Änderung des PbfG

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eichi
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Beitrag von eichi » 19.09.2011, 22:35

Die Frage, die ein Jurist mal klären könnte, lautet wie folgt:

Können Fahrten unter Selbstkostenpreis (Tabelle von Linne + Krause?)
nicht als Dumpingpreis angesehen werden und gelten sie nicht auf diese Weise als
unlauterer Wettbewerb?
Mag sein, dass der Hotelchef an den Fahrten nichts verdienen will, aber der Fahrer
und das Fahrzeug müssen bezahlt werden.
Und sieht das Finanzamt dann die Vorsteuerabzugsberechtigung als gegeben
an oder sind dann diese Fahrten /Fahrzeuge als Liebhaberei anzusehen?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Hauke
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Beitrag von Hauke » 20.09.2011, 02:46

eichi hat geschrieben:Die Frage, die ein Jurist mal klären könnte, lautet wie folgt:

Können Fahrten unter Selbstkostenpreis (Tabelle von Linne + Krause?)
nicht als Dumpingpreis angesehen werden und gelten sie nicht auf diese Weise als
unlauterer Wettbewerb?
Fahrten die keinen Gewinn erzielen sondern als Service gegenüber der Kunden dienen, stehen in keinem Wettbewerb gegenüber gewerblichen Fahrdiensten. Auch nicht wenn sie den Taxen und Mietwagen Kundschaft weg nehmen.
Mag sein, dass der Hotelchef an den Fahrten nichts verdienen will, aber der Fahrer
und das Fahrzeug müssen bezahlt werden.
Und sieht das Finanzamt dann die Vorsteuerabzugsberechtigung als gegeben
an oder sind dann diese Fahrten /Fahrzeuge als Liebhaberei anzusehen?
Das Fahrzeug ist Betriebsmittel, der Fahrer ist Betriebsangehörig, die Kosten werden durch das Entgeld gedeckt also ist auch eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug möglich. Hierbei ist zu beachten das nicht die Fahrten ansich Gewinn erzielen sollen, sehr wohl aber der Service dazu dient den Umsatz des Hauses zu steigern.

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Beitrag von kelte2000 » 20.09.2011, 07:08

Diese Fahrten über die Ihr gerade Diskutiert fallen, so habe ich es2006 im Unternehmerlehrgang gelernt, doch schon lange unter der Freistellungsverordnung.

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Beitrag von reasoner » 20.09.2011, 08:31

Im § 48 FeV heißt es : "... entgeltlich oder geschäftsmäßig ... ".
Freigestellte Verkehre sind dort aufgeführt, Shuttle- oder ähnliche Dienste finden sich dort nicht.

Sobald hoteleigene oder im Rahmen einer anderen Geschäftstätigkeit durchgeführte Fahrten das Attribut 'geschäftsmäßig' verlieren, greift die Verordnung nicht mehr.

Ohne Gewähr.

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Beitrag von taxistreng » 20.09.2011, 12:39

Im Service von Einkaufsmärkte oder Hotels, einen eigenen Shuttle-dienst anzubieten, steckt auch eine Chance für Taxis...nur mal so, als Denkanstoß... :-)

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 20.09.2011, 21:40

Sauber und gut recherchiert, so umfassend war mir das aus Zeitgründen nicht möglich! Hin und wieder muß ich auch mal Geld verdienen! Also mal ein "Gefällt mir" nach Drüben....!

http://www.mycrazytaxis.com/taxiforum/i ... eadID=1153

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 25.09.2011, 10:48


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Beitrag von reasoner » 26.09.2011, 17:30

Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat nicht passiert, also => zurück in die Ausschüsse.

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Beitrag von Wattwurm » 27.10.2011, 19:35

Die EU hat das sogenannte Road Package beschlossen. Darin enthalten sind verschiedene EU-Verordnungen unter anderem auch die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die vorsieht, die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Personenbeförderung innerhalb der EU zu vereinheitlichen!

Am 4.Dezember 2011 sollen alle EU-Verordnungen also auch die Verordnung Nr.1370 innerhalb der EU gleichzeitig in Kraft treten! Das wurde so im Europäischen Parlament und im Rat beschlossen! Und EU-Recht ist den nationalem Recht immer übergeordnet! Die Bundesregierung hat also die Verordnung Nr.1370 zwingend umzusetzen!

Bisher:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die
Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen (…)

Neufassung:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich
sind oder
das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt
nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen (…)

Änderungen unterstrichen!

Ich sehe ganz eindeutig die Gefahr, das bei einem Wegfall der "Geschäftsmäßigkeit" das also eine Entgeltzahlung überhaupt keine Rolle mehr spielt, das Personenbeförderungsgesetz auf diese Art ausgehebelt werden kann!

Das uns also vermehrt Hotelshuttles, Messeshuttles oder Großveranstaltungsshuttles etc.pp Marktanteile streitig machen werden! Das Fahrgäste dieser Fahrdienste ihren Fahrpreis über die Eintrittskarte oder den Übernachtungspreis bereits entrichtet haben, dürfte wohl klar wie Kloßbrühe sein!

Die Frage die sich mir stellt ist auch: Wie kann man Mißbrauch, also die Unterwanderung des PbfG nachweisen? Ich glaube nicht das auf einer Hotelrechnung steht: Im Übernachtungspreis ist eine kostenlose Fahrt zum Flughafen/ZOB/Bahnhof mit unserem hauseigenem Shuttleservice enthalten!

So blöde wird keiner sein! Das wäre ja ein gefundenes Fressen!

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Beitrag von oldstrolch » 27.10.2011, 22:20

Wattwurm hat geschrieben:Die EU hat das sogenannte Road Package beschlossen. Darin enthalten sind verschiedene EU-Verordnungen unter anderem auch die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die vorsieht, die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Personenbeförderung innerhalb der EU zu vereinheitlichen!

Am 4.Dezember 2011 sollen alle EU-Verordnungen also auch die Verordnung Nr.1370 innerhalb der EU gleichzeitig in Kraft treten! Das wurde so im Europäischen Parlament und im Rat beschlossen! Und EU-Recht ist den nationalem Recht immer übergeordnet! Die Bundesregierung hat also die Verordnung Nr.1370 zwingend umzusetzen!

Bisher:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die
Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen (…)

Neufassung:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich
sind oder
das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt
nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen (…)

Änderungen unterstrichen!

Ich sehe ganz eindeutig die Gefahr, das bei einem Wegfall der "Geschäftsmäßigkeit" das also eine Entgeltzahlung überhaupt keine Rolle mehr spielt, das Personenbeförderungsgesetz auf diese Art ausgehebelt werden kann!

Das uns also vermehrt Hotelshuttles, Messeshuttles oder Großveranstaltungsshuttles etc.pp Marktanteile streitig machen werden! Das Fahrgäste dieser Fahrdienste ihren Fahrpreis über die Eintrittskarte oder den Übernachtungspreis bereits entrichtet haben, dürfte wohl klar wie Kloßbrühe sein!

Die Frage die sich mir stellt ist auch: Wie kann man Mißbrauch, also die Unterwanderung des PbfG nachweisen? Ich glaube nicht das auf einer Hotelrechnung steht: Im Übernachtungspreis ist eine kostenlose Fahrt zum Flughafen/ZOB/Bahnhof mit unserem hauseigenem Shuttleservice enthalten!

So blöde wird keiner sein! Das wäre ja ein gefundenes Fressen!



so lange sich NICHT fähige fahrer in unseren reihen aufhalten wird es solche bemühungen geben.jedoch wird es schnell kunden geben die es nicht gut finden, die dreifache oder doppelte zeit in einem kostenlosen auto zu verbringen wenn sie eine bessere leistung für einen angemessenen preis haben können. das ist unsere chance!......leider wird es bis dahin ein langer weg sein.... :(
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Beitrag von reasoner » 05.11.2012, 13:42

Die PBefG-Novelle passierte nunmehr am 02.11.2012 den Bundesrat und tritt aller Voraussicht nach am 01.01.2013 in Kraft.

Neben der in den Medien zu vernehmenden Liberalisierung des Busverkehrs, fiel der Begriff 'geschäftsmäßig' weg (§ 1 Abs. 2).
BZP hat geschrieben:Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsmäßigkeit im § 1 Abs. 2 PBefG (neu): der nun ausdrückliche Wegfall der Geschäftsmäßigkeit bei unentgeltlichen bzw. bis zur Grenze der Betriebskosten entgeltlichen Fahrten wird nach Bundesverbandsansicht dazu führen, dass sich viele Fremdanbieter wie Hotels, Gaststätten, Pflegedienste und Reha-Einrichtungen auf diesem Markt der scheinbaren Unentgeltlichkeit tummeln werden, einem Markt, der letztlich sehr wohl wirtschaftliche und gewerbliche Hintergründe hat und von den Beförderten über die Hauptleistung finanziert wird. Damit werde nicht nur die wirtschaftlich unerfreuliche Situation der gewerblichen Personenbeförderer weiter strapaziert, sondern vor allem ist damit auch verbunden, dass unausgebildete Fahrer auf diesen Fahrzeugen sitzen werden und damit die Sicherheit vieler Fahrgäste nicht in der Art und Weise gewährleistet ist, wie es die professionellen Fahrer von Taxis und Mietwagen, aber auch von Bussen garantieren können.
Ein weiteres Thema ist die Genehmigung verschiedenster Verkehre, die der Grundversorgung der Bürger mit Mobilität dienen, bspw. Bürgerbusse, AST-Verkehre.
BZP hat geschrieben:Zur Frage der Öffnung der Rechtsgrundlage für flexible Bedienformen: die neue Fassung des § 2 Abs. 6 PBefG, wonach nicht ins PBefG-Genehmigungsschemata passende Verkehrsformen nicht mehr nur in besonders gelagerten Einzelfällen, sondern auch bei einer Vielzahl von Fällen genehmigt werden können, soll laut Begründung einer einfacheren Genehmigung von Bürgerbussen und Anrufsammeltaxen zur Sicherung der kleinräumigen Mobilität dienen. Der BZP setzt die Neufassung gleich mit der Auflösung der jahrzehntelang vom Personenbeförderungsrecht aufgestellten Formenstrenge, die sich hervorragend bewährt hat. Es wird nicht dabei bleiben, dass Bürgerbussysteme leichter zu genehmigen sind; die Änderung wird – so die Verbandsbefürchtung - vielmehr dazu führen, dass alle möglichen Verkehrsformen von überforderten und/oder uninteressierten Genehmigungsbehörden durchgewunken werden, sodass die bisherige Systematik des PBefG, das als oberstes Leitmotiv die Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung im Auge hat, vollkommen verlassen wird. Zusätzliche gesetzliche Voraussetzung für eine Genehmigung nach § 2 Abs. 6 PBefG sollte deshalb sein, dass solche Verkehrsarten oder Verkehrsformen nur genehmigt werden können, wenn im Nahverkehrsplan nach § 8 Abs. 3 festgestellt wurde, dass in dem betreffenden Gebiet die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlicheren Personennahverkehr nicht mehr sichergestellt ist. Damit werde zielgenau nur der Bürgerbus gefördert und gleichzeitig im Wesentlichen die Formenstrenge gewahrt.

Schmidt-Taxi

Re: Änderung des PbfG

Beitrag von Schmidt-Taxi » 05.11.2012, 19:28

Wattwurm hat geschrieben:Es liegt ein Kabinettsentwurf zur Änderung des PbfG vor!

Dieser sieht vor, nicht nur unentgeltliche (Freistellungsverordnung) sondern auch geschäftsmäßige Personenbeförderung für die ein betriebskostendeckendes Entgelt erhoben werden darf, von den Bestimmungen des PbfG auszunehmen!


Der BZP ist darauf aufmerksam geworden und wird alles unternehmen um diese Änderung zu verhindern!
Kann er sich schenken, ist vergebene Mühe.
Die EU und die Bundesregierung setzt auf mehr Wettbewerb.
Davon werden sie sich nicht abbringen lassen.
Im besten Falle wird die Bundesregierung möglicherweise die eine oder andere Beförderungsart freistellen.
Aber nicht mal daran glaube ich.

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Beitrag von reasoner » 05.11.2012, 22:08

Im besten Fall? :shock:

Ich empfehle, meine Post zu lesen. In der Regel lohnt sich das, Schmidt.

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Beitrag von am » 05.11.2012, 22:57

Ist ja ein Unternehmerproblem und kein AN-Problem, warum sich die Mühe machen rea? :wink:


Der Wegfall der Geschäftsmäßigkeit kann sich zu einem ernsthaften Problem und Chaos entwickeln. Entweder Untergang und Auftragsverlust in großem Rahmen oder Grundlage für große Rechtsabteilungen in Taxizentralen, die sich im Sinne "ihrer" Unternehmer 24/7 mit Wettbewerbsfragen befassen dürfen.

Punkt zwei birgt aus meiner Sicht durchaus auch Chancen für das Taxigewerbe, insbesondere im Wettbewerb mit allzu unnachgiebigen Verkehrsbetrieben, die sich der Kooperation mit dem örtlichen Taxigewerbe verweigern.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von reasoner » 05.11.2012, 23:09

Punkt 2 hat sicherlich angesichts der Angebotsausdünnung des öffentlichen Linienverkehrs auf dem flachen Land seine Berechtigung. Das Taxi kann sicher hier und dort einspringen oder ergänzen.

Und ein buergerorganisiertes Seniorentaxi da, wo es Sinn macht. :wink:
http://noe.orf.at/news/stories/2557407/

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Beitrag von am » 05.11.2012, 23:38

Ich hatte dann doch etwas kreativere Sammeltaximodelle im Hinterkopf
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von roter stern » 06.11.2012, 00:20

Der Liberalisierungswahn
Hier ein paar Geschichten von den Nachdenkseiten
Unter Punkt drei: Fernbusse dürfen der Bahn Konkurenz machen.
Das geht auf nebenbei auf Kosten der Sicherheit.
so long
roter stern
Die Bundestagswahl ist bald.

http://www.nachdenkseiten.de/?p=14954#more-14954

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Beitrag von jr » 06.11.2012, 01:05

Das geht auf nebenbei auf Kosten der Sicherheit.
Da wäre ich nicht so sicher.

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Beitrag von SM » 06.11.2012, 09:25

reasoner hat geschrieben: ...Das Taxi kann sicher hier und dort einspringen oder ergänzen....
Und warum springt es hier noch nicht ein ?
....nicht flexibel genug in Berlin?


http://www.touchandtravel.de/ 8)

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