das ist ein so ein quark. so dünnflüssig, dass...KlareWorte hat geschrieben:RaimundHH hat geschrieben:
Ich behaupte ja immer noch, daß ein cey-System mit z.B. Kontrollausdruck am Taxameter zum Nachweis der Unveränderbarkeit reicht.
Grüße
Bei einem Nicht-MID-Taxameter ist das schlicht falsch. Bei einem Mid-Taxameter bist du nur weniger verdächtig, würdest aber die Wünsche aus dem Schreiben des BMF von 2010 auch nicht erfüllen.
weil du dich auf den BZP berufen hast,
zitat newsletter wbt eg vom 10.02.16
"...
Laut dem BZP-Geschäftsführer ist die Rechtslage eigentlich klar , die Einführung des Fiskaltaxameters könne höchstens noch verschoben werden. Wenn noch eine Gesetzesvorschrift kommen werde, was derzeit noch unklar sei, dann erfordere das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wohl noch mehr Zeit als bis zum November 2016.
"
wenn eine gesetzesvorschrift kommt,
dann kann verschoben werden.
wenn keine gesetzesvorschift kommt,
dann wird gilt 1.1.2017 !
und nicht umgekehrt, wie die es meinst !!!
komisch in östereich ist es kein dünnpfiff:KlareWorte hat geschrieben:taxipost hat geschrieben: es muss nicht verschüsselt werden, auch nicht signiert. es kann zb. auf einem fiskalspeicher erfasst werden.
wie ist egal. nur maschinell auswertbar muss es immer sein.
ein papierbeleg mit einem bar-code ist maschinell auswertbar, aber nicht sicher.
ein papierbeleg mit einem bar-code der zusätzlich eine signatur enthält schon.
.
Dieser geistige Dünnpfiff ist ein echtes Sahneschnittchen. Fern jeglicher Realität und Logik. Vollkommen falsch. Aber eben nur die Spitze der falschen Darstellungen von taxipost.
http://www.hale.at/de/produkte/fiskallo ... esterreich
lösung im überblick : microtax 06, stp 02 + sei 03 + drucker.