Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Hier ist der >> Schichtzettelausdruck <<
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Und somit Registrierkasse. Oooopssss
Aber lieber wegdiskutieren, vielleicht merkt es ja keiner...
Die Probleme liegen woanders. Aber auch das wird wegdiskutiert. Jaja, der Mindestlohn wurde auch wegdiskutiert...
Und darum wird diese Branche einfach irgendwann überholt, von Umwälzungen, die einfach stattfinden, während alle daher sabbeln und versuchen, immer noch ein kleines Schlupfloch zu finden.
Jetzt träumen alle davon, dass es in Polen angeblich eine Software gäbe, mit der man die Daten beeinflussen kann. Auf einem externen Rechner
Statt endlich die Dinge ehrlich und positiv anzugehen, wird die Energie lieber in die Humserei gesteckt. Und dann wundert man sich, dass eben nachgebessert wird, damit alles möglichst wasserdicht wird.
Wie die Kilometerstände, die manipuliert werden. Die dann leider trotzdem abrufbar sind. Hoppla, wieso stehen denn plötzlich 100.000 km weniger auf dem Tacho als auf dem internen Speicher? Doppelt Hoppala, wieso stehen denn im externen Rechner der Autohersteller auch andere Kilometer? Wer eine Werkstatt hat, sollte dies bestätigen können.
Aber vielleicht raff ich ja auch nur nicht, dass wir moderne Zeiten haben, man aber trotzdem Humsen kann, zumindest bis man erwischt wird. Aber dann wird hier ja die nächste Hoffnung erweckt, denn es gibt ja eigentlich gar keine Prüfungen...
Man muss eigentlich nur fest an das alles glauben, schon regnet es Scheine. OMG
Aber lieber wegdiskutieren, vielleicht merkt es ja keiner...
Die Probleme liegen woanders. Aber auch das wird wegdiskutiert. Jaja, der Mindestlohn wurde auch wegdiskutiert...
Und darum wird diese Branche einfach irgendwann überholt, von Umwälzungen, die einfach stattfinden, während alle daher sabbeln und versuchen, immer noch ein kleines Schlupfloch zu finden.
Jetzt träumen alle davon, dass es in Polen angeblich eine Software gäbe, mit der man die Daten beeinflussen kann. Auf einem externen Rechner
Statt endlich die Dinge ehrlich und positiv anzugehen, wird die Energie lieber in die Humserei gesteckt. Und dann wundert man sich, dass eben nachgebessert wird, damit alles möglichst wasserdicht wird.
Wie die Kilometerstände, die manipuliert werden. Die dann leider trotzdem abrufbar sind. Hoppla, wieso stehen denn plötzlich 100.000 km weniger auf dem Tacho als auf dem internen Speicher? Doppelt Hoppala, wieso stehen denn im externen Rechner der Autohersteller auch andere Kilometer? Wer eine Werkstatt hat, sollte dies bestätigen können.
Aber vielleicht raff ich ja auch nur nicht, dass wir moderne Zeiten haben, man aber trotzdem Humsen kann, zumindest bis man erwischt wird. Aber dann wird hier ja die nächste Hoffnung erweckt, denn es gibt ja eigentlich gar keine Prüfungen...
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Ich finde es lustig. Ich hab mit Hale schon vor 15 Jahren komplette Schichtzettel ausgedruckt. Beginn, Ende, Leerfahrten, Besetzte und Sonderfahrten sprich Fahrten ohne Uhr bei Sitzkontakten. Mehr Fiskal geht nicht. Unveränderlich sind die Thermoausdrucke ja bekanntlich nicht, sie zerstören sich ja ohne Kopie quasi selbst.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Schau dir doch nur mal den Kreditkarten thread an.
Statt sich Gedanken zu machen, wie ich möglichst zuverlässig den Service anbieten kann, machen die Fahrer sich Gedanken wie sie irgendwie die Annahme einer Kreditkarte umgehen können.
Gleiches gilt für das umgehen der Beförderungspflicht. Dann ist eben "hups, der Motor kaputt."
Und hier wird probiert sich gegen diese glasklare Sache mit allen Mitteln zu wehren.
Und dann wundert sich der gemeine Taxi Fahrer warum er immer mehr gegängelt wird von der Politik.
Statt sich Gedanken zu machen, wie ich möglichst zuverlässig den Service anbieten kann, machen die Fahrer sich Gedanken wie sie irgendwie die Annahme einer Kreditkarte umgehen können.
Gleiches gilt für das umgehen der Beförderungspflicht. Dann ist eben "hups, der Motor kaputt."
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Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
@Sascha1979
welche kompetenz berechtigt dich hier eine bedeutungslose bemerkung zu posten?!
damit auch du das verstehst;
hier wird eine diskusion geführt, ob eine entsp. gesetzliche vorschrift gibt und wenn ja,
wie kann sie erfüllt werden bzw. was sind die mindestanforderungen.
das ist die lesbarkeit.
du kannst jederzeit die ausgedruckten schichtzettel der letzten 15 jahre mit neuen/veränderten daten erneut ausdrucken.
und das ist alles andere als unveränderbar bzw. fiskal.
welche kompetenz berechtigt dich hier eine bedeutungslose bemerkung zu posten?!
damit auch du das verstehst;
hier wird eine diskusion geführt, ob eine entsp. gesetzliche vorschrift gibt und wenn ja,
wie kann sie erfüllt werden bzw. was sind die mindestanforderungen.
unveränderbarkeit ist nicht das "selbstauflösen des thermodrucks".am hat geschrieben:...Ich hab mit Hale schon vor 15 Jahren komplette Schichtzettel ausgedruckt. Beginn, Ende, Leerfahrten, Besetzte und Sonderfahrten sprich Fahrten ohne Uhr bei Sitzkontakten. Mehr Fiskal geht nicht. Unveränderlich sind die Thermoausdrucke ja bekanntlich nicht, sie zerstören sich ja ohne Kopie quasi selbst.
das ist die lesbarkeit.
du kannst jederzeit die ausgedruckten schichtzettel der letzten 15 jahre mit neuen/veränderten daten erneut ausdrucken.
und das ist alles andere als unveränderbar bzw. fiskal.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2016, 10:57, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Der Druck erfolgt direkt aus dem Taxameter. Und eine beendete Schicht kannst Du darin nicht mehr verändern. Und das mit der Unveränderbarkeit des Thermopapiers war natürlich nicht ganz ernst gemeint. Und im übrigen geht es im Thread einzig um die Frage, ob Taxiunternehmer auf ein sogenanntes Fiskaltaxameter wechseln müssen oder nicht und nicht etwa um die Ausgestaltung der Aufbewahrung von Taxameterdaten. Aber das ignorierst Du ja schon seit Tagen. Und allmählich nervt es.
Zuletzt geändert von am am 21.02.2016, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
und er sagt, dass nur ein taxameter "nachdrucken" kann.
genau darum geht es.
nach 3 tagen kann man nicht mehr kontrollieren wie dieser schichtzettel zustandegekommen ist.
ein mit excel erstelltes formular, mit dem gleichen layout wie das original, ausgedruckt auf thermopapier
= neuer/veränderter schichtzettel !
genau darum geht es.
nach 3 tagen kann man nicht mehr kontrollieren wie dieser schichtzettel zustandegekommen ist.
ein mit excel erstelltes formular, mit dem gleichen layout wie das original, ausgedruckt auf thermopapier
= neuer/veränderter schichtzettel !
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2016, 11:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
weil du nicht begreifst, wo die pflicht zum wechseln verankert ist.am hat geschrieben:...Und im übrigen geht es im Thread einzig um die Frage, ob Taxiunternehmer auf ein sogenanntes Fiskaltaxameter wechseln müssen oder nicht und nicht etwa um die Ausgestaltung der Aufbewahrung von Taxameterdaten. Aber das ignorierst Du ja schon seit Tagen. Und allmählich nervt es.
siehe deine schichtbelege.
sie sind nicht unveränderbar.
nach dem 31.12.2016 müssen sie es aber sein.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2016, 11:06, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Wo Du recht hast, hast Du rechtam hat geschrieben:Und im übrigen geht es im Thread einzig um die Frage, ob Taxiunternehmer auf ein sogenanntes Fiskaltaxameter wechseln müssen oder nicht und nicht etwa um die Ausgestaltung der Aufbewahrung von Taxameterdaten.
Ich befürchte aber, die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit interessiert (wie immer) keine Sau!
Die meisten wollen das Ding!!
Wie heißt es in der Werbung, „Hauptsache ihr habt Spaß“.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Um einen solchen gefakten Schichtzettel herzustellen bedarf es aber großer krimineller Energie. Möchtest Du uns Tipps dazu geben?
Ganz abgesehen davon, dass es technisch nicht mit einer Excel-Tabelle getan ist.
Die Ursprungs-Daten können nach einigen Monaten eben nicht mehr aus dem Taxameter gedruckt werden.
Du verschwendest nur Deine Energie mit dieser Haltung. In diesem Ausmaß total über flüssig was Du hier vorbringst.
Ganz abgesehen davon, dass es technisch nicht mit einer Excel-Tabelle getan ist.
Die Ursprungs-Daten können nach einigen Monaten eben nicht mehr aus dem Taxameter gedruckt werden.
Du verschwendest nur Deine Energie mit dieser Haltung. In diesem Ausmaß total über flüssig was Du hier vorbringst.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 21.02.2016, 11:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Totaler Schwachsinn.KehrenTAXI hat geschrieben:Um einen solchen gefakten Schichtzettel herzustellen bedarf es aber großer krimineller Energie. Möchtest Du uns Tipps dazu geben?
Wenn das Papier einziger Beleg ist, dann gründe ich morgen einen Online-Service, wo man sich "verlorene Schichtzettel" nachdrucken kann.
Ich garantiere, dass diese zu 100% auf dem gleichen Papier mit dem gleichen Drucker und in 100% identischen Layout gedruckt werden.
Der Taxi Unternehmer kann dann beliebige Daten eingeben und sich die Zettel für ein paar Euro nach Hause senden lassen.
Und nein, das Betreiben des Online-Services ist nicht strafbar.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Habe ich etwas anderes behauptet?
Die Zettel werden trotzdem niemals plausibel sein.
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 21.02.2016, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
du hast es leider nicht verstanden, schade.KehrenTAXI hat geschrieben:Um einen solchen gefakten Schichtzettel herzustellen bedarf es aber großer krimineller Energie. Möchtest Du uns Tipps dazu geben?
...
ich möchte dir keine tipps geben,
sondern ich möchte die duetlich machen,
wie sich die unveränderbarkeit auswirkt.
genauso wie ein handgeschriebener schichtzettel der neu geschrieben werden kann,
kann jeder papierbeleg neu geruckt werden. ich kann mit einem pc fast alles nachdrucken. und wenn ich das kann, dann können es auch andere.
und weil die behörden wissen, dass es ohne besondere kenntnisse und mitteln möglich ist, wollen sie unveränderbare aufzeichnungen.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
hey du bist gar nicht so blöd wie ich dachte.Sascha1979 hat geschrieben:...
Ich garantiere, dass diese zu 100% auf dem gleichen Papier mit dem gleichen Drucker und in 100% identischen Layout gedruckt werden.
Der Taxi Unternehmer kann dann beliebige Daten eingeben und sich die Zettel für ein paar Euro nach Hause senden lassen.
Und nein, das Betreiben des Online-Services ist nicht strafbar.
geld verdient man nicht mit taxi,
sondern mit dem taxiunternehmer .
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2016, 12:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
taxipost hat geschrieben:weil du nicht begreifst, wo die pflicht zum wechseln verankert ist.am hat geschrieben:...Und im übrigen geht es im Thread einzig um die Frage, ob Taxiunternehmer auf ein sogenanntes Fiskaltaxameter wechseln müssen oder nicht und nicht etwa um die Ausgestaltung der Aufbewahrung von Taxameterdaten. Aber das ignorierst Du ja schon seit Tagen. Und allmählich nervt es.
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sie sind nicht unveränderbar.
nach dem 31.12.2016 müssen sie es aber sein.
Nein, es liegt an der typischen Berliner Eigenschaft, ein Thema so lange tot zu diskutieren, bis keiner mehr Bock darauf hat. Das hat hier Tradition und zeichnet sich gerade wieder ab. Ich bin ganz sicher kein Steuer- und schon gar kein Matheexperte aber befasse Dich beispielsweise mal mit Stochastik, dann weißt Du, wie vermeintlich idiotensicher man Schichtdaten fälschen kann. Die von Dir und anderen in dieser Art geführte Diskussion ist eine klassische Vermeidungs- und Umgehungsdiskussion.
Nochmal und jetzt werde ich langsam sauer, das Thema lautet, wird es Ende 2016 eine Wechselpflicht geben oder nicht?
Die augenscheinlichen Fakten sind:
- Es gibt einen Bestandsschutz
- Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, wie die Taxameterdaten unveränderlich aufbewahrt werden sollen, da INSIKA beim BUND offensichtlich als nicht sicher genug eingeschätzt wird
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Ich glaube, ich habe es als "erster" verstanden und demnach gehandelt.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
du hast angedeutet, dass du bereits INSIKA nutzst.
damit bist du also der meinung, 2017 ist fiskalpflicht, oder?
@am
ich bin schon lange sauer, dass du meine antworten nicht verstehen kannst.
ich führe keine vermeidungs- und umgehungsdiskussion.
vom ersten post an vertrete ich die ansicht,
2017 ist pflicht.
da es dazu aber gegenstimmen gibt,
habe ich versucht den grund meiner überzeugung darzustellen.
es ist aber scheinbar sinnlos, wenn man versucht dir zu erklären wie bzw. warum eine pflicht zustande kommt.
damit bist du also der meinung, 2017 ist fiskalpflicht, oder?
@am
ich bin schon lange sauer, dass du meine antworten nicht verstehen kannst.
ich führe keine vermeidungs- und umgehungsdiskussion.
vom ersten post an vertrete ich die ansicht,
2017 ist pflicht.
da es dazu aber gegenstimmen gibt,
habe ich versucht den grund meiner überzeugung darzustellen.
es ist aber scheinbar sinnlos, wenn man versucht dir zu erklären wie bzw. warum eine pflicht zustande kommt.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
Es spielt keine Rolle, ob ich das glaube.
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Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
"Große" kriminelle Energie bringt ganz andere Summen zusammen, als solche "Peanuts".KehrenTAXI hat geschrieben:Um einen solchen gefakten Schichtzettel herzustellen bedarf es aber großer krimineller Energie.
Re: Fiskaltaxameter Wechselpflicht?
@KehrenTAXI
ich habe nach deiner meinung gefragt,
nicht nach der religion .
ich habe nach deiner meinung gefragt,
nicht nach der religion .
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2016, 13:37, insgesamt 3-mal geändert.
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