Größe der Pflichtfahrgebiete - eine Übersicht

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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jr
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Größe der Pflichtfahrgebiete - eine Übersicht

Beitrag von jr » 13.09.2023, 14:37

In OL wird derzeit eine Änderung des Pflichtfahrgebiets erwogen. Vor diesem Hintergrund habe ich eine Liste aller deutschen Pflichtfahrbereichgebiete erstellt: http://www.derinnenspiegel.de/docs/pfli ... d-2023.pdf

Genaugenommen fast aller Pflichtfahrgebiete, denn die hessischen Gemeinden habe ich wegen ihrer Kleinteiligkeit außen vorgelassen.

Auffällig:

- In Bayern und Thüringen sind die Gebiete fast durchgehend groß bis sehr groß.
- Vor allem um Frankfurt und Düsseldorf herum gibt es es sehr große Pflichtfahrgebiete.
- In einigen Fällen gibt es das krasse Gegenteil, die Beschränkung auf den Betriebssitz.
- Es gibt immer noch einige Städte/Kreise, in denen Pflichtfahrgebiet und Tarifgebiet auseinanderfallen.

Hinweise auf Fehler oder Ergänzungen erwarte ich gerne hier oder per PN.

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sivas
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Re: Größe der Pflichtfahrgebiete - eine Übersicht

Beitrag von sivas » 13.09.2023, 17:35

Erst mal Danke ! Jürgen, für diese Aufstellung.

Die Größe des Pflichtfahrgebietes wird oft dazu benutzt, um gegenüber den Krankenkassen auf die Tarifpflicht zu verweisen, was zur Folge hat, dass der Fahrpreis mittels Taxameter berechnet wird. Für Fahrten nach Außerhalb hingegen, kann der Fahrpreis frei vereinbart werden. Klar, dass die Taxiunternehmen ein Interesse daran haben, über ein möglichst großes Pflichtfahrgebiet zu verfügen, da der Taxameterpreis meist höher liegt, als das sonst zu erzielende Entgelt. Also weiten die dafür zuständigen Stellen dieses Gebiet aus Gefälligkeit aus, oft um ein Vielfaches ihres zuständigen Bereiches ...

Wann gehen die Kassen endlich mal gegen diesen Unfug vor ?

ZUERST wird der Tarif festgelegt, was ja nur für den Zuständigkeitsbereich der tarifgebenden Stelle erfolgen kann, da an dessen Grenze auch das Recht dazu erlischt.
DANN ERST entsteht aus diesem Tarifgebiet das Pflichtfahrgebiet ! begründet durch die Beförderungspflicht.

In der Praxis sieht das anders aus: Zerst wird das Pflichtfahrgebiet festgelegt, dann erst der Tarif genannt :lol:

Das Gewerbe beschwert sich über Uber, obwohl es auch nicht besser ist :oops:

Untoter :shock:

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sivas
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Re: Größe der Pflichtfahrgebiete - eine Übersicht

Beitrag von sivas » 13.09.2023, 17:54

Ein flächenmäßig großer Landkreis kann innerhalb seines Bereiches durchaus auch mehrere Tarifgebiete bestimmen, obwohl die Einzeltarife identisch sind.
So wird verhindert, dass ein Taxi einer Nordgemeinde zur Abholung eines Fahrgastes bis weit in den Süden fahren muss :wink:

Untoter :shock:

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Re: Größe der Pflichtfahrgebiete - eine Übersicht

Beitrag von sivas » 13.09.2023, 18:09

Ich bin dafür, dass die Tarifpflicht mit Durchfahren des 16. Kilometers endet.
Das Taxameter kann dann trotzdem anbleiben, da der Tarif Vertrauen genießt, da er 'amtlich' ist.
Der Tarif sollte sich dazu aber mit zunehmender Entfernung verringern !

Untoter :shock:

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