Pflichtfahrgebiet

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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jr
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von jr » 04.01.2014, 23:13

sivas hat geschrieben:zumindest hat Berlin den Vorteil, dass ein Straßenname nicht zweimal vorkommt - oder doch?
Oder doch!
Stubenrauchstraße Friedenau
Stubenrauchstraße Lichterfelde
Stubenrauchstraße Rudow, Johannisthal
Stubenrauchstraße Wannsee
Stubenrauchstraße Zehlendorf

http://berlin.kauperts.de/Strassenverzeichnis/S
Dein Tarifgeltungsbereich toppt das aber locker. Er hat auch mehr Einwohner als Berlin.

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jr
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von jr » 04.01.2014, 23:18

Das Bernkastel-Wittlich-Urteil zeigt mal recht deutlich, daß in einer Menge Tarifordnungen der Wurm drin ist. Das ganze Gebilde aus Tarifgebiet, Pflichtfahrgebiet, Umfang der OKP steht in der Praxis auf ziemlich wackligen Beinen.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.01.2014, 23:18

Dein Tarifgeltungsbereich toppt das aber locker. Er hat auch mehr Einwohner als Berlin.
Da fällt mir noch einer ein :wink:
Aber Pflichtfahrgebiet und Bereich der OKP haben selten (zumindest in Ballungsräumen) etwas miteinander zu tun
Aber das Thema ist wirklich schon abgenudelt.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.01.2014, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
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nightrider
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 05.01.2014, 08:20

Welchen Sinn ergäbe denn eine OKP wenn man noch sämtliche Orte samt Strassen in einem grossen Pflichtgebiet kennen sollte?

Zum 1. würde wohl niemand je die OKP schaffen in unserem Pflichtgebiet gibt es allein um die 100 Dörfer 5 Städte, etliche Märkte und größere Gemeinden. Leute die da hinwollen wissen in der Regel wie man am besten an`s Ziel kommt und wenn es ein Fremder ist, oder ich jemanden abholen soll, dann schalte ich eben das Navi ein. Auch die Behörden sollten langsam realisieren, dass wir im 21. Jahrhundert leben wo es GPS gibt, wir fahren schließlich auch nicht mehr mit der Pferdedroschke.

Grundsätzlich sind wir doch mal ehrlich, was hilft denn die OKP wirklich? In den ersten 3 bis 4 Monaten im Taxi weiß doch keiner mehr irgendwas, die wirkliche Ortskunde kommt doch erst in der Praxis, dann erst lernt man die besten und auch kürzesten Wege, weiß wie man einen dicken Stau umfahren kann und findet die wichtigsten Strassen ohne groß nachzudenken.

Das ist wie beim Führerschein, wer da frisch aus der Prüfung kommt kann noch sehr, sehr lang nicht wirklich Autofahren das zeigen auch die Unfallstatistiken, die belegen, dass die Jungen bis ca 25 die meisten Unfälle bauen gerade in den 1. Jahren weil die Praxis fehlt.
Neutaxler bauen zwar nicht die meisten Unfälle, aber sie sind trotz OKP noch mindestens ein Jahr ziemlich unsicher was reale Ortskunde betrifft.

Gehe ich von mir aus und ich bin in meiner Stadt aufgewachsen, trotzdem habe ich gut 2 Jahre gebraucht bis ich wirklich „sattelfest” war und auch kleinere Strassen ohne Nachfragen, oder Navi auf Anhieb gefunden habe, die Umgebung im Umkreis von ca 100 km kannte ich aufgrund meiner langjährigen Außendiensttätigkeit relativ gut, aber Andere die früher kaum mal aus der Stadt gekommen sind kennen das Umland auch nach Jahren nicht sicher, denn so oft kommt man als nicht Außendienstler auch nicht in die „Pampa”.

Was ich damit sagen will ist, bitte die OKP nicht überbewerten, sie mag gut sein wenn einer fremd in der Stadt ist um wenigstens ein Basiswissen zu bekommen, doch behaupte ich jetzt einfach mal, JEDER den man ohne OKP ein Jahr ein Taxi fahren lässt kennt sich mindestens so gut aus wie einer mit OKP das nennt man auch „learning by doing” und ist noch immer die mit Abstand beste Methode.

Es gibt aber auch so Manchen der kennt sich trotz bestandener OKP auch nach 5 Jahren noch nicht aus, so einen haben wir hier auch. ;-)
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Beitrag von sivas » 05.01.2014, 09:00

§ 1 Geltungsbereich, Bereitstellung
(2) Der Tarifgeltungsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstreckt sich bis zu den im amtlichen Stadtplan eigetragenen Stadtgrenzen sowie auf die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach und das Stadtgebiet Frankfurt an Main.
Das Gebiet hat eine Fläche von 2.600 qkm bei 2,6 Mio Einwohnern! Nicht zu vergessen das Welt-Luftdrehkreuz Flughafen Frankfurt. In meiner Stadt sind etwa 130 Taxen konzessioniert, in den restlichen Gemeinden gibt es auch noch welche ... ein Traum, gell?
Leider darf ich mich nicht auf deren Halteplätze stellen:
(3) Taxen dürfen nur auf den nach Zeichen 229 der StVO gekennzeichneten Taxenständen im Gebiet der Wissenschafsstadt Darmstadt bereit gestellt werden.
wir Südhessen waren halt schon immer etwas heller ... :wink:
Zuletzt geändert von sivas am 05.01.2014, 09:09, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von jr » 05.01.2014, 09:06

Dann habe ich den Einzugsbereich und die Einwohnerzahl ein bißchen überschätzt. Was hältst du denn hiervon:
§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Verordnung gilt für die in der Stadt Oldenburg (Oldb) genehmigten Kraftdroschken (Taxen) für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und in einem Umkreis von 200 km vom Standort Oldenburg gerechnet.

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Beitrag von sivas » 05.01.2014, 09:31

toll jr, das ist ja 'ne 1/8 Million qkm!
aber ein großes Stück davon geht in den Fluten der Nordsee unter. Trotzdem geht es vom Ijsselmeer bis zur Ostsee und von der dänischen Grenze bis nach Essen bzw. Goslar. Respekt!
aber beim Tarif liegen wir bestimmt wieder vorne:
§ 2 Beförderungsentgelte

Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen, aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke ( Kilometerpreis) und dem Wartepreis zusammen. Die Anfahrt innerhalb des Stadtgebietes ist nicht zu berechnen.

a) Grundpreis 2,50 €
b) Der Fahrpreis beträgt pro Kilometer 2,00 €
c) Wartezeit pro Stunde 30,00 €
leider kann man aus diesen Angaben keinen Rückschluss darauf ziehen, was am Ende einer Schicht im Geldbeutel ist. :cry:
Zuletzt geändert von sivas am 05.01.2014, 10:23, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von Otto126 » 16.01.2014, 16:43

jr hat geschrieben:Das Bernkastel-Wittlich-Urteil zieht langsam seine Kreise, das war zu erwarten. Ich bin gespannt, wann die übrigen Kreise und Städte es bemerken.
Kannst du mir sagen, ob unser Oldenburger Tarif gültig ist oder nicht?

Das Urteil sagt:
Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet, in dem für Taxiunternehmen eine Beförderungspflicht besteht. Es umfasste das Gebiet der Stadt- bzw. Gemeinde, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Der Tarif sagt:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für die in der Stadt Oldenburg (Oldb) genehmigten Taxen für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und in einem Umkreis von 50 km vom Standort Oldenburg (Ortsmittelpunkt) gerechnet.
Ich frage: wie kann eine Gebietskörperschaft Regelungen für außerhalb vorschreiben, wenn das Pflichtfahrgebiet nur das Gebiet der Stadt- bzw. Gemeinde umfasst, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat?

Ich folge dem Urteil absolut, das ist richtig und vulkanisch logisch:
Für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus fehle es der Rechtsverordnung an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Nach der gesetzlichen Konzeption des Personenbeförderungsgesetzes müssten sich vielmehr das Gebiet der festgesetzten Tarife für den Taxiverkehr und das Pflichtfahrgebiet, für das die Beförderungspflicht bestehe, gegenseitig decken. Eine Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet lasse das Gesetz nicht zu.
Für mich ist der Oldenburger Tarif ungültig.
Zuletzt geändert von Otto126 am 16.01.2014, 16:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von jr » 16.01.2014, 17:07

Oldenburg unterscheidet nicht zwischen Pflichtfahrgebiet und Tarifgeltungsgebiet, insofern greift das Urteil nicht. Es gibt allerdings (auch schon gerichtlich geäußerte) Zweifel, ob es möglich ist, das Pflichtfahrgebiet über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus auszudehnen. Ein Großteil aller Genehmigungsbehörden macht allerdings Gebrauch von dieser Überdehnung.

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von am » 16.01.2014, 17:26

Entscheidend ist, ob die Oldenburger Taxibehörde diesen Tarif in Abstimmung mit den betroffenen Nachbarkreisen festgelegt hat. Falls nicht, dürfte er m.E. tatsächlich ungültig sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Otto126 » 16.01.2014, 17:41

Ich finde es halt merkwürdig, dass eine Gebietskörperschaft Regelungen treffen kann, die über ihr Gebiet hinaus Geltung haben sollen. Kommt mir anmaßend vor.
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Re:

Beitrag von nightrider » 16.01.2014, 17:48

Otto126 hat geschrieben:Ich finde es halt merkwürdig, dass eine Gebietskörperschaft Regelungen treffen kann, die über ihr Gebiet hinaus Geltung haben sollen. Kommt mir anmaßend vor.
Wo ist das Problem?
Große Pflichtgebiete sind doch in der Regel nur gut für uns, je größer um so besser. Damit umgeht man die Preisschacherei und auch Dumpingpreise durch Kassen usw...
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von Pirat » 16.01.2014, 17:49

jr hat geschrieben:Ein Großteil aller Genehmigungsbehörden macht allerdings Gebrauch von dieser Überdehnung.
Im Pflichtfahrgebiet - in dem Beförderungspflicht besteht, sollte man die nötige Ortskenntnis nachweisen. FeV § 48 Abs. (4) Ziffer 7.

In Essen haben sie das Pflichtfahrgebiet auf alle angrenzenden Städte ausgedehnt.
Essen liegt im Zentrum des Ruhrgebiets. http://media.essen.de/media/wwwessende/ ... 105neu.pdf

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Beitrag von Otto126 » 16.01.2014, 17:56

Siehe Pirats Antwort, Nightrider - ich kenn' mich da zwar aus, habe aber keine Ortskenntnis für die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg sowie den LK Wesermarsch nachgewiesen. Bin ich jetzt nach FeV § 48 Abs. (4) Ziffer 7 illegal, weil mich meine lokale Taxenordnung dazu zwingt?

ps bei mir gibt es nur die vom Chef befohlenen billigeren Festpreise, wenn es über 50 Km hinausgeht. Meine Ortskenntnis darüber hinaus ist mein Skill, und den will ich bezahlt haben, ansonsten bleibe ich lieber in der Stadt und mache Trinkgeld.
Zuletzt geändert von Otto126 am 16.01.2014, 18:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 16.01.2014, 18:15

Man kann sich jetzt natürlich an allem Möglichen aufhängen, wie schon mal geschrieben es ist einem Menschen wahrscheinlich nicht möglich ein großes Pflichtfahrgebiet in und auswendig zu kennen, ist auch gar nicht nötig. Entweder der Fahrgast neben mir kennt seine Adresse und lotst mich die letzten Meter, oder ich schalt mein Naiv ein, kein Problem.

Billigere Preise gibt es bei mir gar nicht, weder in der Stadt noch sonstwo, doch bei einem großen Pflichtgebiet erspare ich mir jegliche Diskussion über Preise, hier gilt Tarifpflicht fertig und Ende und zwar für Jeden, egal ob Bahn, Krankenkasse, oder Privatkunde.

Ich kann nur sagen, mir persönlich kann das Pflichtfahrgebiet gar nicht groß genug sein ;-)
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Beitrag von Otto126 » 16.01.2014, 18:27

Nichts liegt mir ferner als mich aufzuhängen, wofür gibt es denn Hochhäuser? :wink:

Tatsache ist, dass die Jugend aus den entsprechenden Landkreisen, die zu uns zur Ausbildung und dementsprechend zum Feiern kommt, grundsätzlich nach Festpreisen fragt. Woran das wohl liegt?

Aber dein Standpunkt ist richtig, mein dementsprechendes Argument ist immer, schnell los zu fahren. Dann springt nämlich die Uhr an und ich biege jegliche Diskussion unter Hinweis auf meine Zwangseinschaltung ab.
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 16.01.2014, 18:53

Das Wort „Festpreis” hat man bei uns Gott sei Dank nach Jahren endlich so gut wie aus dem Sprachgebrauch entfernt.

Selbst wenn Fremde, aus dem hohen Norden mit Einheimischen ein Taxi nehmen und die „Fremden” auch nur den Versuch starten sowas wie „pauschal” zu sagen bekommen sie sofort von ihren einheimischen Freunden mitgeteilt, „vergiss es du bist mitten in Bayern” ;-))

Also Festpreis, Pauschalpreis sind bei uns „Unworte” die kaum mehr einer kennt ;-) Das geht jedoch nur wenn die meisten Taxler diese Regel mitspielen.
Zuletzt geändert von nightrider am 16.01.2014, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von am » 16.01.2014, 19:56

Dort, wo der Markt unter Druck ist, bei uns ist das zumindest nachts so, gibt es auch Festpreise.

Die haben, insbesondere bei einem degressiven Tarif, allerdings nicht nur Nachteile.
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 17.01.2014, 03:05

am hat geschrieben:Dort, wo der Markt unter Druck ist, bei uns ist das zumindest nachts so, gibt es auch Festpreise.
Den „Marktdruck” macht ihr euch nur selbst das sollte euch klar sein. Letztendlich hat keiner was davon wenn ihr Festpreis, bzw. Billigtouren fahrt das führt nur zu einer schlechten Kostendeckung und zu weniger Umsatz bei mehr Leistung. Wenn ich 2 Reguläre Touren für je 10 Euro fahre habe ich letztlich mehr in der Tasche als bei einer Billigtour für 30 Euro die eigentlich 40 kosten müsste. Natürlich aus Unternehmersicht dem Fahrer der seine Prozente bekommt ist das egal. Doch selbst Der könnte u.U. in der selben Zeit die der Kollege für seine „grosse Tour” braucht gleichviel, oder mehr machen, nur kürzer und rentabler.

Mir ist jedoch schon klar, dass sich diese Einsicht nur in einer noch halbwegs überschaubaren Stadt durchsetzen kann, in Ballungszentren mit mehreren Tausend Taxen ist das sehr schwer, selbst unter uns 107 gibt es noch ein paar „Unterbelichtete” die das noch nicht kapiert haben dass sie sich selbst keinen Gefallen tun mit Pauschalreisen.

Noch vor 2 bis 3 Jahren hat ca jeder 5. am Wochenende nach „Pauschal” gefragt, Heute ist es Einer unter 100 und das ist meistens ein Auswärtiger unsere Nachtbummler wissen da geht nix, oder sie kennen einen der „Unterbelichteten” und fahren nur mit Dem, die seien ihm vergönnt, dann ist Der erstmal weg und der Rest nimmt die „Guten” und hat letztlich mehr im Sack.
am hat geschrieben:Die haben, insbesondere bei einem degressiven Tarif, allerdings nicht nur Nachteile.
Bei einem degressiven Tarif (haben wir leider auch) mag das teilweise zutreffen, aber nur bei sehr weiten Touren wo man auch wieder lang für den leeren Rückweg braucht und außerhalb Pflichtgebiet verlange ich was ich auch unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für nötig erachte, meist einiges mehr als nach Uhr, oder ich fahre nicht.

Für mich (schon immer) und mittlerweile auch die meisten Kollegen ist nicht der Umsatz das Maß aller Dinge, sondern das was unterm Strich vom Umsatz bleibt. Solange jedoch der reine Umsatz, statt Deckungsbeitrag provisioniert wird, bleibt das wahrscheinlich eine Diskrepanz zwischen Fahrer und Unternehmer die man auch leicht ändern könnte indem man nicht mehr den Umsatz verprovisioniert, sondern den Gewinn, bzw. Deckungsbeitrag mit entsprechendem Provisionssatz, damit wäre beiden Seiten geholfen. Die Fahrer würden dann auch viel lieber und öfter Kurztouren annehmen weil die besonders viel Deckungsbeitrag bringen, der den Mangel bei grossen Fahrten wieder ausgleicht.
Zuletzt geändert von nightrider am 17.01.2014, 03:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Verordnung zur Änderung der Verordnung ...

Beitrag von sivas » 27.03.2014, 00:44

Heite in der Tagespresse veröffentlicht, ab morgen in Kraft:

... "Das Pflichtfahrgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstreckt sich auf die im amtlichen Stadtplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragenen Gemarkungsgrenzen. Der Tarifgeltungsbereich entspricht dem Pflichtfahrgebiet."

Also nix mehr mit Taxameterpflicht ausserhalb der Gemeinde!

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