EUGH

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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Wattwurm
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EUGH

Beitrag von Wattwurm » 22.12.2013, 13:39

Folgende Frage muß der EUGH noch beantworten:

Steht Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der Richtlinie 77/388/EWG unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt?

Das Verfahren ist noch anhängig und wird beim EUGH unter dem Aktenzeichen: C-455/12 geführt. Wir warten gespannt auf das Urteil. Alleine die Tatsache das andere Verfahren schon längst entschieden sind, zeigt das diese Rechtssache nicht ganz unproblematisch ist!

Ist das die nächste Bombe nach dem Mindestlohn die uns um die Ohren fliegt? Was passiert, wenn der EUGH urteilt das Mietwagen steuerlich gegenüber dem Taxi nicht benachteiligt werden dürfen? Wird dann der ermäßigte Steuersatz im Taxiverkehr abgeschafft, das wäre dann wohl das Totenglöckchen des Taxigewerbes oder dürfen in Zukunft auch Mietwagen den reduzierten Steuersatz im Personennahverkehr in Anspruch nehmen, was für das Taxigewerbe nicht ganz so desaströs wäre, aber immer noch schlimm genug! Die Flucht in den Mietwagen würde so ein Urteil ganz sicher verstärken! Ob der BZP diese Gefahr sieht die dem Taxigewerbe damit droht? Offen gestanden habe ich da meine Bedenken!


http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf? ... &cid=35168
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.12.2013, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.

kelte2000
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Re: EUGH

Beitrag von kelte2000 » 12.04.2014, 12:41

Wenn ich richtig Informiert bin bezieht sich das Verfahren aussckließlich auf Krankenfahrten mit Verordnung nach KK-Vertrag.

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Re: EUGH

Beitrag von Tipp » 12.04.2014, 12:56

kelte2000 hat geschrieben:Wenn ich richtig Informiert bin bezieht sich das Verfahren aussckließlich auf Krankenfahrten mit Verordnung nach KK-Vertrag.
Auxch wenn nicht, so ist der Taxiverkehr Teil des ÖPNV und der ist mit 7% bedacht.
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