Pflichtfahrgebiet

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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nightrider
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Beitrag von nightrider » 08.09.2013, 06:55

am hat geschrieben: Entschuldigung, aber Ortskunde ist für Taxifahrer immer vorgeschrieben. Es wird zwar, warum auch immer, gemacht, aber Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Lediglich für Mietwagen ist eine OKP erst ab 50.000 EW verpflichtend, für Taxi immer!
Aber nur für Taxen die an einem bestimmten Betriebssitz angemeldet, zugelassen sind und nur für diesen Betriebssitz, nicht für das wie auch immer geartete gesamte Pflichtfahrgebiet.

Wie schon angemerkt, ist auch logisch, wer könnte das alles lernen, kein Mensch ist ein Computer der schier endlos Daten speichern kann.

Im Pflichtgebiet muss ich in der Lage sein mich anhand von Karten und Stadtplänen zurecht zu finden und diese evtl. auch im Wagen mitführen, mehr nicht.
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Beitrag von Pirat » 08.09.2013, 08:09

Ich mach mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Abs. (4) Ziffer 7 http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Beitrag von Wattwurm » 08.09.2013, 10:00

nightrider hat geschrieben:
Beide, Unternehmer wie Fahrer können in dem Fall wahrscheinlich nicht rechnen.

Bei Billigtouren verdient der Unternehmer nix mehr, oder sehr wenig und der Fahrer der zwar keine Kosten hat, aber auch Zeit braucht verdient auch weniger und ist fast doppelt so lang unterwegs um unterm Strich das gleiche zu haben wie ein anderer der einfach nach Uhr fährt.

Es wäre für ALLE deutlich besser und einfacher würden sich alle an diese einfache Regel halten, nicht billig bringt Kohle, sondern rentabel bringt Kohle für Fahrer wie für Unternehmer.

Für Fahrer nochmal ganz wichtig! Rentabilität sichert Arbeitsplätze, nicht billig
Um als "Newcomer" im Markt Fuß zu fassen, kann man über Kampfpreise sich Marktanteile erobern! Wenn Du im Markt Fuß gefasst hast, wenn Du Dir Deine Marktanteile erobert hast, dann mußt Du diese Strategie aber ganz schnell wieder auf Null zurückfahren, weil langfristig diese Strategie nicht funktioniert! Du mußt in dieser Zeit der Kampfpreisgestaltung die Kundschaft mit Qualität überzeugen, dann sind die auch bereit einen Strategiewechsel mit zu vollziehen, ansonsten birgt dieser Strategiewechsel die Gefahr das Dir die Kundschaft wieder von der Fahne geht!

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Beitrag von sivas » 08.09.2013, 10:10

moin GF,
irgendwas stimmt mit Eurem Pflichtfahrgebiet nicht. Die Stadt Ingolstadt weist auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen als ihr Pflichtfahrgebiet aus, der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auch das Gebiet der Stadt Ingolstadt. Trotzdem habt ihr unterschiedliche Tarife! Das geht nach PBefG nicht.
Grüße, Dieter

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Beitrag von sivas » 08.09.2013, 11:02

in § 47 (4) PBefG "Verkehr mit Taxen" wird der Pflichtfahrbereich definiert: es ist der Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte.

Will eine "Beförderungsentgelte und -Bedingungen festsetzende Stelle" eine über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehende Verordnung erlassen, so kann sie dies tun, es müssen dann aber "im gegenseitigen Einvernehmen einheitliche Regelungen" vereinbart werden § 51 (4). Vermutlich mit der anderen Beförderungsentgelte und -Bedingungen festsetzende Stelle.

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Beitrag von nightrider » 08.09.2013, 13:48

sivas hat geschrieben:moin GF,
irgendwas stimmt mit Eurem Pflichtfahrgebiet nicht. Die Stadt Ingolstadt weist auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen als ihr Pflichtfahrgebiet aus, der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auch das Gebiet der Stadt Ingolstadt. Trotzdem habt ihr unterschiedliche Tarife! Das geht nach PBefG nicht.
Grüße, Dieter
Ich denke das siehst du etwas verkehrt.
Die Tarife sind in der jeweiligen Taxitarifordnung der Betriebssitzgemeinde festgelegt und gelten für den gesamten Pflichtfahrbereich.
Das Gleiche gilt auch für die Betriebssitzgemeinden welche sich im Pflichtgebiet überschneiden.
Mit aus diesem Grund darf sich auch nicht außerhalb der Betriebssitzgemeine bereitgestellt werden, auch nicht im Pflichtgebiet.

Nachdem die weitaus meisten Fahrgäste ja das Taxi nehmen welches sich in der Betriebssitzgemeinde aufhält, bereitstellt, sehe ich da auch keine Konflikte.
Theoretisch könnte sich ein Kunde natürlich auch von einem Neuburger Taxi in Ingolstadt abholen und fahren lassen weil das evtl. einen günstigeren Tarif hat, wird er aber schon aus dem Grund nicht, weil der Neuburger in dem Fall mit Anfahrt kommen muss, damit erledigt sich das Thema von selbst.

Übrigens auch Andere öffentliche Verkehrsmittel die von außerhalb nach IN, oder von IN nach Außerhalb fahren, wie Linienbusse haben unterschiedliche Tarife, auch das ist o.k.
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Beitrag von am » 08.09.2013, 14:23

nightrider hat geschrieben:
am hat geschrieben: Entschuldigung, aber Ortskunde ist für Taxifahrer immer vorgeschrieben. Es wird zwar, warum auch immer, gemacht, aber Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Lediglich für Mietwagen ist eine OKP erst ab 50.000 EW verpflichtend, für Taxi immer!
Aber nur für Taxen die an einem bestimmten Betriebssitz angemeldet, zugelassen sind und nur für diesen Betriebssitz, nicht für das wie auch immer geartete gesamte Pflichtfahrgebiet.

Wie schon angemerkt, ist auch logisch, wer könnte das alles lernen, kein Mensch ist ein Computer der schier endlos Daten speichern kann.

Im Pflichtgebiet muss ich in der Lage sein mich anhand von Karten und Stadtplänen zurecht zu finden und diese evtl. auch im Wagen mitführen, mehr nicht.
Nein, da bin ich anderer Auffassung. Die Ortskunde soll eine gewisse Verlässlichkeit sicherstellen.
Anders als beim Mietwagen, wo der Kunde grundsätzlich immer auch den Fahrweg bestimmt, muss er sich beim Taxi darauf verlassen können, dass der Fahrer sich auskennt. Alleine darauf kann sich eine Beförderungspflicht und ein Pflichtfahrgebiet begründen. Ohne Ortskunde aber ist dies nicht gewährleistet.
Wie wir zudem wissen, definiert sich das Pflichtfahrgebiet aus dem Geltungsbereich der Beförderungsentgelte. Daraus leitet sich ein einseitiger Rechtsanspruch des Kunden auf eine Beförderung ab, ohne dem Unternehmer gleichzeitig das Recht auf Bereitstellung im gesamten Bereich einzuräumen. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Das ist auch der Tenor des Gerichtsurteils, den man ohne Einschränkungen teilen kann.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von am » 08.09.2013, 14:34

nightrider hat geschrieben:
sivas hat geschrieben:moin GF,
irgendwas stimmt mit Eurem Pflichtfahrgebiet nicht. Die Stadt Ingolstadt weist auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen als ihr Pflichtfahrgebiet aus, der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auch das Gebiet der Stadt Ingolstadt. Trotzdem habt ihr unterschiedliche Tarife! Das geht nach PBefG nicht.
Grüße, Dieter
Ich denke das siehst du etwas verkehrt.
Die Tarife sind in der jeweiligen Taxitarifordnung der Betriebssitzgemeinde festgelegt und gelten für den gesamten Pflichtfahrbereich.
Nein, so geht das nicht und die Taxibehörden können hier m.E. auch nicht von der gesetzlichen Definition abweichen. Das Pflichtfahrgebiet ist, wie eben schon geschrieben, durch den Geltungsbereich der Tarife definiert.
PBefG hat geschrieben:Die Beförderungspflicht besteht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 festgesetzten Beförderungsentgelte (Pflichtfahrbereich).
Siehe auch
sivas hat geschrieben:in § 47 (4) PBefG "Verkehr mit Taxen" wird der Pflichtfahrbereich definiert: es ist der Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte.

Will eine "Beförderungsentgelte und -Bedingungen festsetzende Stelle" eine über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehende Verordnung erlassen, so kann sie dies tun, es müssen dann aber "im gegenseitigen Einvernehmen einheitliche Regelungen" vereinbart werden § 51 (4). Vermutlich mit der anderen Beförderungsentgelte und -Bedingungen festsetzende Stelle.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von nightrider » 08.09.2013, 15:00

Nun wir können jetzt noch monatelang „Haare spalten” es ändert nichts.

Fakt ist, es wird (nicht nur bei uns) so praktiziert also Betriebssitzgemeinde legt Tarif und Pflichtfahrgebiet fest und das gilt. Ob das nun mit den anderen betroffenen Gemeinden in irgendeiner Form abgesprochen ist, oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis.
Hier jedenfalls können alle Beteiligten gut damit leben, keiner beschwert sich weder Kunden, noch Unternehmer, noch betroffene Gemeinden.

Sollte das tatsächlich, (was ich nicht glaube) nicht zu 100% korrekt sein, so denke ich ist das harmlos wenn ich an die Zustände in Gießen und Marburg denke die hier bezügl. Mietwagen angesprochen wurden.

Ebenso halte ich es für schlicht unmöglich in großen Pflichtfahrgebieten alle Strassen usw... zu wissen, wer das kann, bitte vortreten.

Selbst die direkt an IN grenzenden kleinen Gemeinden werden nicht abgefragt. Trotzdem ist die Durchfallquote bei annähernd 85%.
Auch in Metropolen wird soweit ich weiß nicht verlangt, dass man tatsächlich alle Strassen, Kneipen, Kirchen, Kindergärten, Apotheken usw kennt. Da wird das „Wichtigste” verlangt und natürlich, dass man mit dem Stadtplan umgehen kann.
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Das Regierungspräsidium hat geklärt

Beitrag von sivas » 02.01.2014, 09:49

Ein erfolgreiches neues Jahr, Euch allen!
Ich hatte ja einen Knollen über 150,- € bekommen, weil mir vorgeworfen wurde, dass ich eine "Pauschalfahrt" innerhalb des von meiner Gemeinde festgesetzten "Tarifgeltungsbereiches" ausgeführt habe, wobei dieser Bereich weit über den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde hinausgeht.
Da mein Chef mir diesen Betrag nicht ersetzen wollte (er wusste um die Umstände und billigte sie), habe ich Widerspruch eingelegt, was zur Folge hatte, dass ein Termin am Amtsgericht anberaumt wurde.
Gleichzeitig habe ich bei der Kommunalaufsicht, angesiedelt beim Regierungspräsidium, um eine Überprüfung der Gemeindeverordnung gebeten. Hier nun das Ergebnis der Überprüfung:

Sehr geehrter Herr xxxxx,
ich habe mit Vertretern der Stadt xxxxx über die Rechtsfrage, ob das Tarifanwendungsgebiet eines Taxitarifs über das Pflichtfahrgebiet hinaus gehen darf, eine einvernehmliche Klärung herbeigeführt.
Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis der Klärung in der weiteren Normgebung durch die Stadt xxxxx zum Ausdruck kommt. Aus rechtlicher Sicht ist der Bürger zur Einhaltung geltender Rechtsverordnungen verpflichtet, so dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur raten kann, sich nach der geltenden Taxiverordnung zu richten und im Blick zu behalten, ob eine Änderung erfolgt.
Für Ihr Engagement in der Sache möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken und bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiter gehenden Auskünfte geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxx (Juristin des RP's)
Dezernat III 33.1 - Straßen- und Schienenverkehr -
Regierungspräsidium xxxxx

Zwischenzeitlich habe ich die Chefin doch von der Übernahme des Bußgeldes überzeugen können, selbiges bezahlt (bar in der Gemeindeverwaltung, was ham die sich geärgert) und damit war die Sache erledigt.
Fazit:
Die "Disziplinierungsmassnahmen" unseres Vorsitzenden (er hat die vermeintliche Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht) und die Uneinsichtigkeit meines Chefs bzgl. der Kostenübernahme haben dazu geführt, dass demnächst der "Tarifgeltungsbereich" wieder auf das Pflichtfahrgebiet, nämlich die Grenzen der Gemeinde, reduziert wird. Damit hat er zunichte gemacht, was seine Vorgänger mühsam aufgebaut haben. Mal sehen, wie sich dann die Krankenkassen verhalten werden ...

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 02.01.2014, 12:41

@sivas

Unabhängig der genauen Rechtslage und davon, ob und wie sich bei euch jetzt was am Pflichtgebiet ändert, oder nicht verstehe ich nicht warum sich Einzelne nicht einfach nur an die entsprechende Tarifpflicht halten wollen, aber ich finde es gut, dass die Nichteinhaltung bestraft wird.

Was bringt jemanden dazu Pauschalpreise zu machen, wenn eine gültige Tarifordnung besteht die innerhalb des Pflichtgebiets Tarifpflicht vorschreibt?

Sollte sich durch deinen Fall das Pflichtgebiet bei euch auf die Gemeindegrenzen reduzieren hast du deiner dortigen „Taxiwelt” wegen einer Fahrt einen Bärendienst erwiesen. Jeder sollte doch froh sein, wenn das Pflichtgebiet möglichst groß ist das hat fast nur Vorteile für Alle das schützt auch vor der Kassenwillkür und anderen Preisdrückern.

Ein gutes Beispiel dafür wie Einige aus purem Egoismus immer wieder eigentlich gute Dinge die für die Gemeinschaft vorteilhaft sind in`s Wanken bringen
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Bereicherung auf Kosten der Kundschaft

Beitrag von sivas » 02.01.2014, 15:20

wenn ein Tarifgeltungsbereich = Pflichtfahrgebiet gegen bestehende gesetzliche Regelungen erweitert wird, so bereichert sich das Gewerbe unerlaubt auf Kosten der Kundschaft. Warum? weil der Kunde auf weiteren Überlandfahrten den i.d.R. höheren Stadttarif bezahlt. Bei uns zahlt der Kunde für den ersten, wie auch den 50. Kilometer 2,- € pro Kilometer. Das ist für Auswärtsfahrten zu viel, gerade wenn die Fahrt zu 90 % auf der Autobahn zurückgelegt wird. Die Mietwagenunternehmen machen das zum halben Preis.
Insgesamt gesehen betrachte ich die Einkommensverhältnisse im Taxigewerbe als lächerlich niedrig. Das liegt aber am Gewerbe selbst und an dessen Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Da wird zu viel "weggeguckt". Früher konnte man sich eine goldene Nase verdienen aber heute? Das mag auch an dem Ausbau des ÖPNV liegen, hauptsächlich aber an vielen anderen Faktoren ...

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Verarmung zugunsten der Kundschaft

Beitrag von sivas » 02.01.2014, 15:30

... so sieht's nämlich momentan aus.
Das Fahrpersonal sollte in in den Bereich der "Ehrenamtlichen" aufgenommen werden ... dann hätte ich vor Weihnachten auch bei kostenlos Kaffee und Kuchen vom Bürgermeister eine Kaffeemaschine geschenkt bekommen ...

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Re: Bereicherung auf Kosten der Kundschaft

Beitrag von nightrider » 02.01.2014, 16:08

sivas hat geschrieben:wenn ein Tarifgeltungsbereich = Pflichtfahrgebiet gegen bestehende gesetzliche Regelungen erweitert wird, so bereichert sich das Gewerbe unerlaubt auf Kosten der Kundschaft. Warum? weil der Kunde auf weiteren Überlandfahrten den i.d.R. höheren Stadttarif bezahlt. Bei uns zahlt der Kunde für den ersten, wie auch den 50. Kilometer 2,- € pro Kilometer. Das ist für Auswärtsfahrten zu viel, gerade wenn die Fahrt zu 90 % auf der Autobahn zurückgelegt wird. Die Mietwagenunternehmen machen das zum halben Preis.
Insgesamt gesehen betrachte ich die Einkommensverhältnisse im Taxigewerbe als lächerlich niedrig. Das liegt aber am Gewerbe selbst und an dessen Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Da wird zu viel "weggeguckt". Früher konnte man sich eine goldene Nase verdienen aber heute? Das mag auch an dem Ausbau des ÖPNV liegen, hauptsächlich aber an vielen anderen Faktoren ...
Was heißt bitte „bereichert sich” ?

Außerhalb Pflichtfahrgebiet gibt es keine Preisbindung das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ich außerhalb Pflichtgebiet unbedingt billiger fahren muss.

Bei mir gilt z.B. außerhalb Pflichtgebiet der Preis nach Uhr als Minimum, ich versuche nach Möglichkeit mehr zu bekommen und das klappt meistens sogar, egal, ob mit meinem Taxi, oder mit meinem Mietwagen, ich fahre nicht billiger, lieber fahr ich gar nicht.

Es ist eine schier unheilbare Krankheit dieser Branche, dass Jeder meint er müsste immer so billig wie möglich fahren, Hauptsache Umsatz, ob der nach Abzug aller Kosten noch rentabel ist fragt kein Mensch, Fahrer scheinbar überhaupt nicht.

Es steht NIRGENDS geschrieben, dass Fahrten außerhalb Pflichtgebiet billiger sein MÜSSEN !

Ich leg mich lieber auf`s Sofa und schlaf ne Runde bevor ich für einen Apfel und ein Ei Billigtouren fahre die unterm Strich nichts bringen. Jede weitere Fahrt muss eigentlich deutlich mehr bringen als nach Taxameter, zum 1. wegen der Zeit die man braucht und zum 2. weil man in der Regel leer wieder zurück muss, es grenzt an betriebswirtschaftlichen Wahnsinn längere Touren auch noch billiger zu verkaufen.

Aber ist schon klar, dem Fahrer ist das wurst, er bekommt sein Geld und die Kosten gehen ihm am Allerwertesten vorbei :cry:
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Re: Verarmung zugunsten der Kundschaft

Beitrag von nightrider » 02.01.2014, 17:43

sivas hat geschrieben:... so sieht's nämlich momentan aus.
Das Fahrpersonal sollte in in den Bereich der "Ehrenamtlichen" aufgenommen werden ... dann hätte ich vor Weihnachten auch bei kostenlos Kaffee und Kuchen vom Bürgermeister eine Kaffeemaschine geschenkt bekommen ...

Was jetzt eigentlich?

Einerseits beklagst du dich darüber, dass Fahrpersonal angeblich zu wenig verdient

Andererseits fährst du pauschale Billigtouren

Weißt du eigentlich was du willst? Nur mal so gefragt :evil:
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von Wattwurm » 02.01.2014, 18:17

Der jeweils gültige Tarif wird von der Stadt festgelegt. Er gilt eigentlich nur innerhalb der Stadtgrenzen. Das nennt man Tarifgebiet! Umliegende Gemeinden können sich diesem Tarif anschließen, dadurch wird das Tarifgebiet erweitert und gleichzeitig wird es damit auch zum Pflichtfahrgebiet! Das heißt Fahrten von und zu den Gemeinden die diesem Tarif beigetreten sind, müssen nach dem jeweils gültigen Taxitarif abgerechnet werden! Pauschalpreise sind nicht zulässig! Dadurch das Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet ineinander verschmelzen, gibt es eigentlich keinen praktischen Unterschied!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 02.01.2014, 18:38, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 02.01.2014, 18:32

Juergen76 hat geschrieben:
Ein fahrer hat sein Pflichtfahrgebiet in Berlin (Spandau). Kann man pauschal sagen, dein Pflichtfahrgebiet besteht aus Spandau und 10 KM rundrum oder kann man es so pauschal nicht beantworten.
Also mal ganz dumm gefragt, habt ihr irgendwas das sich Tatxitarifordnung nennt? Notfalls mal bei der Behörde nachfragen ;-)

Ich finde es immer wieder verblüffend, dass sowohl Fahrer als auch nicht wenige Unternehmer die für sie gültigen Taxi- und Taxitarifordnungen nicht kennen, sie müssten für „Profis” Pflichtlektüre sein und erzähl mir jetzt Keiner bei ihm gibt es sowas nicht :mrgreen:

In jeder Tarifordnung steht ganz genau mit Abgrenzungen wie weit sein Pflicht/Tarifgebiet geht in der originalen Fassung sind alle Orte an der Gebietsgrenze einzeln aufgeführt, ich denke das ist bundesweit so. Grundsätzlich gilt hier wie überall „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe”, als „Profi” habe ich sogar die Pflicht mich zu informieren, sorgt der Chef nicht dafür, muss ich es als Fahrer eben selbst in die Hand nehmen, schon im ureigenstem Interesse.
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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von Wattwurm » 02.01.2014, 18:39

Zuletzt geändert von Wattwurm am 02.01.2014, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von Wattwurm » 02.01.2014, 18:48

Zum Thema "Anfahrt": Diese Wortschöpfung entstammt geschäftstüchtigen Taxifahrern. Sie ist ansonsten nirgendwo existent! Innerhalb eines Pflichtfahrgebietes eine "Anfahrt" zu berechnen ist Pfui!

Eine "Anfahrt" ist nur dann statthaft, wenn der Abholort außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt und der Zielort ebenfalls außerhalb des Pflichtfahrgebietes und die Grenzen des Pflichtfahrgebietes auch nicht überfahren werden....! Fährt man in Besetztfahrt durch das Pflichtfahrgebiet hindurch um den Fahrgast an seinem Zielort außerhalb des Pflichtfahrbereiches zu bringen, darf keine "Anfahrt" berechnet werden!

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Re: Pflichtfahrgebiet

Beitrag von nightrider » 02.01.2014, 18:55

Wattwurm hat geschrieben:Zum Thema "Anfahrt": Diese Wortschöpfung entstammt geschäftstüchtigen Taxifahrern. Sie ist ansonsten nirgendwo existent! Innerhalb eines Pflichtfahrgebietes eine "Anfahrt" zu berechnen ist Pfui!

Eine "Anfahrt" ist nur dann statthaft, wenn der Abholort außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt und der Zielort ebenfalls außerhalb des Pflichtfahrgebietes und die Grenzen des Pflichtfahrgebietes auch nicht überfahren werden....! Fährt man in Besetztfahrt durch das Pflichtfahrgebiet hindurch um den Fahrgast an seinem Zielort außerhalb des Pflichtfahrbereiches zu bringen, darf keine "Anfahrt" berechnet werden!

Wo hast du das denn her?

Was ihr in eurer Taxitarifordnung stehen habt weiß ich nicht, in unserer ist das mit den Anfahrten ganz exakt geregelt und die gelten auch im Pflichtfahrgebiet das ist nämlich mit ca 50 km Umkreis ziemlich groß und die Tarifordnung ist geltendes Recht unterschrieben und genehmigt vom OBB der Betriebssitzgemeinde.

Also bitte keine Pauschalbewertungen darüber was es angeblich gibt, oder nicht gibt das ist sehr individuell in jeder Gemeinde anders geregelt wie der Tarif an sich
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