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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 20.06.2022, 13:37
Taxibetrieb darf nicht mit Krankentransporten werben
[Symbolbild: G. Horafas | Taxiforum.de]
TH hat geschrieben:Das Oberlandesgericht Nürnberg hat wie zuvor schon andere Gerichte auf die Unterscheidung von Krankenfahrten und Krankentransporten hingewiesen.
Urteil vom 25. Mai 2022 (Aktenzeichen: 3 U 4652/21)
TH hat geschrieben:Ein Taxiunternehmen, das auch Krankenfahrten durchführt, also Sitzend-Beförderungen von Patienten ohne medizinisch- fachliche Betreuung,
bewarb diese Dienstleistung auf seiner Webseite mit folgendem Text:
„KRANKENHAUSTRANSPORTE - Sitzende Krankentransporte werden von uns sicher zum Arzt oder ins gewünschte Krankenhaus durchgeführt.
Als Krankentransporte gelten aktuell Fahrten zu ambulanten Behandlungen, ambulanten Operationen oder in die Tagesklinik, stationären Behandlungen, Chemo- oder Strahlentherapie. Bitte beachten Sie hier die gesetzlichen Vorgaben bzw. ggf. Anpassungen.“
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Hier muss dringend eine Fachkundeprüfung her!
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sivas
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von sivas » 20.06.2022, 17:23
Analog zur Bezeichnung: Personenbeförderungs(gesetz) sollte es besser Krankenbeförderung heißen.
Wir transportieren unsere Fahrgäste nicht, wir befördern sie !
†
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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 21.06.2022, 00:21
sivas hat geschrieben: ↑20.06.2022, 17:23
Wir transportieren unsere Fahrgäste nicht, wir befördern sie!
Das sehe ich anderes, Dieter!
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