FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes??
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FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes??
Hallo Freunde
Ich habe mal eine Frage, ich habe auf der Seite der Hamburger Behörde gelesen, dass eine Förderung für FT nur dann möglich ist, wenn mein Angestellter 8,50 Euro / Stunde verdient, ohne Zuschläge. Das macht bei im Schnitt 25 Tagen im Monat 1.700 Euro Grundgehalt ohne Zuschläge. Als Bedingung für die FT Förderung soll ich also Lohnbescheinigungen über diese Summe vorlegen.
Da der Mindestlohn aber erst 2015 Pflicht wird, verstehe ich nicht warum dies JETZT schon als Bedingung für die Förderung gilt. Oder habe ich da was falsch verstanden??
VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!
"Nach § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Mindestlohngesetzes darf die Freie und Hansestadt Hamburg ab dem 1. Juli 2013 Zuwendungen nur noch gewähren, wenn die Empfängerinnen und Empfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Lohn gemäß § 5 des Gesetzes von derzeit 8,50 Euro brutto pro Stunde (ohne Zuschläge) zahlen. Mir ist bekannt, dass die Regelungen zum Mindestlohn auch auf mein Unternehmen Anwendung finden, wenn die hier beantragte Zuwendung ausgezahlt wird.
Ich versichere, dass ich den in meinem Taxenbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einen Lohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde (ohne Zuschläge) zahle. Den Nachweis hierüber erbringe ich durch die dem Antrag beigefügten Kopien der Arbeitsverträge und der aktuellen Lohnbescheinigungen."
Ich habe mal eine Frage, ich habe auf der Seite der Hamburger Behörde gelesen, dass eine Förderung für FT nur dann möglich ist, wenn mein Angestellter 8,50 Euro / Stunde verdient, ohne Zuschläge. Das macht bei im Schnitt 25 Tagen im Monat 1.700 Euro Grundgehalt ohne Zuschläge. Als Bedingung für die FT Förderung soll ich also Lohnbescheinigungen über diese Summe vorlegen.
Da der Mindestlohn aber erst 2015 Pflicht wird, verstehe ich nicht warum dies JETZT schon als Bedingung für die Förderung gilt. Oder habe ich da was falsch verstanden??
VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!
"Nach § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Mindestlohngesetzes darf die Freie und Hansestadt Hamburg ab dem 1. Juli 2013 Zuwendungen nur noch gewähren, wenn die Empfängerinnen und Empfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Lohn gemäß § 5 des Gesetzes von derzeit 8,50 Euro brutto pro Stunde (ohne Zuschläge) zahlen. Mir ist bekannt, dass die Regelungen zum Mindestlohn auch auf mein Unternehmen Anwendung finden, wenn die hier beantragte Zuwendung ausgezahlt wird.
Ich versichere, dass ich den in meinem Taxenbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einen Lohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde (ohne Zuschläge) zahle. Den Nachweis hierüber erbringe ich durch die dem Antrag beigefügten Kopien der Arbeitsverträge und der aktuellen Lohnbescheinigungen."
Re: FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes?
Der Mindestlohn gilt in Hamburg, wenn Gelder aus der Staatskasse fließen! Kohle von der Stadt bekommt nur, wer Mindestlohn zahlt!!
Der Passus ist seltsam formuliert weil ja nicht in der Vergangenheit der Hamburger Mindestlohn zwingend war, sondern ab Förderung erst wurde!
Poorboy
Der Passus ist seltsam formuliert weil ja nicht in der Vergangenheit der Hamburger Mindestlohn zwingend war, sondern ab Förderung erst wurde!
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 30.10.2014, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes?
Steht doch eindeutig drin, warum das so ist. Ohne Mindestlohn keine Förderung aus der Landeskasse.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- alsterblick
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Re: FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes?
Denke, ohne FT kannst Du doch noch alles bedarfsgerecht aufschreiben. Erst wenn Du ihn hast, könnte es anders sein, aber dann hast Du den FT ja schon gefördert bekommen.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes?
Weil es Landesgesetz ist. Wer Fördert legt auch die Rahmenbedingungen fest.parlox hat geschrieben: verstehe ich nicht warum dies JETZT schon als Bedingung für die Förderung gilt. "
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Re: FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes?
Okay, dann ist das wohl ne neue regelung. In den Förderantrag von vor 1 Jahr gab es diesen Passus nämlich nicht.
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Re: FT Förderung nur möglich durch Zahlung des Mindeslohnes?
Das mag sein, konnte man hier m. E. auch schonmal lesen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.