Taxizisten ist das Bereithalten nur an definierten Orten gestattet.
Wer dagegen verstoßen hat, musste bisher trotzdem kein Bußgeld befürchten.
Dieser rechtliche Missstand wurde im Zuge der PBefG-Novelle nun behoben.
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[§§§] Illegale Bereitstellung
- Taxi Georg
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Re: [§§§] Illegale Bereitstellung
Aus dem TaxiTimes-Text:
Die jeweilige Gemeinde sollte an eine allgemeine Berufsethik appellieren, welche im Falle von Defiziten von den Gewerbevertretungen in Lehrgängen an die Fahrer weitergegeben wird.
Die Kantstraße in Berlin bietet diesbezügliche Anschauungsbeispiele gemäß der Google Map von 2008:
--> Eine allgemeine Berufsethik gebietet sich nicht unmittelbar an der Gaststätte "Paris Bar" bereitzustellen. Gäste dürfen sich nicht belästigt fühlen etwa wenn wartende Taxifahrer ihnen direkt auf den Teller schauen können.
--> Selbst in später Nacht sollten sich Taxen nicht in zweiter Reihe vor dem New West Club (ehemaliges Abraxas) zur Fahrgastaufnahme bereitzustellen, weil die Kantstraße eine Hauptverkehrsstraße ist.
--> Paralleltaxistände - wie etwa am Savignyplatz 2 (Gaststätte Hefner) schräg gegenüber dem offiziellen Taxistand - sind geschäftsschädigend und daher aufzulösen.
Derlei Feinheiten kann man nicht alle in Gesetzen niederschreiben. Ohne eine allgemeine Ethik droht Verrechtung, welche einen der Barbarei wieder ein Stück näher bringt.
Oben beschriebenes Procedere führt in die Verrechtung.Einzelne Städte wie beispielsweise Berlin erlassen ergänzende Ausnahmeregelungen, wonach – meist zeitlich definiert – auch andere Standorte des Stadtgebietes „behördlich zugelassene Stellen“ sind.
Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass Taxifahrer einen Bußgeldbescheid bekommen können, wenn sie sich außerhalb solcher definierten Stellen bereithalten – beispielsweise nachts vor einem Lokal mit einem hohen Taxibedarf.
..
Die Richter hatten der Stadt das Recht abgesprochen, gegen jenen Taxler ein Bußgeld zu verhängen. weil die Standplatzpflicht bereits im PBefG definiert ist: Im Paragraph 47, Satz 1 mit dem Hinweis, dass Taxis dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Allerdings hatte das PBefG bisher keine Bußgelder in solchen Fällen vorgesehen. Diese sind im Absatz 61 geregelt und dort stand, dass lediglich bei Verstößen gegen Satz 2 ein Bußgeld verhängt werden darf.
Die jeweilige Gemeinde sollte an eine allgemeine Berufsethik appellieren, welche im Falle von Defiziten von den Gewerbevertretungen in Lehrgängen an die Fahrer weitergegeben wird.
Die Kantstraße in Berlin bietet diesbezügliche Anschauungsbeispiele gemäß der Google Map von 2008:
--> Eine allgemeine Berufsethik gebietet sich nicht unmittelbar an der Gaststätte "Paris Bar" bereitzustellen. Gäste dürfen sich nicht belästigt fühlen etwa wenn wartende Taxifahrer ihnen direkt auf den Teller schauen können.
--> Selbst in später Nacht sollten sich Taxen nicht in zweiter Reihe vor dem New West Club (ehemaliges Abraxas) zur Fahrgastaufnahme bereitzustellen, weil die Kantstraße eine Hauptverkehrsstraße ist.
--> Paralleltaxistände - wie etwa am Savignyplatz 2 (Gaststätte Hefner) schräg gegenüber dem offiziellen Taxistand - sind geschäftsschädigend und daher aufzulösen.
Derlei Feinheiten kann man nicht alle in Gesetzen niederschreiben. Ohne eine allgemeine Ethik droht Verrechtung, welche einen der Barbarei wieder ein Stück näher bringt.
- Taxi Georg
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Re: [§§§] Illegale Bereitstellung
Interessant!
Illegales Bereitstellen wird mit einem Bußgeld geahndet.
Falschparker am Taxistand (229) bekommt nur ein Verwarnungsgeld!
[Bildquelle: G. Horafas | Taxiforum.de]
Bußgeld Kontrolle
Illegales Bereitstellen wird mit einem Bußgeld geahndet.
Falschparker am Taxistand (229) bekommt nur ein Verwarnungsgeld!
[Bildquelle: G. Horafas | Taxiforum.de]
Halten Sie an einem Taxistand, müssen Sie 20 Euro zahlen.
Wird dabei jemand behindert, steigt der Betrag auf 35 Euro an.
Wenn Sie beim Parken auf dem Taxistand eine Behinderung herbeiführen, liegt das Verwarnungsgeld dafür bei 40 Euro.
BußgeldkatalogNormalerweise erhalten Sie für das unzulässige Parken auf einem Taxistand einen Strafzettel.
Da diese speziellen Flächen jedoch stets freigehalten und weder an- noch abfahrende Taxis behindert werden sollen, kann es darüber hinaus passieren, dass Sie abgeschleppt werden.
In diesem Fall wird Ihnen nicht nur das jeweilige Bußgeld auferlegt: Auch die entsprechenden Abschleppkosten gehen dann auf Ihre Kappe.
Bußgeld Kontrolle
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 09.08.2021, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
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