Änderung des PbfG

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Wattwurm
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Änderung des PbfG

Beitrag von Wattwurm » 18.09.2011, 11:29

Es liegt ein Kabinettsentwurf zur Änderung des PbfG vor!

Dieser sieht vor, nicht nur unentgeltliche (Freistellungsverordnung) sondern auch geschäftsmäßige Personenbeförderung für die ein betriebskostendeckendes Entgelt erhoben werden darf, von den Bestimmungen des PbfG auszunehmen!

Das bedeutet: Jeder Supermarkt darf in Zukunft seine Kunden mit einem eigenen Fahrdienst vom Einkauf nach Hause fahren und dafür ein Entgelt bis zur Höhe der Betriebskosten kassieren! Das gleiche gilt auch für Gaststätten-und Diskothekenbetreiber, für Arztpraxen und Hotel-und Tagungsbetriebe und so fort...

Vielleicht ist das lediglich betriebskostendeckende Entgelt kein Grund für Euch zur Beunruhigung, für mich aber eindeutig schon! Denn damit ergeben sich für uns negative Synergieeffekte! So ein Kundenservice spricht sich schnell herum, erst recht wenn man diesen Service aktiv bewirbt! Das Hotel das einen solchen Service anbietet und bewirbt, bekommt mehr Gäste! Gäste die vorher mit dem Taxi gefahren sind, fahren nun mit dem Hausservice des Hotels! Und selbstverständlich kann man dieses Beispiel auch auf Diskotheken und Gaststätten übertragen!

Der BZP ist darauf aufmerksam geworden und wird alles unternehmen um diese Änderung zu verhindern!

Jochen Lembke

Beitrag von Jochen Lembke » 18.09.2011, 11:41

Lass mich raten, da reicht dann natürlich auch ein Führungszeugnis völlig aus! :twisted:

Ich weiß nicht, wie das hier ist in den richtigen Großstädten, aber in Zürich hat fast jedes größere Hotel einen eigenen Fahrdienst. Großzügig dürfen dann auch gegen happige Gebühr sich Taxis aufstellen, aber (!) die Hoteltaxis haben immer Vorrang!

So kann es passieren, du stehst da eine halbe Stunde alleine zuständig, dann aber kommt Hoteltaxi und du bist nur noch zweiter. (Wegen all diesem Kram stand ich an solchen Hotels auch nur wenn es gut ging.)

Hauke
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Beitrag von Hauke » 18.09.2011, 11:47

Hotel und Klinikshuttel-Service gibt es bei uns bereits zuhauf. Jedes Kurheim und fast jedes größere Hotel hat hier ein 9sitzer. Ob die nun Kostenfrei fahren oder zukünftig ein Entgeld in Höhe der Betriebskosten nehmen dürfen ist doch bei einer gesunden Mischkalkulation eines Hotel oder Mutter&Kind Kurheim sowas von egal...

Bisher ist die Logistik deren grösstes Problem, sie können mit ihrem Bus nicht überall gleichzeitig sein und nehmen uns von daher zu den Anreisezeiten nur eine Tour weg. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern. Das viel größere Problem bei solchen Häusern sind die Taxi und Mietwagen Unternehmen die bereit sind in Peakzeiten zu Dumpingpreisen zu helfen, weil sie sich langfristige Geschäftbeziehungen erhoffen.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 18.09.2011, 12:14

Du hast das schon ganz richtig erfasst, Jochen! Die Kutscher benötigen für derartige Fahrten auch keinen P-Schein!

Da kann man dann jeden an´s Lenkrad setzen auch wenn er schon 10 Punkte in Flensburg hat und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorbestraft ist! Gullydeckel aufreißen ist das Stichwort! Sehr beliebt auch in Neumünster!

gast

Beitrag von gast » 18.09.2011, 12:49

Wo kann ich diesen Kabinettsentwurf nachlesen?

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bonscott
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Beitrag von bonscott » 18.09.2011, 13:38

Wenn´s stimmt, echt zum Würfelhusten.

Das ist bestimmt auf Initiative der FDP geschehen - Stichwort Hotels.
FDP muß weg!

Filou
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Beitrag von Filou » 18.09.2011, 16:27

@ bonscott

Den Gedanken hatte ich auch gerade, als ich hier herein kam.
Die Hotels haben keine Lust mehr auf P-Schein und Wegstreckenzähler, da Personal in dieser Branche ja oft wechselt.
Das beste Beispiel ist doch das Umfeld des neuen Flughafens bei uns, unsere Behörde geht den Hotels und Parkplatzbetreibern tierisch auf den Sack. Was ich persönlich gut finde.

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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 18.09.2011, 17:57

Mediamarkt hat es ja vorgemacht!

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MM in Dus

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homer
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Beitrag von homer » 18.09.2011, 18:06

@ horafas
In Norddeutschland habe ich sowas bei Mediamarkt noch nicht gesehen.
Wie funktioniert das im Detail, wer fährt´s und wer zahlt ?
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
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Beitrag von Taxi Georg » 18.09.2011, 18:22

homer hat geschrieben:Wie funktioniert das im Detail, wer fährt´s und wer zahlt ?
MediaMarkt.de hat geschrieben:Für ältere oder nicht mobile Personen bieten wir unseren komfortablen Shuttle-Service an.
Wir holen Sie ab, wir beraten Sie vor Ort, wir bringen Sie mit Ihrem Einkauf nach Hause.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Shuttle-Service.
Und das alles für nur 39,- €*. Diese Pauschale entfällt bei einem Einkauf ab 300,- €.

* Im Umkreis von 30 km.

:arrow: Mediamarkt Dus

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 18.09.2011, 18:40

weltenbummler hat geschrieben:Wo kann ich diesen Kabinettsentwurf nachlesen?
Also mit den Kabinettsentwurf kann ich nicht dienen, aber vielleicht genügt Dir das hier:

http://www.taxi-zeitschrift.de/gvn-wend ... 58277.html

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Beitrag von Emilie » 18.09.2011, 18:57

Dann aber auch gleiche Recht für Alle: also, fangen wir an:

- dann möchte ich Zigaretten, Spriitousen, Backwaren, Zeitschriften, Kosmetika, Getränke und, und und frei, zu jeder Stunde ohne gewerbsmäßige Anmeldung verkaufen dürfen,

- ohne Gesundheitszeugnis und Anmeldung ein Restaurant betreiben

- ohne entsprechende Qualifikation ein Versicherungsbüro eröffnen

- eine Apotheke eröffnen

soll ich weiter machen? :wink:
Bloß kein Stress...

Gebt mir ruhig die Schuld!

taxijule
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Beitrag von taxijule » 18.09.2011, 21:25

Es ist schon schlimm genug, dass jeder x-Beliebige Schüler und Behinderte fahren kann ohne jegliche Sonderberechtigung, nun kommt der nächste Vorschlag der absolut hirnlos ist. Tja - unsere Bundesregierung eben.

Jochen Lembke

Beitrag von Jochen Lembke » 18.09.2011, 22:17

Dieser Liberalisierungswahnsinn führt geradewegs zu Zuständen wie im englischen Bahnbetrieb mit mehreren Bahnbetreiberfirmen auf der gleichen Strecke.

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 19.09.2011, 00:36

Das PBefG gilt für diese Beförderungsfälle nicht:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
...
Die Fahrerlaubnisverordnung regelt die freigestellten Verkehre, um die es sich zu handeln scheint. Der P-Schein soll bei Beförderungsfällen, bei denen das Entgelt die Betriebskosten nicht übersteigt, eingespart werden.

Shuttle- oder ähnliche Dienste sind inzwischen an der Tagesordnung - eine Gesetzesnovelle würde nur die Wirklichkeit abbilden.

Ob ich Parallelen ziehe? Ich lasse es lieber.

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Beitrag von Wattwurm » 19.09.2011, 18:43

Die entscheidende Frage ist doch: Wie will man das nachprüfen, ob das Entgelt die Betriebskosten nicht übersteigt? Wenn ein Hotelshuttle zum Flughafen sensationell niedrige 1,50 Euro pro Person beträgt, dann kann man mal davon ausgehen, das im Preis für eine Übernachtung der eine oder andere Euro zusätzlich mit eingepreist wurde! Und wenn der Supermarkt ebenfalls einen Shuttle zum Spottpreis anbietet, dann schlägt man eben den einen oder anderen Euro drauf auf das Pfund Bananen oder die Margarine!

Ich will solchen Kundendienst ja nicht unbedingt ins Jenseits befördern. Aber ich möchte gerne das die Fahrer qualifiziert genug sind, um mit diesem Kundendienst Menschen zu befördern und zwar nach Möglichkeit nicht ins Jenseits! Und die Qualifizierung der Fahrer wird mit einem P-Schein nachgewiesen! Ich finde daran sollten wir unbedingt festhalten, ansonsten können wir bald das gesamte PbfG in die Tonne treten! Ich will nicht das das PbfG ausgehöhlt wird!

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Beitrag von Wattwurm » 19.09.2011, 18:45

Die entscheidende Frage ist doch: Wie will man das nachprüfen, ob das Entgelt die Betriebskosten nicht übersteigt? Wenn ein Hotelshuttle zum Flughafen sensationell niedrige 1,50 Euro pro Person beträgt, dann kann man mal davon ausgehen, das im Preis für eine Übernachtung der eine oder andere Euro zusätzlich mit eingepreist wurde! Und wenn der Supermarkt ebenfalls einen Shuttle zum Spottpreis anbietet, dann schlägt man eben den einen oder anderen Euro drauf auf das Pfund Bananen oder die Margarine!

Ich will solchen Kundendienst ja nicht unbedingt ins Jenseits befördern. Aber ich möchte gerne das die Fahrer qualifiziert genug sind, um mit diesem Kundendienst Menschen zu befördern und zwar nach Möglichkeit nicht ins Jenseits! Und die Qualifizierung der Fahrer wird mit einem P-Schein nachgewiesen! Ich finde daran sollten wir unbedingt festhalten, ansonsten können wir bald das gesamte PbfG einschl. Freistellungsverordnung in die Tonne treten! Ich will nicht das das PbfG und die FreistellungsVO ausgehöhlt oder unterwandert werden!

Jeder kann machen was er will und wie es ihm beliebt nur bei den Taxen werden die Daumenschrauben immer mehr angezogen und ansonsten herrscht Anarchie! So geht das aber nicht!

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Beitrag von Emilie » 19.09.2011, 19:55

Was mich dabei sauer macht: wenn die vom Shuttle - Service unqualifiziert sind, dann sind unsere Pbf-Scheine null Wert für nothinghill, AA-Papier, eine degratitierung unserer Qualifizikation sozusagen.

Das tut weh! Das ist als wenn jemand mir die Sterne von den Schulterklappen reißt. Da hat man gepaugt, bezahlt, vor Prüfungsangst geschwitzt. Man hat sich im Laufe der Jahre einen gewissen Kunden-behandlungsstil angeeignet, dann kommt da son Shuttle-Service vom Baumarkt daher mit irgend einem pickeligen Praktikanten am Steuer, der Oma zwar bis zur Haustür fährt, aber das Gepäck muss sie selber rauftragen.

Ja, das ist doch genau so, als wenn ich mich jetzt an den Schreibtisch von sonem Finanzbeamten setze und seine Arbeit mache: er hat dafür Jahrelang gelernt, den Boden gekratzt vor seinem Vorgesetzten und dann kommt die hochqualifizierte Taxifahrerin schubst ihn vom Stuhl und fängt an die Rechenmaschine zu bedienen. Das geht nicht! So geht das nicht! Schuster bleib bei deinen Leisten: wir verkaufen ja auch keine Latten im Billig-Angebot!

Wenn Kunden das lesen: Leute ihr wollt Service, ihr wollt sicher von qualtittiv-ausgebildeten Menschen nach Hause gebracht werden, wer kann das besser als ein Taxifahrer/in!! :wink:
Bloß kein Stress...

Gebt mir ruhig die Schuld!

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Beitrag von Hauke » 19.09.2011, 21:55

Wattwurm hat geschrieben:Die entscheidende Frage ist doch: Wie will man das nachprüfen, ob das Entgelt die Betriebskosten nicht übersteigt? Wenn ein Hotelshuttle zum Flughafen sensationell niedrige 1,50 Euro pro Person beträgt, dann kann man mal davon ausgehen, das im Preis für eine Übernachtung der eine oder andere Euro zusätzlich mit eingepreist wurde! Und wenn der Supermarkt ebenfalls einen Shuttle zum Spottpreis anbietet, dann schlägt man eben den einen oder anderen Euro drauf auf das Pfund Bananen oder die Margarine!
Schrieb ich doch bereits, die heute schon üblichen Shuttle-Service sind in der gesunden Mischkalkulation voll enthalten, da kann das PbfG auch legalisieren was längst übliche Praxis ist.

Was ich bei dieser und ähnlichen Diskussionen nie verstehe, ist der Umstand das überall nach deregulierung, vereinfachung usw. gerufen wird, nur im Bereich der Personenbeförderung sollte nach Möglichkeit alles schön eingeschränkt, reguliert, Konzessionen beschränkt und bis ins kleinste geschützt werden. Alles zum Wohle der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen mit dem Wissen, das die eigenen Kollegen (und man selbst vermutlich auch) genau die Regularien die als erhaltenswert betrachtet werden untergraben.

Wasch mich bitte aber mache mich nicht nass...

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Beitrag von reasoner » 19.09.2011, 22:15

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft doch das PBefG.

Danach sollen Fahrten, die umsonst sind, oder deren Entgelt die Betriebskosten nicht übersteigt, auch dann nicht unter das PBefG fallen, wenn sie geschäftsmäßig durchgeführt werden.

Wenn ich das richtig verstehe, können hierdurch Beförderungen z.B. im Shuttleservice oder Abholdienste von Hotels mit Privat-PKW durchgeführt werden.

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