Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Verträge, Tarife, Erfahrungen, Klagen.
Antworten
wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 02.09.2016, 17:45

Hallo , .....

wir habe seid 1 Monat das Problem , das einige Krankenhäuser keine Transportscheine bei Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus ausstellen .

Es werden nur noch Transportscheine für Tragestuhlfahrten / Liegendtransporte ausgestellt .

Nun soll der Patient die Taxifahrt oder sogar Rollstuhlfahrten selber zahlen und eine Einverständnisserklärung unterschreiben , dass der Patient die Kosten selber tragen muss .

Hintergrund :

Mehrere Krankenkassen lehnten einige Entlassungsfahrten ab und die Taxi / Mietwagenunternehmen stellten diese Fahrkosten dem Krankenhaus in Rechnung , weil die Station / Krankenhaus der Auftraggeber & Besteller war .

Damit das Krankenhaus diese eingereichten Rechnungen nicht mehr zahlen müssen , soll der Taxifahrer eine Einverständnisserklärung vom Patient , vor Fahrtantritt unterschreiben lassen , dass der Patient die Fahrt selber zahlt . Unabhängig davon , ob die Krankenkasse diese Fahrt eventuell zurückerstattet .

Frage : 1. Ist diese Handhabe zulässig ?

2. Ich habe im Internet keine Taxi Einverständniss Erklärung gefunden , welche auch gerichtlich Stand hält , wenn der Patient nicht zahlen will .
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

casi
Vielschreiber
Beiträge: 269
Registriert: 18.04.2007, 16:12
Wohnort: Reinfeld
Kontaktdaten:

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von casi » 03.09.2016, 01:52

Was ist denn das für ein Unsinn ?

1. Der Beförderungsvertrag besteht immer zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast.
Der Patient/Fahrgast schuldet dem Taxiunternehmer Immer den Fahrpreis. Ob nun mit oder ohne schriftliche Einverständnisserklärung.
Der Taxiunternehmer kann zwar direkt mit der Krankenkasse abrechnen, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Genau so gut kann der FG
in bar bezahlen und geht dann mit der Taxiquittung und der ärztl. Verornung zu seiner Krankenkasse und läßt sich den Fahrpreis erstatten.

2. Krankenkassen können nicht nach Lust und Laune die Fahrkostenübernahme ablehnen. Was die bezahlen müssen, ist gesetzl. festgelegt.

3. Wenn der Taxiunternehmer tatsächlich dem Krankenhaus die Fahrkosten in Rechnung stellt, pinkeln die sich vermutlich vor Lachen in die Hose.

Bist du sicher dass das ganze kein Märchen ist ?
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 03.09.2016, 07:38

Kein Märchen ...

Beispiel : Der Patient liegt eine Woche auf Station . Die Stationschwester bestellt einen Tag zuvor ein Rollstuhltaxi .
Der Fahrer kommt mit Rollstuhl auf Station und bekommt dort die Info , der Patient muss selber zahlen , obwohl er gesetzlich versichert ist .
Patinet geht davon aus , er bekommt einen Transportschein - eben nicht .
Ich steh nun dumm da .
Patient hat kein Geld , da er denkt die Kasse zahlt die Entlassungsfahrt . Ich habe keinen Transportschein .... , Eventuell weigert sich der Patient mit uns zu fahren , da er die Kostennicht selber tragen will und bestellt die Verwandschaft für eine Privatabholung .

Wer bezahlt nun die Leerfahrt usw ... da ist doch Ärger schon vorprogrammiert ....
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von taxipost » 03.09.2016, 08:42

der beförderungsvertrag muss nicht zwangsläufig mit dem fahrgast bestehen.
nur die leistung: beförderung - betrifft den fahrgast.
sub-prinzip.

es müsste erst geklärt werden,
ob das krankenhaus eine "transport-pflicht" gegenüber dem fahrgast hat.

unabhängig davon steht einer "Einverständniserklärung" nichts im wege.

wenn ich dich richtig verstanden habe,
werden alle fahrten zuerst dem krankenhaus in rechnung gestellt und
im falle der nichtzahlung, soll dann der fahrgast selbst zahlen.

dafür bedarf es keiner bestimmten form.
einfache bestätigung a la,
"ich weiss, ich zahle falls erforderlich"
sehe ich als ausreichend an.

ohne diese kannst du auf den kosten sitzen bleiben,
denn vom fahrgast ggf nicht eintreibbar.
Zuletzt geändert von taxipost am 03.09.2016, 08:48, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 03.09.2016, 13:19

Beispiel : Der Patient ist 10 Tage im Krankenhaus . Ein Tag zuvor bestellt die Stationsschwester eine Rollstuhlfahrt für die Entlassung beim Taxiunternehmer . Nächsten Tag kommt der Fahrer auf Station . Obwohl der Patient gesetzlich versichert ist , bekommt er keinen Transportschein vom Krankenkaus /Station . Nun steht der Fahrer dumm da . Der Patient denkt er wird mit einen Transportschein nach Hause gefahren . Patient hat kein Geld am Entlassungstag und will gefahren werden ...

Einverständniserklärung will er nicht unterschreiben ... , da er üblicherweise über den Trsnspotschein abgerechnet wird ...

Leerfahrt will er auch nicht zahlen , weil die Krankenschwester bestellt hat ...

Unterschreibt der Patient die Einverständnisserklärung , angenommen er ist 85 Jahre alt und wir fahren ihn nach Hause . Nun schicken wir die Rollstuhlfahrt Rechnung ... Die Tochter sieht die Rechnung und ruft beim Taxiunternehmer an ....Meine Mutter ist so alt oder ist Dement sie weiß nicht was sie unterschrieben hat und außerdem soll ich die Rechnung bei ihrer Krankenkasse abrechnen ....Ohne Schein kann der Taxiunternehmer nicht einreichen .... Also ist Ärger schon vorprogrammiert ... Keiner will zahlen...

Hintergrund : Das Krankenhaus hat sich für die Entlassungsfahrt keine Genehmigung von der Krankenkasse geholt oder will diese Arbeit nicht mehr durchführen ... Deshalb wird kein Trandportschein an den Patient ausgehändigt ..... Trotzdem wird der Taxiunternehmer bestellt .
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

Talbot
User
Beiträge: 170
Registriert: 17.05.2012, 10:44

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von Talbot » 03.09.2016, 13:38

§ 60 SVG V Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.
Ich vermute, dass die Krankenkasse Druck auf das Krankenhaus ausübt, die Transportscheine nur in sehr zwingenden Gründen auszustellen.

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 03.09.2016, 13:55

Genau - dann sollte aber auch der Taxiunternehmer bei Fährt Bestellung davon informiert werden , dass der Patient keinen Transportschein hat .
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

casi
Vielschreiber
Beiträge: 269
Registriert: 18.04.2007, 16:12
Wohnort: Reinfeld
Kontaktdaten:

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von casi » 03.09.2016, 16:40

Talbot hat geschrieben: Ich vermute, dass die Krankenkasse Druck auf das Krankenhaus ausübt, die Transportscheine nur in sehr zwingenden Gründen auszustellen.
Das geht in die richtige Richtung.

Das Krankenhaus will sein Budget schonen und weniger Kosten verursachen.
Das kenne ich aus mehreren Kliniken.
Oft wird dem Patienten auch gesagt, er solle sich den Transportschein von seinem Hausarzt holen.

:evil:
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von taxipost » 04.09.2016, 07:47

wolli19 hat geschrieben:...

Leerfahrt will er auch nicht zahlen , weil die Krankenschwester bestellt hat ...

Unterschreibt der Patient die Einverständnisserklärung , angenommen er ist 85 Jahre alt und wir fahren ihn nach Hause . Nun schicken wir die Rollstuhlfahrt Rechnung ... Die Tochter sieht die Rechnung und ruft beim Taxiunternehmer an ....Meine Mutter ist so alt oder ist Dement sie weiß nicht was sie unterschrieben hat und außerdem soll ich die Rechnung bei ihrer Krankenkasse abrechnen ....Ohne Schein kann der Taxiunternehmer nicht einreichen .... Also ist Ärger schon vorprogrammiert ... Keiner will zahlen...
...
1. die leerfahrt kann beim auftraggeber (krankenhaus oder patient) eingefordert werden.

2. die tochter kann sich auf geschäftsunfähigkeit nicht berufen,
denn geschäftsunfähige werden aus dem krankenhaus ohne aufsicht nicht entlassen.
sie können auch die entlassungspapiere nicht unterzeichnen.
ist die mutter dement und die tochter für die betreuung zuständig,
dann kann die tochter die entlassung veranlassen und ist für die folgen i.v. verantwortlich.

in beiden fällen muss die forderung ggf. gerichtlich eingeklagt werden.
zu 1. wäre auch eine anzeige wegen betruges stgb denkbar.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.09.2016, 07:55, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 04.09.2016, 17:46

Danke für die Infos und Hinweise .

Ich habe Mal einen Entwurf vorbereitet - fehlt darin noch ein wichtiger Hinweis :

Individuelle Honorarvereinbarung einer “ Unqualifizierten Krankenbeförderung “ nach §49 PBefG

Ich bin ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Selbstzahler .
Mir ist bekannt , dass die Fahrkosten für eine medizinisch ausreichende Versorgung - Krankenfahrt
die Krankenkasse übernimmt und dass ich ein Anspruch darauf habe .
Unabhängig davon wünsche ich ausdrücklich eine qualifizierte Krankenbeförderung ,
welche mit einem im Rollstuhl oder Tragestuhl durchgeführt wird .
Die durch diese Vereinbarung entstehenden Kosten trage ich selbst und werde den Betrag
unmittelbar nach Erhalt der Rechnung begleichen .
Ich weiß , dass eine Erstattung durch meine Krankenkasse nicht oder nur teilweise gewährleistet ist .
Das gilt insbesondere für Leistungen die nicht zum medizinischen Versorgungsumfang der
gesetzlichen Krankenkasse gehören .
Zuletzt geändert von wolli19 am 04.09.2016, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

casi
Vielschreiber
Beiträge: 269
Registriert: 18.04.2007, 16:12
Wohnort: Reinfeld
Kontaktdaten:

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von casi » 04.09.2016, 20:12

Was ergibt sich denn nun daraus, daß der Fahrgast das unterschreibt ?

Wenn die Kasse nicht zahlt, zahlt der Fahrgast. Ganz gleich, ob er das unterschrieben hat oder nicht.

Wenn ich der FG wäre, und sollte das unterschreiben, würde ich wortlos aussteigen und mir ein anderes Taxi nehmen.


:roll:
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 04.09.2016, 22:49

Es wurde kein Taxi bestellt sondern ein Rollstuhltransport ... Mal sehen , wie schnell du dieses Taxi bekommst :D Und wie regelst du die Leerfahrt als FG ?
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

casi
Vielschreiber
Beiträge: 269
Registriert: 18.04.2007, 16:12
Wohnort: Reinfeld
Kontaktdaten:

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von casi » 04.09.2016, 23:21

wolli19 hat geschrieben:Es wurde kein Taxi bestellt sondern ein Rollstuhltransport ...
Ob Taxi oder Rolli ist egal.

Hat der Patient bei einer Krankenhausentlassung einen so genannten Transportschein, bezahlt die Kasse.
Falls er keinen Transportschein hat, ist er Barzahler.

Warum sollte er dir also irgendetwas unterschreiben ?
wolli19 hat geschrieben:...Mal sehen , wie schnell du dieses Taxi bekommst :D
Auch ein Rollstuhlfahrer weiß sich zu helfen. Und sonst hilft ihm das Krankenhaus. :wink:
wolli19 hat geschrieben:Und wie regelst du die Leerfahrt als FG ?
Ich würde sie gar nicht regeln. Und was würdest du dann machen ?
wolli19 hat geschrieben:Ich habe im Internet keine Taxi Einverständniss Erklärung gefunden , welche auch gerichtlich Stand hält , wenn der Patient nicht zahlen will .
Ach was. Woran könnte das wohl liegen ?





.
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 05.09.2016, 09:16

Ich möchte dich Mal sehen , wenn du 4 Mal am Tag irgendwelche Krankenhäuser mit 2 Personen anfährst , weil eine Rollstuhlfahrt mit Tragestuhl bestellt wurde .

Die Station braucht das PatientenBett und der nächste Tragestuhl/Transport braucht 2-3 Stunden .

Die Station ist Sauer , wenn du nicht fährst und der Unternehmer weiss nicht , wie er sein Fahrgeld oder Unkosten ( Leerfahrt ) herbekommt .

2 Fahrer X je 11.50 € pro Stunde X 4 Leerfahrten = 92,00 €

Die AOK zahlt zB. pauschal für Tragestuhl 38€ ... da muss man schon sehen , dass man mehrere Tragstuhl / Rollstuhlfahrten ( 4-6 ) in 3 Stunden bedient .

Da zählt jede Minute und es bleibt wenig Zeit für irgendwelche Transportscheinprobleme oder Diskussionen , wer zahlt den Transport oder die Leerfahrt .
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von KlareWorte » 05.09.2016, 10:45

Entlassungsfahrten sind genehmigungsfrei, insofern verwundert es mich, dass bei euch die AOK die Zahlung verweigert, wenn ein Transportschein vorliegt. Wir haben solche Probleme hier derzeit nicht. IM Zweifel verklagt man eben auch mal die Krankenkasse.

Es ist ganz klar, dass ich bei Bestellung durch die Station bereits nach dem Transportschein fragen würde. Käme es deshalb massiv zu Leerfahrten, würde ich das Krankenhaus nicht mehr diesbezüglich bedienen. Man muß sich auch mal wehren. Dieses Gedöns mit Einverständniserklärung würde ich nicht mitmachen.

wolli19
User
Beiträge: 29
Registriert: 15.08.2015, 10:07
Wohnort: Deutschland

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von wolli19 » 05.09.2016, 11:59

KlareWorte hat geschrieben:Entlassungsfahrten sind genehmigungsfrei, insofern verwundert es mich, dass bei euch die AOK die Zahlung verweigert, wenn ein Transportschein vorliegt. Wir haben solche Probleme hier derzeit nicht. IM Zweifel verklagt man eben auch mal die Krankenkasse.

Wir bekommen ja keinen Transportschein von Station , somit können wir auch nicht mit der Kasse abrechnen .

Es ist ganz klar, dass ich bei Bestellung durch die Station bereits nach dem Transportschein fragen würde. Käme es deshalb massiv zu Leerfahrten, würde ich das Krankenhaus nicht mehr diesbezüglich bedienen. Man muß sich auch mal wehren. Dieses Gedöns mit Einverständniserklärung würde ich nicht mitmachen.
Wir wollen ja die Krankenhäuser nicht verärgern oder nicht mehr bedienen , wenn wir pro Tag von 9.00 - 15.00 Uhr 30 BTW Krankenfahrten ( circa 1.800 € steuerfreien Umsatz nach §4 NR. 176 USTG ) von den Krankenhäuser bekommen , wovon vielleicht in der Zukunt 5 - 8 Fahrten ohne Schein sind . Deshalb suchen wir eine vernünftige Regelung für Patient , Krankenhaus und für den Unternehmer .
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom .

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10578
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von Taxi Georg » 06.09.2016, 09:07

KlareWorte hat geschrieben:Es ist ganz klar, dass ich bei Bestellung durch die Station bereits nach dem Transportschein fragen würde.
Käme es deshalb massiv zu Leerfahrten, würde ich das Krankenhaus nicht mehr diesbezüglich bedienen.
Man muß sich auch mal wehren.
Dieses Gedöns mit Einverständniserklärung würde ich nicht mitmachen.
Korrekt! Genau so!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Re: Einverständnisserklärung Kostenübernahme

Beitrag von Wattwurm » 10.09.2016, 18:26

Grundsatz:
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

Erläuterung:
Wenn ein zwingender medizinischer Grund vorliegt, muss der Arzt eine Transsportverordnung ausstellen. Stellt er diese Verodnung nicht aus, kann man davon ausgehen das kein medizinisch zwingender Grund vorlag.

Handlungsanweisung:
Abkassieren des Taxameterpreis (Kartenzahlung selbstverständlich möglich) gegen korrekt ausgestellte und leserliche Quittung, mit Verweis sich das Fahrgeld gegen Vorlage der Quittung von der Krankenkasse erstatten zu lassen.

Ihr müßt damit rechnen, das sich die Probleme mit zahlungsunwilligen Krankenkassen verstärken werden. Für jeden Flüchtling, darunter auch Kriegsverletzte und Traumatiserte die häufig einer langfristigen Hilfe bedürfen, gibt es vom Bund eine Pauschale von 90 Euro im Monat. Das reicht nicht hinten und reicht nicht vorne. Knapp kostendeckend wäre ein Pauschale in Höhe von 190 Euro im Monat erforderlich. Es klafft also eine Deckungslücke von 100 Euro pro Person im Monat und 1200 Euro pro Jahr. Wieviele Flüchtlinge sind im letzten Jahr nach Deutschland gekommen? Eine Millionen. 1 Millionen x 1200 Euro = 1,2 Milliarden Euro. Um das bezahlen zu können wurde der Gesundheitsfond, in den wir Werktätigen alle einzahlen, von Vater Staat vor ein paar Wochen genau um diesen Betrag erleichtert. Und nun jault nicht rum sondern zeigt Solidarität mit den Schutzsuchenden oder wählt die Unaussprechlichen...

Ich habe als Kundin eine Rollifahrerin. Querschnittsgelähmt seit einem Motorradunfall.Im März hat sich ein Nagel in den Reifen ihres Rollis gebohrt. Ersatzreifen hat die BEK/GEK, wenn auch äußerst unwillig bezahlt. Das gleiche Mißgeschick ist ihr im Juli noch einmal passiert, diesesmal war es ein abgebrochener Flaschenhals. Nun reicht es uns aber...bekam sie zur Antwort. Sie hat auf mein Anraten den Schiedsausschuss der BEK/GEK angeschrieben und um Kostenerstattung gebeten. Antwort steht noch aus. Ich habe das zum Anlaß genommen Mitglied im Sozialverband Deutschland zu werden. Ich habe ihr das auch geraten. Alles was mit "Sozial" vorne anfängt ist mir ja von Haus aus sehr suspekt, meistens entpuppt sich das ja als Mogelpackung, aber in diesem Fall mache ich mal eine Ausnahme. Der Ortsverband Neumünster des SoVD ist übrigens der zweitgrößte Ortsverband in ganz Deutschland...

https://www.sovd.de/

Antworten