Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 17.02.2018, 18:30

Ich mache keinen täglichen Kassensturz. Meine Einnahmen werden aufgezeichnet und/oder nachgetragen.

Die können aber jederzeit innerhalb von Sekunden bei Bedarf abgefragt und beziffert werden.
freundlichst ;-)

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von TaxiBabsi » 17.02.2018, 18:53

nachgetragen?

oh je.

Wird Zeit für ein Fiskaltaxameter.

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Taxi Georg
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 17.02.2018, 20:15

am hat geschrieben:Deine zu vedsteuernden Trinkgelder kannst du auch per Einzelaufzeichnung ermitteln.
Richtig, wollte hier ein wenig stänkern! :-)

Trotzdem habe ich ein Kassenbuch (kann man auch Auswertung nennen), dort trage ich täglich alles ein!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 17.02.2018, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 17.02.2018, 20:19

TaxiBabsi hat geschrieben:Wird Zeit für ein Fiskaltaxameter.
Wird Zeit, dass Du dir einen neuen Job besorgst. Du bist hier absolut fehl am Platz!
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 18.02.2018, 00:50

KehrenTAXI hat geschrieben:Ich mache keinen täglichen Kassensturz. Meine Einnahmen werden aufgezeichnet und/oder nachgetragen.

Die können aber jederzeit innerhalb von Sekunden bei Bedarf abgefragt und beziffert werden.

Mein STB besteht auf dem Kassenbuch. Und von den mir bekannten EWU kenne ich keinen, der kein Kassenbuch führt. Und wir bewegen uns alle im Bereich EÜR
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 18.02.2018, 11:00

Es hilft dabei, evtl. Fehlbeträge sofort aufzudecken.

Es besteht für Personengesellschaften keine Kassenbuchführungspflicht! Die Steuerberater stellen es aber meist anders dar.

Eine Loseblattsammlung der Einnahmen- und Ausgabebelege reicht. Diese muss nicht einmal sortiert sein.

Man kann dann allenfalls noch eine Aufstellung der Belege beifügen. Muss man jedoch nicht. Ein Kassenbuch erst recht nicht.

Ist jedoch egal, denn letztlich sind diese Unterlagen hilfreich und man macht es natürlich mit so eine Aufstellung. Dort trägt man dann z. B. Trinkgelder nach (nachtragen). Wer soll es denn sonst machen (TaxiBabsi)? Starksoft/INSIKA-Fiskaltaxameter machen das alles fast automatisch und deswegen habe ich stets nach Sekunden einen "Kassenstand".
freundlichst ;-)

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Pirat » 18.02.2018, 11:12

am hat geschrieben:Und wir bewegen uns alle im Bereich EÜR
..und dazu brauchst Du einen Steuerberater...?
Selbst bei „Zusammenveranlagung“ mit ELSTER ein Kinderspiel...!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 18.02.2018, 15:18

ilkoep hat geschrieben:


Mmmmh, die grobe Schätzung und Aufzeichnung meiner tatsächlichen Geschäftsvorfälle erfolgt zu 99,9 % über ein geeichtes Messgerät, plus Tip.
Moin,

bei ca. 10% Tip erfolgt Deine grobe Schätzung nur noch zu ca. 90% über ein geeichtes Meßgerät , und bei Kollegen, die im ländlichen Raum Taxi fahren (für die
gelten die Aufbewahrungspflichten nämlich auch) sind es dann vielleicht nur noch 50%.
Bist Du dann immer noch der Meinung, daß Meßdaten, die eventuell eine grobe Schätzung (50% - 90%) meiner tatsächlichen Einnahmen
zulassen, aufzeichnungspflichtig sind, um unter anderem, wie von den Gehnemigungsberhörden "kolportiert", Einnahmenschätzungen seitens
des FA zu verhindern.
Geil: Eine Schätzung soll mich vor einer Schätzung bewahren.

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von ilkoep » 18.02.2018, 19:42

Keene Ahnung. Dorf interessiert mich nicht. Jeder Tisch für sich.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 18.02.2018, 21:20

Pirat hat geschrieben:
am hat geschrieben:Und wir bewegen uns alle im Bereich EÜR
..und dazu brauchst Du einen Steuerberater...?
Selbst bei „Zusammenveranlagung“ mit ELSTER ein Kinderspiel...!

Ja, erlebe ich gerade wieder bei einem Kollegen mit Betriebsprüfung, wie einfach das ist....
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 18.02.2018, 21:43

Das Weglassen eines Steuerberaters, sogern ich darauf verzichten würde, halte ich auch nicht für sinnvoll.
freundlichst ;-)

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 19.02.2018, 13:15

ilkoep hat geschrieben:Keene Ahnung. Dorf interessiert mich nicht. Jeder Tisch für sich.
Es gibt keine speziellen "Berliner" Steuer- Abgabengesetzte, Du mußt dich schon
an den bundesweiten "Tisch" setzen. :wink:

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 20.02.2018, 11:05

genau RaimundHH.

und die bundesweiten gesetze schreiben eine einzelaufzeichnung vor !

auch wenn man die BFH-2004 entscheidung heranzieht,
so ändert sie nix.

BFH entschied nämlich nur,
dass in der taxibranche
schichtzettel für die jahre 1990 oder 1991 eine geeignete einzelaufzeichnung darstellen.

das bedeutet aber nicht,
dass wenn 2017 dein gerät daten speichert,

die aufschlüsse über deine taxi-einzelaufzeichnungen enthalten,

du diese daten einfach löschen kannst.
es spielt keine rolle,

ob diese daten und die einzelaufzeichnungen zu 100% identisch sind oder nicht !
diese daten sind nämlich 100% in den einzelaufzeichnungen enthalten !!
sie dürfen daher nicht gelöscht werden !!!


auch wenn sie nur 10% der einzelaufzeichnung (schichtzettel) belegen,
so sind diese 10% ein teil des ganzen (schichtzettel = 100%) und damit relevant.

weil es keine "kassen-pflicht" gibt,
musst du deine bareinnahmen/-ausgaben nicht in einer kasse erfassen.
auch nicht in einen "cloud-insika-portal".
du bist nicht verpflichtet eine kasse (taxameter un=146a) zu führen.
wenn du eine führst - deine sache; müssen - musst du nicht.

trotzdem darfst du das einmal gespeicherte nicht löschen.

wenn du jetzt meinst,
dass du nichts löschst,
dann meine ich, doch !!!
du löschst durch unterlassen.

du hast einen taxameter gekauft, DER SPEICHERT !
damit musst du das gespeicherte auch aufbewahren und darfst nicht sagen,

"ups,
der speicher war voll und ich musste ihn überschreiben.
dabei ist das ursprüngliche zu opfer gefallen."
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2018, 11:18, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 20.02.2018, 12:03

taxipost hat geschrieben:diese daten ... dürfen daher nicht gelöscht werden !!!
und warum werden diese Daten von den Taxameterherstellern überschrieben ?
sowie neue Preisdaten vorliegen.

Wollen die etwa nur irgendwelchen Mist teuer verkaufen?
um diesen von ihnen verursachten Mangel auszugleichen.

übrigens, Leerkilometer gehören nicht zu den Preisdaten einer Fahrt !
nur die Besetztkilometer.

Was ich an den S&S Aufzeichnungen vermisse, ist die Möglichkeit der Abfrage und Speicherung der Werte der nicht rückstellbaren Speicher zu Schichtwechsel. Es werden nur Daten aufgezeichnet, sobald das Taxameter von Kasse zu frei wechselt.
Zuletzt geändert von sivas am 20.02.2018, 12:13, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 20.02.2018, 12:55

sivas hat geschrieben:und warum werden diese Daten von den Taxameterherstellern überschrieben ?
sowie neue Preisdaten vorliegen...
sie werden nicht sofort mit neuen daten überschrieben.
soviel ich weiss,
haben alle taxameter einen speicher für ca. 800 datensätze.
erst wenn dieser voll ist,
wird der alteste datensatz durch den aktuellen ersetzt.

nr. 1 von 800 wird durch 801 ersetzt.

das passiert allerdings ungefragt
so könnte man tatsächlich sagen,
der hersteller hat es vorgegeben,
dass diese daten überschrieben werden.

allerdings hat der hersteller auch einen speicher für 800 eingebaut.
er löscht also erstmal nix.

klar hätten hersteller einen "riesigen speicher" einbauen können;
kostenfrage ?

sie hätten aber auch die firmware im taxameter
so schreiben können:
zb.
speicher ist voll = taxameter "TILT" bis speicher übertragen.

und das haben sie auch getan, teilweise - s. hale cey.
speicher voll - taxameter "TILT".

nun leben wird aber alle eigenverantwortlich und
generelles " TILT" wäre bevormundung.
stattdessen hat jeder tax-besitzer die qual der wahl,
wie bzw. welches system er nutzen will.

du hast aber natürlich recht - es geht immer ums geld. :lol:

siehe zb. PayCo.
M.S. hat sich entschieden,
monatlich statt einmalig zu kassieren.
ich denke,
in Berlin 8000 taxen - davon über 2000 ewu,
hätten viele sein system genommen und bezahlt,
wenn es einmal-preis gegeben hätte.

das system kann bzw. könnte auch lokal speichern,
ohne kostenpflichtige cloud.
muss nur der code der app geändert werden.
"drei zeilen" und fertijg ist laube.

will man das aber ?

2000 mal zb. 100,- (gewinn) = 200.000 - bei einmal-preis.
500 mal zb. 100,-/jahr = 50.000 pro jahr bei "cloud".

in 4 jahren hast du auch 200.000,
aber mit nur 25% der ewu.

man hat gepokert, dass man von 8000 min. 10-20% abkriegt.
das sind 800 bis 1600 taxen = 80.000 - 160.000 pro jahr (bsp. 100,- und nur Berlin).

ich meine,
das war ein grosser fehler.
wieviele taxen hat PayCo in Berlin ?
100 ? ich bezweifele, lass ich aber belehren. ;-)
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2018, 13:03, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 20.02.2018, 16:00

MOin,

@taxipost
meine Taxameterdaten belegen gar nichts, weder zu 100% noch zu 10%.
Solange ich mit dem Taxameter dem angezeigten Fahrpreis keinen Geschäftsvorfall zuordnen, bzw. erfassen kann,
handelt es sich bei den Daten nur um ein Messprotokoll der Fahrpreisermittlung.
Und anhand des Messprotokolls lassen sich auch nicht Einnahmen ermitteln.

Soll ich Dir sagen, wie meine Einnahmen zustandekommen. Der Fahrgast fragt am Fahrtende:"Was kostet die Fahrt?"
Ich nenne ihm dann den Fahrpreis, den er dann bezahlt, evtl. zzgl. einer freiwilligen "Dienstleistungspauschale" (Trinkgeld).
Und diese Einnahme erfasse ich einzeln, entweder mit einer Registrierkasse, sofern vorhanden oder manuell/händisch.
Ob der Fahrpreis mittels eines Messgerätes ermittelt wurde oder frei verhandelt wurde ist steuerlich nicht relevant.

Wo steht eigentlich geschrieben, daß Taxameterdaten (Messprotokolle) aufbewahrungspflichtig sind?
Und wenn ja, wie müssen diese Daten aufbewahrt werden? Summen, fortlaufenden Zählerstände oder jede einzelne Messung?

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 20.02.2018, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 21.02.2018, 08:31

RaimundHH hat geschrieben:Soll ich Dir sagen, wie meine Einnahmen zustandekommen. Der Fahrgast fragt am Fahrtende:"Was kostet die Fahrt?"
Ich nenne ihm dann den Fahrpreis,
woher nimmst du den, wird dieser irgendwo angezeigt ?
RaimundHH hat geschrieben: den er dann bezahlt, evtl. zzgl. einer freiwilligen "Dienstleistungspauschale" (Trinkgeld).
er zahlt elso evtl. "2 sachen" = 1. fahrpreis und ggf. 2. tip ?
RaimundHH hat geschrieben: Und diese Einnahme erfasse ich einzeln, entweder mit einer Registrierkasse, sofern vorhanden oder manuell/händisch.
wenn du von einzeln sprichst,
meinst du dann auch "2 sachen" einzeln ?
RaimundHH hat geschrieben: Ob der Fahrpreis mittels eines Messgerätes ermittelt wurde oder frei verhandelt wurde ist steuerlich nicht relevant.
lt. vorschrift gilt,
"Ein anderes als das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt darf nicht gefordert werden.",
daher spielt die "ermittlungsart des fahrpreises" keine rolle;
lass ich so stehen, auch wenn nicht richtig, denn

es bleibt -
der fahrpreis ist steruerlich relevant.

und dieser wird nun mal angezeigt und gespeichert.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2018, 08:40, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 21.02.2018, 09:21

wenn ein friseurgeschäft seinen terminplaner
etwas, was nicht einmal ein €-zeichen enthält,
aufbewahren muss und das nicht erst seit gestern,

dann frage ich mich wirklich,
wie man beim taxi auf die idee kommen kann
und beharrlich dabei festhält,
dass die genauen euro-preis-daten eines "fahrpreisanzeigers" nicht als

Grundaufzeichnungen

für einen bestimmten geschäftsvorfall herangezogen werden dürfen/müssen.


auch wenn dein taxameter
nur ein messergebniss, zb. in metern,
liefern würde und
dieses gleichzeitig speichern würde,

so wäre dieses messergebniss auch aufbewahrungspflichtig !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2018, 09:30, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 21.02.2018, 09:27

Das Taxameter zeichnet einen Mindestumsatz auf. Das sollte doch unbestritten sein.

Das INSIKA-System ist aber ein Kassensystem in dem du alle Einnahmen erfasst, wenn du es richtig bedienst.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 21.02.2018, 09:40

das würde ich so nicht unterschreiben.

insika ist nur das "sicherheitsmodul".

als "online-kasse" würde ich erst das web-portal von zb. Tesymex bezeichnen.
da aber insika zzt. nicht als "stand alone" erhältlich ist,
verstehe ich worauf du hinaus willst.

alledings wäre dann deine aussage,
sinngemäss "ich zähle die kasse täglich nicht"
mit vorsicht zu geniessen.

wenn ein kassenbuch geführt wird,
dann muss dieses täglich geführt werden und
damit muss auch die kasse täglich gezählt werden.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2018, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
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