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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 11.12.2020, 14:52
von miamivice
IK sollte nicht Opfer von Verrechtung werden, sondern seine Funktionen weiter ausüben.

Gemäß salomonischem Urteil - als Gegenspieler der Verrechtung - wäre der Hansafunk zu zerschlagen und sämtliche Bestellaufträge an alle Taxifahrer zu verteilen. FREE NOW ist Virus und Spaltpilz, welcher Taxi.eu und schlußendlich das gesamte Taxigewerbe zerstört. Eine verständige Administration eradiziert FREE NOW ohne weiteren Verzug.

Folgende Passage ist in einem rechtsstaatlichen solidarischen Gewerbe überflüssig:
§9 Pflichten
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das der Förderung seiner Selbstständigkeit dienende ge- nossenschaftliche Unternehmen nach seinen Kräften zu unterstützen. Das Mitglied hat insbesondere

(m) ausschließlich die von der Genossenschaft betriebene
Vermittlungszentrale oder deren Vermittlungsdienste (z.B. Apps) zur Vermittlung von Fahraufträgen an die angeschlossenen Fahrzeuge zu nutzen.
So schlau war man schon immer.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 12.12.2020, 12:14
von IK
Pirat hat geschrieben:
10.12.2020, 08:38
jr hat geschrieben:Hat schon mal ein Doppelfunkverbot eine gerichtliche Beurteilung überlebt?
Man muss ja nicht unbedingt Genosse sein, um am Funk teilnehmen zu können..
Die Mitgliedschaft in einer Taxigenossenschaft ist ja nicht zwingend erforderlich, um am Funkverkehr der Taxigenossenschaft teilnehmen zu können.

Urteil des 1 Kartellsenats OLG Düsseldorf vom 17.05.2017 gegen Taxi Essen ist wohl der Grund für die Satzungsänderung bei Hansa.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/due ... 70517.html

Vorinstanz : https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dort ... 61026.html
@Pirat
Ich habe die von dir geposteten Urteile gelesen. Sie sind sehr hilfreich. Vielen Dank.

Im Tenor des Berufungsurteils steht:
I. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 26. Oktober 2016 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Verbotsaussprüche des Landgerichts auf vertragsgebundene Taxiunternehmen beziehen, die keine Genossen der Verfügungsbeklagten sind.
Hier werden die Genossen ausdrücklich genannt, weil es sich um seinen Vertrag geht, den die eG den Nicht-Genossen vorgelegt hat. Wie die eG in gleicher Sache mit den Genossen umgeht ist nirgendwo aufgeschrieben.
Taxifahrer / Taxiunternehmer, welche nicht Mitglied der in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betriebenen Beklagten sind und deren Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen mit dieser einen Vertrag abschließen. Mit dem „Teilnehmervertrag“ verpflichten sie sich, einen einmaligen verlorenen Zuschuss von
5
3.000,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € und eine monatliche Gebühr von derzeit 300,00 € je Taxi zu entrichten.
6
§ 5 Abs. 2) lit. g) des Teilnehmervertrages lautet:

7
„Der Teilnehmer hat insbesondere die Pflicht, seine sämtlichen Taxis für die Fahrtenvermittlung durch die Taxizentrale zur Verfügung zu halten, soweit nicht eigene Fahrten durchgeführt werden“.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 12.12.2020, 12:22
von IK
Hat jemand die aktuelle Satzung der Taxi Essen e.G.?

Unrecht Gut gedeiht nicht

Verfasst: 12.12.2020, 16:21
von miamivice
Aus dem Text 10 O 84/16:
Die Beklagte bietet seit einiger Zeit die Zertifizierung als sogenanntes „PLUS-Taxi“ an, wobei die Kriterien zunächst die Erbringung von Botenfahrten, Festpreisen außerhalb des Pflichtfahrbereiches, die Akzeptanz von Kreditkarten, die Durchführung von Kranken- und Berechnungsfahrten sowie die Abholung und das Bringen des Kunden einschließlich des Tragens von Gepäck bis zur Wohnungstür umfassten. In der Folge wurde als weiteres Kriterium aufgenommen, dass der Taxifahrer / das Taxiunternehmer keine Eigenwerbung im Fahrzeug oder außen am Fahrzeug anbringen durfte (vgl. hierzu die Formulare, ausgefüllt unter dem 27.04.2015, Anlage Ast 8 und 23.03.2016, Anlage Ast 9).

Die Beklagte hat in ihrer Generalversammlung vom 30.09.2016 beschlossen, die Kriterien für eine Zulassung als „PLUS-Taxi“ zu erweitern: Die angeschlossenen Taxifahrer / Taxiunternehmen sollen auf Doppelfunk und Fremdwerbung verzichten. Das Formular „PLUS-Fahrerprofil“, welches schon vor dem 30.09.2016 von Fahrern ausgefüllt wurde, lautet in den hier interessierenden Teilen:

„... keine Eigenwerbung bzw. Werbung für andere Vermittlungszentralen sowie anderen Taxi- u. Mietwagenunternehmen“

sowie

„... keine Annahme und Ausführung von Fahraufträgen für andere Vermittlungszentralen sowie andere Taxi- u. Mietwagenunternehmen“
Ein Verstoß gegen § 1 GWB liege nicht vor, weil es an einer spürbaren Beschränkung des Marktes fehle. Die maßgeblichen Märkte seien hier der Markt für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr und der Markt für die Vermittlung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietomnibussen und Mietwagen. Ihr komme keine marktbeherrschende Stellung zu, weil sie lediglich 14,97 % aller Taxifahrten in F vermittele (570.000 durch sie vermittelte Fahrten zu 3,9 Mio. Taxifahrten in F insgesamt).

Bei der Annahme von vermittelten Fahrten in F von jährlich 2.128.498 liege der Anteil der von ihr vermittelten PLUS-Fahrten lediglich bei 1,93 %. Nur auf diese PLUS-Fahrten sei abzustellen, da diese den Wettbewerb nach dem Vortrag der Klägerin beeinträchtigten.
Da die Beklagte ihre Konditionen mit neuen Kunden ihren angeschlossenen Unternehmern bekannt machen müsse, würden diese sämtliche Konditionen der neu akquirierten Aufträge, ebenso wie diejenigen der Altaufträge kennen, was dazu führe, dass sämtliche neuen Rahmenverträge mit interessanten Kunden sofort angegriffen würden. Mittlerweile hätten sich Abwerbemaßnahmen wegen eines angeblich besseren Services der Konkurrenzzentralen breitgemacht. Dabei würden etwa von der Beklagten vermittelte Fahraufträge, z.B. für ein von ihr akquiriertes Krankenhaus angenommen, aber nicht – oder absichtlich schlecht – durchgeführt. Der Kunde mache dann die Beklagte für den schlechten Service verantwortlich. Kurz darauf erscheine der Geschäftsführer eines Taxiunternehmens und betone die Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Freundlichkeit seiner Mitarbeiter. Solche Abwerbemaßnahmen seien von Taxiunternehmen, die Fahrten ausschließlich über die Zentrale der Beklagten vermittelt bekämen, bisher nicht bekannt geworden. Erforderlich sei eine „schlagkräftige“ Truppe von Taxiunternehmern, die nicht in Konkurrenz zu der Zentrale „der Beklagten“ stünden, weil sie Fahraufträge nur von ihr bekämen. Die Sicherung der Beziehung zu den Neukunden sei für sie „lebensnotwendig“. Daher habe sie sich zur Aufstellung der neuen Kriterien für das PLUS-Taxi entschlossen.
Taxi ist halb-staatlich. Alle Taxen haben gemäß obigen Beispiels die Verpflichtung PLUS-Taxis zu sein. Es bedarf keines "Wettbewerbs", sondern nur kontrollierter Rahmenbedingungen. Wenn "Wettbewerb" Resourcenvergeudung und Verslumung verursacht ist es kein Wettbewerb sondern Arbeitsunethik und erzwingt damit die "Wettbewerbsbeschränkung" ist gleich Beendigung von Unethik. Taxigewerbe ist Softmonopol. Wenn von diesem Prinzip abgewichen wird, wird es mafiotisch.

Eine Aushebelung von "Für Taxigenossenschaften hat der BGH bereits entschieden, dass § 1 GWB nicht anwendbar ist, wenn die wettbewerbsbeschränkende Satzungsbestimmung “genossenschaftsimmanent“ ist, d.h., wenn sie erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern" per "Dabei sind solche Maßnahmen nicht als zur Sicherung des Zwecks der Genossenschaft anzusehen, die darauf abzielen, solche Taxiunternehmer von der Genossenschaft fernzuhalten, die sich auch von der Klägerin Fahraufträge vermitteln lassen" erscheint grob rechtswidrig und leistet organisierter Kriminalität Vorschub.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 07:30
von CPL5938
Marvin hat geschrieben:
10.12.2020, 15:09
Denen ist der Service eh wurst, Hauptsache die Provision fließt.
Für einen Mann mit einem Hammer sieht alles aus wie ein Nagel!

Du weisst offenbar nicht oder erkennst nicht, was der Service ist, den Freenow seinen Kunden bietet und fast perfekt umsetzt. Die Bestellung per Fingertipp ist nur der offenbare Teil. Der andere Teil ist, dass deren Kunden keine Angst mehr vor Umwegen haben, wegen Vertrauen in die automatische Navigation und dass sie vorher wissen, was es kostet. Das dritte ist die Bezahlung per App mit angeschlossenem Trinkgeld-Generator. Sie müssen nicht sehen, wie sie das Geld für die teure Taxifahrt hingeben. Sie müssen nicht kopfrechnen oder dem Kutscher ein geiziges Trinkgeld ansagen, wissen aber, dass er ein gutes Trinkgeld sehen wird. Sie können das alles ohne mündliche "Verhandlung" per Fingergeste erledigen. Dieses alles macht es ihnen leichter, sich eine Taxifahrt zu gönnen. Die Konfliktbereiche "Umweg" und "zu teuer" sind damit praktisch ausgeräumt. Für Kunden ist die Abwesenheit von Hürden und von möglichen Konflikten eine echte Erleichterung im Alltag. Und natürlich wissen sie, dass ihre Bewertung nicht sofort und direkt eine Auswirkung auf einen Menschen hat, aber sie vermuten, dass es auf lange Sicht schwarze Schafe identifizieren hilft. Sie müssen sich dadurch auch nicht mit einem schlechten Gewissen belasten, ob es gerecht war, einem Fahrer eine schlechte Bewertung rein zu drücken. Aus Kundensicht ist das alles sehr sehr angenehm.

Ich persönlich finde Bewertungen per App im Grunde unmenschlich und nehme an, Du siehst es ähnlich, aber um uns geht es nicht, wenn wir uns "Qualität" und "Service" für Kunden auf die Fahnen schreiben. Für die Kunden funktioniert es, das ist das entscheidende. Und wenn Du über Qualität und Service für Taxifahrer statt für Kunden reden willst, dann hör nur den Kollegen zu.

Wir Taxifahrer glauben immer noch, dass z.B. Ortskunde eine Qualität ist. Oder dass Kutscher artig "Guten Tag" sagen oder die Tür aufmachen. Diese Tugenden sind aber zunehmend bestenfalls sekundär geworden. Die wirklichen Qualitäten für Kunden sind: siehe oben. Wir Taxifahrer bieten Kunden logischerweise die Qualitäten an, die wir haben, aber wenn die immer weniger nachgefragt werden und stattdessen andere, die wir nicht bieten können, dann sind wir Männer mit einem Hammer, die vor einer Aufgabe stehen, die raffiniertere Werkzeuge erfordert. Die Zentralen hätten das selbst leisten können, haben es aber nicht. Dieses Vakuum haben nun andere gefüllt. Wer zu spät kommt… .

PS:
Und ich könnte private anekdotische Beispiele für Qualität anbringen, in denen Hansafahrer, Freenow-Fahrer und auch Jemand vom Blankeneser eine Qualitätskontrolle verdient hätte. Der FN Fahrer aus Afrika hat dabei mit einem verzeihlichen Fehler noch am besten abgeschnitten, der vom Hansa hat bei der Ortskunde versagt und die Person vom Blankeneser bei der Maskenpflicht. So viel zur Qualitätskontrolle.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 16:51
von Thomas-Michael Blinten
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 07:30
... die Bezahlung per App mit angeschlossenem Trinkgeld-Generator. Sie müssen nicht sehen, wie sie das Geld für die teure Taxifahrt hingeben. Sie müssen nicht kopfrechnen oder dem Kutscher ein geiziges Trinkgeld ansagen, wissen aber, dass er ein gutes Trinkgeld sehen wird. Sie können das alles ohne mündliche "Verhandlung" per Fingergeste erledigen. Dieses alles macht es ihnen leichter, sich eine Taxifahrt zu gönnen....
Das alles bietet Taxi.eu und Taxi.de auch und viele Kunden wissen das zu schätzen.
Hier gibt es eine ganze Menge Umsteiger welche das angenehme mit dem guten Gewissen vereinbaren.
Die APP-Bestellungen haben nach dem Einstieg von FN ins Mietwagengeschäft stark zugenommen....man musste sie allerdings aufklären...


...ach so, Ortskenntnis und Verhaltensweisen der Fahrer sollten bei einer gut geführten Zentrale auch kein Problem sein...

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 18:13
von CPL5938
Keine automatische Navigation bei FMS, denn es läuft beim Fahrer über die Funke, die nur Text übernimmt. Kunden müssen das Fahrziel ansagen. Fahrer kennen es nicht vorher. Die Integration einer App-Funktionalität in ein Funkgerät ist bisher nur ein Anflanschen, häufig eine Krücke. Für den Kunden ist das bei einer Zentralen-App-Bestellung nur die Hälfte des Komforts. Kunden, die auf die reibungslose Erfahrung bei einer App Bestellung wert legen, haben keinen Grund eine schlechte Kopie zu benutzen, wenn sie das Original bekommen können. Und genau das ist hier passiert. Beim Hansa bestellen bestimmte Kundenkreise, bestimmte Milieus nicht mehr.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 20:35
von DunklerOrt
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 18:13
Keine automatische Navigation bei FMS, denn es läuft beim Fahrer über die Funke, die nur Text übernimmt.
Träum weiter ....

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 20:46
von Thomas-Michael Blinten
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 18:13
Keine automatische Navigation bei FMS, denn es läuft beim Fahrer über die Funke, die nur Text übernimmt. Kunden müssen das Fahrziel ansagen. Fahrer kennen es nicht vorher...
Das ist nicht richtig, bei den Handys und Tablets der neuen Generation mit der App funktioniert es genau so. Auch das Fahrtziel ist bekannt wenn es der Kunde eingibt, auch schon bei den guten alten DBGE100 Geräten.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 21:03
von CPL5938
Bei unserer Funke bekomme ich nur Text, oft kein Fahrziel, sondern nur Sektor. Fahrgäste dann:"Sie wissen ja wo es hingeht". Wie auch immer, hier haben sich große Segmente unserer Stammkundschaft bereits vor Jahren verabschiedet und sind auch seit Jahren nicht wieder gekommen. Die hatten offenbar keine Lust so lange zu warten, bis unsere "neuen Geräte und Tablets" so weit sind, wie die der Konkurrenz von Anfang an.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 23:15
von Marvin
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 07:30

Für einen Mann mit einem Hammer sieht alles aus wie ein Nagel!

Du weisst offenbar nicht oder erkennst nicht, was der Service ist, den Freenow seinen Kunden bietet und fast perfekt umsetzt. Die Bestellung per Fingertipp...............
Ok, Du hast jetzt die Vorzüge für den Behindertentransport geschildert. Aber was ist mit dem Rest?
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 07:30
Ich persönlich finde Bewertungen per App im Grunde unmenschlich und nehme an, Du siehst es ähnlich, aber um uns geht es nicht, wenn wir uns "Qualität" und "Service" für Kunden auf die Fahnen schreiben. Für die Kunden funktioniert es, das ist das entscheidende. Und wenn Du über Qualität und Service für Taxifahrer statt für Kunden reden willst, dann hör nur den Kollegen zu.
Sie sind nicht nur unmenschlich, sondern auch behämmert (die Brücke zum Hammermann). Ein direktes Bewertungssystem ohne Filterfunktion erlaubt es jedem, sagen wir es mal höflich, emotional nicht ganz gefestigten Kunden direkt sein Mütchen zu kühlen. Solche Bewertungen wären für mich als Normalokunde unbrauchbar. In Wirklichkeit ist das alles nur ein erweitertes Milgram Experiment und die Mäuse beobachten das Ganze sehr aufmerksam.
Ich höre öfter mal den Freenow Kollegen zu. Die nehmen manchmal eine Tour an, drücken manchmal eine weg, fahren zum Kunden, kommen wieder. Ach ja, und manchmal kucken sie aufs Display und heulen vor Verzückung.
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 07:30
Wir Taxifahrer glauben immer noch, dass z.B. Ortskunde eine Qualität ist. Oder dass Kutscher artig "Guten Tag" sagen oder die Tür aufmachen. Diese Tugenden sind aber zunehmend bestenfalls sekundär geworden. Die wirklichen Qualitäten für Kunden sind: siehe oben. Wir Taxifahrer bieten Kunden logischerweise die Qualitäten an, die wir haben, aber wenn die immer weniger nachgefragt werden und stattdessen andere, die wir nicht bieten können, dann sind wir Männer mit einem Hammer, die vor einer Aufgabe stehen, die raffiniertere Werkzeuge erfordert. Die Zentralen hätten das selbst leisten können, haben es aber nicht. Dieses Vakuum haben nun andere gefüllt. Wer zu spät kommt… .
Gut, ich muss zugeben, dass ich bezüglich des Materials was heute das Schulterblatt und Umgebung bevölkert kein Experte bin, aber ich vermute, dass auch in der Stadt noch ein paar Kunden wohnen, die den Hammerman bevorzugen. Die könnte ich dann nehmen. Ist mir egal, Hauptsache, ich habe eine gute Auslastung.
Ortskunde ist eigentlich weniger eine Qualität als eine Grundvoraussetzung. Aber wenn es daran mal hapert gibt es auch Hilfsmittel. Allerdings wird Google auch überschätzt. Ich hab neulich mal eine größere Zahl von Touren mit Maps ausgeradelt und war überrascht, was für sch*** wege das Programm zum Teil ausgespuckt hat.
CPL5938 hat geschrieben:
13.12.2020, 07:30
PS:
Und ich könnte private anekdotische Beispiele für Qualität anbringen, in denen Hansafahrer, Freenow-Fahrer und auch Jemand vom Blankeneser eine Qualitätskontrolle verdient hätte. Der FN Fahrer aus Afrika hat dabei mit einem verzeihlichen Fehler noch am besten abgeschnitten, der vom Hansa hat bei der Ortskunde versagt und die Person vom Blankeneser bei der Maskenpflicht. So viel zur Qualitätskontrolle.
Stimmt, das mit der Maske wäre mit einer App nicht passiert.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 13.12.2020, 23:58
von IK
Zurück zum Thema

Ich erkenne, nicht der intelligenteste Mensch zu sein, denn ich brauche Zeit, mich in einen neuen Rechtsgebiet einzuarbeiten. Allerdings fange ich an Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu verstehen und den Bezug zu den Taxigenossenschaften auch. Deswegen möchte ich aus dem https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dor ... 61026.html, welches Pirat (Danke!) gepostet hat, zitieren (Randnummer 60):
Eine Zulässigkeit der angegriffenen Kriterien für die Zertifizierung ergibt sich auch nicht aus dem sogenannten Immanenzgedanken. Danach können Wettbewerbsbeschränkungen vom Anwendungsbereich des Kartellverbots auszunehmen sein, wenn sie zur Sicherung des kartellrechtsneutralen Hauptzweckes des Vertrages erforderlich erscheinen. So dürfen etwa nach der Rechtsprechung des EuGH Bezugsgenossenschaften ihren Mitgliedern durch die Satzung solche Beschränkungen auferlegen, die notwendig sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Genossenschaft sicherzustellen und ihre Vertragsgestaltungsmacht gegenüber den Erzeugern zu erhalten (EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - C – 250/92 –, juris Rn. 35). Für Taxigenossenschaften hat der BGH bereits entschieden, dass § 1 GWB nicht anwendbar ist, wenn die wettbewerbsbeschränkende Satzungsbestimmung “genossenschaftsimmanent“ ist, d.h., wenn sie erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern (BGH, Beschluss vom 10.11.1992, KVR 26/91,“ Taxigenossenschaft II“, Rn. 32 ff. und Beschluss vom 15.4.1986, KVR 1/85,“ Taxigenossenschaft I“, Rn. 21 ff.). Dies sei unter Berücksichtigung des Geschäftsgegenstandes und der Struktur der betreffenden Genossenschaft generalisierend zu beurteilen; es komme darauf an, ob die Wettbewerbsbeschränkung des betreffenden Inhalts typischerweise erforderlich sei, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit einer solchen Genossenschaft zu sichern (BGH, Beschluss vom 10.11.1992, AO, Rn. 32).

Dabei sind solche Maßnahmen nicht als zur Sicherung des Zwecks der Genossenschaft anzusehen, die darauf abzielen, solche Taxiunternehmer von der Genossenschaft fernzuhalten, die sich auch von der Klägerin Fahraufträge vermitteln lassen (BGH AO Rn. 36).
Ich verstehe diesen Text so, dass die Taxigenossenschaften aus internen Gründen in der Tat manches beschließen dürfen, was den Wettbewerb einschränkt. Das Fernhalten der Betriebe von der eG, nur weil sie sich auch woanders Touren holen, bleibt verboten.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 14.12.2020, 08:58
von Pirat
IK hat Zitiert hat geschrieben:Eine Zulässigkeit der angegriffenen Kriterien für die Zertifizierung ergibt sich auch nicht aus dem sogenannten Immanenzgedanken. Danach können Wettbewerbsbeschränkungen vom Anwendungsbereich des Kartellverbots auszunehmen sein, wenn sie zur Sicherung des kartellrechtsneutralen Hauptzweckes des Vertrages erforderlich erscheinen. So dürfen etwa nach der Rechtsprechung des EuGH Bezugsgenossenschaften ihren Mitgliedern durch die Satzung solche Beschränkungen auferlegen, die notwendig sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Genossenschaft sicherzustellen und ihre Vertragsgestaltungsmacht gegenüber den Erzeugern zu erhalten (EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - C – 250/92 –, juris Rn. 35). Für Taxigenossenschaften hat der BGH bereits entschieden, dass § 1 GWB nicht anwendbar ist, wenn die wettbewerbsbeschränkende Satzungsbestimmung “genossenschaftsimmanent“ ist, d.h., wenn sie erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern (BGH, Beschluss vom 10.11.1992, KVR 26/91,“ Taxigenossenschaft II“, Rn. 32 ff. und Beschluss vom 15.4.1986, KVR 1/85,“ Taxigenossenschaft I“, Rn. 21 ff.). Dies sei unter Berücksichtigung des Geschäftsgegenstandes und der Struktur der betreffenden Genossenschaft generalisierend zu beurteilen; es komme darauf an, ob die Wettbewerbsbeschränkung des betreffenden Inhalts typischerweise erforderlich sei, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit einer solchen Genossenschaft zu sichern (BGH, Beschluss vom 10.11.1992, AO, Rn. 32).

Dabei sind solche Maßnahmen nicht als zur Sicherung des Zwecks der Genossenschaft anzusehen, die darauf abzielen, solche Taxiunternehmer von der Genossenschaft fernzuhalten, die sich auch von der Klägerin Fahraufträge vermitteln lassen (BGH AO Rn. 36).
Von mir hervorgehoben : (BGH, Beschluss vom 10.11.1992, KVR 26/91
Kann Dir helfen : https://research.wolterskluwer-online.d ... 515f19e126

Ich würde mir dennoch nicht schon jetzt den Kopf zerbrechen über ungelegte Eier...
Weder hat man Dich ausgeschlossen, noch kennst Du die tatsächliche Begründung.

Geh mal davon aus, Rechtslage ist den Hansa-Leuten bekannt...
Begründungen gibt es eine Vielzahl, die auch vor Gericht bestand haben...
Griff in die Vereinskasse, z.B., Aussage gegen Aussage, acht gegen einen...

Mit anderen Worten, wenn die Dich raus haben wollen, wird den schon was einfallen.

Unrecht Gut gedeiht nicht

Verfasst: 14.12.2020, 14:07
von miamivice
Berufsunpraktiker und Berufstheoretiker verstehen die Dynamik eigentlicher Berufe nicht und können daher zu keinen gerechten Einschätzungen kommen. Die Kenntnis von Rechtssätzen ersetzt nicht das Sich-Hineinversetzen in Berufspraxis, Usancen, Zweckmäßigkeiten. Der Jurist hat den Berufstatsachen zu folgen und nicht die Berufstatsachen dem Juristen.

Auf diese Weise führen die Feststellungen des Bundesgerichtshofes vom 10.11.92 - KVR 26/91 in die Irre (Entstellungen und Themaverfehlungen; inhärente Unvernunft des praxisfremden Theoretikers; frühe UBER- und FREE-NOW-Wegbereitung):
Der Kern der Auseinandersetzung geht um die Frage, ob ein Mißbrauch, nämlich die Benutzung des zweiten Funkgeräts oder -kanals für die "Umleitung" von Fahrtaufträgen, so nahe liegt und nicht wirksam unterbunden werden kann, daß das Verbot als "genossenschaftsimmanent" zur Sicherung des Zwecks oder der Funktionsfähigkeit der Betroffenen erforderlich erscheint. Das Beschwerdegericht hat dies verneint und hat ausgeführt: Die Ansicht der Betroffenen treffe nicht zu, daß die Benutzung des zweiten Funkkanals geradezu die Mißbrauchsabsicht indiziere; die Benutzung könne vielmehr berechtigten Zwecken - gemeint ist der Empfang von Aufträgen einer weiteren Vermittlungsstelle - dienen. Die Gefahr einer Umleitung von Fahrtaufträgen auf Mietwagen sei, wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. April 1986 - Taxigenossenschaft - zeige, nicht sehr groß. Eine Umleitung auf der Betroffenen nicht angeschlossene Taxen sei nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Umleitende gleichzeitig selbst mit einer weiteren Fahrt ausgelastet sei. Im übrigen könne die Betroffene der Mißbrauchsgefahr dadurch ausreichend begegnen, daß für Verstöße schwerwiegende Sanktionen vorgesehen würden. Die Aufdeckung und der Nachweis von Verstößen sei in ausreichendem Maß möglich. Die Betroffene könne die elektronisch gespeicherten Daten über die vermittelten Aufträge gesondert für bestimmte Taxen auswerten. Sie könne ihre Kontrolle vor allem auf Mitglieder erstrecken, bei denen infolge einer Zusammenarbeit mit anderen Vermittlungszentralen oder des Nichtanschlusses aller Taxen oder des Betriebs eines weiteren Funkgeräts in den Taxen ein Mißbrauch näher liegen möge als bei anderen Taxen. Verdacht und damit Anlaß für weitere Überprüfung könnten sich ergeben, wenn ein Taxifahrer nach Übernahme eines vermittelten Auftrags früher an einen Standplatz zurückkehre, als zu erwarten gewesen sei. Ganz allgemein könne durch Vergleich der gespeicherten Daten festgestellt werden, ob ein bestimmtes Mitglied mehr Fahrtaufträge annehme, als es erfahrungsgemäß ausführen könne. Außerdem setze die Betroffene auch Kontrolleure ein; sie könnten erfolgversprechend zur Überwachung der Mitglieder eingesetzt werden, die Anlaß zu Verdacht gegeben hätten. Mit Hilfe der Kontrolleure werde die Betroffene auch Beweise erlangen können, die vor Gericht Bestand hätten.
Reine Vernunft dagegen offenbart die Genossenschaft Düsseldorfer Taxiunternehmer in ihrer Satzung:
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft ...

(2) Mitglied kann nicht werden

a) wer im Geltungsbereich der Droschkentarifordnung der Stadt Düsseldorf einer anderen Vereinigung angehört, deren Geschäftsgegenstand die Fahrtenvermittlung mit Pkw ist,

b) wer mit einem oder mehreren seiner Fahrzeuge an der Fahrtenvermittlung durch eine konkurrierende Vermittlungszentrale, insbesondere durch eine andere Taxi- oder Mietwagenzentrale teilnimmt,

c) wer direkt oder indirekt eine konkurrierende Vermittlungszentrale im Geltungsbereich der Droschkentarifordnung der Stadt Düsseldorf unterstützt, ...

f) dessen im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte oder Verwandter ersten Grades einen der vorstehend zu a) oder b) genannten Tatbestände erfüllt, ...
§ 11 Pflichten der Mitglieder ...

Das Mitglied hat insbesondere ...

d) sämtliche Taxen der Genossenschaft anzuschließen, ...

i) es zu unterlassen, gegenüber Kunden, die er auf der Grundlage eines von der Genossenschaft mit Dritten (z.B. Krankenkassen, Krankenhäusern, Behörden) ausgehandelten Abrechnungsverfahrens befördert, für sich oder für andere Personenbeförderungsunternehmen zu werben oder dies zu versuchen, z.B. durch Übergabe von Visitenkarten mit seiner Telefonnummer, ...

k) es zu unterlassen, in seinen Taxen ein Funkgerät zu installieren und auf einem nicht für den Funkverkehr mit der Genossenschaft bestimmten Funkkanal zu betreiben.
Nur so kann Funktionsunfähigkeit und organisierter Kriminalität vorgebeugt werden. Erschreckend ist, daß solche der Erkenntnis unmittelbar zugängliche Regeln extra aufgelistet werden müssen.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 15.12.2020, 02:34
von IK
@miamivice
Wenn die eG nicht mal die Bezahlung des Mindestlohns sichern kann, sollte sie eigene Paragraphen nach Augenmaß anwenden. Vor Corona habe ich mich an das Verbot gehalten. Ich bin nicht bereit die Arbeitszeiten meiner Mitarbeiter zu fälschen, um den Mindestlohn zahlen zu können.

Re: Unrecht Gut gedeiht nicht

Verfasst: 15.12.2020, 03:10
von Thomas-Michael Blinten
miamivice hat geschrieben:
14.12.2020, 14:07
...Reine Vernunft dagegen offenbart die Genossenschaft Düsseldorfer Taxiunternehmer in ihrer Satzung:
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft ...

(2) Mitglied kann nicht werden

a) wer im Geltungsbereich der Droschkentarifordnung der Stadt Düsseldorf einer anderen Vereinigung angehört, deren Geschäftsgegenstand die Fahrtenvermittlung mit Pkw ist,

b) wer mit einem oder mehreren seiner Fahrzeuge an der Fahrtenvermittlung durch eine konkurrierende Vermittlungszentrale, insbesondere durch eine andere Taxi- oder Mietwagenzentrale teilnimmt,

c) wer direkt oder indirekt eine konkurrierende Vermittlungszentrale im Geltungsbereich der Droschkentarifordnung der Stadt Düsseldorf unterstützt, ...

f) dessen im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte oder Verwandter ersten Grades einen der vorstehend zu a) oder b) genannten Tatbestände erfüllt, ...
§ 11 Pflichten der Mitglieder ...

Das Mitglied hat insbesondere ...

d) sämtliche Taxen der Genossenschaft anzuschließen, ...

i) es zu unterlassen, gegenüber Kunden, die er auf der Grundlage eines von der Genossenschaft mit Dritten (z.B. Krankenkassen, Krankenhäusern, Behörden) ausgehandelten Abrechnungsverfahrens befördert, für sich oder für andere Personenbeförderungsunternehmen zu werben oder dies zu versuchen, z.B. durch Übergabe von Visitenkarten mit seiner Telefonnummer, ...

k) es zu unterlassen, in seinen Taxen ein Funkgerät zu installieren und auf einem nicht für den Funkverkehr mit der Genossenschaft bestimmten Funkkanal zu betreiben.
Nur so kann Funktionsunfähigkeit und organisierter Kriminalität vorgebeugt werden. Erschreckend ist, daß solche der Erkenntnis unmittelbar zugängliche Regeln extra aufgelistet werden müssen.
Nur das diese Abschnitte nicht auf z.B. FreeNow zutreffen.
Es gibt bei Taxi-Düsseldorf sehr viele die sich durch diese Konkurrenz vermitteln lassen und es gibt von der TFZ keinerlei Einschränkungen.
Diese Passus (habe im Duden nachgeschlagen wie der Plural heißt) betrafen damals ausschließlich die Vermittlung von Rhein-Taxi....und dabei ist es geblieben.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 15.12.2020, 06:01
von Pascha
IK hat es zutreffend formuliert.

Welche "Verfehlung" ist schlimmer:

die Arbeitszeiten der eigenen Angestellten zu manipulieren damit der ML gezahlt werden kann oder zusätzliche Fahrtenanbieter (hier FreeNow) zu bedienen zwecks Generierung dringend notwendiger zusätzlicher Umsätze?

In jeder Branche dieser Welt gibt es konkurrierende Mitbewerber, nur in der Droschkenzunft wird immer noch versucht ausschliesdlich die eigenen altersschwachen Esel vor die Kutsche zu spannen.

Verfasst: 15.12.2020, 06:22
von miamivice
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
15.12.2020, 03:10
Nur das diese Abschnitte nicht auf z.B. FreeNow zutreffen.
Es gibt bei Taxi-Düsseldorf sehr viele die sich durch diese Konkurrenz vermitteln lassen und es gibt von der TFZ keinerlei Einschränkungen.
Diese Passus (habe im Duden nachgeschlagen wie der Plural heißt) betrafen damals ausschließlich die Vermittlung von Rhein-Taxi....und dabei ist es geblieben.
Ich kenne die Verhältnisse in Düsseldorf nicht. Ich wollte nur exemplarisch deutlich machen, daß Taxi Softmonopol ist - der Staat setzt den Tarif fest - und sämtliche "Konkurrenz" ASOZIAL (wider alle Arbeitsethik und Ökologie) ist. Es galt die Ignoranz jener Juristen darzulegen, welche das für das Taxigewerbe unabdingbare Prinzip Softmonopol nicht verstehen und sich in abstrusen Gedankengängen verlieren (z.B. mehr "Kontrollen" bei Doppelfunkern). Wenn man nicht so viel Unrecht in die Welt setzt, braucht man auch nicht so viele Kontrollen (Schwachsinnig: "Rückkehrpflicht" für FREE-NOW-Ride-Discounttaxis "kontrollieren"). Wiederholt habe ich in den beiden Taxiforen festgestellt, daß Taxifahrer nicht zu gehetzten Ratten degradiert werden dürfen, welche in einem gespaltenen Gewerbe Aufträgen hinterherjagen und krumme Wege gehen, wenn sie verzweifelt "Stammkunden" zu akquirieren trachten. Das ist die DNA des Taxigewerbes: Jeder Taxibestellauftrag ist von der für das Pflichtfahrgebiet zuständigen Taxizentrale an das nächstgelegene freie Taxi zu vermitteln.
IK hat geschrieben:
09.12.2020, 16:13
Als Corona ausgebrochen war, gab es kaum Geschäft mehr beim Hansa Funk. Das Beschäftigen der Fahrer war unmöglich und die monatlichen Fixkosten (Funkbeiträge musste man zu 100% zahlen, auch wenn die Autos stillgelegt waren) drohten alle Rücklagen aufzufressen und die Schuldenfalle war einzige Perspektive.

Um mich aus dieser Not zu befreien, habe ich angefangen Free Now zu nutzen. Ich war erstaunt, dass es da zum Teil mehr Touren als bei Hansa gab. Einen Monat später konnte ich mit diesem Doppelfunk meine Fahrer wieder beschäftigen und ohne der Manipulation der Arbeitszeiten den Mindestlohn bezahlen, sowie einen Deckungsbeitrag für die Fixkosten erwirtschaften.
IK hat geschrieben:
15.12.2020, 02:34
Wenn die eG nicht mal die Bezahlung des Mindestlohns sichern kann, sollte sie eigene Paragraphen nach Augenmaß anwenden. Vor Corona habe ich mich an das Verbot gehalten. Ich bin nicht bereit die Arbeitszeiten meiner Mitarbeiter zu fälschen, um den Mindestlohn zahlen zu können.
IK hat geschrieben:
09.12.2020, 16:13
Als Hansa Funk das erfahren hat (ich habe es nicht verheimlicht), haben sie zuerst eine Generalversammlung online einberufen und habe es mit vielen Hassbeiträgen geschafft, dass ich mit einer Stimme Vorsprung aus dem Aufsichtsrat abgewählt wurde.

Jetzt haben sie einen Ausschlussverfahren eingeleitet. Da ich sie kenne und weil ich politisch für sie extrem gefährlich bin, werden sie mich ausschließen. Das heißt, ich werden meine Genossenschaft verklagen müssen.
Ich verstehe Motive und Gebaren nicht. Die Reaktion des Hansa Funk scheint maßlos. Anstatt salomonische Gerechtigkeit walten zu lassen und es eventuell bei einer Ermahnung zu belassen, werden schwere Geschütze gegen einen Genossen mit guter Reputation aufgefahren.

Die Administration verhetzt die Taxifahrer gegeneinander indem sie vernichtungskonkurrente Strukturen schafft. MyTaxi war von der ersten Sekunde an illegitim und widerwärtig und hat Illegitimität und Widerwärtigkeit durch FREE NOW Ride potenziert. Einer verständigen Administration hätte sofort auffallen müssen, daß es nur EINE Taxi-App geben kann, welche untrennbarer Bestandteil der den jeweiligen Pflichtfahrgebieten zugeordneten Taxifunkzentralen ist.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 15.12.2020, 09:39
von Thomas-Michael Blinten
Die Frage in diesem Falle sind nicht andere Anbieter per se, das stellt eigentlich kein Problem dar...wie man an den vielen FN-Fahrern sieht.
Die Frage ist eher wie man es mit Anbietern hält die offensiv das eigene Geschäftsmodel torpedieren.
FN ist nicht nur mit Mietwagen vor Ort unterwegs sondern wirbt auch für die Umflaggung von Taxen auf Mietwagen mit einer dementsprechenden schlechteren Ausbeute bei den Fahrten für Unternehmer und Fahrer.
Die Erhöhung der Vermittlungsprämie bei FN zeigt wohin die Entwicklung geht.

Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now

Verfasst: 15.12.2020, 12:49
von IK
@miamivice
Deine Logik, konsequent ausgelegt, würde dazu führen, dass es nur eine Zentrale pro Stadt gibt. Verstehe ich das richtig? Du meinst, der Konkurrenz unter den Taxifahrern sollte es im klassischen Sinne nicht geben, weil der Staat die Preise definiert. Habe ich das richtig verstanden?