Taxi Georg hat geschrieben: ↑17.05.2022, 01:11Jo, von mir auch.
Spielt keine Rolle. In der Corona-Zeit musste man alles mitnehmen, was man kriegen konnte.
Geht niemanden was an, außer dem Unternehmer selbst!
Ob das moralisch vertretbar ist, ist eine andere Geschichte und gehört in diesem Thread nicht hin!
Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Könnte ja weitergehen...
Zitat aus Beschluss : Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten. Eine solche wird dann für erforderlich gehalten, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf eine andere rechtliche oder tatsächliche Wertung stützt und sich hierfür ein schriftliches Hinweisverfahren nicht eignet oder wenn das Verfahren für die Parteien von existenzieller Bedeutung ist (vgl. Wulf in: BeckOK ZPO, 41. Edition, Stand: 01.07.2021, § 522 Rn. 19).
https://dejure.org/gesetze/ZPO/321a.html
Zitat aus Beschluss : Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten. Eine solche wird dann für erforderlich gehalten, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf eine andere rechtliche oder tatsächliche Wertung stützt und sich hierfür ein schriftliches Hinweisverfahren nicht eignet oder wenn das Verfahren für die Parteien von existenzieller Bedeutung ist (vgl. Wulf in: BeckOK ZPO, 41. Edition, Stand: 01.07.2021, § 522 Rn. 19).
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Ach Pirat!Taxi Georg hat geschrieben: ↑17.05.2022, 12:42[quote=Pirat post_id=246153 time=<a href="tel:1652778896">1652778896</a> user_id=4229]
Könnte ja weitergehen...


[/quote]
Nun ja …
Zumindest sind meine Chancen nach diesem Beschluss etwas gestiegen

Zuletzt geändert von IK am 17.05.2022, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Nichts geht weiter, schwarze Kassen werden weiß.Pirat hat geschrieben: ↑17.05.2022, 11:14Könnte ja weitergehen...
Zitat aus Beschluss : Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten. Eine solche wird dann für erforderlich gehalten, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf eine andere rechtliche oder tatsächliche Wertung stützt und sich hierfür ein schriftliches Hinweisverfahren nicht eignet oder wenn das Verfahren für die Parteien von existenzieller Bedeutung ist (vgl. Wulf in: BeckOK ZPO, 41. Edition, Stand: 01.07.2021, § 522 Rn. 19).
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Hansa hat bei dem Zurückweisungsbeschluss wie hier auch die Möglichkeit, Rechtsmittel wie nach einem Urteil einzulegen.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/522.html
Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erledigt ist...

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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Da Hansa parallel gegen mich und Free Now verloren hat, meinst du, ist es sinnvoll, sich weitere Mühen zu machen?Pirat hat geschrieben: ↑17.05.2022, 23:22Hansa hat bei dem Zurückweisungsbeschluss wie hier auch die Möglichkeit, Rechtsmittel wie nach einem Urteil einzulegen.![]()
https://dejure.org/gesetze/ZPO/522.html
Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erledigt ist...
Ein potentieller Hansaerfolg würde GWB ab absurdum führen. Es würde unzählige Umgehungsmöglichkeiten eröffnen, so dass man das Gesetz begraben könnte.
Sollte inhaltliche Auseinandersetzung tatsächlich fortgeführt werden, erwarte ich eine weitere Verschärfung der Auslegung des GWB wie das schon gesehen ist. Die erste Instanz hat noch mit dem Marktanteil des Hansafunks argumentiert. Die zweite Instanz hat diesen Rechenspielen gar keine Beachtung mehr geschenkt. Alleine die Absicht der statutarischen Regelung zählte noch. Ein Umkehren dieser Logik sehe ich nicht kommen.
Hansa Funktaxi hat auf das Austricksen des Gerichts gesetzt. Aber anders als die Genossen bei einer Generalversammlung, sind die Richter emotional und finanziell von Hansa Funk unabhängig. Sobald man diese Distanz hat, ist einfach das Tricksen zu entlarven.
Und nicht vergessen: Wir reden hier nur über GWB. Alle anderen Aspekte sprechen auch gegen Hansa, aber aus den Gründen der Sparsamkeit ließ man es einfach unbenutzt stehen.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Weder kenne ich die von Dir eingereichten Schriftsätze noch die von Hansa.
Inwieweit von den Gerichten Argumente berücksichtigt wurden oder auch nicht, da fehlt mir ja die Kenntnis der Schriftsätze...
Demnach kann ich mich nur an möglichen Rechtsmitteln gegen das/den Urteil/Beschluss orientieren..
Was Hansa angeht, der Vorstand könnte sich haftbar machen, wenn er nicht den Rat der Rechtsberatung und den Wünschen der Genossen folgt.
Wenn die Genossen Dich raus haben wollen, gehen sie bis zur letzten Instanz und Rechtsberatungen machen sich nur selten selbst arbeitslos...
Die Nichtanhörung (rechtliches Gehör) könnte von der nächst höheren Instanz als formeller Fehler angesehen werden und zur Aufhebung des Beschlusses führen..
Im schlimmsten Fall dauert es noch Jahre....
Inwieweit von den Gerichten Argumente berücksichtigt wurden oder auch nicht, da fehlt mir ja die Kenntnis der Schriftsätze...
Demnach kann ich mich nur an möglichen Rechtsmitteln gegen das/den Urteil/Beschluss orientieren..
Was Hansa angeht, der Vorstand könnte sich haftbar machen, wenn er nicht den Rat der Rechtsberatung und den Wünschen der Genossen folgt.
Wenn die Genossen Dich raus haben wollen, gehen sie bis zur letzten Instanz und Rechtsberatungen machen sich nur selten selbst arbeitslos...
Die Nichtanhörung (rechtliches Gehör) könnte von der nächst höheren Instanz als formeller Fehler angesehen werden und zur Aufhebung des Beschlusses führen..
Im schlimmsten Fall dauert es noch Jahre....
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Im Einklang mit dem Gesetz hat das Gericht seinen Beschluss im Februar angekündigt und dem Hansa Funk die Möglichkeit bis zu 11.04.2022 eingeräumt eine Stellungnahme abzugeben. Dieses tat Hansa Funk auch. Im Beschluss des OLG wird das mehrfach erwähnt. Diese Stellungnahme des Hansa Funks konnte aber das Gericht nicht umstimmen.
Oder meinst du was anderes?
Zuletzt geändert von IK am 18.05.2022, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Sollte der Beschluss so rechtskräftig werden, sehe ich ungeahnte Probleme auf Hansa zukommen.
So wäre es bald möglich, dass bestellte Hansa-Taxen mit Werbung ( Aufkleber u.u.u.) für Free Now vorfahren.
Für Kunden äußerst irritierend...
Hansa argumentiert unter anderem, das die streitgegenständliche Satzungsregelung erforderlich sei, um die Funktionsfähigkeit der Beklagten zu erhalten.
Bei dem beschriebenen Szenarium nachvollziehbar...
In dem Zusammenhang ein Zitat: Vielmehr sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) bei den gesetzgeberischen Zielsetzungen dadurch Rechnung zu tragen, dass genossenschaftsrechliche Wettbewerbsbeschränkungen insoweit von der Anwendung des § 1 GWB ausgenommen werden, wie sie genossenschaftsimmanent sind, insbesondere zur Sicherung des Zwecks oder der Funktionsfähigkeit der Genossenschaft erforderlich sind. Grundsätzlich gilt demnach für den gesamten Genossenschafts- und auch Landwirtschaftsbereich das im GWB normierte allgemeine Kartellrecht.
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Vielleicht versucht Hansa bis zum BGH zu kommen...
So wäre es bald möglich, dass bestellte Hansa-Taxen mit Werbung ( Aufkleber u.u.u.) für Free Now vorfahren.
Für Kunden äußerst irritierend...
Hansa argumentiert unter anderem, das die streitgegenständliche Satzungsregelung erforderlich sei, um die Funktionsfähigkeit der Beklagten zu erhalten.
Bei dem beschriebenen Szenarium nachvollziehbar...
In dem Zusammenhang ein Zitat: Vielmehr sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) bei den gesetzgeberischen Zielsetzungen dadurch Rechnung zu tragen, dass genossenschaftsrechliche Wettbewerbsbeschränkungen insoweit von der Anwendung des § 1 GWB ausgenommen werden, wie sie genossenschaftsimmanent sind, insbesondere zur Sicherung des Zwecks oder der Funktionsfähigkeit der Genossenschaft erforderlich sind. Grundsätzlich gilt demnach für den gesamten Genossenschafts- und auch Landwirtschaftsbereich das im GWB normierte allgemeine Kartellrecht.
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Vielleicht versucht Hansa bis zum BGH zu kommen...
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Dann sollte die Hansa ihre eigene Werbung honorieren!
Mein Vorschlag (Beispiel):
- Monatsbeitrag um 50.- € erhöhen
- minus 50.- € für Werbung der Hansa.
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Ist schon so. Aber es geht nicht um 50 € sondern um 100 €.Taxi Georg hat geschrieben: ↑19.05.2022, 14:29Dann sollte die Hansa ihre eigene Werbung honorieren!
Mein Vorschlag (Beispiel):
- Monatsbeitrag um 50.- € erhöhen
- minus 50.- € für Werbung der Hansa.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
"Genossenschaftimmanent" wurde in allen Urteilen im Bezug auf Taxigenossenschaften verneint. Diesem Prinzip sind sehr enge Grenzen gesetzt. Beispiel sind Einkaufsgenossenschaften, welche die verderlichen Ware kaufen. Um hier den Totalverlust der Ware durch Verderben zu verhindern, kann ein vorübergehender Abnahmezwang durchgesetzt werden.Pirat hat geschrieben: ↑19.05.2022, 13:16
In dem Zusammenhang ein Zitat: Vielmehr sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) bei den gesetzgeberischen Zielsetzungen dadurch Rechnung zu tragen, dass genossenschaftsrechliche Wettbewerbsbeschränkungen insoweit von der Anwendung des § 1 GWB ausgenommen werden, wie sie genossenschaftsimmanent sind, insbesondere zur Sicherung des Zwecks oder der Funktionsfähigkeit der Genossenschaft erforderlich sind. Grundsätzlich gilt demnach für den gesamten Genossenschafts- und auch Landwirtschaftsbereich das im GWB normierte allgemeine Kartellrecht.
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Vielleicht versucht Hansa bis zum BGH zu kommen...
Aber einen 100 % Abnahmezwang ist in keiner Genossenschaft zulässig. Und genau das wollte Hansa erreichen.
Nein, dieser Prozess war ein politischer Prozess, um mich aus dem Aufsichtsrat und von den Generalversammlungen auszuschließen. Hier wurden die Gelder der Mitglieder für eine private Fehde ausgegeben. Denn an einen Sieg angesichts vieler Urteile davor konnte niemand ernsthaft glauben.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
https://www.taxi-times.com/urteil-zum-d ... ment-12023
Ich denke, heute Nacht kommt ein Bote vorbei und teilt mir mit, dass ich wieder ein Genosse bin
Somit hat Hansa offenbar die Entscheidung des Gerichts akzeptiert.Auf die Entscheidung des Gerichts reagierte Hansa-Funktaxi e.G. Pressesprecher Claus Hönig mit einem Blick in die Zukunft: „Wir werden sehen, welche Auswirkungen das Urteil auf unsere Marktführerschaft in der Metropolregion Hamburg hat.“
Ich denke, heute Nacht kommt ein Bote vorbei und teilt mir mit, dass ich wieder ein Genosse bin

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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Noch besser.
Also gibt es keinen Grund "FreeNow" Werbung zu fahren!
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Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Genauso Egal Wie Was Hängt So Lohse In Der Hose.Taxi Georg hat geschrieben: ↑20.05.2022, 13:45Noch besser.
Also gibt es keinen Grund "FreeNow" Werbung zu fahren!
https://www.taxi-heute.de/de/news/taxi- ... 23136.html
Zuletzt geändert von Pascha am 21.05.2022, 17:14, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
Wie es aussieht, wird Hansa Funktaxi eG die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Diese hemmt die Rechtskraft des OLG Beschlusses. Die Entscheidung des BGHs über die Zulässigkeit des Beschwerde dauert 6-18 Monate und wenn die Beschwerde Erfolg haben sollte, dann dauert die Entscheidung bis zu weitere 12 Monate.
Im langsamsten Fall haben wir eine endgültige Entscheidung in 30 Monaten.
Im schnellsten Fall dauert das 6 Monate.
Im langsamsten Fall haben wir eine endgültige Entscheidung in 30 Monaten.
Im schnellsten Fall dauert das 6 Monate.
Aus dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichtes - 15. Zivilsenat - durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dörffler, die Richterin am Oberlandesgericht Ellerbrock und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Hewicker am 23.02.2022:
Die Ausklammerung von berufspraktischem intuitiven Recht bzw. Vernunftsrecht führt zwangsläufig ins Unrecht. Die angebliche "Wettbewerbsbeschränkung" ist keine Wettbewerbsbeschränkung, sondern stellt einen kategorischen Imperativ gegen Vernichtungswettbewerb bzw. unsinniges Wirtschaften dar. FREE NOW ist milde ausgedrückt ein unsicherer Kantonist oder anders ausgedrückt ist logistisch, ökologisch und betriebswirtschaftlich nicht funktionsfähig. Man hat zwischen Wettbewerbsbereicherung und einem Virus zu unterscheiden. Wenn sich das Gericht nur einmal die Geschäftspraktiken von FREE NOW mit seinem Abgreifer-Menü "FREE NOW Ride" in Berlin angeschaut hätte, hätte die Causa ein-eindeutig zugunsten des Hansafunks entschieden werden müssen. Da hätte der 30-Prozent-Vermittlungsgebühr-Schieberegeler nicht einmal mehr erwähnt werden müssen.
Dieses Procedere führt zum Untergang allgemeiner Berufs- Arbeits- und Wirtschaftsethik. Nur Berufspraktiker, Wirtschaftsrat oder Gutachter (möglichst im Verbund) können die Causa sachgerecht beurteilen. Das Hin- und Herschieben und Abwägen von Rechtssätzen und Rechtsschablonen ist sinnlos, weil der berufspraktische Input fehlt. Egal wie die Buchstaben des Gesetzes zusammengesetzt werden, es ist als Intranet defizitär.Die Regelung in § 9 m) der Satzung der Beklagten, auf die sie sich zur Begründung des Aus- schlusses des Klägers stützt, ist nichtig, da sie eine Vereinbarung von Unternehmen und aufein- ander abgestimmte Verhaltensweisen darstellt, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt und deshalb spürbar ist, die für die Funktionsfähigkeit der Beklagten nicht erforderlich ist.
Die Ausklammerung von berufspraktischem intuitiven Recht bzw. Vernunftsrecht führt zwangsläufig ins Unrecht. Die angebliche "Wettbewerbsbeschränkung" ist keine Wettbewerbsbeschränkung, sondern stellt einen kategorischen Imperativ gegen Vernichtungswettbewerb bzw. unsinniges Wirtschaften dar. FREE NOW ist milde ausgedrückt ein unsicherer Kantonist oder anders ausgedrückt ist logistisch, ökologisch und betriebswirtschaftlich nicht funktionsfähig. Man hat zwischen Wettbewerbsbereicherung und einem Virus zu unterscheiden. Wenn sich das Gericht nur einmal die Geschäftspraktiken von FREE NOW mit seinem Abgreifer-Menü "FREE NOW Ride" in Berlin angeschaut hätte, hätte die Causa ein-eindeutig zugunsten des Hansafunks entschieden werden müssen. Da hätte der 30-Prozent-Vermittlungsgebühr-Schieberegeler nicht einmal mehr erwähnt werden müssen.
Re: Ausschlussverfahren aus Hansa Funktaxi eG wegen Free Now
@miamivice
Die Ausbreitung des Dienstes Free Now Ride ist nicht dem Free Now, sondern den Verkehrsgewerbeaufsicht anzulasten, welche die bestehenden Gesetze nicht anwendet.
Anders in Hamburg. Hier ist Free Now Ride aus dem Spiel und Uber (Mietwagen) ist kaum vertretbar. Das liegt an der Tatsache, dass die Verkehrsgewerbeaufsicht mit einem eisernen Besen fegt.
Hansa Funk eG ist leider keine Zentrale, die Interessen seiner Mitglieder fest im Auge hat. Vielmehr erweckt man den Eindruck, dass es um die Interessen der Funktionsträger geht. Aus diesem Grund ist die Vermittlung teuer und nicht mehr effizient. Im Moment ist es kaum noch möglich mit einer echten Telefonistin zu telefonieren. Es meldet sich immer der Call Boy und der kann es nicht gut. Heute musste ich bei meinem Autohändler ein Taxi für eine Dame nachbestellen, weil der Autohändler mit dem Call Boy nicht zurecht kam. Ich versuchte zuerst per Telefon, aber das hat nicht geklappt. Der Call Boy hatte das Sagen. Am Ende habe ich die App genommen und Taxi kam auch.
Aber wenn ich schon Taxi per App bestellen muss, sollte ich das nicht lieber bei jemanden tun, der mir auch Rabatte gewährt? Warum soll ein Kunde anders denken?
Für uns Taxiunternehmer ist das Beste, dass es viele Anbieter gibt. Da eine aktuelles Smartphone gleichzeitig fast unendlich viele Anbieter-Apps gleichzeitig laufen lassen kann, sehe ich keine größere Umstände mehr ...
Die Ausbreitung des Dienstes Free Now Ride ist nicht dem Free Now, sondern den Verkehrsgewerbeaufsicht anzulasten, welche die bestehenden Gesetze nicht anwendet.
Anders in Hamburg. Hier ist Free Now Ride aus dem Spiel und Uber (Mietwagen) ist kaum vertretbar. Das liegt an der Tatsache, dass die Verkehrsgewerbeaufsicht mit einem eisernen Besen fegt.
Hansa Funk eG ist leider keine Zentrale, die Interessen seiner Mitglieder fest im Auge hat. Vielmehr erweckt man den Eindruck, dass es um die Interessen der Funktionsträger geht. Aus diesem Grund ist die Vermittlung teuer und nicht mehr effizient. Im Moment ist es kaum noch möglich mit einer echten Telefonistin zu telefonieren. Es meldet sich immer der Call Boy und der kann es nicht gut. Heute musste ich bei meinem Autohändler ein Taxi für eine Dame nachbestellen, weil der Autohändler mit dem Call Boy nicht zurecht kam. Ich versuchte zuerst per Telefon, aber das hat nicht geklappt. Der Call Boy hatte das Sagen. Am Ende habe ich die App genommen und Taxi kam auch.
Aber wenn ich schon Taxi per App bestellen muss, sollte ich das nicht lieber bei jemanden tun, der mir auch Rabatte gewährt? Warum soll ein Kunde anders denken?
Für uns Taxiunternehmer ist das Beste, dass es viele Anbieter gibt. Da eine aktuelles Smartphone gleichzeitig fast unendlich viele Anbieter-Apps gleichzeitig laufen lassen kann, sehe ich keine größere Umstände mehr ...