat.
das gilt auch server von L+K, TAXIWIN oder ...


INSIKA ist nur ein signierverfahren,
welches nur die datenschittstelle des taxameter nutzt.
da die signiereinheit hinter/ausserhalb des taxameters sitz,
braucht der taxameter keine neue zulassung.
die datenschittstelle ist bereits mit dem taxameter zugelassen (MID 007).
da die signiereinheit direkt hinter dem taxameter sitzt ist die echtheit der daten gewährleistet.
damit sind alle vorschriften erfüllt.
du musst nur noch alles physisch zusammenbringen.
zb. die cey-daten mit dem signierten z-bon, s.z. die minimal lösung.
welchen taxameter du nutzt oder welche signatur, das ist dem FA egal.
für taxameter ist das eichamt zuständig und signierkarten mach die bundesdruckerei.
FA macht nur die buchhaltung.

in der buchhaltung buchst du zb. 1.1. einnahmen 200,-.
bei der bt fragt der prüfer, wo sind die einzelaufzeichnung.
du zeigst im die cey-daten, 10 fahrten x 20,- = 200,-.
er fragt wo ist der sichere ursprungsbeleg für die 200,-.
du zeigst im zb. den signierten z-bon, der die 10 fahrten und 200,- beweist.

ohne irgendwelche datenübertragung, ohne server, etc.

und genau das wollen die länder nicht. sie wollen mehr.
eine vorgeschriebenen übertragung zu bestimmten servern,
wo die behörden den digitalen zugriff haben,
damit dann eine automatische bt, s.z. ohne prüfer, ohne anmeldung etc,
erfolgen kann.
und hier sagt BMF nein, wollt ihr prüfen, dann schickt die prüfer raus und
die sollen sehen, ob alles da und korrekt ist.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von RaimundHH » 18.02.2016, 14:09

taxipost hat geschrieben:
...ohne irgendwelche datenübertragung, ohne server, etc.

und genau das wollen die länder nicht. sie wollen mehr.
eine vorgeschriebenen übertragung zu bestimmten servern,
wo die behörden den digitalen zugriff haben,
damit dann eine automatische bt, s.z. ohne prüfer, ohne anmeldung etc,
erfolgen kann.
und hier sagt BMF nein, wollt ihr prüfen, dann schickt die prüfer raus und
die sollen sehen, ob alles da und korrekt ist.
MOIn,

das wäre ja auch noch schöner, wenn der Gesetzgeber mir vorschreiben würde, wer meine
steuerrelevanten Daten verwaltet. Kenn ich Herrn "Krause" oder Herrn "Hale", daß ich ihnen
meine Daten kostenpflichtig überlasse :!: :?:

@klare Worte

Kannst Du mir bitte den Passus aus dem BMF-Schreiben,bzw. der AO zitieren, wo eine Verschlüsselung/Signatur der erfaßten
Daten vorgeschrieben wird?

Es geht hier doch in erster Linie um die "Interpretation" der vom FA geforderten Unveränderbarkeit der erfaßten Daten.
Und die liegt bis auf "Widerruf" beim Steuerpflichtigen und nicht bei der Taxameterindustrie, Verbänden oder
Hamburger Taxenberhörde.

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 18.02.2016, 14:59

Kann es sein, dass ein guter INSIKA-Dienstleister preiswerter "arbeitet", als die Taxisoftware mit Cey-System von z. B. Taxiwin?

Der Leistungsumfang ist in etwa identisch.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 18.02.2016, 16:19

taxipost hat geschrieben:und wo habe ich behauptet, dass es ekne belegpflicht gibt?!
Nirgends, habe ich auch nicht behauptet, dass du das behauptet hast.
du willst nur die zusammenhänge nicht verstehen.

nach 31.12.2016 gilt:

1. jeder geschäftsvorgang muss einzeln erfasst/aufgezeichnet werden.
wie du das bewerkstelligst, deine sache. zb. cey-system.

2. die "sicherheit/echtheit" muss überprüfbar sein.
wie du das bewerkstelligst, deine sache. zb. mit einem signierten z-bon. (INSIKA+drucker)

.

Das genau reicht eben nicht. Wie schon im Schreiben des BMF von 2010 steht und du hier ja auch selbst mehrfach gesagt hast, in der AO - müssen die Daten eines Fiskaltaxmeter maschinell auswertbar sein. Das ist bei der Ösi-Lösung nicht gegeben und bei dir auch nicht.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 18.02.2016, 16:20

RaimundHH hat geschrieben:
@klare Worte

Kannst Du mir bitte den Passus aus dem BMF-Schreiben,bzw. der AO zitieren, wo eine Verschlüsselung/Signatur der erfaßten
Daten vorgeschrieben wird?

Dies ergibt sich schon aus der Messgeräterichlinie. Da nur ein MID-Gerät ein Fiskaltaxmeter überhaupt sein könnte, ist das automatisch gegeben.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 18.02.2016, 18:21

KlareWorte hat geschrieben:...
Das genau reicht eben nicht. Wie schon im Schreiben des BMF von 2010 steht und du hier ja auch selbst mehrfach gesagt hast, in der AO - müssen die Daten eines Fiskaltaxmeter maschinell auswertbar sein. Das ist bei der Ösi-Lösung nicht gegeben und bei dir auch nicht.
genau das ist bei der ösi-lösung gegeben.
zuerst aber,

die frage von RainmundHH hast du falsch beatwortet, weil

die MID 007 hat mit dem BFM schreiben oder AO "nichts" zu tun.
in der MID 007 steht nichts vom signieren oder sonst irgendwas bzg. BMF, AO oder UStG.
ein wesentlicher punkt der MID 007 ist, dass ein taxameter über eine datenschnittstelle verfügen muss,
über die dann die daten an - irgendwas - übermittelt werden können.

damit weisst du, jeder MID 007 taxameter kann zum fiskaltaxameter erweitert werden.
er muss aber erst erweitert werden !!!

du kannst dir die 2004/22/eg durchlesen, es sind ca. 20 artikel + vlt. 10 anhänge.
da steht nichts über signieren, speichern, aufzeichnungspflichten etc.

die "sichere" aufzeichnungspflicht resultiert auch nicht in erster linie aus dem BMF schreiben.
der sinn dieses schreiben ist die ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2016.
damit eine ausnahmegenehmigung ausreichend bestimmt ist, muss man deutlich machen,
worauf sich die ausnahme bezieht, nicht wahr.

bis 31.12.2016 werden "verstösse" gegen AO (einzelaufzeichnungspflicht) und
GoBS+GDPdU seit 1.1.2015 beide neu = GOBD (sicherheit) "toleriert".
das ist die aussage des BMF 11-2010.

@RaimundHH
die GOBD (früher GDPuD) beschreiben die unveränderbarkeit der aufzeichnungen i.v.m. §146 abs.4 AO und
nicht die MID 007!


und die ösi-lösung erfüllt diese voraussetzungen.
der beleg der aus dem drucker kommt ist durch den zusätzlich aufgebrucken QR-CODE ! nämlich

a)digital signiert und
b)maschinell auswertbar

auch ein papierzettel kann maschinell auswertbar sein.
er muss nur entsprechend aufbereitet werden.
durch einen bar-code oder wie hier qr-code ist das erfüllt.
jeden tag bei aldi an der kasse zu beobachten.

sicherheit macht die signatur die im qr-code integriert ist.
taxameter über die MID 007 schittstelle 》an die signiereinheit 》und dann drucker

oder was meinst du, was eine singnatur ist?!
Zuletzt geändert von taxipost am 18.02.2016, 18:51, insgesamt 16-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 18.02.2016, 19:39

taxipost hat geschrieben:genau das ist bei der ösi-lösung gegeben.
zuerst aber,

die frage von RainmundHH hast du falsch beatwortet, weil

die MID 007 hat mit dem BFM schreiben oder AO "nichts" zu tun.
[/code]
Habe ich auch nicht behauptet.
in der MID 007 steht nichts vom signieren
Aufgrund der Richtlinie muß verschlüsselt werden.....

und die ösi-lösung erfüllt diese voraussetzungen.
der beleg der aus dem drucker kommt ist durch den zusätzlich aufgebrucken QR-CODE ! nämlich

a)digital signiert und
b)maschinell auswertbar

auch ein papierzettel kann maschinell auswertbar sein.
er muss nur entsprechend aufbereitet werden.!
[/quote]

Nö, an deiner Stelle würde ich mich mal schlau machen, was maschinell auswerten bedeutet und zumindest das BMF-Schreiben aufmerksam lesen und ausnahmsweise auch versuchen zu verstehen.


Aber wie immer, wir drehen uns im Kreise, wir werden ja sehen wer von uns beiden falsch lag.......
Zuletzt geändert von KlareWorte am 18.02.2016, 19:42, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 18.02.2016, 19:41

---
Zuletzt geändert von KlareWorte am 18.02.2016, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von taxipost » 19.02.2016, 08:22

KlareWorte hat geschrieben:...
Aufgrund der Richtlinie muß verschlüsselt werden.....
HA, HA, HA...

jetzt kann ich das offen behaupten,

du hast keine anhnung, 0,0 !!!


mir scheint,
du hast keine einzige vorschrift richtig gelesen und
dein ganzes wissen basiert auf hören-sagen.

wenn du so rechtsicher bist, dann zeigmal wo das in 2204/22/eg steht,
dass ein taxameter etwas verschlüsseln soll.
hier die ganze MID 007 als html:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 0022&rid=1

es gibt überhaupt keine vorschrift, eu oder national,
das erwas verschlüsselt, signiert, fiskalgespeichert etc
werden muss.

damit hast du teilweise recht,

ein FT ist keine pflicht, aber

es gibt u.a. die pflichten der (auszug GOBD):
- Vollständigkeit (siehe unter 3.2.1),
- Richtigkeit (siehe unter 3.2.2),
- zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen (siehe unter 3.2.3),
- Ordnung (siehe unter 3.2.4),
- Unveränderbarkeit (siehe unter 3.2.5).
der steuerpflichtige ist hier in der pflicht für eine geeignete lösung zu sorgen.
daher ist ein cey-system ausreichend, wenn du man die unveränderbarkeit gewährleistet.
das ist aber eben nicht so einfach.

im übrigen gilt die pflichten der einzelaufzeichnung eingentlich schon heute für jeden,
der zb. mit einem spt-02 fährt. ;-)
Zuletzt geändert von taxipost am 19.02.2016, 08:35, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2016, 09:34

Was für eine Energieverschwendung. Fernsehen ist doch amüsanter.
freundlichst ;-)

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von Pirat » 19.02.2016, 11:22

Also was denn nun??

Die TDeG in ihrem Sonderschreiben:
Die Zeit läuft: 31. Oktober 2016 „Fiskaltaxameter“!!!
Handeln Sie jetzt!!!

----------
Am 31.10.2016 muss Ihr Fahrzeug mit einem „Fiskaltaxameter“ ausgestattet sein.

Die TDeG muss es doch wohl besser wissen, oder???
Zuletzt geändert von Pirat am 19.02.2016, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 19.02.2016, 11:38

Pirat hat geschrieben:Also was denn nun??

Die TDeG in ihrem Sonderschreiben:
Die Zeit läuft: 31. Oktober 2016 „Fiskaltaxameter“!!!
Handeln Sie jetzt!!!

----------
Am 31.10.2016 muss Ihr Fahrzeug mit einem „Fiskaltaxameter“ ausgestattet sein.

Die TDeG muss es doch wohl besser wissen, oder???

Ich würde sagen, die OFD Niedersachen weiß es noch besser..... Die TDeG hat Unrecht.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2016, 12:31

Niedersachsen ist nicht NRW. Das ist Ländersache.

Und wenn NRW morgen beschließt, das wir die Taxis nur noch mit hellgrünen Motorhauben und lila aufgemalten Blümchen fahren dürfen, dann ist das halt so.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2016, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von KlareWorte » 19.02.2016, 12:47

KehrenTAXI hat geschrieben:Niedersachsen ist nicht NRW. Das ist Ländersache.

Und wenn NRW morgen beschließt, das wir die Taxis nur noch mit hellgrünen Motorhauben und lila aufgemalten Blümchen fahren dürfen, dann ist das halt so.


Das ist nicht Ländersache.

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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?

Beitrag von RaimundHH » 19.02.2016, 14:01

MOin,

aus der GoBD:

1.5 Führung von Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern

...Technische Vorgaben oder Standards (z. B. zu Archivierungsmedien oder Kryptogra-fieverfahren) können angesichts der rasch fortschreitenden Entwicklung und der eben-falls notwendigen Betrachtung des organisatorischen Umfelds nicht festgelegt werden. Im Zweifel ist über einen Analogieschluss festzustellen, ob die Ordnungsvorschriften eingehalten wurden, z. B. bei einem Vergleich zwischen handschriftlich geführten Handelsbüchern und Unterlagen in Papierform, die in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden, einerseits und elektronischen Handelsbüchern und Unterlagen, die mit einem elektronischen Zugriffschutz gespeichert werden, andererseits....



Beispiel:

ich hätte einen aktuellen Taxamater, z.B. T21, erfüllt die MID 007

Meine Daten erfasse und speichere ich über einen Key, zusätzlich erstelle ich am Taxameter einen Kontrollausdruck
und erstelle manuell einen Einnahme/Buchungsbeleg (Schichtzettel)

Erfülle ich die MID 007? Ja

Erfülle ich die A0? Ja

jeder Geschäftsfall wurde einzeln erfaßt und maschinell auslesbar abgespeichert (Key)
die Unveränderbarkeit kann durch den Abgleich von elektronische Daten (Key) und
Taxameterausdruck und manuellem Einnahmebeleg nachgewiesen werden.

Grüße

Gesperrt