Unternehmer: Keine unselbstst. Beschäftigung bei Werkvertrag

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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Guter_Kollege
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Unternehmer: Keine unselbstst. Beschäftigung bei Werkvertrag

Beitrag von Guter_Kollege » 25.05.2014, 02:43

Richard Leipold von der Berliner Taxivereinigung hat ein gutes, grade erstrittenes Urteil
FÜR Taxiunternehmer veröffentlicht.
Es geht darum das ein selbstständiger Unternehmer der vorrübergehend bei einem anderen
Unternehmer auf eigene Rechnung aber mit dessen Taxi fährt, NICHT in einem abhängigen
Beschäftigtenverhältnis steht und dementsprechend von der Rentenkasse eingestuft und veranlagt wird.

In dem Rechtsstreit Leipold u.a. in Sachen Petra Glanzauge gegen die Rentenversicherung Bund
hat die 72 Kammer des Sozialgerichts Berlin am 10.04.2014 für Recht erkannt: Unter Aufhebung
des Bescheids der Beklagten (Rentenversicherung) vom 11.04.2012 in Gestalt des Widerspruchs-
bescheids vom 27.08.2012 wird festgestellt, dass die Beigeladene (Petra Glanzauge) in ihrer
Tätigkeit für den Kläger (Leipold) im Zeitraum 30.01.2014 bis 31.03.2012 nicht versicherungs-
pflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht
der Arbeitsförderung war. … Die Beklagte (Rentenversicherung) trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieses Urteil kann mit der Berufung angefochten werden. Die Berufung ist innerhalb eines Monats
nach Zustellung des Urteils … einzulegen…
.....
Auf drei wichtige Punkte möchte ich aber zum Abschluss noch hinweisen. Es
ging und geht mir bei diesem Verfahren nicht um die Umgehung der
Sozialversicherungspflicht für angestellte Fahrer.
...........
Die Beschäftigung mittels eines Werkvertrages ist an klare Bedingungen
geknüpft, die alle eingehalten werden müssen.
..........
Dieses Urteil ist auf den konkreten Einzelfall abgestellt.


Ganzen Text lesen hier: http://www.berliner-taxi-vereinigung.de ... newsID=344
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 25.05.2014, 02:43, insgesamt 1-mal geändert.

Wattwurm
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Re: Unternehmer: Keine unselbstst. Beschäftigung bei Werkver

Beitrag von Wattwurm » 27.06.2014, 17:16

Danke, sehr interessantes Urteil! Dank auch an Petra und Richard für Eure Beharrlichkeit und Risokofreude!

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