Hallo und guten Abend,
zur Info: Ich fahre nur zur Aushilfe am Wochenende bei einem 2-Taxen-Betrieb, der an einer Zentrale angeschlossen ist.
Ich habe gerade telefonisch eine Verwarnung von meiner Chefin bekommen, und zwar weil ich letzten Sonntagmorgen einen Fahrgast (Flüchtling) vom Krankenhaus nach Hause gebracht habe. Der Fahrgast stand vor der Notaufnahme (mit Begleitperson).
Auf dem Transportschein war als Kostenträger die zuständige Bezirksregierung angegeben, außerdem war "gebührenpflichtig" angekreuzt.
So habe ich zumindest den Eigenanteil von 5€ kassiert.
Da ich die Entfernung nicht abschätzen konnte, habe ich die Uhr angemacht. Als der Fahrgast ausgestiegen ist, stand dort 45€.
Meine Chefin meint nun, daß wir das Geld (40€) nicht wiederbekommen, weil das eine ambulante Behandlung war und die generell nicht übernommen werden.
Meine Fragen dazu:
- Kann ich nicht immer davon ausgehen, dass wenn der Fahrgast einen Transportschein vorlegt, die Kosten übernommen werden?
- Woran kann ich das erkennen?
- Muss ich jedes Mal nachfragen?
- Warum stellt ein Arzt/das Krankenhaus dann Transportschein/e aus, wenn die Kosten sowieso nicht übernommen werden?
- Wann wird eine Krankenfahrt nach Uhr und wann nach km abgerechnet?
- Kann man das irgendwo nachlesen?
Viele Fragen, würde mich über brauchbare Antwort/en freuen, vielen Dank.
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Mod: Kosmetik
Problem mit Transportschein
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Problem mit Transportschein
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 22.07.2021, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Problem mit Transportschein
Nein.Erdbeere04 hat geschrieben:Meine Frage/n dazu: Kann ich nicht immer davon ausgehen, daß wenn der Fahrgast einen Transportschein vorlegt, die Kosten übernommen werden ?
Du müsstest dich ausführlich informieren und das Okay von deinem Unternehmer haben.Erdbeere04 hat geschrieben:Woran kann ich das erkennen ? Muß ich jedesmal nachfragen ?
Als Aushilfskutscher würde ich nur Bargeld-Touren fahren, es sei denn, der Chef gibt dir die Krankenfahrt.
Erdbeere04 hat geschrieben:Warum stellt ein Arzt/das Krankenhaus dann Transportschein/e aus, wenn die Kosten sowieso nicht übernommen werden ?
Weil es Ihm sch*** egal ist. Papier ist geduldig und der Arzt hat wichtigeres zu tun.
Erdbeere04 hat geschrieben:Wann wird eine Krankenfahrt nach Uhr und wann nach km abgerechnet ? Kann man das irgendwo nachlesen ?
Das zu erklären, würde hier wohl den Rahmen sprengen. Google hilft dir weiter.
Und sicher auch die Websites der Krankenkassen.
Gruß
Casi
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
Re: Problem mit Transportschein
Dein Chef sollte Dich (und alle seine Fahrer) anlernen und einweisen so er es nicht getan hat.
Dann darf er Dich verwarnen.
Das Thema Krankentransportscheine ist komplex und nicht einfach zu erklären. Ja, viele Krankenhäuser und Praxen stellen freudig Transportscheine aus. Selbst wenn der Patient privat versichert ist ... (sind schon viele Fahrer drüber gestolpert, denn das muss der Patient auch selber zahlen.
Dann darf er Dich verwarnen.
Das Thema Krankentransportscheine ist komplex und nicht einfach zu erklären. Ja, viele Krankenhäuser und Praxen stellen freudig Transportscheine aus. Selbst wenn der Patient privat versichert ist ... (sind schon viele Fahrer drüber gestolpert, denn das muss der Patient auch selber zahlen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.09.2016, 01:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Problem mit Transportschein
Danke erstmal für die Antworten, da bin ich schon etwas schlauer.
Fahrten an Kollegen und/oder Mitbewerber abgeben wird nur im Notfall gemacht, zB wenn keine Taxen mehr da sind (von unserer Zentrale).
Die Fahrten werden alle von der Zentrale vergeben (vom Stand), selbst am Samstag haben wir viele Krankenfahrten (Dialysepat., Entlassungen, usw).ls Aushilfskutscher würde ich nur Bargeld-Touren fahren, es sei denn, der Chef gibt dir die Krankenfahrt.
Fahrten an Kollegen und/oder Mitbewerber abgeben wird nur im Notfall gemacht, zB wenn keine Taxen mehr da sind (von unserer Zentrale).
Re: Problem mit Transportschein
Das muß ich Dir leider völlig widersprechen.Erdbeere04 hat geschrieben:Danke erstmal für die Antworten, da bin ich schon etwas schlauer.
Wenn der Kostenträger die Bezirksregierung ist, vermutlich ist dort das Amt für Ausländerangelegenheiten zuständig, dann bekommt Deine Chefin das Fahrgeld dort ohne Probleme in voller Höhe erstattet.
Die Fahrkostenregelung nach § 60 Sozialgesetzbuch Teil V gilt nur im Zusammenhang mit der Fahrkostenabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen!!!
Normalerweise ist es in so einem Fall auch völlig belanglos, ob auf dem KT-Schein eine Gebührenbefreiung angekreuzt ist oder nicht.
Eigenanteil fällt definitiv nicht an. Deine Chefin soll der Bezirksregierung eine Rechnung über 40 Euro Brutto schreiben.
Auch Fahrten über Sozialamt oder dem Grundsicherungsamt als Kostenträger, wie man das jetzt im Neusprech bezeichnet, werden so abgerechnet.
Das ist schon heftig auf wie viel Ahnungslosigkeit man hier zuweilen stößt!
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Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 22.07.2021, 10:33, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Problem mit Transportschein
Es ist verdammt und zugenäht die Aufgabe eines verantwortungsvollen Unternehmers seine Fahrer entsprechend zu schulen, bevor dieser auf die Menschheit losgelassen wird.Erdbeere04 hat geschrieben:Meine Fragen dazu:
Entweder macht das der Unternehmer selbst, da aber die viele Unternehmer selbst keine Ahnung von der Materie haben, müssen Fahrerschulungen gegen eine Gebühr durch die Zentralen erfolgen.
Informationen über Krankenfahrten/Beförderungen
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Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 22.07.2021, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.