Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
Donner und Blitz
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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Donner und Blitz » 03.01.2015, 14:53

Zuerst Dank für die Arbeit, die du dir seit Jahren mit dem Zusammentragen der Taxitarife in D machst.

In Zeiten eines europäischen Binnenmarktes muten gut 800 lokale Taxitarife und -ordnungen (pro Landkreis und kreisfreier Stadt je eine(r), in Hessen gar in jeder Gemeinde) etwas anachronistisch an. Gehört alleine schon für die Kunden vereinheitlicht, damit diese bei Städtereisen eine Vorstellung über die auf sie zukommdenen Kosten entwickeln können (Verbraucherschutz).

jr hat geschrieben:Den meisten kritisierten Anträgen wurde zum Verhängnis, daß sie unzulänglich begründet waren.
Das macht mich jedes Mal schwerst sauer, und deswegen wiederhole ich es noch einmal: Das PBefG kennt solche Anträge auf Taxipreis-Anpassungen durch Taxiunternehmer, mit denen einer allgemeinen Preisentwicklung und den Lebenshaltungskosten entsprochen werden soll, überhaupt nicht. Tarifanträge durch Taxiunternehmer und Gewerbeverbände sind lediglich eine freundliche Erinnerung, dass die Beamten ihre Arbeit zu machen hätten. Die Arbeit der Beamten in diesem Zusammenhang regelt dort mein Lieblingsparagraf 39,2:
(2) Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.
Die zuständigen Behörden haben also zu prüfen, ob die von Ihnen erlassenen Taxitarife noch zureichend und auskömmlich sind, und ob der Taxitarif noch reicht für "eine ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals". Da das in einem Großteil der Tarifgebiete nicht regelmäßig und fast nirgends in der gebotenen Sorgfalt geschieht, kommt hier eine Staatshaftung für entgangene "Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals" in Betracht.

Dass der Großteil der mehr als 800 zuständigen Behörden mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften überfordert ist, wäre schon ein starkes Argument für einen bundesweiten Taxitarif. Gerne auch mit lokalen Hebesätzen zur Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten (vergl. Hebesätze bei Immobilienbesteuerung oder bei Gewerbesteuer).

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von jr » 04.01.2015, 00:11

Tarifanträge durch Taxiunternehmer und Gewerbeverbände sind lediglich eine freundliche Erinnerung, dass die Beamten ihre Arbeit zu machen hätten.
So ist es. Es spricht aber nichts dagegen, ihnen statt einer freundlichen Erinnerung eine deutlich zwingendere betriebswirtschaftliche Abhandlung zukommen zu lassen. Letzten Endes müssen die Daten für diese Betrachtung ohnehin erhoben werden.
Dass der Großteil der mehr als 800 zuständigen Behörden mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften überfordert ist, wäre schon ein starkes Argument für einen bundesweiten Taxitarif. Gerne auch mit lokalen Hebesätzen zur Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten (vergl. Hebesätze bei Immobilienbesteuerung oder bei Gewerbesteuer).
Dann hätte ich ja gar keine Arbeit mehr.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von reasoner » 05.01.2015, 16:18

Ich bin aus der Not geboren bereits seit ein paar Jahren einer der einsamen Rufer im berlinerischen Taxi-Wald, die auf die eigenveranwtortliche Festlegung des Taxitarifs durch die zuständige Behörde hinweisen. Eine Einigung der Verbände auf einen gemeinsamen Vorschlag ist schon lange nicht mehr möglich, eine Änderung nicht in Sicht.

Die Senatsstelle wird das schon wissen, da bin ich mir recht sicher. Wieso sich allerdings nach wie vor unsere im Anhörverfahren befindlichen Gewerbevertreter mit dem Hinweis wegschicken lassen, der eingereichte Antrag resp. die Anträge sei(en) nicht einvernehmlich, erschließt sich mir nicht. Es hätte sich im Grunde genommen nur jemand hinstellen und sagen müssen: "Guten Tag, liebe Behörde, am 1.1. tritt der Mindestlohn in Kraft. Wir können uns nicht einigen, also macht ihr das mal mit dem Tarif!".

Vor dem 01.03.2015 passiert hier gar nichts, heißt es jetzt.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Donner und Blitz » 05.01.2015, 17:23

reasoner hat geschrieben:Es hätte sich im Grunde genommen nur jemand hinstellen und sagen müssen: "Guten Tag, liebe Behörde, am 1.1. tritt der Mindestlohn in Kraft. Wir können uns nicht einigen, also macht ihr das mal mit dem Tarif!".

Vor dem 01.03.2015 passiert hier gar nichts, heißt es jetzt.
Ob einer von den Taxi-Unternehmern, die durch die gesetzeswidrige Nicht-Aktivität Eurer Behörde finanziell geschädigt wird, die Traute zu einer gerichtlichen Klärung (Stichwort: Staatshaftung) hat? Bei uns haben einige der lautstarken MWUler nicht mal die EUR 1.000,- für ein Gutachten eines Verwaltungsrechtlers aufbringen wollen.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Rollerfahrer » 05.01.2015, 18:03

Hallo reasoner,

erst einmal die besten Wünsche für das neue Jahr :idea:

Das es so schnell geht und wir schon im März einen neuen Tarif haben glaube ich nicht.
10% weniger Taxen und wir bräuchten gar keine Tarif-Veränderung :wink:
... und jeden Tag ein bißchen besser :-)

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von reasoner » 05.01.2015, 21:53

Donner und Blitz hat geschrieben:Ob einer von den Taxi-Unternehmern, die durch die gesetzeswidrige Nicht-Aktivität Eurer Behörde finanziell geschädigt wird, die Traute zu einer gerichtlichen Klärung (Stichwort: Staatshaftung) hat?
Ich jedenfalls nicht. Bin ja nicht bekloppt.
Rollerfahrer hat geschrieben:Hallo reasoner,
Hi 3Radfahrer
erst einmal die besten Wünsche für das neue Jahr :idea:
dir auch ein frohes, vor allem gesundes Neues Jahr. Und dem Rest der coolen Forums-Gang natürlich ebenso! :)
Das es so schnell geht und wir schon im März einen neuen Tarif haben glaube ich nicht.
SenStadt muss eigenaktiv werden, sonst passiert nichts. Das liegt sowas von auf der Hand, dass ich keinen rationalen Grund sehe, warum die Behörde NICHT ihrerseits einen Tarif verordnet, meinetwegen im Februar, damit im März ein höherer Tarif in Kraft treten kann (ich kenne die Senatssitzungen nicht auswendig). Ehrlich gesagt glaube ich aber auch nicht daran.
10% weniger Taxen und wir bräuchten gar keine Tarif-Veränderung :wink:
Wer zuerst blinzelt, muss die Konze abgeben? :wink: Oder wie soll das gehen?

Ich habe von nicht unerheblichen Konzessionsanträgen gehört, die Ende 2014 gestellt wurden. Darunter einige MWU die teilweise nicht unbeträchtlich erweitern wollen.
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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von am » 05.01.2015, 22:24

reasoner hat geschrieben:
Ich habe von nicht unerheblichen Konzessionsanträgen gehört, die Ende 2014 gestellt wurden. Darunter einige MWU die teilweise nicht unbeträchtlich erweitern wollen.
Dürfte daran liegen, dass dem Taxigewerbe das große Unternehmersterben und Massenentlassungen vorhergesagt wurden. Ein paar noch Schlauere haben da wohl ein Geschäft gewittert. Aber blöderweise will irgendwie keiner der Erste sein, der die Segel streicht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Haschmich » 05.01.2015, 22:39

am hat geschrieben:
reasoner hat geschrieben:
Dürfte daran liegen, dass dem Taxigewerbe das große Unternehmersterben und Massenentlassungen vorhergesagt wurden. Ein paar noch Schlauere haben da wohl ein Geschäft gewittert. Aber blöderweise will irgendwie keiner der Erste sein, der die Segel streicht.
Mal sehen, wem zuerst das Geld ausgeht. Die Strafen für Nichteinhaltung des Mindestlohnes + Nachzahlung sind ja nicht unerheblich.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von am » 05.01.2015, 23:03

Zu Bestrafungen muss es erstmal kommen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von alsterblick » 05.01.2015, 23:31

reasoner hat geschrieben: ...gesundes Neues Jahr. Und dem Rest der coolen Forums-Gang natürlich ebenso! :)
Dir ebenso, reasoner :!: :wink:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von plusminus0 » 05.01.2015, 23:44

Mal sehen, wem zuerst das Geld ausgeht
Wenn die Tarifphantasien Wirklichkeit werden, wohl den Fahrgästen.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Pirat » 05.01.2015, 23:53

Staatshaftung??

Seit wann prüfen zuständige Behörden anlasslos einen Taxitarif(änderung) ?
Anträge setzen eine Prüfung in Gang.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von am » 06.01.2015, 01:21

Nur weil es so gehandhabt wird, muss es nicht Rechtslage sein. Es gibt kein Antragsrecht für Taxiunternehmer, ganz im Gegenteil zum Linienverkehr.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von werners » 06.01.2015, 01:45

reasoner hat geschrieben:Ich bin aus der Not geboren bereits seit ein paar Jahren einer der einsamen Rufer im berlinerischen Taxi-Wald, die auf die eigenveranwtortliche Festlegung des Taxitarifs durch die zuständige Behörde hinweisen. Eine Einigung der Verbände auf einen gemeinsamen Vorschlag ist schon lange nicht mehr möglich, eine Änderung nicht in Sicht.

Die Senatsstelle wird das schon wissen, da bin ich mir recht sicher. Wieso sich allerdings nach wie vor unsere im Anhörverfahren befindlichen Gewerbevertreter mit dem Hinweis wegschicken lassen, der eingereichte Antrag resp. die Anträge sei(en) nicht einvernehmlich, erschließt sich mir nicht. Es hätte sich im Grunde genommen nur jemand hinstellen und sagen müssen: "Guten Tag, liebe Behörde, am 1.1. tritt der Mindestlohn in Kraft. Wir können uns nicht einigen, also macht ihr das mal mit dem Tarif!".

Vor dem 01.03.2015 passiert hier gar nichts, heißt es jetzt.
Die zuständige Senatsverwaltung wünscht derzeit keine Tariferhöhung und nimmt jede sich bietende Möglichkeit wahr, eine Tariferhöhung zu verhindern. Durch die letzten Personalumbesetzungen ist es dem Vernehmen nach nicht besser geworden, eher schlechter.

Die Uneinigkeit der Gewerbevertretungen kommt da sehr gelegen. Böse Zungen behaupten, dass es dieses Jahr keine Tariferhöhung geben soll.

reasoner hat geschrieben:
Ich habe von nicht unerheblichen Konzessionsanträgen gehört, die Ende 2014 gestellt wurden. Darunter einige MWU die teilweise nicht unbeträchtlich erweitern wollen.
Es soll wohl mittlerweile eine vierstellige Zahl an Konzessionsanträgen vorliegen. Liegt aber auch daran, dass Konzessionen nicht verlängert sondern lieber neu beantragt werden, Berliner Modell eben.

Haschmich hat geschrieben:
Mal sehen, wem zuerst das Geld ausgeht. Die Strafen für Nichteinhaltung des Mindestlohnes + Nachzahlung sind ja nicht unerheblich.
Wen soll das bei den gängigen Modellen beeindrucken? Da wird keiner irgendeine Strafe berappen müssen.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von roter stern » 06.01.2015, 01:52

An am, reasoner und Donner Keil
Staatshaftung für verkommene Tarife und/oder verkommene Auslastung !
Ich kann eurer gesetzeskonformen Argumentation durchhaus folgen !
Aber was bedeutet Staatshaftung ?
gutes Jahr 2015 allen
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Zuletzt geändert von roter stern am 06.01.2015, 01:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von arne13 » 06.01.2015, 01:54

Rechtslage hin, Rechtslage her, interessiert die Jungs eh nicht wirklich, da sie wissen, dass sie Taxenunternehmer vor sich sitzen haben! Diese mangelnde "Einigkeit der Verbände oder des Gewerbes" ist eh nur nen Feigenblatt, dass sich auch in Hamburg die Behörde gerne angeheftet hat. Gilt hier in Hamburg schon seit längerem nicht mehr, ist aber letztendlich eh egal.

Soweit man das von außen beurteilen kann, kann man davon ausgehen, dass es das Gewerbe in Berlin auch nicht so genau nimmt! Dummerweise ist dies natürlich keine homogene Masse, und es ist davon auszugehen, dass es den falschen trifft! Dies wird in Berlin von den Verantwortlichen wohl billigend in Kauf genommen!

Ohne eine Behörde, die massiv prüft, ist der Ehrliche der DUMME. Leider! Und der Ehrliche wird auch von der Behörde vom Markt gefegt, weil er entweder auch bescheissen muss oder die Sache halt freiwillig lässt!

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von roter stern » 06.01.2015, 02:16

An Arne
In Hamburg ist die gesetzeskonforme Tarifgestaltung genauso vorgeschrieben wie in Wanne Eikel
In Hamburg (vorpreschende Gemeinde in Deutschland ) kann man die Behörde aber auf die
Unzulänglichkeiten der Tarifpolitik-
Tarif, Auslastung und Neuzulassungen
nachweisbar hinweisen.
Stischwort Fiskalthermometer.
Was bedeutet Staatshaftung ?
gruß
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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von jr » 06.01.2015, 02:27

plusminus0 hat geschrieben:
Mal sehen, wem zuerst das Geld ausgeht
Wenn die Tarifphantasien Wirklichkeit werden, wohl den Fahrgästen.
Wenn, dann wohl zuerst hier: http://www.burgenlandkreis.de/media/kre ... 2-2014.pdf

Ich warte auf eine wissenschaftliche Aufarbeitung der aktuellen Tarifverwerfungen. Vermutlich vergebens, oder hat irgendein Verband etwas in der Richtung angeleiert?

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Donner und Blitz » 06.01.2015, 03:32

roter stern hat geschrieben:Aber was bedeutet Staatshaftung ?
Kurzfassung: Wenn Beamte oder andere Staatsdiener nicht nach Recht und Gesetz arbeiten und Bürger oder juristische Personen dadurch zu Schaden kommen, übernimmt die Haftung der Staat.
Langfassung: Wikipedia

Gemeint ist hier: Nach § 39,2 PBefG hat die zuständige Behörde den Taxitarife so festzusetzen, dass diese nicht nur den kostendeckenden Betrieb der privat betriebenen Taxis ermöglicht, sondern darüber hinaus eine "ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals" gewährleistet. Wenn einschneidende Änderungen bei den Kalkulationsgrundlagen (hier: Kosten-Erhöhung durch Mindestlohngesetz) geschehen, ist die Behörde verpflichtet, erneut zu prüfen, ob der aktuelle Taxitarif noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die vielerorts, hier Berlin, praktizierte Nichtprüfung und Nichtanpassung ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten der zuständigen Behörde. Entsteht einem Taxiunternehmer durch die Unterlassung ein Vermögensschaden, hat er das Recht auf Schadensersatz gemäß Staatshaftungsrecht.

Warum jemand "bekloppt" sein soll, die im PBefG glasklar geregelte Prüfungspflicht der zuständigen Behörde auch einzufordern, erschließt sich mir nicht. Zumal man so etwas auch als Musterprozess mit der Umlegung der Prozesskosten/-risiken auf viele gestalten kann. Den Behörden und dem Senat in Berlin seit Jahren deren hier häufig beklagte Nichttätigkeit nicht um die Ohren zu hauen, erscheint mir erheblich bekloppter.

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Re: Taxitarife 2015 - was ist angesagt?

Beitrag von Pirat » 06.01.2015, 09:07

Vor § 39 Abs.2 PBefG hat der Gesetzgeber § 8 PBefG gesetzt.

Natürlich ist Tariffindung immer ein Kompromiss aus Gewerbe und öffentlichen Interessen.
Verständlicherweise überwiegt das Öffentliche.

In § 8 Abs.4 ist von Ausgleichsleistung die Rede.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 definiert das wie folgt:
VERORDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Artikel 2
Begriffsbestimmung im Sinne dieser Verordnung
g)“Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen“ jeden Vorteil, insbesondere finanzieller Art, der mittelbar oder unmittelbar von einer zuständigen Behörde aus öffentlichen Mitteln während des Zeitraums der Erfüllung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung oder in Verbindungen in diesem Zeitraum gewährt wird.

In der Verordnung heißt es im Artikel 3 weiter:
dabei ist eine übermäßige Ausgleichsleistung zu vermeiden. Bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, die gemäß Artikel 5 Absätze 2, 4, 5 und 6 vergeben werden, werden diese Parameter so bestimmt, dass die Ausgleichsleistung den Betrag nicht übersteigen kann, der erforderlich ist, um die finanziellen Nettoauswirkungen auf die Kosten und Einnahmen zu decken, die auf die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zurückzuführen sind, wobei die vom Betreiber eines öffentlichen Dienstes erzielten und einbehaltenen Einnahmen und ein angemessener Gewinn berücksichtigt wird;
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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