Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Das Taxi mutiert immer mehr zum Mietwagen ...
da ist es doch naheliegend, dass es dann auch wie Mietwagen behandelt wird
Der neueste Hit sind Festpreisfahrten !
alles schreit danach, als Lösung all unserer Probleme
wie sieht's da aber mit der Mehrwertsteuer aus ?
sollten wir es da dem Mietwagen nicht gleich tun und ebenso 19 % abführen ...
wenn schon Mietwagen, dann aber auch richtig !
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- Taxi Georg
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Hmm,
- Wie wäre es, die MwSt. für die Personenbeförderung zu streichen?
Wie wäre es, die MwSt. für Spritpreise zu streichen?
Wie wäre es, einen Steuerfreibetrag für Fahrdienst-Unternehmer einzuführen?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Wenn für Mietwagen am Taxitarif orientierte Mindestfahrpreise und für Taxen Tarifkorridore vorgeschrieben werden, sind diese Beförderungsmittel beim Fahrpreis gar nicht mehr so weit voneinander entfernt.
Dann kann man auch die MwSt-Sätze angleichen !
Ob die dann bei uns rauf oder bei Uber runter gehen (wie seinerzeit bei den Krankenbeförderungen), wird sich noch zeigen.
Dann kann man auch die MwSt-Sätze angleichen !
Ob die dann bei uns rauf oder bei Uber runter gehen (wie seinerzeit bei den Krankenbeförderungen), wird sich noch zeigen.
Zuletzt geändert von sivas am 02.03.2024, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Wie auch immer.
Personenbeförderung (auch Tram/Bus oder Personenzug) sollte generell von der MwSt. befreit werden!
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Warum sollte sie das?
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Alles bis 50 km 7% drüber 19 %, Deswegen lieber das Taxameter kaufen lassen, dann sind es immer 7 %
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Weil das für die Bürger ein Service ist!
In einigen Städten ist sogar für die Bürger Busfahren kostenlos!
Btw. ich betreibe nur Konversation, damit ein wenig Schwung hier im Forum kommt!In Monheim am Rhein können ab April 2020 alle Einwohner kostenlos mit dem Bus fahren.
Die Kleinstadt zwischen Leverkusen und Düsseldorf wird damit die einzige Kommune in Nordrhein-Westfalen,
in der die Bürger für den öffentlichen Nahverkehr nichts mehr bezahlen müssen. https://kurzelinks.de/i6vx
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Verstehe ich nicht! Versuch es bitte noch mal!
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Alles was auf das Taxameter läuft sind 7 %. Wenn du aber auf den Schichtzettel scheibts von von A nach B (über 50 km) Pauschalpreis dann sind es 19 %
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Das meinte ich nicht, sondern das!
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Bei der Bestimmung des anzuwendenden MwSt-Satzes spielt aber auch das Tarifgebiet eine Rolle: ob Du es während der Fahrt verlässt oder nicht, wo die Fahrt also hingeht.
Sowie Du die Tarifgebietsgrenze überfährst UND die Fahrstrecke über 50 km beträgt, musst Du für den gesamten Fahrpreis 19 % MwSt abführen ! auch wenn das Taxameter eingeschaltet ist.
------
Mietwagenfahrpreise unterliegen keinem Tarif, können also frei kalkuliert werden.
Sowie sich eine Gemeinde jetzt dazu entschließt, denen auch Fahrpreise vorzuschreiben (auch wenn es nur Mindestfahrpreise sind), kann ich mir gut vorstellen, dass die jetzt auch nur noch 7 % abführen wollen, da sie in ihrer Preiskalkulation eingeschränkt sind und durch vorher niedrigere, jetzt aber höhere Preise > Fahrgäste verlieren ! wodurch das Abführen der 19 % schwieriger wird, weil einfach die Einnahmen dazu fehlen.
Jetzt kommt der Fahrpreiskorridor für Taxen ins Spiel.
Als Taxiunternehmer kann ich mit dem Fahrgast einen Festpreis vereinbaren, der ÜBER dem vom Taxameter berechnetem Fahrpreis liegt ! kann also mehr verlangen, als den steuerbegünstigten Fahrpreis.
Warum -frage ich mich- soll dann die Steuerbegünstigung noch zur Anwendung kommen ?
Deshalb mein Vorschlag zur Vereinfachung der Entscheidung, Welcher MwSt-Satz Wann anzuwenden ist:
- die 7 % gelten nur für Fahrpreise, bei denen diese durch das Taxameter berechnet wurden, es also eingeschaltet war.
- die 19 % gelten für alle Fahrten, bei denen vor Fahrtbeginn ein Festpreis vereinbart wird.
Ich frag mich eh, warum ein Taxifahrer überhaupt bereit ist, das Taxameter AUS zu lassen ?
Wenn dies der Fahrgast wünscht - dann soll der auch dazu bereit sein, die 19 % MwSt zu bezahlen ! und der Preis kann höher kalkuliert werden.
Sowie Du die Tarifgebietsgrenze überfährst UND die Fahrstrecke über 50 km beträgt, musst Du für den gesamten Fahrpreis 19 % MwSt abführen ! auch wenn das Taxameter eingeschaltet ist.
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Mietwagenfahrpreise unterliegen keinem Tarif, können also frei kalkuliert werden.
Sowie sich eine Gemeinde jetzt dazu entschließt, denen auch Fahrpreise vorzuschreiben (auch wenn es nur Mindestfahrpreise sind), kann ich mir gut vorstellen, dass die jetzt auch nur noch 7 % abführen wollen, da sie in ihrer Preiskalkulation eingeschränkt sind und durch vorher niedrigere, jetzt aber höhere Preise > Fahrgäste verlieren ! wodurch das Abführen der 19 % schwieriger wird, weil einfach die Einnahmen dazu fehlen.
Jetzt kommt der Fahrpreiskorridor für Taxen ins Spiel.
Als Taxiunternehmer kann ich mit dem Fahrgast einen Festpreis vereinbaren, der ÜBER dem vom Taxameter berechnetem Fahrpreis liegt ! kann also mehr verlangen, als den steuerbegünstigten Fahrpreis.
Warum -frage ich mich- soll dann die Steuerbegünstigung noch zur Anwendung kommen ?
Deshalb mein Vorschlag zur Vereinfachung der Entscheidung, Welcher MwSt-Satz Wann anzuwenden ist:
- die 7 % gelten nur für Fahrpreise, bei denen diese durch das Taxameter berechnet wurden, es also eingeschaltet war.
- die 19 % gelten für alle Fahrten, bei denen vor Fahrtbeginn ein Festpreis vereinbart wird.
Ich frag mich eh, warum ein Taxifahrer überhaupt bereit ist, das Taxameter AUS zu lassen ?
Wenn dies der Fahrgast wünscht - dann soll der auch dazu bereit sein, die 19 % MwSt zu bezahlen ! und der Preis kann höher kalkuliert werden.
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Ich halte weniger die Festpreise als die sogenannten Tarifkorridore für problematisch. Die lassen die Grenze zum Mietwagen verschwimmen. Außerdem schaden gewerbeinterne Rabattschlachten nur den Taxen.
Taxen haben einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, weil sie Teil eines öffentlichen Verkehrskonzept sind und diverse Pflichten haben. Mietwagen, die taxiähnlich agieren, sind überhaupt nicht vorgesehen, insofern macht es auch keinen Sinn, sich gegen das unlautere Vorgehen wehren zu wollen, indem man deren Methoden kopiert.
Die Bedingungen für die Berechnung des Mehrwertsteuersatzes sind im Umsatzsteuergesetz geregelt und haben nichts mit dem Einschalten des Taxameters oder mit Festpreisen zu tun.
Hamburg plant seit Sommer 2023 die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridor, offenbar insbesondere auf Wunsch der Plattform. Allerdings scheint das Problembewusstsein bei der Behörde inzwischen gestiegen zu sein.
Anliegend der Link zur Stellungnahme von Taxi Blankenese, dem Landesverband für das Personenverkehrsgewerbe in Hamburg und dem Landesverband Hamburger Taxenunternehmer: https://www.taxiblankenese.de/wp-conte ... tc-fin.pdf
Demnächst wird es ein Treffen mit der Genehmigungsbehörde zur weiteren Abstimmung geben.
Taxen haben einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, weil sie Teil eines öffentlichen Verkehrskonzept sind und diverse Pflichten haben. Mietwagen, die taxiähnlich agieren, sind überhaupt nicht vorgesehen, insofern macht es auch keinen Sinn, sich gegen das unlautere Vorgehen wehren zu wollen, indem man deren Methoden kopiert.
Die Bedingungen für die Berechnung des Mehrwertsteuersatzes sind im Umsatzsteuergesetz geregelt und haben nichts mit dem Einschalten des Taxameters oder mit Festpreisen zu tun.
Hamburg plant seit Sommer 2023 die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridor, offenbar insbesondere auf Wunsch der Plattform. Allerdings scheint das Problembewusstsein bei der Behörde inzwischen gestiegen zu sein.
Anliegend der Link zur Stellungnahme von Taxi Blankenese, dem Landesverband für das Personenverkehrsgewerbe in Hamburg und dem Landesverband Hamburger Taxenunternehmer: https://www.taxiblankenese.de/wp-conte ... tc-fin.pdf
Demnächst wird es ein Treffen mit der Genehmigungsbehörde zur weiteren Abstimmung geben.
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Bravo, genau das meinte ich!Sven Althorn hat geschrieben: ↑03.03.2024, 12:32Die Bedingungen für die Berechnung des Mehrwertsteuersatzes sind im Umsatzsteuergesetz geregelt
und haben nichts mit dem Einschalten des Taxameters oder mit Festpreisen zu tun.
Aber daran sieht man, wie wichtig die kleine Fachkunde ist!
Aktuell herrscht bei den Fahrenden zu viel halb oder gar kein Wissen!
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Moin,
Was aber tun, wenn die plötzlich massenhaft vorhanden sind und auch noch bei den Fahrgästen punkten ?
Meiner Meinung nach muss die gewebliche Personenbeförderung mit PKWs neu gedacht werden, wobei die Mietwagen zu integrieren sind.
Dass dabei die Konzessionsbeschränkung fallen wird, ist hinzunehmen. Auch die Dienst- und Beförderungspflicht ist infrage zu stellen ..
Wir können froh sein, wenn die Tarifpflicht erhalten bleibt - bis zu einer noch festzulegenden Grenzentfernung (15 km ?). Was nicht heißt, dass darüberhinaus kein Tarif mehr festgelegt wird, dessen Nutzung ist dann halt freiwillig, so wie es aktuell bei 'Auswärts'fahrten der Fall ist, also bei Fahrten über das Tarifgebiet hinaus.
Ob dann die 7 oder die 19 % MwSt zur Anwendung kommen, entscheidet die Beantwortung der Frage, ob die jeweilige Fahrt der Daseinsvorsorge zuzurechnen ist oder eben nicht.
Dadurch kommen diese (Navi-) Umwegfahrten zustande, die zu dem Wunsch nach Festpreisen führen.
'Nen umsatzstarken Tag euch wünschend
D aus DA <sivas>
ist wohl die wichtigste Aussage von Svens Beitrag, wofür ich mich bedanken möchte, wie auch für den Link zur Stellungnahme.Sven Althorn hat geschrieben: ↑03.03.2024, 12:32Mietwagen, die taxiähnlich agieren, sind überhaupt nicht vorgesehen
Was aber tun, wenn die plötzlich massenhaft vorhanden sind und auch noch bei den Fahrgästen punkten ?
Meiner Meinung nach muss die gewebliche Personenbeförderung mit PKWs neu gedacht werden, wobei die Mietwagen zu integrieren sind.
Dass dabei die Konzessionsbeschränkung fallen wird, ist hinzunehmen. Auch die Dienst- und Beförderungspflicht ist infrage zu stellen ..
Wir können froh sein, wenn die Tarifpflicht erhalten bleibt - bis zu einer noch festzulegenden Grenzentfernung (15 km ?). Was nicht heißt, dass darüberhinaus kein Tarif mehr festgelegt wird, dessen Nutzung ist dann halt freiwillig, so wie es aktuell bei 'Auswärts'fahrten der Fall ist, also bei Fahrten über das Tarifgebiet hinaus.
Ob dann die 7 oder die 19 % MwSt zur Anwendung kommen, entscheidet die Beantwortung der Frage, ob die jeweilige Fahrt der Daseinsvorsorge zuzurechnen ist oder eben nicht.
was ich am meisten bemängele, ist die fehlende Ortskenntnis !Taxi Georg hat geschrieben: ↑03.03.2024, 16:02Aktuell herrscht bei den Fahrenden zu viel halb oder gar kein Wissen!
Dadurch kommen diese (Navi-) Umwegfahrten zustande, die zu dem Wunsch nach Festpreisen führen.
'Nen umsatzstarken Tag euch wünschend
D aus DA <sivas>
Zuletzt geändert von sivas am 04.03.2024, 07:25, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Quatsch Dieter, die Ortskenntnis kommt mit der Routine.
Eine OKP sagt nur aus, dass der Geprüfte gut auswendig gelernt hat.
Heißt noch lange nicht, dass er die Ortskunde auch beherrscht!
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Re: Festpreisfahrten ... welchen MwSt-Satz gefällig ?
Echt was los hier
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