Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Verfasst: 20.07.2021, 23:52
Die beiden Verhandlungen sollten nun gelaufen sein!
Gibt es Urteile??
Poorboy
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Mamil hat geschrieben: ↑21.02.2021, 09:20Ah ok, dann hatte ich das falsch verstanden. Ich dachte, dass "allgemeine oder auf den Einzelfall bezogene Ausnahmen" für die Mitglieder gilt. Es sieht wohl eher danach aus, dass das für andere Vermittler gilt. Also so, dass allgemein bedeutet, dass alle anderen Vermittler zugelassen werden können und Einzelfall bedeutet, dass ein bestimmter Vermittler zugelassen werden kann.
Es ist offenbar nicht möglich die Parameter "Genossenschaft", "Kartell", freier versus destruktiver "Wettbewerb", "FREE NOW" (Störenfried) zu ordnen, so daß die Gültigkeit des ganzen Vorganges in Zweifel zu ziehen ist.IK hat geschrieben: ↑21.07.2021, 13:52[1] Die Genossenschaft muss sich dem Wettbewerb stellen, statt denselben zu verhindern.
(..)
[2] Marktanteil des Hansa Funks geht auf jeden Fall über die Grenze der Spürbarkeit und deswegen hat das Verbot eine wesentliche Auswirkung auf den Wettbewerb. Der Argumentation des Hansa Funks, wonach die Töchter (Autoruf, Taxi Hamburg, Das Taxi, 311er und die ATs) nicht zum Hansa Marktanteil zu zählen sind, wurde nicht beachtet.
(..)
[3] Die Richterin stellte auch fest, dass der Sinn und der Zweck einer eG NICHT die Behinderung des Wettbewerbs sein kann und darf, was aber durch das Verbot eindeutig geschieht.
[4] Den Einwand der Hansa Anwältin, die Genossen hätten mit 89% diesen Beschluss gefasst, wies die Richterin als nicht wichtig ab. Sie drehte auch hier den Spieß um und meinte, wenn sich sowieso 89% der Genossen an das Verbot halten, dann hat Hansa eigentlich kein Problem. Mit einem Nebensatz, fragte sich die Richterin, was für Umstände diesen Beschluss bewirkt haben, wenn im Nachhinein die Genossen gezwungen werden müssen, sich daran zu halten.
[5] Die Richterin betonte auch, dass es nicht ersichtlich ist, welchen Schaden ein Genosse haben sollte, wenn er Free Now benutzt. Das ist die Sache das Mitgliedes. Er muss wissen, was für ihn gut ist.
[6] Die Gefahr, dass die Kunden weniger bei Hansa buchen würden, wenn sie kein Taxi bekommen, war für die Verhandlung nicht relevant. Hier geht es um die sogenannten „genossenschaftlich immanente Gründe“.
[7] Die Richterin verwies auf das BGH Urteil und andere Urteile, welche sich mit diesem Thema befasst haben. Alle Richter verweisen darauf, dass die genossenschaftlichen Gründe solche Verbote nicht rechtfertigen, weil sie kartellrechtlich NICHT neutral sind.
Habe ich auch so gedacht, aber es gibt dabei ein Problem:
Hansa will in die Berufung. Was wir wollen oder wie wir die Lage einschätzen, spielt keine Rolle.
Wenn die Taxizentralen bereit sind, einen Mitglied finanziell zu ruinieren, dann sind sie nicht besser als FN, Uber, Bolt usw.miamivice hat geschrieben: ↑21.07.2021, 19:29Es ist offenbar nicht möglich die Parameter "Genossenschaft", "Kartell", freier versus destruktiver "Wettbewerb", "FREE NOW" (Störenfried) zu ordnen, so daß die Gültigkeit des ganzen Vorganges in Zweifel zu ziehen ist.IK hat geschrieben: ↑21.07.2021, 13:52[1] Die Genossenschaft muss sich dem Wettbewerb stellen, statt denselben zu verhindern.
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[2] Marktanteil des Hansa Funks geht auf jeden Fall über die Grenze der Spürbarkeit und deswegen hat das Verbot eine wesentliche Auswirkung auf den Wettbewerb. Der Argumentation des Hansa Funks, wonach die Töchter (Autoruf, Taxi Hamburg, Das Taxi, 311er und die ATs) nicht zum Hansa Marktanteil zu zählen sind, wurde nicht beachtet.
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[3] Die Richterin stellte auch fest, dass der Sinn und der Zweck einer eG NICHT die Behinderung des Wettbewerbs sein kann und darf, was aber durch das Verbot eindeutig geschieht.
[4] Den Einwand der Hansa Anwältin, die Genossen hätten mit 89% diesen Beschluss gefasst, wies die Richterin als nicht wichtig ab. Sie drehte auch hier den Spieß um und meinte, wenn sich sowieso 89% der Genossen an das Verbot halten, dann hat Hansa eigentlich kein Problem. Mit einem Nebensatz, fragte sich die Richterin, was für Umstände diesen Beschluss bewirkt haben, wenn im Nachhinein die Genossen gezwungen werden müssen, sich daran zu halten.
[5] Die Richterin betonte auch, dass es nicht ersichtlich ist, welchen Schaden ein Genosse haben sollte, wenn er Free Now benutzt. Das ist die Sache das Mitgliedes. Er muss wissen, was für ihn gut ist.
[6] Die Gefahr, dass die Kunden weniger bei Hansa buchen würden, wenn sie kein Taxi bekommen, war für die Verhandlung nicht relevant. Hier geht es um die sogenannten „genossenschaftlich immanente Gründe“.
[7] Die Richterin verwies auf das BGH Urteil und andere Urteile, welche sich mit diesem Thema befasst haben. Alle Richter verweisen darauf, dass die genossenschaftlichen Gründe solche Verbote nicht rechtfertigen, weil sie kartellrechtlich NICHT neutral sind.
zu [1] [3] Funktionierende Genossenschaften beugen (krankem) "Wettbewerb" vor, welcher sich nicht als Wettbewerb darstellt sondern als Vernichtungskonkurrenz.
zu [2] Taxi ist als Monopol angelegt. Deswegen bestimmt der Staat die Tarife und verordnet Betriebs- und Beförderungspflicht. Jeglicher (kranke) "Wettbewerb" durch Abfischer (FREE NOW; UBER; BOLT; MOIA; CleverShuttle; BerlKönig) zerstört die Vernetzung und führt zu höheren Leerkilometern und mündet in den Slum. Taxen stehen untereinander im (gesunden) Wettbewerb.
zu [4] [5] [6] FREE NOW unterminiert das staatliche Taximonopol. Wer FREE NOW als "Wettbewerber" ansieht, versteht den Fall nicht. MyTaxi/FREE NOW simuliert funktionsfähige virtuelle Taxizentrale mit den bekannten Folgen (Zersplitterung; mangelnde Akzeptanz von Taxi.eu durch die Kunden; FREE NOW Ride). Asozialität ist der große Gegenspieler in einer freien sozialen Marktwirtschaft. Analog: Taxiverfügbarkeit wird durch den Vernichtungskonkurrenten UBER reduziert.
zu [5] "Wehret den Anfängen!" (Taxiparallelwelten/Selbstabschaffung)
zu [7] Verweise ins Nirgendwo unterminieren die Rechtsordnung.
Die Genossen werden wohl dem Rat ihres Anwalts folgen..IK hat geschrieben:Am 08.08.2021 hat Hansa eine GV. Ein Tagesordnungspunkt ist die Abschaffung des strittigen Paragraphen …
Davon gehe ich auch aus, aber das ist nicht mehr mein Problem …
Herzlichen Glückwunsch Ivica. Dass das Verbot aus der Satzung zu streichen ist, ist jetzt nur noch ein Selbstgänger, zumal die gekauften "Möller" Zentralen das immer schon zugelassen haben. Trotzdem habe ich immer noch Bauchweh wegen Free Now, nicht wegen der Taxis, sondern wegen der Mietwagen.IK hat geschrieben: ↑06.08.2021, 15:49Heute um 13 Uhr wurden beide Urteile verkündet.
Anwesend waren die Anwältin des Hansa Funks und meine Wenigkeit.
Beiden Klagen wurde im vollen Umfang stattgegeben.
Hansa Funk hat verloren.
In wenigen Tagen bekommen wir das schriftliche Urteil.
Am Sonntag ist bei Hansa eine online GV.
Es gibt einen Antrag dieses Verbot aus der Satzung zu streichen.