Pflichtfahrgebiet

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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sivas
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Beitrag von sivas » 07.09.2013, 15:57

Hallo GF,

bring mal Taxiunternehmen Preisdisziplin bei ...
Als bei einer Hauptversammlung ein "Pauschaltarif" beschlossen wurde, haben sich manche die Hände gerieben und sofort Werbung geschaltet, bei der dieser Betrag um 20% unterschritten wurde!

Und kein Fahrer geht auf Pauschaltrife ein, wenn er vom Chef nicht die Genehmigung dazu hat.

So sind sie halt ...

Dieter

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 16:10

sivas hat geschrieben: Und kein Fahrer geht auf Pauschaltrife ein, wenn er vom Chef nicht die Genehmigung dazu hat.

So sind sie halt ...

Dieter
Dumm geboren und nichts dazugelernt ;-)

Ja es ist schwer alle unter ein Dach zu bekommen, auch bei uns gibt es ein paar, nennen wir sie etwas „Unterbelichtete” die meinen mit billig mehr zu verdienen, besonders wenn es um Fahrten außerhalb Pflichtgebiet geht.

So bieten Manche z.B. Fahrten zum Flughafen München auf ihren HP`s für 75,- bzw. 90,- Euro inkl 19% MwSt an, die Fahrt nach Uhr kostet ca 110,- Euro.

Mir ist das absolut egal, sollen sie doch, bei mir geht unter 110 nix, fertig wenn einer nicht will, soll er fahren mit wem er will, ich bin nicht scharf darauf für weniger als unterm Strich NICHTS zu fahren.

Lieber ein paar Fahrten weniger, dafür aber rentabel da habe ich viel mehr davon ;-)

Merke: Umsatz ist kein Gewinn! Schon gar nicht, wenn ich die selbe Strecke fast 1,5 bis 2 x fahren muss um den gleichen Umsatz zu erwirtschaften, egal, ob Kurz-, oder Langstrecke.

....ach ja und dann als Fahrer noch nach Mindestlohn schreien :cry:
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Beitrag von sivas » 07.09.2013, 16:32

Mit
sivas hat geschrieben:So sind sie halt ...
habe ich die Unternehmer gemeint ...

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 16:47

sivas hat geschrieben:Mit
sivas hat geschrieben:So sind sie halt ...
habe ich die Unternehmer gemeint ...
Beide, Unternehmer wie Fahrer können in dem Fall wahrscheinlich nicht rechnen.

Bei Billigtouren verdient der Unternehmer nix mehr, oder sehr wenig und der Fahrer der zwar keine Kosten hat, aber auch Zeit braucht verdient auch weniger und ist fast doppelt so lang unterwegs um unterm Strich das gleiche zu haben wie ein anderer der einfach nach Uhr fährt.

Es wäre für ALLE deutlich besser und einfacher würden sich alle an diese einfache Regel halten, nicht billig bringt Kohle, sondern rentabel bringt Kohle für Fahrer wie für Unternehmer.

Für Fahrer nochmal ganz wichtig! Rentabilität sichert Arbeitsplätze, nicht billig
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Beitrag von sivas » 07.09.2013, 16:59

Hallo GF,
hab grad mal nachgeschaut, Euer Taif variiert nach Tageszeit und der Gesamtfahrstrecke. 1,50 €/km ist ok, in dem Bereich lagen auch unsere Angebote.
Grüße, Dieter

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 17:18

sivas hat geschrieben:Hallo GF,
hab grad mal nachgeschaut, Euer Taif variiert nach Tageszeit und der Gesamtfahrstrecke. 1,50 €/km ist ok, in dem Bereich lagen auch unsere Angebote.
Grüße, Dieter
Selbst das ist schon eigentlich die absolute Untergrenze in der heutigen Zeit, leider haben wir auch zu viele Unternehmer die glauben eine Erhöhung würde weniger Kunden bedeuten, eine „Glaube” der durch Nichts zu belegen ist, im Gegenteil.

Gott sei Dank haben wir wenigstens auf den ersten 5 und den zweiten 5 Kilometern bessere Preise 1,75 bis 1,85 pro Km. Damit kann man so Manches halbwegs kompensieren das bei weiteren Touren verloren geht.

Das Hauptproblem in unserer Branche ist, dass es unter den Unternehmern kaum „Kaufleute” gibt und nur ganz Wenige wirklich ihre Kosten kennen.

Ganz deutlich zu sehen ist das, wenn gerade Mehrwagenunternehmer zwar „glänzende Kisten” auch halbwegs neu haben, aber viel zu lang mit fast abgefahrenen Reifen rumfahren, oder monatelang Beulen und Kratzer spazierenfahren weil Wartung und Pflge einfach Geld kostet das nicht vorhanden ist ;-)

Speziell bei Beulen usw wird dann nach „billigen Hinterhofwerkstätten” gesucht die das irgendwie billig hinmurksen, dann kann man im Fall, dass ein Anderer schuld war noch ein paar Kröten von der Versicherung einstecken und dann wieder Billigtouren fahren :mrgreen:
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Beitrag von Pirat » 07.09.2013, 17:30

“Hätte hätte Fahrradkette“

Pflichtfahrgebiet muss mit dem Ortskenntnisbereich übereinstimmen.
Ich dachte das Thema wäre durch.

guckst duhier...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 18:11

Pirat hat geschrieben:“Hätte hätte Fahrradkette“

Pflichtfahrgebiet muss mit dem Ortskenntnisbereich übereinstimmen.
Ich dachte das Thema wäre durch.

guckst duhier...
“Hätte hätte Fahrradkette“

Theoetisch, theoretisch müsste, könnte, sollte so Manches, praktisch ist es nirgends der Fall und wäre es so, hätte so Mancher heute keinen P-Schein weil das unmöglich zu lernen ist.

Wie gesagt von mir aus könnte das Pflichtgebiet locker nochmal verdoppelt werden ;-)
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Beitrag von sivas » 07.09.2013, 18:31

Dann dürften aber auch die Augsburger, die Regensburger und die Münchner sich, sofern sie mal eine Fahrt nach Ingolstat haben, sich am dortigen Bahnhof in die Reihe stellen. :D

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 18:42

sivas hat geschrieben:Dann dürften aber auch die Augsburger, die Regensburger und die Münchner sich, sofern sie mal eine Fahrt nach Ingolstat haben, sich am dortigen Bahnhof in die Reihe stellen. :D
Das stimmt nicht, egal wie groß das Pflichtgebiet ist, eine Bereitstellung ist nur am Betriebssitz erlaubt, so schlau sind die dann doch ;-)
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Beitrag von am » 07.09.2013, 18:55

Dann hast Du das von Pirat eingestellte Urteil noch nicht gelesen. Fahrverpflichtung ohne gleichzeitiges Bereitstellungerecht ist demnach, denkt man es zu Ende, nicht möglich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von am » 07.09.2013, 18:59

Und wenn, dann nur, wenn es sich um einen gemeinsam mit den Nachbargemeinden zusammen entwickelten und angewendeten Tarif handelt. Ist das nicht der Fall, ist der Tarif ungültig, mithin sogar für das Gebiet der Betriebssitzgemeinde insgesamt in Frage zu stellen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 19:01

am hat geschrieben:Dann hast Du das von Pirat eingestellte Urteil noch nicht gelesen. Fahrverpflichtung ohne gleichzeitiges Bereitstellungerecht ist demnach, denkt man es zu Ende, nicht möglich.
Wenn ich es richtig lese und interpretiere steht da nur, dass ich eine Beförderungspflicht habe, nicht aber, dass ich mich irgendwo außerhalb des Betriebssitzes bereitstellen darf.

Ich habe das auch schon mal irgendwo ich denke im PBefG gelesen, dass Beteitstellung nur am Betriebssitz genehmigt ist. habe jetzt aber weder die Zeit, noch die Lust das zu suchen.
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Beitrag von Pirat » 07.09.2013, 19:09

Richtig!!
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Beitrag von am » 07.09.2013, 19:15

Das ist grundsätzlich korrekt.

Sowohl die Ausweitung des Bereitstellungsrechts, wie auch die Ausweitung des Pflichtfahrgebietes kann aber nur einvernehmlich mit den Nachbargemeinden angeordnet werden. Einseitig geht weder das eine noch das andere.
Das erweiterte Pflichtfahrgebiet bedeutet jedoch, dass wenn ich telefonische Aufträge ausserhalb meiner Betriebssitzgemeinde annehme, ich einer Beförderungs- udn Tarifpflicht unterliege. Und zwar selbst dann, wenn die Fahrt nicht wieder in meine Betriebssitzgemeinde zurückführt. Sondervereinbahrungen, wie z. B. Zuschläge für weitere Anfahrten sind dann nicht möglich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Pirat » 07.09.2013, 19:26

Nur die Krux an der Sache ist, der Taxifahrer verfügt nicht über die nötige Ortskenntnis.
Wie der Richter schon sagte: „Man kann nicht zu etwas verpflichtet werden, zu dem man nicht berechtigt ist“.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 20:13

am hat geschrieben:Das ist grundsätzlich korrekt.

Sowohl die Ausweitung des Bereitstellungsrechts, wie auch die Ausweitung des Pflichtfahrgebietes kann aber nur einvernehmlich mit den Nachbargemeinden angeordnet werden. Einseitig geht weder das eine noch das andere.
Das erweiterte Pflichtfahrgebiet bedeutet jedoch, dass wenn ich telefonische Aufträge ausserhalb meiner Betriebssitzgemeinde annehme, ich einer Beförderungs- udn Tarifpflicht unterliege. Und zwar selbst dann, wenn die Fahrt nicht wieder in meine Betriebssitzgemeinde zurückführt. Sondervereinbahrungen, wie z. B. Zuschläge für weitere Anfahrten sind dann nicht möglich.
Stimmt so auch nicht, Anfahrten außerhalb Betriebsitz aber im Pflichtgebiet kosten durchaus Anfahrt, nicht so außerhalb Pflichtgebiet.
Das ist in der jeweiligen Tarifordnung festgelegt.
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Beitrag von nightrider » 07.09.2013, 20:17

Pirat hat geschrieben:Nur die Krux an der Sache ist, der Taxifahrer verfügt nicht über die nötige Ortskenntnis.
Wie der Richter schon sagte: „Man kann nicht zu etwas verpflichtet werden, zu dem man nicht berechtigt ist“.
Nun zumindest bei uns ist jeder Ort im Pflichtgebiet außerhalb der Stadt kleiner als 50.000 Einwohner, also Ortskunde nicht vorgeschrieben.
Bisher habe ich auch noch jedes noch so kleine Kaff gefunden und der Fahrgast weiß in der Regel wo er hinwill und wie
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Beitrag von am » 07.09.2013, 21:36

nightrider hat geschrieben:
am hat geschrieben:Das ist grundsätzlich korrekt.

Sowohl die Ausweitung des Bereitstellungsrechts, wie auch die Ausweitung des Pflichtfahrgebietes kann aber nur einvernehmlich mit den Nachbargemeinden angeordnet werden. Einseitig geht weder das eine noch das andere.
Das erweiterte Pflichtfahrgebiet bedeutet jedoch, dass wenn ich telefonische Aufträge ausserhalb meiner Betriebssitzgemeinde annehme, ich einer Beförderungs- udn Tarifpflicht unterliege. Und zwar selbst dann, wenn die Fahrt nicht wieder in meine Betriebssitzgemeinde zurückführt. Sondervereinbahrungen, wie z. B. Zuschläge für weitere Anfahrten sind dann nicht möglich.
Stimmt so auch nicht, Anfahrten außerhalb Betriebsitz aber im Pflichtgebiet kosten durchaus Anfahrt, nicht so außerhalb Pflichtgebiet.
Das ist in der jeweiligen Tarifordnung festgelegt.
Naja, anders ist meine Auslassung auch nicht zu verstehen. Ich bezog mich auf frei verhandelte Anfahrten, wie wir sie zum Beispiel mitunter von Umlandbestellern fordern, die nicut nach Lübeck zurückfahren.

Offen bleibt die Frage, ob euer Tarif denn einvernehmlich zwischen eurer Genehmigungsbehörde und den betreffenden Gemeinden festgelegt wurde und ob bei euch und den betreffenden Gemeinden ein einheitlicher Tarif angewendet wird.
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Beitrag von am » 07.09.2013, 21:40

nightrider hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:Nur die Krux an der Sache ist, der Taxifahrer verfügt nicht über die nötige Ortskenntnis.
Wie der Richter schon sagte: „Man kann nicht zu etwas verpflichtet werden, zu dem man nicht berechtigt ist“.
Nun zumindest bei uns ist jeder Ort im Pflichtgebiet außerhalb der Stadt kleiner als 50.000 Einwohner, also Ortskunde nicht vorgeschrieben.
Bisher habe ich auch noch jedes noch so kleine Kaff gefunden und der Fahrgast weiß in der Regel wo er hinwill und wie
Entschuldigung, aber Ortskunde ist für Taxifahrer immer vorgeschrieben. Es wird zwar, warum auch immer, gemacht, aber Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Lediglich für Mietwagen ist eine OKP erst ab 50.000 EW verpflichtend, für Taxi immer!
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