[§§§] Taxi-/ Busspuren
- Taxi Georg
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[§§§] Taxi-/ Busspuren
Taxifahrer dürfen die Busspur benutzen.
Offiziell ist das die Berechtigung zur Mitbenutzung sogenannter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs („Busspurmitbenutzung“).
Allerdings muss dies durch das Zusatzschild „Taxi frei“ angezeigt werden (§ 41 i.V.m. Anlage 2 Ziffer 25 – Zeichen 245 – StVO).
Den Taxen, welche die Busspur berechtigt mitbenutzen, ist das Halten darauf verboten.
Ausgenommen sind freie Bushaltestellen zum sofortigen Ein- bzw. Aussteigenlassen von Fahrgästen (Erläuterung zu Zeichen 245 StVO).
Taxipedia
Grundsätzlich dürfen diese Fahrstreifen nur von Linienbussen und Schulbussen benutzt werden.
Wer die Busspur unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Sofern der Linienverkehr behindert wird, sind es sogar 35 Euro. Auch Reisebusse dürfen die Busspur übrigens nicht benutzen
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Re: [§§§] Taxi-/ Busspuren
Das wäre ja ein Schnapper, lediglich 15 Euro bei Benutzung der Busspur für Fremdfahrzeuge. Wenn das mal stimmt....
Re: [§§§] Taxi-/ Busspuren
Ist es auch. Nur sollte sich der Fremdnutzer darüber im Klaren sein dass er im Fall der Fälle automatisch eine Teilschuld zugesprochen bekommt, bevor die eigentliche Schuldfrage überhaupt geklärt wird.
Richtig interessant wird es wenn der Sonderstreifen mit einer Sonderlichtzeichenanlage ausgestattet ist. Dann wird aus "Grün" ganz schnell ein "qualifizierter Rotlichtverstoss".
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- Taxi Georg
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Re: [§§§] Taxi-/ Busspuren
Da würde noch der Verstoß gegen das Überholverbot dazu kommen, wenn man das z.B. an der Grafenberger Allee macht. GBAtaxitaxitaxi hat geschrieben: ↑10.08.2021, 12:28Das wäre ja ein Schnapper, lediglich 15 Euro bei Benutzung der Busspur für Fremdfahrzeuge.
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