[Krankenkassen] Infos & Erfahrungen

Verträge, Tarife, Erfahrungen, Klagen.
Wattwurm
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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von Wattwurm » 23.12.2013, 00:55

nightrider hat geschrieben:Nur es ist halt Einigkeit gefragt und damit tun sich Manche schwer.


Erzähle das mal den Taxiunternehmern aus den ländlichen Regionen, also den Dorftaxlern. Die sind händeringend darauf angewiesen ihre Dorfbewohner zu den Dialysezentren oder zu den Fachärzten und Kliniken der nächstgelegenen Stadt zu fahren. Auch die werden gottseidank mal krank, wenn auch deutlich weniger als Großstädter! Die haben keine anderen Einnahmen als die aus den Krankenfahrten.Da ist sonst nix womit man Geld verdienen könnte. Absolute Einöde, ich möchte da nicht tot über´n Zaun hängen!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 23.12.2013, 00:59, insgesamt 1-mal geändert.

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nightrider
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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von nightrider » 23.12.2013, 04:11

@ wattwurm

Landtaxi ist was anderes als Stadttaxi, auch wenn im Prinzip das Gleiche gilt.
Gerade auf dem Land haben die Kassen noch weniger Alternativen als in der Stadt und die „Sozialdienste” sind bei weitem nicht so sozial wie ihr Name, die sind oft deutlich teurer, oder und haben die Ressourcen nicht. Selbst Taxen und Mietwagen sind auf dem Land eher „Mangelware”.

Hier fehlt es nur am Selbstbewusstsein des Gewerbes, an nichts anderem.
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Störtebeker
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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von Störtebeker » 09.02.2014, 21:11

Moin moin.

Der Taxitarif ist verbindlich nicht für einzelne, sondern für alle in einem Pflichtfahrgebiet fahrenden Taxiunternehmer und deren angestellten Fahrern.

Der Taxiunternehmer darf von diesem genehmigten/festgestzten Tarif nicht abweichen.

Will ein Besteller einen Sondertarif, muß er diesen Wunsch bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Erfüllt der Besteller die geforderten Auflagen, wird seinem Gesuch in der Regel stattgegeben.

Der für einen Besteller von der Behörde genehmigte/festgesetzte Sondertarif hat Gültigkeit für alle in dem Pflichtfahrgebiet fahrenden Taxiunternehmer und deren angestellten

Fahrern, in dem sich die Abholadresse des Bestellers befindet.

Der Vertragspartner des Bestellers ist die Behörde.

Der Beschluß der Behörde ist für alle Taxiunternehmer verbindlich.

§ 39 (3)
PBefG ( Hervorhebungen von mir)

(3) Die nach Absatz 1 festgestellten Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind
gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind verboten und nichtig

Gruß Klaus
Vitalienbruder
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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von am » 09.02.2014, 21:19

Das ist leider vollkommen verkehrt. Der Endkunde hat zu keiner Zeit irgendein Vertragsverhältnis zur Genehmigungsbehörde.

Alleine der Unternehmer hat von der Tarifordnung abweichende Vereinbarungen mit Kunden von der Behörde genehmigen zu lassen. In Lübeck gilt (leider) sogar nur einen Anzeigepflicht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von nightrider » 09.02.2014, 21:47

Ein „Sondertarif” muss von der Betriebssitzgemeinde genehmigt und abgesegnet werden das geht nicht einfach nur über eine Anfrage das ist wesentlich komplizierter.

Auch wenn ein solcher Tarif genehmigt und abgesegnet wird, gilt nach wie vor das PbefG und die Tarifordnungen und die sagen grundsätzlich nur Fahrten die in bar und sofort bezahlt werden müssen im Pflichtgebiet angenommen werden, Rechnungsfahrten jedoch nicht.
Sondertarife z.B. Kassen sind fast ausschließlich Rechnungsfahrten und die muss NIEMAND machen.
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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von taxistreng » 13.02.2014, 15:47

Es wirkt, es wirkt...im Dezember 2007 habe ich alle Verträge für Krankenkassen, die über die FP Nordrhein verhandelt wurden, gekündigt.
Die in den Verträgen ausgehandelten Fahrpreise lagen unter dem gültigen Taxitarif.
Seit 01.01.2014 gibt es von den KK´s mehr Geld, als der gültige Taxitarif hergibt.
Da simmer dabei, dat is priiiima... und zwar als Nicht-Verbandsmitglied.

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Re: Allgemeinverbindlichkeit

Beitrag von nightrider » 13.02.2014, 15:57

taxistreng hat geschrieben: Seit 01.01.2014 gibt es von den KK´s mehr Geld, als der gültige Taxitarif hergibt.
Da simmer dabei, dat is priiiima... und zwar als Nicht-Verbandsmitglied.
Na also geht doch ;-)

Die wissen ganz genau, dass sie eigentlich keine wirkliche Alternative haben, nicht was Verfügbarkeit betrifft und auch nicht wirklich was den Preis betrifft, aber die versuchen halt zu drücken, würde ich auch versuchen wenn ich Kunde wäre ;-)
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Wattwurm
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Re: Rahmenverträge mit Krankenkassen

Beitrag von Wattwurm » 03.07.2014, 21:55

Zwischen den Krankenkassen und dem Leistungserbringer kommt ein sogenannter originärer Vertrag zustande. Man kann also von einem gem. § 133 SGB V direkten Auftragsverhältnis ausgehen! Das bedeutet das nach § 13 des Mindestlohngesetzes der Auftrageber, also die Krankenkassen dafür haften, das die Leistungserbringer die Bedingungen des MindestlohnG auch einhalten. Wenn der Auftrageber also die Krankenkassen wissentlich Aufträge an Leistungserbringer vergeben, die sich nicht an das MindestlohnG halten, dann haftet dafür der Auftraggeber!

Gemäß Bußgeldvorschrift des § 21 ( 2 ) des MindestlohnG handelt ordnungswidrig, wer als Unternehmer ( Krankenkassen ) Aufträge an andere Unternehmer ( Leistungerbringer) vergibt, von dem er weiß oder wissen müßte, das dieser den in § 20 MindestlohnG vereinbarten Mindestlohn nicht zahlt. Leistungserbringer können von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, die in der Vergangenheit Verstöße gegen das MindestlohnG begangen haben.... dieser Satz gehört eigentlich in jede Präambel eines Rahmenvertrages mit den Krankenkassen! Ansonsten machen sich die Krankenkassen angreifbar!

Im übrigen kann man das was ich oben geschrieben habe auch auf Schulbehörden übertragen, die Schülerfahrten nach dem Tiefstpreisprinzip vergeben und nicht danach fragen unter welchen sozial-und arbeitsrechtlichen Bedingen das Angebot zustande gekommen ist!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 03.07.2014, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

Poorboy
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Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Poorboy » 22.11.2014, 03:49

Zuletzt geändert von Poorboy am 22.11.2014, 04:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von jr » 22.11.2014, 05:19

Erst lesen, dann schreiben:
Diese Frage ist aber streitig.

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alsterblick
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Beitrag von alsterblick » 22.11.2014, 05:19

Dass der Taxi-Touren-Auftraggeber haftet, sind haltlose Wunschprügel.
Haften tut der, der den Lohnempfänger bezahlt (Arbeitgeber).
Nicht jede einzelne Tour ist in ihrem Wert entscheidend,
sondern ein Wert ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel aller diversen Touren am Monats-/Jahresende aus den Ergebnisssen der Taxi-Touren Konstellation und der eingesetzten unternehmerkostenbedachten Betriebsmittel (e-taxe, Dacia, MB).
:arrow: Fertig ! Hierzu ließen sich unzählige Beispiele ausdifferenzieren.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Poorboy » 22.11.2014, 11:57

jr hat geschrieben:Erst lesen, dann schreiben:
Diese Frage ist aber streitig.

Nicht nur gelesen, sondern sogar verstanden! Ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist, kann nicht „streitig“ sein. Ein anwaltlicher Newsletter ist aber Werbung. Da werden immer Chancen gesehen, wo keine sind, um Mandate zu ergattern.

Kürzlich hat ein Anwalt ja so eine Nummer in Sachen „Arbeitsbereitschaft“ und „Mindestlohn“ durchgezogen. Seine Zielgruppe hielt dann die Seifenblase tatsächlich für substanziell

Was eine „Tarifauslegung“ ist, weiß ich auch! Hier die Hilfe:


http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/A ... 63669.html

Daraus:


5. Auslegung von Tarifverträgen
Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des BAG den für die Auslegungvon Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Soweit der Tarifwortlaut nicht unmissverständlich ist, ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm ermittelt werden können. Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen. Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen. Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 505/08).
Der nur die Tarifvertragsparteien betreffende schuldrechtliche Teil des Tarifvertrags ist nach den zur Auslegung von Verträgen geltenden Grundsätzen auszulegen.
Zur ergänzenden Auslegung eines Tarifvertrages bei Vorliegen einer Tariflücke siehe den Beitrag "Tariflücke".


Für wen so eine Tarifauslegung exklusiv gilt, steht da auch ziemlich unmissverständlich


Poorboy
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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von scarda » 22.11.2014, 12:30

Dann kann Möllerchen ja schließen. Einerseits hat er diese KKDumpingNR im großen Stil an der Backe; andererseits kann er den Mindestlohn nicht garantieren. Oder verklagt er jetzt die KK? Oder werden alle Verträge umgepinselt? Oder business as usual? Wirr alles.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von am » 22.11.2014, 12:56

Wenn ein Taxiunternehmer nachweislich ausschließlich Aufträge einer einzigen Taxizentrale ausführte und keinerlei weiteren, mag man von einer durchgreifenden Haftung ausgehen können. Das hat jedoch mit der Lebenswirklichkeit und dem Alltagsbetrieb eines Taxiunternehmers, der an eine Taxizentrale angeschlossen ist, nichts zu tun. Denn zu den Funktouren kommen noch Einsteiger und Eigengeschäft, teilweise in erheblichem Umfang hinzu. Dem Vermittler müsste also bekannt sein, dass der Unternehmer insgesamt gegen das ML-Gesetz verstößt. Das wird regelmäßig nicht der Fall sein. Hier helfen übrigens auch digitale Vermittlungssystheme nicht weiter, da das Auslesen der Daten hierzu nicht legal sind, der Vermittler also auch rein theoretisch nicht auf Umsätze rückschließen könnte, die der Unternehmer auf andere Weise generiert. Da müsste dann schon ein Beschluss her, bzw. die FKS selbst tätig werden.

Anders sieht es bei Aufträgen beispielsweise öffentlicher Auftraggeber aus, bei denen ein Vermittler als Vertragspartner auftritt, die den Nachweis der Zahlung des Mindestlohnes einfordern. Hier muss der Vermittler sich den Rücken freihalten und die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.

Bei einer Lübecker Zentrale macht man das so, dass Schülerfahrten im Auftrage des Schulträgers sogenannte Unternehmerfahrten sind. An angestellte Fahrer werden solche Touren schlichtweg nicht vermittelt. Für Schülerfahrten gilt das Landesmindestlohngesetz SH. Der Satz liegt hier bereits bei 9,18€/h.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Poorboy » 22.11.2014, 21:33

Saltomortale :mrgreen: :

http://www.hallo-taxi.org/2014/09/07/da ... enfahrten/



Poorboy

Edit: Sorry, Smartie kopiert den Link nicht komplett :o
Zuletzt geändert von Poorboy am 22.11.2014, 21:38, insgesamt 2-mal geändert.

Talbot
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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Talbot » 24.11.2014, 10:03

Ich habe einfach mal die Seite der DAK kopiert, die mit diesen Zahlen für sich wirbt: ehrlich, es wurde mir schlecht!

Einnahmen.
Die DAK-Gesundheit hat sich positiv entwickelt. Der Einnahmenüberschuss 2012 beträgt 275,9 Mio. Euro.
Ein Vorteil für die Kunden: Zum 1. April 2012 konnte der Zusatzbeitrag abgeschafft werden.
Aus dem Gesundheitsfonds hat die DAK-Gesundheit 18.852 Mio. Euro bekommen. Den Fonds gibt es seit
2009, alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen dort die Beiträge ihrer Versicherten ein.

Die DAK-Gesundheit weist zum Ende des Jahres 2012 ein Vermögen von 928,4 Mio. Euro aus. Es
setzt sich zusammen aus:
243 Mio. Euro Betriebsmitteln, die sich im Vergleich zu 2011 um 220,7 Mio. erhöhten
396,7 Mio. Euro Rücklagen – aufgestockt um 38,7 Mio.
288,8 Mio. Euro Verwaltungsvermögen, eine Steigerung um 16,5 Mio.

Haschmich
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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Haschmich » 24.11.2014, 19:03

In diesem Fall muss sich die Krankenkasse zumindest über eine Erklärung des Taxiunternehmers vergewissern, dass er den Mindestlohn zahlt. Wenn der Taxiunternehmer das nicht unterschreibt, darf ihn die Krankenkasse nicht mehr beauftragen.

Unterschreibt er und zahlt nicht, dann ist der Unternehmer an der Reihe.

Talbot
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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Talbot » 24.11.2014, 19:42

Hallo Haschmich, leider falsch gedacht. Der Unternehmer muss den Mindestlohn bezahlen, ob er will oder nicht! Er muss sich nur überlegen, ob er für die Krankenkasse fährt oder nicht. Klingt einfach, ist es aber in einer ländlichen Gemeinde nicht. Dann kann ich die schwer kranke Nachbarin nicht fahren, weil sie AOK ist?

Poorboy
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Re: Krankenkassen haften für Taxi-Mindestlohn!

Beitrag von Poorboy » 24.11.2014, 20:09

Fahr sie und hol Dir den Lohn per Haftungsdurchgriff von der AOK :D

Poorboy

Talbot
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Neuer Tarif der AOK

Beitrag von Talbot » 12.02.2015, 08:50

Jetzt ist der neue Tarif der AOK Bayern da. Seit 2000 wurde der Besetzt Kilometer mit 1,12 € bezahlt, nun wurde auf 1,20 € erhöht! Natürlich nicht, wenn man den Patienten wieder zurück fährt, dann gibt es nur 60 Cent den Kilometer. Über 100 km wird dann 1,10 € bezahlt und ab 200 km nur noch 1,05 €. Und der schönste Satz im Vertrag lautet - Die Patientenfahrten nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit durchzuführen!

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