In Zeiten eines europäischen Binnenmarktes muten gut 800 lokale Taxitarife und -ordnungen (pro Landkreis und kreisfreier Stadt je eine(r), in Hessen gar in jeder Gemeinde) etwas anachronistisch an. Gehört alleine schon für die Kunden vereinheitlicht, damit diese bei Städtereisen eine Vorstellung über die auf sie zukommdenen Kosten entwickeln können (Verbraucherschutz).
Das macht mich jedes Mal schwerst sauer, und deswegen wiederhole ich es noch einmal: Das PBefG kennt solche Anträge auf Taxipreis-Anpassungen durch Taxiunternehmer, mit denen einer allgemeinen Preisentwicklung und den Lebenshaltungskosten entsprochen werden soll, überhaupt nicht. Tarifanträge durch Taxiunternehmer und Gewerbeverbände sind lediglich eine freundliche Erinnerung, dass die Beamten ihre Arbeit zu machen hätten. Die Arbeit der Beamten in diesem Zusammenhang regelt dort mein Lieblingsparagraf 39,2:jr hat geschrieben:Den meisten kritisierten Anträgen wurde zum Verhängnis, daß sie unzulänglich begründet waren.
Die zuständigen Behörden haben also zu prüfen, ob die von Ihnen erlassenen Taxitarife noch zureichend und auskömmlich sind, und ob der Taxitarif noch reicht für "eine ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals". Da das in einem Großteil der Tarifgebiete nicht regelmäßig und fast nirgends in der gebotenen Sorgfalt geschieht, kommt hier eine Staatshaftung für entgangene "Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals" in Betracht.(2) Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.
Dass der Großteil der mehr als 800 zuständigen Behörden mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften überfordert ist, wäre schon ein starkes Argument für einen bundesweiten Taxitarif. Gerne auch mit lokalen Hebesätzen zur Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten (vergl. Hebesätze bei Immobilienbesteuerung oder bei Gewerbesteuer).