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AOK bekommt Probleme mit Krankenfahrtentarif

Verfasst: 16.09.2008, 04:42
von jr
Klage abgewiesen: AOK unterliegt beim Verwaltungsgericht Freiburg

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hatte am 11.September 2008 in der Verwaltungsrechtssache zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Land Baden-Württemberg zu entscheiden.

Nachdem die beigeladenen Beteiligten in einer nahezu zweistündigen Verhandlung Ihre Positionen erläutert hatten wurde die Klage der AOK Baden-Württemberg gegen die Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis bzw. das Regierungspräsidium Freiburg abgewiesen.

Die schriftliche Begründung steht noch aus, dürfte jedoch Anfang Oktober vorliegen.

Das Taxi- und Mietwagengewerbe profitiert von dieser Entscheidung, da bis auf Weiteres Krankenfahrten im jeweiligen Pflichtfahrgebiet zum gültigen Taxitarif durchgeführt und abgerechnet werden können.

www.ig-taxi-ortenau.de/13/index.html?x=1460
Es geht um die Klage der AOK Baden-Württemberg auf Genehmigung des Ende Mai 2006 mit den drei BZP-Landesverbänden (VV Württemberg, Nord- und Südbaden) abgeschlossenen Rahmenvertrags für Krankenfahrten.

Vielen Dank für die Mitteilung an jemanden, der das Obenstehende wegen der aktuellen Registrierungsproblemenicht selbst melden konnte.

Verfasst: 30.04.2009, 18:57
von Taxi Georg
AOK hat nicht nur Probleme sondern ist auch unverschämt.
von Markus Gerauer hat geschrieben:AOK zahlt nur wenn's kompliziert wird.

Pockinger muss zur OP nach Regensburg - Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten für ambulanten Eingriff nicht.

Pocking. Ludwig Zettl versteht die Welt nicht mehr.
Der Rentner (70) muss wegen einer Augen-Operation nach Regensburg.
Für die Fahrt dorthin und wieder heim nach Pocking hat ihm sein Augenarzt die Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt.
Praktisch ein Rezept für eine Taxifahrt.

Doch seine Krankenkasse, die AOK, lehnt es ab, die Fahrten zu bezahlen.
Zumindest im Vorfeld der OP.
Man will erst schauen, wie der Eingriff verläuft.
Nur wenn er kompliziert ist, zahlt die Kasse die Fahrten.
In meinen Augen ein absolutes "no-go"!

:arrow: pnp.de - weiter

Verfasst: 30.04.2009, 19:02
von am
Fahrten zur Vorbereitung einer ambulanten OP sollen laut Vereinbarung in SH auch von den KK übernommen werden. Und das kommt ja nicht von den Taxiverbänden, sondern von den KK. Verstehe das Problem der AOK in dem Fall nicht.

Verfasst: 30.04.2009, 19:14
von Taxi Georg
Genau, die AOK macht immer Zicken :lol:

Bild

Verfasst: 30.04.2009, 21:48
von Taxi Georg
Es geht auch anders.

Mit dem "SOS-Taxi" kostengünstiger zum Arzt
SZ hat geschrieben:Wer krank ist, aber kein Auto zur Verfügung hat,
kann das neue "SOS-Taxi" unter der Telefonnummer XXX erreichen.
Auch für Patienten, die - etwa nach einem Hausarztbesuch - dringend Medikamente aus der Apotheke benötigen, besorgt das SOS-Taxi die Arzneimittel.

"Der Vorteil ist, dass Sie dann nur einen ermäßigten Kilometerpreis von 1,40 Euro statt 1,60 Euro zahlen, der Grundpreis von zwei Euro entfällt".
:arrow: SZ

Verfasst: 30.04.2009, 22:14
von Stern 16
Es werden grundsätzlich keine KTS mehr abgerechnet, die zu einer ambulanten Behandlung vom Arzt außgestellt werden. Wenn dann nur mit Genehmigung und Stempel der Kasse und nur für das Datum. Und das gilt für alle Kassen. Außer GUV und BG. Und in dem Fall oben, wusste der Patient ja, wann er seinen Termin hatte. Und hätte das im Vorfeld abklären könne.

Verfasst: 30.04.2009, 22:18
von Taxi Georg
Stern 16 hat geschrieben:Es werden grundsätzlich keine KTS mehr abgerechnet, die zu einer ambulanten Behandlung vom Arzt außgestellt werden. Wenn dann nur mit Genehmigung und Stempel der Kasse und nur für das Datum. Und das gilt für alle Kassen. Außer GUV und BG. Und in dem Fall oben, wusste der Patient ja, wann er seinen Termin hatte. Und hätte das im Vorfeld abklären könne.
aha :shock:

Verfasst: 30.04.2009, 22:22
von Stern 16
JoJo :P

Verfasst: 01.05.2009, 04:17
von schnelle_Gerti
Im oben beschriebenen Fall geht es aber um eine ambulante OP und da müssen die Kosten übernommen werden.

Denn OP und amb. Behandlung sind zwei paar Schuhe.

Verfasst: 01.05.2009, 08:46
von am
Stern 16 hat geschrieben:Es werden grundsätzlich keine KTS mehr abgerechnet, die zu einer ambulanten Behandlung vom Arzt außgestellt werden. Wenn dann nur mit Genehmigung und Stempel der Kasse und nur für das Datum. Und das gilt für alle Kassen. Außer GUV und BG. Und in dem Fall oben, wusste der Patient ja, wann er seinen Termin hatte. Und hätte das im Vorfeld abklären könne.
Dies gilt mit Ausnahme von Entlassungen aber für sämtliche KT-Fahrten. Das dürfte wohl als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden. Und der Befreiungsausweis ist keine Genehmigung, wie immer wieder gerne angenommen wird.
Es ging aber um ambulante OP's, wie Gerti schon schrieb und die werden zumindest in SH wie Entlassungen auch ohne Genehmigung bezahlt.

Verfasst: 01.05.2009, 16:35
von schnelle_Gerti
André hat geschrieben: Es ging aber um ambulante OP's, wie Gerti schon schrieb und die werden zumindest in SH wie Entlassungen auch ohne Genehmigung bezahlt.

Nicht nur in SH sondern bundesweit.

Fahrten zur ambulanten OP, deren Rückfahrt, sowie Fahrten zur stationären Aufnahme und Fahrten nach einer stationären Behandlung sind grundsätzlich genehmigungsfrei..

Egal um welche Kasse es sich handelt.

Verfasst: 01.05.2009, 16:55
von am
Dazu können im Einzelfall auch Fahrten zur Vorbereitung einer ambulanten OP gehören.

Verfasst: 02.05.2009, 05:01
von schnelle_Gerti
André hat geschrieben:Dazu können im Einzelfall auch Fahrten zur Vorbereitung einer ambulanten OP gehören.

Du musst aber auch immer das letzte Wort haben Bild

Verfasst: 02.05.2009, 11:21
von am
schnelle_Gerti hat geschrieben:
André hat geschrieben:Dazu können im Einzelfall auch Fahrten zur Vorbereitung einer ambulanten OP gehören.

Du musst aber auch immer das letzte Wort haben Bild
Echt? Nee, wie kommste denn jetzt darauf?

Sorry, solltest Du diesen Punkt schon erfasst haben, gebührt das Letzte Wort natürlich Dir und ich senke mein Haupt. :wink:

Verfasst: 02.05.2009, 12:11
von reasoner
André will Morgen n000llen.

rea

Verfasst: 02.05.2009, 14:01
von am
Mal schauen.

Verfasst: 02.05.2009, 17:55
von Stern 16
schnelle_Gerti hat geschrieben:
André hat geschrieben: Es ging aber um ambulante OP's, wie Gerti schon schrieb und die werden zumindest in SH wie Entlassungen auch ohne Genehmigung bezahlt.

Nicht nur in SH sondern bundesweit.

Fahrten zur ambulanten OP, deren Rückfahrt, sowie Fahrten zur stationären Aufnahme und Fahrten nach einer stationären Behandlung sind grundsätzlich genehmigungsfrei..

Egal um welche Kasse es sich handelt.
Schön wäre es, dann träume mal weiter. Und mit Bundesweit lehnst Du dich zu weit aus dem Fenster. Es gibt sogar sehr viel regionale Unterschiede bei allen Kassen. Und die Tarife werden nicht von der Bzp. Verhandelt. Und auch nicht von den Landesfürsten. Und vermisch mal nicht ambulante Behandlungen, auch OP's mit Einweisungen und Entlassungen auf KTS. Und im übrigen geht es um eine Eingabe zu genehmigung eines Sondertarifs.

Verfasst: 03.05.2009, 10:33
von schnelle_Gerti
Begreifst du es nicht, oder willst du es nicht begreifen?

Es geht hier nicht um einen T A R I F sondern um eine Kassenleistung.

Aber vielleicht war dein Kopf zu weit aus dem Fenster und er das das bisschen gute was drin war rausgepustet.


Gerti reg dich nicht über Leute auf, denen du im realen Leben aus dem Weg gehst.

Verfasst: 03.05.2009, 12:18
von reasoner
Die Taxiabteilung des GVN (Niedersachsen) verhandelt sehr wohl mit (fast) allen Krankenkassen. Vorbildlich!

rea

Verfasst: 03.05.2009, 13:33
von am
Natürlich richtet sich die Kassenleistung auch nach einem Tarif.

Ich nehme an, dass die grundsätzlichen Leistungen in der Sache tatsächlich bundesweit einheitlich sind. Es dürfte sich lediglich die Höhe der km-Beträge und Grundgebühren unterscheiden - angeleht an die jeweiligen Tarife eben. Die Handhabung stationär / ambulant dürfte überall gleich geregelt sein. Nichts desto trotz setzen die Kassen diese Regelungen denoch sehr unterschiedlich um.


Hier nochmal was zum Thema KT-Annahme:
http://www.ln-online.de/artikel/2035032

Ein KT ist keine Freifahrtschein. Ich vermisse, dass aus dem Bericht nicht hervor geht, ob der KT überhaupt korrekt erstellt war. Dabei dürfte es sich genau um das Problem ambulant/stationär gehandelt haben.